Tag Archives: Förderung

22März/20
Hand mit brennendem Streichholz

Ener­gie­be­rater – Ener­gie­au­ditor (m/​w/​d)

Stel­len­an­ge­bots­be­schrei­bung:

Wir suchen enga­gierte und zuver­läs­sige Mit­ar­beiter für unseren tech­ni­schen Innen­dienst sowie im Außen­dienst in der Daten­auf­nahme und Ergebnispräsentation/​Beratung.

Ihre Auf­gaben:

  • Erstel­lung von Energieaudits/​Einsparkonzepten für Indus­trie und Gewerbe (KMU, GU)
  • Effi­zi­enz­be­ra­tung beim Kunden vor Ort
  • Bera­tung zu Fördermitteln
  • ener­gie­wirt­schaft­liche Bera­tung von Kunden
  • För­der­mit­tel­be­ra­tung (KfW, BAFA)
  • Erstel­lung von Einspar­kon­zepten (zum Bei­spiel für KfW-Pro­gramm 295)
  • Ermitt­lung und Berech­nung von Ein­spa­rungs- und Optimierungsmöglichkeiten
  • Steuerung/​Absprachen mit externen Inge­nieur- und Architekturbüros

Wir bieten:

  • eine viel­sei­tige und inter­es­sante Tätig­keit in einem Inge­nieur­büro mitt­lerer Größe
  • regel­mä­ßige Wei­ter­bil­dungs­maß­nahmen, Qua­li­fi­zie­rungs­mög­lich­keiten für zahl­reiche »Ener­gie­be­ra­ter­zu­las­sungen«
  • stadt­nahen zen­tralen Arbeitsort und fle­xible Arbeitszeiten
  • Voll­zeit und Teil­zeit möglich

Wir erwarten:

  • Fach­wissen im Bereich Ener­gie­effi­zienz für Quer­schnitts­tech­no­lo­gien, Ener­gie­au­dits
  • tech­ni­sches Studium oder Qua­li­fi­ka­tion als Techniker
  • gute EDV-Kennt­nisse, vor allem in den MS-Office-Modulen
  • selbst­stän­dige, struk­tu­rierte und ziel­ori­en­tierte Arbeitsweise
  • idea­ler­weise abge­schlos­sene Fort­bil­dungen zum Ener­gie­au­ditor und gegen­en­falls Zulas­sungen zu den Pro­grammen des BAFA und der KfW (Listung dena)
  • idea­ler­weise erste Berufs­er­fah­rung in der Erstel­lung von Energieaudits
  • Kom­mu­ni­ka­ti­ons­stärke und aus­ge­prägte Bera­tungs­kom­pe­tenz sowie Teamarbeitsfähigkeit

Bei Inter­esse freuen wir uns darauf, Sie kennen zu lernen.

  • wichtig in der Energie­beratung: auch Spaß und Fähig­keit, sich neuen Themen zu widmen
  • KFZ-Füh­rer­schein und Bereit­schaft für Dienst­reisen: 30 Prozent in Münster, 60 Prozent im Umkreis 50 km, 10 Prozent bundesweit

Nehmen Sie bitte per E‑Mail Kontakt auf mit Herrn Deppe: a.​deppe@​planungsbuero-​entech.​de

Ergän­zende Infor­ma­tionen zu den Anfor­de­rungen an die Bewerber:

erwei­terte Kennt­nisse: Pro­jekt­ma­nage­ment, tech­ni­sches Ver­ständnis, Finanz­pla­nung, Büro- und Verwaltungsarbeiten

Sollte in diesem Text aus Gründen der Les­bar­keit oder ähn­li­chem die männ­liche Form gewählt worden sein, beziehen sich die Angaben auf Ange­hö­rige aller Geschlechter.

15März/20
Anstecknadel NRW

För­der­pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« beendet Pause

Nach einer drei­mo­na­tigen Pause nimmt die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg wieder För­der­an­träge für das lan­des­weit gel­tende Pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« an: Seit Februar warten Zuschüsse für den Einsatz moderner Technik zum Kli­ma­schutz. Frei­be­rufler, Gemeinden, kom­mu­nale Ein­rich­tungen, Pri­vat­per­sonen und Unter­nehmen erhalten diese Zuwen­dungen für Maß­nahmen zur Energieeffizienz.

