Bund, Länder und Gemeinden fördern energetische Maßnahmen – mit Krediten sowie Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und von der KfW Bankengruppe.
Energieaudit
Energieaudit nach DIN EN 16247–1: Zur Analyse und Kontrolle energetisch relevanter Vorgänge gehört die Beurteilung der Maschinen im Unternehmen.
Energiekonzepte
In Münster hat sich ein Altbau mit erhaltenswerter Sandstein-/Ziegelfassade in ein Effizienzhaus verwandelt – mit Unterstützung von ENTECH.
Wärmedämmung
Sanierung mit architektonischen Vorgaben und Wärmebrücken an den Mauerblenden: Die neue äußere Wärmedämmung senkt den Energieverbauch eines früheren Behördengebäudes.
Grüne Energie
Abwärmenutzung, Biogasanlage, Blockheizkraftwerk, Fotovoltaik, Windkraft… – ENTECH bietet Orientierung auf der Suche nach der passenden Energiequelle.
Gebäudetechnik
Gebäudetechnik überschneidet sich mit Versorgungstechnik: ENTECH untersucht etwa Heizungen, Klimaanlagen, Kühlanlagen, Raumlufttechnik (RLT), Wärmepumpen.
ISO 50001
Energiemanagement ISO 50001: An einer Raumlufttechnischen (RLT) Anlage ermöglicht eine Messzange, die elektrische Stromstärke berührungslos zu erfassen.
Bauzeichnungen
Energieausweise, Energiekonzepte, Machbarkeitsstudien: Sogar älteste Bauzeichnungen liefern nützliche Informationen.
Fahrzeuge
Beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 nimmt ENTECH energetisch relevante Daten auf – für Abteilungen und Anlagen wie EDV, Fuhrpark, Lagerhallen, Werkstätten.
Energieausweis
Frühere Landwirtschaftskammer Münster: Bei Denkmalschutz entfällt die Pflicht zum Energieausweis, aber dieses Dokument wertet das hochwertig sanierte Gebäude auf.
Thermografie
Thermografie enttarnt energetische Schwachstellen in der Fassade, besonders effizient in Kombination mit Blower Door – etwa beim Wärmeschutznachweis.
Wärmebrücken
Anders als menschliche Hausbewohner freuen sich Störche auf dem Dach vielleicht über Wärmebrücken. Aber die Schreitvögel profitieren eher von Klimaschutzkonzepten.
Professionelle Analyse
Trotz geputzter Fenster lohnt hier nur Abriss, oder? Eine professionelle Analyse hilft, die Vorteile der Sanierung eines traurigen Gebäudes einzuschätzen.
Holzheizung
Heizen mit Holz: Sinnvoll beim Einsatz geeigneter Technik – aber als Alternative zu einem klassischen Kaminofen dienen Pelletanlagen mit automatischer Zufuhr.
Wir suchen engagierte und zuverlässige Mitarbeiter für unseren technischen Innendienst sowie im Außendienst in der Datenaufnahme und Ergebnispräsentation/Beratung.
Erstellung von Einsparkonzepten (zum Beispiel für KfW-Programm 295)
Ermittlung und Berechnung von Einsparungs- und Optimierungsmöglichkeiten
Steuerung/Absprachen mit externen Ingenieur- und Architekturbüros
Wir bieten:
eine vielseitige und interessante Tätigkeit in einem Ingenieurbüro mittlerer Größe
regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen, Qualifizierungsmöglichkeiten für zahlreiche »Energieberaterzulassungen«
stadtnahen zentralen Arbeitsort und flexible Arbeitszeiten
Vollzeit und Teilzeit möglich
Wir erwarten:
Fachwissen im Bereich Energieeffizienz für Querschnittstechnologien, Energieaudits
technisches Studium oder Qualifikation als Techniker
gute EDV-Kenntnisse, vor allem in den MS-Office-Modulen
selbstständige, strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise
idealerweise abgeschlossene Fortbildungen zum Energieauditor und gegenenfalls Zulassungen zu den Programmen des BAFA und der KfW (Listung dena)
idealerweise erste Berufserfahrung in der Erstellung von Energieaudits
Kommunikationsstärke und ausgeprägte Beratungskompetenz sowie Teamarbeitsfähigkeit
Bei Interesse freuen wir uns darauf, Sie kennen zu lernen.
