Tag Archives: Förderprogramme

01Mai/26
Großzügiger Hauseingang symbolysiert einfache Zugangsmöglichkeiten – zu einem Haus mit weißem Putz, Solaranlage auf dem Dach, einer edel dunklen Haustür und einem leicht ansteigenden Zugangsweg mit Geländer und geringer Steigung

KfW 455‑B wieder offen: För­der­mittel bei Sanie­rungen sauber strukturieren

Seit dem 8. April 2026 ist die KfW-Zuschuss­för­de­rung »Bar­rie­re­redu­zie­rung – Inves­ti­ti­ons­zu­schuss« wieder möglich. Das Pro­gramm 455‑B unter­stützt Maß­nahmen, mit denen Bar­rieren in Woh­nungen und Wohn­ge­bäuden redu­ziert und der Wohn­kom­fort ver­bes­sert werden. Für Ein­zel­maß­nahmen beträgt der Zuschuss 10 Prozent der för­der­fä­higen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohn­ein­heit. Wird der Stan­dard »Alters­ge­rechtes Haus« erreicht, beträgt der Zuschuss 12,5 Prozent der för­der­fä­higen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.

Daneben gibt es wei­terhin den KfW-Kredit 159 »Alters­ge­recht Umbauen«. Dieser kann für Maß­nahmen zur Bar­rie­re­redu­zie­rung und zum Ein­bruch­schutz genutzt werden. Wichtig ist die Unter­schei­dung: 455‑B ist der Zuschuss für Bar­rie­re­redu­zie­rung, 159 ist der För­der­kredit für Bar­rie­re­redu­zie­rung und Einbruchschutz.

Wir nehmen die Wie­der­auf­nahme von 455‑B zum Anlass, auf eine Lücke hin­zu­weisen, die uns in vielen Sanie­rungs­pro­jekten begegnet: För­der­pro­gramme außer­halb der klas­si­schen ener­ge­ti­schen Sanie­rung werden häufig gar nicht oder erst sehr spät angesprochen.

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17Apr./26
Altes Fabrikgebäude aus rotem Backstein mit kaputten Fenstern

Gewerbe zu Wohnen: Was das neue KfW-Pro­gramm für Umbau­pro­jekte bedeutet

Mit dem neuen Pro­gramm »Gewerbe zu Wohnen« der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­aufbau (KfW) soll ab Juli 2026 der Umbau beheizter Nicht­wohn­ge­bäude zu Wohn­raum geför­dert werden. Neu ist vor allem der Zuschuss für den Umbau. Für die ener­ge­ti­sche Ein­ord­nung solcher Vor­haben gilt daneben wei­terhin der bestehende Rahmen der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude (BEG).

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11Jan./26
Symolbild: Zahl 55 im Goldton auf goldfarbenem Podest vor blauem Hintergrund mit goldfarbenem Muster

För­de­rung Neubau Effizienz­haus 55 und Effizienz­gebäude 55 kehrt zurück

Die KfW fördert Neu­bauten vom Effizienz­haus EH 55 und Effizienz­gebäude EG 55. Anträge für die Förder­stufen »Effizienz­haus 55 – Wohn­gebäude« und »Effizienz­gebäude 55 – Nicht­wohn­gebäude« können in den För­der­pro­grammen gestellt werden:

Neue Pro­jekte werden nicht geför­dert. Zum Bei­spiel nach einem Merk­blatt für die För­der­pro­gramme 297/​298 muss:

  • bei Antrag­stel­lung »bereits eine gültige Bau­ge­neh­mi­gung vorliegen«
  • oder bei einem nicht geneh­mi­gungs­pflich­tigen Vor­haben »die zustän­dige Bau­be­hörde von dem Vor­haben Kenntnis erlangt« haben, sodass »mit der Aus­füh­rung des Vor­ha­bens begonnen werden darf«
  • laut Online-Seiten der För­der­pro­gramme darf das betrof­fene Gebäude »nicht mit Öl oder Gas beheizt« werden
  • ein wei­terer Hinweis ist etwa dem Merk­blatt zum För­der­pro­gramm 299 zu ent­nehmen – »geför­dert werden der Neubau sowie der Erst­erwerb (inner­halb von 12 Monaten nach Bau­ab­nahme gemäß § 640 BGB)«.
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27Juni/25
Von vier Händen gehaltene Kerzenschale als Symbolbild für Wärmeversorgung