Unter dem Dach des För­der­pro­gramms »progres.nrw« gilt für den Schwer­punkt »Markt­ein­füh­rung« eine eigene Richt­linie, die »Tech­niken zur Nutzung uner­schöpf­li­cher Ener­gie­quellen und der ratio­nellen Ener­gie­ver­wen­dung« auf dem Markt durch­setzen soll. In Nord­rhein-West­falen sinkt durch dieses För­der­pro­gramm der eigene Aufwand für eine Gebäu­de­sa­nie­rung oder eine Nach­rüs­tung ener­gie­spa­render Anlagen.

Unter­stüt­zung über »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« ist möglich für:

  1. Lüf­tungs­an­lagen und Lüf­tungs­ge­räte mit Wärmerückgewinnung
  2. gewerb­liche Anlagen zur Ver­wer­tung von Abwärme
  3. ther­mi­sche Solaranlagen
  4. sta­tio­näre elek­tri­sche Bat­te­rie­spei­cher in Ver­bin­dung mit einer neu zu errich­tenden Foto­voltaik­anlage – geför­dert wird seit Mitte März 2020 der Bat­te­rie­spei­cher und das zum Betrieb erfor­der­liche Batteriemanagementsystem 
  5. Was­ser­kraft­an­lagen
  6. Wär­me­über­ga­be­sta­tionen
  7. Bio­mas­se­an­lagen in Ver­bin­dung mit einer ther­mi­schen Solaranlage
  8. Wärme- und Kältespeicher
  9. Wärme- und Kältenetze
  10. ober­flä­chen­nahe Geo­thermie – Boh­rungen und Erdwärmekollektoren
  11. Anlagen, Maß­nahmen und Studien, an denen beson­deres Lan­des­in­ter­esse besteht
  12. Wohn­ge­bäude im Pas­siv­haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen
  13. Wohn­ge­bäude im Drei-Liter-Haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen
Mann in Schutzkleidung macht Notizen vor Anlage zur Abwärmenutzung
Anlage zur Abwärmenutzung
Blick auf Baustelle einer Gebäudesanierung zum Passivhaus
Sanie­rung zum Passivhaus

Die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg als ver­ant­wort­liche Behörde für ganz NRW weist darauf hin, dass die Vor­schriften genau zu beachten sind. So darf ein Antrag­steller erst los­legen, wenn er den Bewil­li­gungs­be­scheid in Händen hält: Bereits der Ver­trags­ab­schluss über den Kauf oder die Instal­la­tion einer Anlage mar­kiert die zeit­liche Grenze, sodass die Kunden eine Rei­hen­folge für ihre Ent­schei­dungen fest­legen sollten. Spä­tes­tens am 20. November 2020 muss der För­der­an­trag der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg vor­liegen: Danach ruht »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« erneut für einige Wochen oder Monate.

Ande­rer­seits erleich­tert progres.nrw die Kos­ten­pla­nung, zumal dieses För­der­pro­gramm mit Mitteln vom Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA und von der KfW Ban­ken­gruppe kom­bi­niert werden kann – so lange die Summe der Zuwen­dungen nicht die Aus­gaben für das Projekt über­schreitet. Außerdem ist eine Baga­tell­grenze ein­zu­halten: Die För­de­rung nach progres.nrw ent­fällt, falls das Vor­haben weniger als 350 € kostet. Geld aus progres.nrw fließt ledig­lich für Maß­nahmen in Nord­rhein-West­falen. Eine Repa­ratur, Ersatz­maß­nahme, Ersatz­teil­be­schaf­fung sowie eine gesetz­lich vor­ge­schrie­bene oder behörd­lich ange­ord­nete Maß­nahme ist von dieser För­de­rung aus­ge­schlossen. Nicht­pri­vate Antrag­steller müssen För­der­höchst­grenzen der EU und De-minimis-Regeln einhalten.