wichtig in der Energieberatung: auch Spaß und Fähigkeit, sich neuen Themen zu widmen
KFZ-Führerschein und Bereitschaft für Dienstreisen: 30 Prozent in Münster, 60 Prozent im Umkreis 50 km, 10 Prozent bundesweit
Ergänzende Informationen zu den Anforderungen an die Bewerber:
erweiterte Kenntnisse: Projektmanagement, technisches Verständnis, Finanzplanung, Büro- und Verwaltungsarbeiten
Sollte in diesem Text aus Gründen der Lesbarkeit oder ähnlichem die männliche Form gewählt worden sein, beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
Nach einer dreimonatigen Pause nimmt die Bezirksregierung Arnsberg wieder Förderanträge für das landesweit geltende Programm »progres.nrw – Markteinführung« an: Seit Februar warten Zuschüsse für den Einsatz moderner Technik zum Klimaschutz. Freiberufler, Gemeinden, kommunale Einrichtungen, Privatpersonen und Unternehmen erhalten diese Zuwendungen für Maßnahmen zur Energieeffizienz.
Unter dem Dach des Förderprogramms »progres.nrw« gilt für den Schwerpunkt »Markteinführung« eine eigene Richtlinie, die »Techniken zur Nutzung unerschöpflicher Energiequellen und der rationellen Energieverwendung« auf dem Markt durchsetzen soll. In Nordrhein-Westfalen sinkt durch dieses Förderprogramm der eigene Aufwand für eine Gebäudesanierung oder eine Nachrüstung energiesparender Anlagen.
Unterstützung über »progres.nrw – Markteinführung« ist möglich für:
Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
thermische Solaranlagen
stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Fotovoltaikanlage – gefördert wird seit Mitte März 2020 der Batteriespeicher und das zum Betrieb erforderliche Batteriemanagementsystem
Wasserkraftanlagen
Wärmeübergabestationen
Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
Wärme- und Kältespeicher
Wärme- und Kältenetze
oberflächennahe Geothermie – Bohrungen und Erdwärmekollektoren
Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht
Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
Anlage zur Abwärmenutzung
Sanierung zum Passivhaus
Die Bezirksregierung Arnsberg als verantwortliche Behörde für ganz NRW weist darauf hin, dass die Vorschriften genau zu beachten sind. So darf ein Antragsteller erst loslegen, wenn er den Bewilligungsbescheid in Händen hält: Bereits der Vertragsabschluss über den Kauf oder die Installation einer Anlage markiert die zeitliche Grenze, sodass die Kunden eine Reihenfolge für ihre Entscheidungen festlegen sollten. Spätestens am 20. November 2020 muss der Förderantrag der Bezirksregierung Arnsberg vorliegen: Danach ruht »progres.nrw – Markteinführung« erneut für einige Wochen oder Monate.
Andererseits erleichtert progres.nrw die Kostenplanung, zumal dieses Förderprogramm mit Mitteln vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und von der KfW Bankengruppe kombiniert werden kann – so lange die Summe der Zuwendungen nicht die Ausgaben für das Projekt überschreitet. Außerdem ist eine Bagatellgrenze einzuhalten: Die Förderung nach progres.nrw entfällt, falls das Vorhaben weniger als 350 € kostet. Geld aus progres.nrw fließt lediglich für Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Eine Reparatur, Ersatzmaßnahme, Ersatzteilbeschaffung sowie eine gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme ist von dieser Förderung ausgeschlossen. Nichtprivate Antragsteller müssen Förderhöchstgrenzen der EU und De-minimis-Regeln einhalten.
In einer Pressemitteilung betrachtet das NRW-Wirtschaftsministerium das Förderprogramm als Erfolg: »Die Anzahl der bewilligten Zuwendungsbescheide ist von etwas über 7000 im Jahr 2017 auf über 8000 im Jahr 2018 angestiegen.« Im Jahr 2019 sei eine Gesamtfördersumme von rund 23,5 Millionen € für insgesamt 8700 Anträge ausgeschüttet worden, heißt es ein Jahr später. Das Ministerium nennt geothermische Bohrungen, Batteriespeicher, Wohnungslüftungsanlagen und solarthermische Anlagen als bisherige Schwerpunkte von »progres.nrw – Markteinführung«.