In »progres.nrw« steigt För­de­rung zur Wärmeversorgung

(Pres­se­mit­tei­lung) […] Wer in Nord­rhein-West­falen auf eine kli­ma­freund­liche Wär­me­ver­sor­gung umsteigt, erhält ab sofort deut­lich mehr Unter­stüt­zung vom Land. Beson­ders pro­fi­tieren Bür­ge­rinnen und Bürger, die eine Wär­me­pumpe mit Erd­wärme-Nutzung anschaffen. Für eine Erd­wär­me­boh­rung gibt es bei Neu­bauten statt 5 Euro zukünftig 35 Euro pro Bohr­meter. Bei Bestands­bauten steigt die För­de­rung von 10 Euro auf 50 Euro pro Bohr­meter. Auch die Instal­la­tion von Erd­wärme-Kol­lek­toren wird stärker unter­stützt. Dafür hat das Land sein För­der­pro­gramm »progres.nrw – Kli­ma­schutz­technik« über­ar­beitet. […] Con­tinue reading

26Juni/25
Stoppuhr mit Markierung für Deadline

In För­der­pro­grammen wird Stichtag zur LCA verschoben

În den För­der­pro­grammen für Neu­bauten greift eine Regel erst ab November. Bislang war zum 1. Juli geplant, dass Ener­gie­ex­perten die För­der­an­träge künftig nur begleiten können, wenn sie eine Zusatz­qua­li­fi­ka­tion für Lebens­zy­klus­ana­lyse LCA besitzen. Fach­dienste wie »Gebäude Ener­gie­be­rater« berichten über die Ter­min­ver­schie­bung. Das Pla­nungs­büro ENTECH kann diese Kom­pe­tenz für LCA bereits frei­willig vor­weisen. Somit brau­chen Bau­herren nicht bis November zu warten, um die LCA fach­ge­recht aus­führen zu lassen – zumal die betrof­fenen För­der­pro­gramme schon diese Öko­bi­lanz ver­langen. Aber die KfW För­der­bank akzep­tiert nur vor­läufig den Einsatz weniger spe­zia­li­sierter Fach­kräfte der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG.

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01Juni/25
Anstecknadel NRW

För­der­pro­gramm »NRW.BANK.Invest Zukunft« bietet Darlehen

In NRW startet ein För­der­pro­gramm für Unter­nehmen und Ange­hö­rige der freien Berufe: Bei Bedarf ergänzt oder ersetzt »NRW.BANK.Invest Zukunft« die Ange­bote vom Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA und von der KfW. Die geför­derten Inves­ti­tionen sollen Inno­va­tion, Digi­ta­li­sie­rung und Nach­hal­tig­keit anstoßen. Solch ein Dar­lehen kann zum Bei­spiel helfen, auf erneu­er­bare Ener­gien umzu­stellen. Auf diesem Wege lassen sich bis zu 100 Prozent der Inves­ti­ti­ons­kosten finan­zieren, begrenzt auf 10 Mil­lionen €. Die Zins­sätze in diesem För­der­pro­gramm liegen derzeit zwei Pro­zent­punkte unter den Markt­zinsen. Außerdem erhalten Kleine und Mitt­lere Unter­nehmen KMU Til­gungs­nach­lässe – bis zu 20 Prozent. Mit den Lauf­zeiten sind ein, zwei oder drei Til­gungs­frei­jahre ver­bunden. (Alle Angaben nach Stand Juni 2025 ud ohne Gewähr)

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06Jan./25
Läufer im weißem T-Shirt als Symbolbild für »weiter laufen«

BEG und andere För­der­pro­gramme laufen weiter

Die Neuwahl im Februar und der feh­lende Bun­des­haus­halt stoppen aktuell keines der im fol­genden beschrie­benen ener­ge­ti­schen För­der­pro­gramme. Mit heu­tigem Stand (06.01.2025) sind die Antrag­spor­tale nach wie vor frei­ge­schaltet. Ankün­di­gungen über För­der­mit­tel­stopps oder ‑ände­rungen sind bisher nicht bekannt. (Alle Angaben ohne Gewähr)

Daher läuft zum Bei­spiel die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG seit 1. Januar 2025 weiter – so infor­miert das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA auf seiner Website zumin­dest noch für einige Tage.

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