In einer Pres­se­mit­tei­lung betrachtet das NRW-Wirt­schafts­mi­nis­te­rium das För­der­pro­gramm als Erfolg: »Die Anzahl der bewil­ligten Zuwen­dungs­be­scheide ist von etwas über 7000 im Jahr 2017 auf über 8000 im Jahr 2018 ange­stiegen.« Im Jahr 2019 sei eine Gesamt­för­der­summe von rund 23,5 Mil­lionen € für ins­ge­samt 8700 Anträge aus­ge­schüttet worden, heißt es ein Jahr später. Das Minis­te­rium nennt geo­ther­mi­sche Boh­rungen, Bat­te­rie­spei­cher, Woh­nungs­lüf­tungs­an­lagen und solar­ther­mi­sche Anlagen als bis­he­rige Schwer­punkte von »progres.nrw – Markteinführung«.

Das Pla­nungs­büro ENTECH infor­miert gerne über die Details und die Hürden von »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung«. Vorab bietet der prak­ti­sche Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW einen Über­blick von För­der­pro­grammen des Bundes und des Landes Nord­rhein-West­falen.

14Feb./20
Mehrfamilienhaus mit Sanierungsbedarf

BAFA Zuschüsse steigen für Energie­beratung Wohngebäude

Unter dem Strich werden Ener­gie­be­ra­tungen für Wohn­ge­bäude güns­tiger etwa für Eigen­tümer, Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften und Pächter: Die Bun­des­för­de­rung für Energie­beratung für Wohn­ge­bäude (EBW) ist zum 1. Februar gestiegen. Das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA erhöht den Zuschuss für Ener­gie­be­ra­tungen bei Wohn­ge­bäuden (Vor-Ort-Bera­tung, indi­vi­du­eller Sanie­rungs­fahr­plan) von 60 Prozent auf 80 Prozent des anfal­lenden Hono­rars vom Energieberater.

Für ein Ein­fa­mi­lien- oder Zwei­fa­mi­li­en­haus liegt die Ober­grenze bei 1300 €: Damit fließen bis zu 500 € mehr für diese Art der För­de­rung. Ab drei Wohn­ein­heiten unter­stützt das BAFA die Energie­beratung mit maximal 1700 € statt bisher 1100 €.

Wenn der qua­li­fi­zierte Ener­gie­be­rater den Bericht und einen zuge­hö­rigen Sanie­rungs­fahr­plan auf einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung erläu­tert, bietet das BAFA eine ein­ma­lige Zuwen­dung von höchs­tens 500 €. Diese Prä­sen­ta­tion soll den Eigen­tü­mern helfen, ihre unter­schied­li­chen Inter­essen mit­ein­ander abzu­stimmen und die pas­sende Moder­ni­sie­rung ihres Wohn­ge­bäudes zu vereinbaren.

Der Eigen­an­teil für die Energie­beratung kann durch zusätz­liche För­de­rungen von Kom­munen oder Bun­des­län­dern auf zehn Prozent des Hono­rars schrumpfen – dieser Rest ist immer aus eigener Tasche zu zahlen.

Damit das BAFA die För­de­rung geneh­migt, muss das Wohn­ge­bäude in Deutsch­land liegen und der Bau­an­trag vor min­des­tens zehn Jahren gestellt worden sein – damit ersetzt der neue Zeit­rahmen die bislang feste Datums­grenze des Bau­an­trags 31. Januar 2002. Zudem müssen Kleine und Mitt­lere Unter­nehmen KMU die Leis­tungen für die Energie­beratung auf ihre soge­nannten De-Minimis-Bei­hilfen anrechnen lassen. Größere Unter­nehmen nach EU-Defi­ni­tion sind von dieser För­de­rung aus­ge­schlossen. Hin­gegen können Ein­rich­tungen für gemein­nüt­zige, mild­tä­tige oder kirch­liche Zwecke ebenso die Vor-Ort-Bera­tung nutzen.

Nach dem Auftrag für die Vor-Ort-Bera­tung stellt der Ener­gie­be­rater den För­der­an­trag im Namen des Kundens, auf den also kein zusätz­li­cher Stress durch For­mu­lare wartet. Die Abrech­nung läuft ähnlich unbü­ro­kra­tisch: Eine Vor­leis­tung für das Gesamt­ho­norar ent­fällt – es ist ledig­lich der Eigen­an­teil zu über­weisen. Der Ener­gie­be­rater erhält den Zuschuss direkt vom BAFA, nachdem er seine Auf­gaben erle­digt hat.

Sanierungsbedürftiges Zweifamilienhaus mit Flecken und Algenbewuchs auf dem hellen Putz
Vor-Ort-Bera­tung liefert Hin­weise für sinn­volle Sanierung

Die Vor-Ort-Bera­tung geht weit über die Erhe­bungen für einen Ener­gie­aus­weis hinaus: Sie führt zu detail­lierten Infor­ma­tionen und Ver­gleichs­mög­lich­keiten, um den Ener­gie­ver­brauch nach­voll­ziehen und bewerten zu können. Auf Basis einer umfas­senden Bestands­auf­nahme erfährt der Kunde, wie er sein Wohn­ge­bäude in ein KfW-Effizienz­haus umge­stalten kann. Alter­nativ kann er einen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan zur Opti­mie­rung der Ener­gie­effi­zienz erhalten – mit diesen Vor­schlägen lassen sich sinn­volle Maß­nahmen zur ener­ge­ti­schen Sanie­rung Schritt für Schritt erledigen.

Die Vor-Ort-Bera­tung hilft, kein Geld für ineff­zi­ente Arbeiten am Wohn­ge­bäude zu ver­schwenden. Dabei weist der Ener­gie­be­rater auf KfW-För­der­pro­gramme etwa zur Sanie­rung (beson­ders Pro­gramme 151 und 430) oder zur qua­li­täts­si­chernden Bau­be­glei­tung hin. Bei der Bau­be­glei­tung (Pro­gramm 431) über­nimmt die KfW bis zu 4000 € von der Hälfte der Kosten eines Experten für Energieeffizienz.

Indes exis­tiert keine Pflicht, anschlie­ßend die vor­ge­schla­genen Maß­nahmen durch­zu­führen. Doch wenn der Bauherr Zuschüsse oder Kredite für solch ein Vor­haben bean­sprucht, emp­fiehlt die KfW eine Vor-Ort-Bera­tung für den Ein­stieg in das Projekt. Ohnehin ist zum Bei­spiel in Münster diese Energie­beratung für Wohn­ge­bäude vor­ge­schrieben, damit die Stadt weitere Zuschüsse bewilligt. 

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Zusammen mit Ihnen erstellen wir den Fahr­plan zu effi­zi­enten Maß­nahmen und opti­malen Fördermitteln.

08Jan./20
Alte Fenster mit beschädigten und schmutzigen Rahmen

KfW-För­de­rung für Ener­gie­ffi­zienz bei Gebäuden 2020

Die KfW hat ver­öf­fent­licht, welche erheb­li­chen Ver­bes­se­rungen bei den För­der­pro­grammen für Gebäude ab 24. Januar 2020 gelten. 

Erhö­hung von Zuschüssen/​Tilgungszuschüssen

Bei der Sanie­rung von Wohn­ge­bäuden erhöht die KfW in der Kre­dit­va­ri­ante (151, 152) den Tilgungs­zuschuss um 12,5 Pro­zent­punkte und in der Zuschuss­va­ri­ante (430) den Inves­ti­ti­ons­zu­schuss um 10,0 Pro­zent­punkte. Die Til­gungs­zu­schüsse (153) für den Neubau von Wohn­ge­bäuden steigen um 10,0 Prozentpunkte. 

Bei Nicht­wohn­ge­bäuden (277, 278 etc.) werden die Til­gungs­zu­schüsse in der Sanie­rung von KfW-Effi­zi­enz­ge­bäuden um 10,0 Pro­zent­punkte erhöht, für Ein­zel­maß­nahmen um 15 Pro­zent­punkte. Beim Neubau von Nicht­wohn­ge­bäuden (276 etc.) bleiben die Til­gungs­zu­schüsse (leider) unverändert.

Diese Ände­rungen gelten für Anträge, die ab dem 24.01.2020 bei der KfW ein­gehen (Wohn­ge­bäude) bezie­hungs­weise zuge­sagt werden (Nicht­wohn­ge­bäude).

Erhö­hung von Zuschüssen/​Tilgungszuschüssen

Die För­der­höchst­be­träge werden für Wohn­ge­bäude auf 120.000 € pro Wohn­ein­heit erhöht.

Diagramm »Energieeffizient Sanieren (Nichtwohngebäude) Förderstufen«
Ände­rungen bei Nicht­wohn­ge­bäuden in der Sanie­rung Bild: KfW
Diagramm »Energieeffizient Bauen (Wohngebäude) Förderstufen«
Ände­rungen bei Neu­bauten (Wohn­ge­bäude) Bild: KfW
Diagramm »Energieeffizient Sanieren: Kredit und Zuschuss (Wohngebäude) Förderstufen«
Ände­rungen bei Wohn­ge­bäuden in der Sanie­rung Bild: KfW

Ein erster Kom­mentar: Das sind für die­je­nigen, die sanieren oder neu bauen möchten, erheb­liche Ver­bes­se­rungen! Es ist zu ver­muten, dass in den nächsten Tagen weitere Details dazu ver­öf­fent­lich werden, zum Bei­spiel ange­passte Merkblätter.

Kon­tak­tieren Sie uns: Wir beraten Sie gerne spe­zi­fisch für Ihr Vor­haben und ver­sorgen Sie mit Informationen.

06Dez./19
Blick auf die eingerüstete Baustelle

ENTECH und Stadt Münster zeigen Bau­stelle für Sanierung

Nadine Somberg von der Stadt Münster und Andreas Deppe vom Pla­nungs­büro ENTECH zeigen inter­es­sierten Bürgern die Bau­stelle der Sanie­rung eines Mehr­fa­mi­li­en­hauses: Zusammen mit dem Bau­herrn führen sie die Besu­cher durch das Gebäude in Münster Mauritz. Am Dienstag, dem 10. Dezember, können die Gäste die Ver­wand­lung von einem 65 Jahre alten Wohn­ge­bäude in ein Effizienz­haus ver­folgen. Sie erhalten Infor­ma­tionen über das Ener­gie­kon­zept, die Sanie­rungs­schritte und die Ergän­zung der KfW-För­de­rung durch städ­ti­sche Unter­stüt­zung im Pro­gramm »Ener­gie­ein­spa­rung und Altbausanierung«.

Anmel­dung unter klimaschutz@​stadt-​muenster.​de oder Tel. 0251 4926725 – dann erfahren die Teil­nehmer, wo die Besich­ti­gungs­tour um 15 Uhr startet. Der Rund­gang gehört zur Akti­ons­reihe »Bauen und Sanieren«, mit der die Stadt Münster für kli­ma­freund­li­ches und ener­gie­spa­rendes Bauen und Sanieren wirbt. Mehr dazu unter Münster – Unser Klima 2050.

Drei Personen vor dem eingerüsteten Mehrfamilienhaus: Von links Andreas Deppe vom Planungsbüro ENTECH, Nadine Somberg von der Stadt Münster und der Bauherr
Ener­gie­be­rater Andreas Deppe (v.l.), Nadine Somberg von der Stadt Münster und der Bauherr

Nadine Somberg, Ener­gie­be­rater Andreas Deppe und der Bauherr erläu­tern die bis­he­rigen Schritte der ener­ge­ti­schen Sanie­rung. So ersetzen Fenster mit Drei­scheiben-Wär­me­schutz­ver­gla­sung ihre ver­al­teten und defekten Vor­gänger. Außerdem sind die Außen­wände und das Dach mit öko­lo­gi­schen Mate­ria­lien opti­miert worden. Die ein­ge­rich­tete Dämmung der Kel­ler­de­cken erhöht den Wohn­kom­fort und senkt die Ener­gie­kosten. Die schmut­zige Ölhei­zung ist ver­schwunden: An ihrer Stelle erzeugt eine moderne Holz­pellet-Anlage die not­wen­dige Wärme. Nach Abschluss der Bau­ar­beiten soll das Haus den ener­ge­ti­schen Stan­dard eines »KfW Effi­zi­enz­hauses 70« erreichen.

18Okt./19
Alte Fenster mit beschädigten und schmutzigen Rahmen

Bun­des­re­gie­rung will Steu­er­vor­teile für Sanie­rungen in Gesetz schreiben

Die Bun­des­re­gie­rung hat Mitte Oktober beschlossen, ener­ge­ti­sche Sanie­rungen von selbst genutzten Wohn­ge­bäuden ab 1. Januar 2020 steu­er­lich zu fördern. Die bis­he­rigen Kredit- und Zuschuss­pro­gramme sollen weiter laufen und alter­nativ zur Ver­fü­gung stehen.

Die Ände­rung im Steu­er­recht gehört zu den Reformen des »Kli­ma­schutz­pro­gramms 2030«: Bereits Ende Sep­tember ent­hielten die ersten »Eck­punkte« das Ziel, dass »Gebäu­de­be­sitzer aller Ein­kom­mens­klassen« ihre Auf­wen­dungen für Sanie­rungen steu­er­lich absetzen können. Jetzt will die Bun­des­re­gie­rung das Ein­kom­men­steu­er­ge­setz für »zu eigenen Wohn­zwe­cken genutzte Gebäude« ergänzen, sofern sie min­des­tens zehn Jahre alt sind.

Danach können künftig 20 Prozent der Gesamt­kosten für mehrere Ein­zel­maß­nahmen von der Steu­er­schuld abge­zogen werden – maximal 40.000 Euro pro Objekt, über drei Jahre nach festen Pro­zent­sätzen ver­teilt. Die Arbeiten müssen vor dem 1. Januar 2030 abge­schlossen werden. Aber »Voll­sa­nie­rungen sind mit dem Instru­ment der Steu­er­ermä­ßi­gung nicht abge­deckt«, kri­ti­sierte die Ver­brau­cher­zen­trale Bun­des­ver­band vzbv einen frü­heren Refe­ren­ten­ent­wurf aus dem Finanzministerium.

Als steu­er­lich abzugs­fä­hige Ein­zel­maß­nahmen gelten:

  1. Wär­me­däm­mung von Wänden
  2. Wär­me­däm­mung von Dachflächen
  3. Wär­me­däm­mung von Geschossdecken
  4. Erneue­rung der Fenster oder Außentüren
  5. Erneue­rung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  6. Erneue­rung der Heizungsanlage
  7. Einbau von digi­talen Sys­temen zur ener­ge­ti­schen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  8. Opti­mie­rung bestehender Hei­zungs­an­lagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

Der Para­graf zur ener­ge­ti­schen Gebäu­de­sa­nie­rung schließt Eigen­leis­tungen aus: »Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist, dass die jewei­lige ener­ge­ti­sche Maß­nahme von einem Fach­un­ter­nehmen aus­ge­führt wurde«. Welche Anfor­de­rungen solch ein Fach­un­ter­nehmen erfüllen muss und welchen Stan­dards die Ein­zel­maß­nahmen folgen – das soll bald eine Ver­ord­nung klären, damit die steu­er­li­chen Regeln der geplanten Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG entsprechen.

Lustige Figuren Handwerker
Sanie­rung steu­er­lich absetzen nur bei Einsatz von Fach­un­ter­nehmen Bild: Alexas_​Fotos | Pixabay

Diese Ver­ord­nung könnte nicht weit genug reichen, befürchtet die Ver­brau­cher­zen­trale. Sie for­derte in ihrer Stel­lung­nahme beim Finanz­mi­nis­te­rium: »Darüber hinaus muss sicher­ge­stellt werden, dass die durch­ge­führten Maß­nahmen bau­tech­nisch bezie­hungs­weise ener­gie­tech­nisch sinn­voll sind«. Mehrere Maß­nahmen für ein Gebäude müssten auf­ein­ander abge­stimmt werden, so die vzbv: Ein Experte außer­halb des Fach­un­ter­neh­mens solle sie vorab »durch eine unab­hän­gige Bera­tung als geeignet bestä­tigen«. Ob die ange­kün­digte Ver­ord­nung diese vor­ge­schal­tete Bera­tung ver­langen wird, bleibt bislang offen.

Über eine zusätz­liche Bau­be­glei­tung meint der Bun­des­ver­band der Gebäu­de­en­er­gie­be­rater, Inge­nieure, Hand­werker GIH auf Twitter: »#Ener­gie­be­rater muss bei Ein­zel­maß­nahmen  (über KfW und steuerl. Abschrei­bung) durch Bau­be­glei­tung invol­viert bleiben. So wird mehr & besser saniert.«

Das Deut­sche Ener­gie­be­rater-Netz­werk DEN erläu­tert in einer Pres­se­mit­tei­lung die aktu­elle Situa­tion: »Bereits heute können qua­li­fi­zierte Hand­werks­un­ter­nehmen Ein­zel­maß­nahmen im KfW-Pro­gramm gleich­zeitig aus­führen und Bestä­ti­gungen für eine För­de­rung erstellen«. Private Bau­herren pro­fi­tierten laut DEN von einer »Bau­be­glei­tung durch unab­hän­gige Experten«, die bis jetzt über die KfW geför­dert werde.

In einem News­letter bestä­tigt das Wirt­schafts­mi­nis­te­rium, dass die Reform aus­schließ­lich Ein­zel­maß­nahmen betreffe: »Die kom­plette Sanie­rung von Gebäuden zu soge­nannten Effi­zi­enz­häu­sern (solche mit beson­ders geringem Ener­gie­be­darf) wird auch wei­terhin nur über die inves­tiven Gebäu­de­pro­gramme des BMWi gefördert«.

Dagegen pro­tes­tieren neun Ver­bände wie die Bun­des­ar­chi­tek­ten­kammer, DEN, GIH und Ver­brau­cher­zen­trale. In einem gemein­samen »Appell an das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Energie« meinen sie, dass die Ein­schrän­kung »umfas­sende Gesamt­sa­nie­rungen schlechter« stelle und somit stär­keren Einsatz für den Kli­ma­schutz bestrafe: Statt­dessen sollten dem­nächst ebenso »Moder­ni­sie­rungen auf Effizienz­haus-Niveau – alter­nativ zu den KfW-Pro­grammen und mit den glei­chen Anfor­de­rungen und För­der­höhen – steu­er­lich geför­dert werden«.

Neun Logos von Interessenvertretungen zur Energieberatung
Orga­ni­sa­tionen fordern Kor­rek­turen für Wohn­ge­bäude im Klimaschutzprogramm

In der Pres­se­mit­tei­lung seines Netz­werks erwartet Hermann Danne­cker aus dem DEN-Vor­stand, dass die kom­mende Rechts­ver­ord­nung der Bun­des­re­gie­rung zu deut­li­chen Ver­bes­se­rungen führe: Er hofft auf »seriöse, lang­fris­tige Rand­be­din­gungen«, die wie­derum »hohe Kon­ti­nuität und Plan­bar­keit erlauben und dem Ziel des kli­ma­scho­nenden Sanie­rens gerecht werden«.

Das Pla­nungs­büro ENTECH hat den Ein­druck gewonnen, dass die Dis­kus­sion über Gebäu­de­sa­nie­rungen im »Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030« nicht genü­gend eine vor­ge­schal­tete Energie­beratung auf­greift: Eine Bau­be­glei­tung hilft Gebäu­de­be­sit­zern bei der Umset­zung. Aber eine recht­zei­tige Koor­di­na­tion von Maß­nahmen durch eine Energie­beratung führt dazu, dass mehr Maß­nahmen als geplant rea­li­siert werden und der Kunde schließ­lich die lau­fenden Kosten stärker als erwartet senken kann. Zudem erfolgt eine För­der­mit­tel­op­ti­mie­rung im Rahmen der Bera­tung. Die Stadt Münster hat in ihrem eigenen För­der­pro­gramm gute Erfah­rungen gemacht, zur Bewil­li­gung einer För­de­rung zur Alt­bau­sa­nie­rung eine unab­hän­gige BAFA-Energie­beratung zu verlangen.

01Okt./19
Gebäude mit Gerüst für Sanierung

Neu­kon­zep­tion der För­de­rung für Ener­gie­ffi­zienz bei Gebäuden

Die Bun­des­re­gie­rung kündigt Steu­er­erleich­te­rungen für die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Gebäuden an, zum Bei­spiel für den Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Außen­wänden. Außerdem fasst sie mehrere För­der­pro­gramme zur neuen »Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG« zusammen. Dadurch soll die Belas­tung mit büro­kra­ti­schen Pflichten schwinden: »Es wird nur noch ein Antrag für Effi­zi­enz­maß­nahmen und Erneu­er­bare Ener­gien genügen«, ist in den »Eck­punkten für das Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030« vom 20. Sep­tember 2019 zu lesen. Künftig fließen durch die BEG höhere Beträge an mehr Emp­fänger, und eine Prämie für den Aus­tausch von Hei­zungen wird eingeführt.

Alter­nativ zu den Zuschüssen können »Gebäu­de­be­sitzer aller Ein­kom­mens­klassen« den Steu­er­abzug wählen und damit »glei­cher­maßen von der Maß­nahme pro­fi­tieren«, heißt es in den Eck­punkten. Als steu­er­lich rele­vant gelten »Ein­zel­maß­nahmen, die auch von der KfW als för­der­würdig ein­ge­stuft sind«.

Die BEG löst bis­he­rige För­der­pro­gramme wie das »CO2-Gebäu­de­sa­nie­rungs­pro­gramm« ab. Wer solche Zuschüsse gegen­über der Unter­stüt­zung über die Steuern bevor­zugt, kann mit einem zehn Pro­zent­punkte höheren Förder­satz für Ein­zel­maß­nahmen wie auch für Effi­zi­enz­haus­stufen rechnen. Aus den der­zei­tigen Zuschüssen zum Bei­spiel im Pro­gramm 430 »Energie­effizient Sanieren« würden sich dann etwa die erhöhten Zuschüsse ergeben:

aktuellkünftig
Ein­zel­maß­nahmen10%20%
Effizienz­haus 11515%25%
Effizienz­haus 5530%40%

Andreas Kuhl­mann, Vor­sit­zender der Geschäfts­füh­rung der »Deut­schen Energie-Agentur dena«, sagt über die Rege­lungen: »Eine ein­fache, attrak­tive steu­er­liche För­de­rung von Sanie­rungs­maß­nahmen als Alter­na­tive zur Kre­dit­för­de­rung sowie eine Anhe­bung der För­de­rung in den bis­he­rigen Pro­grammen war überfällig«.

Konventionelle Ölheizung in Blau mit Boiler

Ebenso will die Bun­des­re­gie­rung den Einbau von Ölhei­zungen ab 2026 ver­bieten – »in Gebäuden, in denen eine kli­ma­freund­li­chere Wär­me­er­zeu­gung möglich ist«. Bereits jetzt will das Kli­ma­ka­bi­nett ältere Ölhei­zungen zurück­drängen und dazu 40 Prozent der Kosten für den Wechsel auf andere Anlagen bezuschussen.

Die »Aus­tausch­prämie« soll Eigen­tümer moti­vieren, mit fos­silen Brenn­stoffen wie Öl lau­fende Hei­zungen durch moder­nere Systeme zu ersetzen. Ziel ist die »Umstel­lung auf erneu­er­bare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effi­zi­ente hybride Gas­hei­zungen, die anteilig Erneu­er­bare Ener­gien einbinden«. 

Bild: Kon­ven­tio­nelle Ölhei­zung. Wusel007 | Lizenz CC BY-SA 3.0

Andreas Kuhl­mann von der dena kri­ti­siert »die Son­der­re­ge­lung und ‑för­de­rung zum Aus­tausch von Gas- und Ölhei­zungen«. Anstelle dieser Beloh­nung bei Hei­zungen wünscht er »eine ein­fache, tech­no­lo­gie­of­fene Lösung für alle grund­le­genden Sanie­rungs­maß­nahmen«, weil Eigen­tümer »Klar­heit« für ihre Pro­jekte benötigen.

03Apr./19
Bild von Schaufenster mit Verkaufsprozenten und als Schriftzug "KfW295 April2019"

Ener­gie­effi­zienz und Pro­zess­wärme – KfW 295 aktuell April 2019

Die KfW weist auf Ände­rungen im Pro­gramm »Ener­gie­effi­zienz und Pro­zess­wärme aus Erneu­er­baren Ener­gien in der Wirt­schaft – Kredit« (295) hin, die mit sofor­tiger Wirkung für alle neuen Anträge gelten.
Die För­der­be­din­gungen ver­bes­sern sich. Ebenso erfolgen Klarstellungen:

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