Das Planungsbüro ENTECH informiert gerne über die Details und die Hürden von »progres.nrw – Markteinführung«. Vorab bietet der praktische Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW einen Überblick von Förderprogrammen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.
Unter dem Strich werden Energieberatungen für Wohngebäude günstiger etwa für Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Pächter: Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist zum 1. Februar gestiegen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA erhöht den Zuschuss für Energieberatungen bei Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) von 60 Prozent auf 80 Prozent des anfallenden Honorars vom Energieberater.
Für ein Einfamilien- oder Zweifamilienhaus liegt die Obergrenze bei 1300 €: Damit fließen bis zu 500 € mehr für diese Art der Förderung. Ab drei Wohneinheiten unterstützt das BAFA die Energieberatung mit maximal 1700 € statt bisher 1100 €.
Wenn der qualifizierte Energieberater den Bericht und einen zugehörigen Sanierungsfahrplan auf einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert, bietet das BAFA eine einmalige Zuwendung von höchstens 500 €. Diese Präsentation soll den Eigentümern helfen, ihre unterschiedlichen Interessen miteinander abzustimmen und die passende Modernisierung ihres Wohngebäudes zu vereinbaren.
Der Eigenanteil für die Energieberatung kann durch zusätzliche Förderungen von Kommunen oder Bundesländern auf zehn Prozent des Honorars schrumpfen – dieser Rest ist immer aus eigener Tasche zu zahlen.
Damit das BAFA die Förderung genehmigt, muss das Wohngebäude in Deutschland liegen und der Bauantrag vor mindestens zehn Jahren gestellt worden sein – damit ersetzt der neue Zeitrahmen die bislang feste Datumsgrenze des Bauantrags 31. Januar 2002. Zudem müssen Kleine und Mittlere Unternehmen KMU die Leistungen für die Energieberatung auf ihre sogenannten De-Minimis-Beihilfen anrechnen lassen. Größere Unternehmen nach EU-Definition sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Hingegen können Einrichtungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke ebenso die Vor-Ort-Beratung nutzen.
Nach dem Auftrag für die Vor-Ort-Beratung stellt der Energieberater den Förderantrag im Namen des Kundens, auf den also kein zusätzlicher Stress durch Formulare wartet. Die Abrechnung läuft ähnlich unbürokratisch: Eine Vorleistung für das Gesamthonorar entfällt – es ist lediglich der Eigenanteil zu überweisen. Der Energieberater erhält den Zuschuss direkt vom BAFA, nachdem er seine Aufgaben erledigt hat.
Vor-Ort-Beratung liefert Hinweise für sinnvolle Sanierung
Die Vor-Ort-Beratung geht weit über die Erhebungen für einen Energieausweis hinaus: Sie führt zu detaillierten Informationen und Vergleichsmöglichkeiten, um den Energieverbrauch nachvollziehen und bewerten zu können. Auf Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme erfährt der Kunde, wie er sein Wohngebäude in ein KfW-Effizienzhaus umgestalten kann. Alternativ kann er einen individuellen Sanierungsfahrplan zur Optimierung der Energieeffizienz erhalten – mit diesen Vorschlägen lassen sich sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung Schritt für Schritt erledigen.
Die Vor-Ort-Beratung hilft, kein Geld für ineffziente Arbeiten am Wohngebäude zu verschwenden. Dabei weist der Energieberater auf KfW-Förderprogramme etwa zur Sanierung (besonders Programme 151 und 430) oder zur qualitätssichernden Baubegleitung hin. Bei der Baubegleitung (Programm 431) übernimmt die KfW bis zu 4000 € von der Hälfte der Kosten eines Experten für Energieeffizienz.
Indes existiert keine Pflicht, anschließend die vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen. Doch wenn der Bauherr Zuschüsse oder Kredite für solch ein Vorhaben beansprucht, empfiehlt die KfW eine Vor-Ort-Beratung für den Einstieg in das Projekt. Ohnehin ist zum Beispiel in Münster diese Energieberatung für Wohngebäude vorgeschrieben, damit die Stadt weitere Zuschüsse bewilligt.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Zusammen mit Ihnen erstellen wir den Fahrplan zu effizienten Maßnahmen und optimalen Fördermitteln.
Die KfW hat veröffentlicht, welche erheblichen Verbesserungen bei den Förderprogrammen für Gebäude ab 24. Januar 2020 gelten.
Erhöhung von Zuschüssen/Tilgungszuschüssen
Bei der Sanierung von Wohngebäuden erhöht die KfW in der Kreditvariante (151, 152) den Tilgungszuschuss um 12,5 Prozentpunkte und in der Zuschussvariante (430) den Investitionszuschuss um 10,0 Prozentpunkte. Die Tilgungszuschüsse (153) für den Neubau von Wohngebäuden steigen um 10,0 Prozentpunkte.
Bei Nichtwohngebäuden (277, 278 etc.) werden die Tilgungszuschüsse in der Sanierung von KfW-Effizienzgebäuden um 10,0 Prozentpunkte erhöht, für Einzelmaßnahmen um 15 Prozentpunkte. Beim Neubau von Nichtwohngebäuden (276 etc.) bleiben die Tilgungszuschüsse (leider) unverändert.
Diese Änderungen gelten für Anträge, die ab dem 24.01.2020 bei der KfW eingehen (Wohngebäude) beziehungsweise zugesagt werden (Nichtwohngebäude).
Erhöhung von Zuschüssen/Tilgungszuschüssen
Die Förderhöchstbeträge werden für Wohngebäude auf 120.000 € pro Wohneinheit erhöht.
Änderungen bei Nichtwohngebäuden in der Sanierung Bild: KfW
Änderungen bei Neubauten (Wohngebäude) Bild: KfW
Änderungen bei Wohngebäuden in der Sanierung Bild: KfW
Ein erster Kommentar: Das sind für diejenigen, die sanieren oder neu bauen möchten, erhebliche Verbesserungen! Es ist zu vermuten, dass in den nächsten Tagen weitere Details dazu veröffentlich werden, zum Beispiel angepasste Merkblätter.
Kontaktieren Sie uns: Wir beraten Sie gerne spezifisch für Ihr Vorhaben und versorgen Sie mit Informationen.
Nadine Somberg von der Stadt Münster und Andreas Deppe vom Planungsbüro ENTECH zeigen interessierten Bürgern die Baustelle der Sanierung eines Mehrfamilienhauses: Zusammen mit dem Bauherrn führen sie die Besucher durch das Gebäude in Münster Mauritz. Am Dienstag, dem 10. Dezember, können die Gäste die Verwandlung von einem 65 Jahre alten Wohngebäude in ein Effizienzhaus verfolgen. Sie erhalten Informationen über das Energiekonzept, die Sanierungsschritte und die Ergänzung der KfW-Förderung durch städtische Unterstützung im Programm »Energieeinsparung und Altbausanierung«.
Anmeldung unter klimaschutz@stadt-muenster.de oder Tel. 0251 4926725 – dann erfahren die Teilnehmer, wo die Besichtigungstour um 15 Uhr startet. Der Rundgang gehört zur Aktionsreihe »Bauen und Sanieren«, mit der die Stadt Münster für klimafreundliches und energiesparendes Bauen und Sanieren wirbt. Mehr dazu unter Münster – Unser Klima 2050.
Energieberater Andreas Deppe (v.l.), Nadine Somberg von der Stadt Münster und der Bauherr
Nadine Somberg, Energieberater Andreas Deppe und der Bauherr erläutern die bisherigen Schritte der energetischen Sanierung. So ersetzen Fenster mit Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung ihre veralteten und defekten Vorgänger. Außerdem sind die Außenwände und das Dach mit ökologischen Materialien optimiert worden. Die eingerichtete Dämmung der Kellerdecken erhöht den Wohnkomfort und senkt die Energiekosten. Die schmutzige Ölheizung ist verschwunden: An ihrer Stelle erzeugt eine moderne Holzpellet-Anlage die notwendige Wärme. Nach Abschluss der Bauarbeiten soll das Haus den energetischen Standard eines »KfW Effizienzhauses 70« erreichen.
Die Bundesregierung hat Mitte Oktober beschlossen, energetische Sanierungen von selbst genutzten Wohngebäuden ab 1. Januar 2020 steuerlich zu fördern. Die bisherigen Kredit- und Zuschussprogramme sollen weiter laufen und alternativ zur Verfügung stehen.
Die Änderung im Steuerrecht gehört zu den Reformen des »Klimaschutzprogramms 2030«: Bereits Ende September enthielten die ersten »Eckpunkte« das Ziel, dass »Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen« ihre Aufwendungen für Sanierungen steuerlich absetzen können. Jetzt will die Bundesregierung das Einkommensteuergesetz für »zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude« ergänzen, sofern sie mindestens zehn Jahre alt sind.
Danach können künftig 20 Prozent der Gesamtkosten für mehrere Einzelmaßnahmen von der Steuerschuld abgezogen werden – maximal 40.000 Euro pro Objekt, über drei Jahre nach festen Prozentsätzen verteilt. Die Arbeiten müssen vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden. Aber »Vollsanierungen sind mit dem Instrument der Steuerermäßigung nicht abgedeckt«, kritisierte die Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv einen früheren Referentenentwurf aus dem Finanzministerium.
Als steuerlich abzugsfähige Einzelmaßnahmen gelten:
Wärmedämmung von Wänden
Wärmedämmung von Dachflächen
Wärmedämmung von Geschossdecken
Erneuerung der Fenster oder Außentüren
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Erneuerung der Heizungsanlage
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
Der Paragraf zur energetischen Gebäudesanierung schließt Eigenleistungen aus: »Voraussetzung für die Förderung ist, dass die jeweilige energetische Maßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt wurde«. Welche Anforderungen solch ein Fachunternehmen erfüllen muss und welchen Standards die Einzelmaßnahmen folgen – das soll bald eine Verordnung klären, damit die steuerlichen Regeln der geplanten Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG entsprechen.
Sanierung steuerlich absetzen nur bei Einsatz von Fachunternehmen Bild: Alexas_Fotos | Pixabay
Diese Verordnung könnte nicht weit genug reichen, befürchtet die Verbraucherzentrale. Sie forderte in ihrer Stellungnahme beim Finanzministerium: »Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die durchgeführten Maßnahmen bautechnisch beziehungsweise energietechnisch sinnvoll sind«. Mehrere Maßnahmen für ein Gebäude müssten aufeinander abgestimmt werden, so die vzbv: Ein Experte außerhalb des Fachunternehmens solle sie vorab »durch eine unabhängige Beratung als geeignet bestätigen«. Ob die angekündigte Verordnung diese vorgeschaltete Beratung verlangen wird, bleibt bislang offen.
Über eine zusätzliche Baubegleitung meint der Bundesverband der Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker GIH auf Twitter: »#Energieberater muss bei Einzelmaßnahmen (über KfW und steuerl. Abschreibung) durch Baubegleitung involviert bleiben. So wird mehr & besser saniert.«
Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN erläutert in einer Pressemitteilung die aktuelle Situation: »Bereits heute können qualifizierte Handwerksunternehmen Einzelmaßnahmen im KfW-Programm gleichzeitig ausführen und Bestätigungen für eine Förderung erstellen«. Private Bauherren profitierten laut DEN von einer »Baubegleitung durch unabhängige Experten«, die bis jetzt über die KfW gefördert werde.
In einem Newsletter bestätigt das Wirtschaftsministerium, dass die Reform ausschließlich Einzelmaßnahmen betreffe: »Die komplette Sanierung von Gebäuden zu sogenannten Effizienzhäusern (solche mit besonders geringem Energiebedarf) wird auch weiterhin nur über die investiven Gebäudeprogramme des BMWi gefördert«.
Dagegen protestieren neun Verbände wie die Bundesarchitektenkammer, DEN, GIH und Verbraucherzentrale. In einem gemeinsamen »Appell an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie« meinen sie, dass die Einschränkung »umfassende Gesamtsanierungen schlechter« stelle und somit stärkeren Einsatz für den Klimaschutz bestrafe: Stattdessen sollten demnächst ebenso »Modernisierungen auf Effizienzhaus-Niveau – alternativ zu den KfW-Programmen und mit den gleichen Anforderungen und Förderhöhen – steuerlich gefördert werden«.
Organisationen fordern Korrekturen für Wohngebäude im Klimaschutzprogramm
In der Pressemitteilung seines Netzwerks erwartet Hermann Dannecker aus dem DEN-Vorstand, dass die kommende Rechtsverordnung der Bundesregierung zu deutlichen Verbesserungen führe: Er hofft auf »seriöse, langfristige Randbedingungen«, die wiederum »hohe Kontinuität und Planbarkeit erlauben und dem Ziel des klimaschonenden Sanierens gerecht werden«.
Das Planungsbüro ENTECH hat den Eindruck gewonnen, dass die Diskussion über Gebäudesanierungen im »Klimaschutzprogramm 2030« nicht genügend eine vorgeschaltete Energieberatung aufgreift: Eine Baubegleitung hilft Gebäudebesitzern bei der Umsetzung. Aber eine rechtzeitige Koordination von Maßnahmen durch eine Energieberatung führt dazu, dass mehr Maßnahmen als geplant realisiert werden und der Kunde schließlich die laufenden Kosten stärker als erwartet senken kann. Zudem erfolgt eine Fördermitteloptimierung im Rahmen der Beratung. Die Stadt Münster hat in ihrem eigenen Förderprogramm gute Erfahrungen gemacht, zur Bewilligung einer Förderung zur Altbausanierung eine unabhängige BAFA-Energieberatung zu verlangen.
Die Bundesregierung kündigt Steuererleichterungen für die energetische Sanierung von Gebäuden an, zum Beispiel für den Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Außenwänden. Außerdem fasst sie mehrere Förderprogramme zur neuen »Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG« zusammen. Dadurch soll die Belastung mit bürokratischen Pflichten schwinden: »Es wird nur noch ein Antrag für Effizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien genügen«, ist in den »Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030« vom 20. September 2019 zu lesen. Künftig fließen durch die BEG höhere Beträge an mehr Empfänger, und eine Prämie für den Austausch von Heizungen wird eingeführt.
Alternativ zu den Zuschüssen können »Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen« den Steuerabzug wählen und damit »gleichermaßen von der Maßnahme profitieren«, heißt es in den Eckpunkten. Als steuerlich relevant gelten »Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderwürdig eingestuft sind«.
Die BEG löst bisherige Förderprogramme wie das »CO2-Gebäudesanierungsprogramm« ab. Wer solche Zuschüsse gegenüber der Unterstützung über die Steuern bevorzugt, kann mit einem zehn Prozentpunkte höheren Fördersatz für Einzelmaßnahmen wie auch für Effizienzhausstufen rechnen. Aus den derzeitigen Zuschüssen zum Beispiel im Programm 430 »Energieeffizient Sanieren« würden sich dann etwa die erhöhten Zuschüsse ergeben:
aktuell
künftig
Einzelmaßnahmen
10%
20%
Effizienzhaus 115
15%
25%
Effizienzhaus 55
30%
40%
Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der »Deutschen Energie-Agentur dena«, sagt über die Regelungen: »Eine einfache, attraktive steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen als Alternative zur Kreditförderung sowie eine Anhebung der Förderung in den bisherigen Programmen war überfällig«.
Ebenso will die Bundesregierung den Einbau von Ölheizungen ab 2026 verbieten – »in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist«. Bereits jetzt will das Klimakabinett ältere Ölheizungen zurückdrängen und dazu 40 Prozent der Kosten für den Wechsel auf andere Anlagen bezuschussen.
Die »Austauschprämie« soll Eigentümer motivieren, mit fossilen Brennstoffen wie Öl laufende Heizungen durch modernere Systeme zu ersetzen. Ziel ist die »Umstellung auf erneuerbare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig Erneuerbare Energien einbinden«.
Andreas Kuhlmann von der dena kritisiert »die Sonderregelung und ‑förderung zum Austausch von Gas- und Ölheizungen«. Anstelle dieser Belohnung bei Heizungen wünscht er »eine einfache, technologieoffene Lösung für alle grundlegenden Sanierungsmaßnahmen«, weil Eigentümer »Klarheit« für ihre Projekte benötigen.
Die KfW weist auf Änderungen im Programm »Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Kredit« (295) hin, die mit sofortiger Wirkung für alle neuen Anträge gelten. Die Förderbedingungen verbessern sich. Ebenso erfolgen Klarstellungen: