Beiträge zum Schlagwort: Förderung

20Feb/24
Haus aus Geldschein gefaltet

Bun­des­bau­mi­nis­te­rium startet wieder För­de­rung im Neubau

(Pres­se­mit­tei­lung) Ab 20.02.2024 starten die BMWSB-För­der­pro­gramme »Kli­ma­freund­li­cher Neubau KFN«, »Alters­ge­recht Umbauen« sowie »Genos­sen­schaft­li­ches Wohnen«. Anträge können über die Website der KfW gestellt werden.

[…] Bei KFN wird der End­kun­den­zins­satz für Wohn­ge­bäude mit Start 20.02.2024 bei 2,1 % liegen und damit deut­lich unter den aktuell markt­üb­li­chen Zinsen für Baufinanzierungen […]: Fort­set­zung
20Jan/24
Symbolbild mit Haus, Gelscheinen und Grundriss

Gestoppte För­de­rung etwa zur Energie­beratung für Wohn­ge­bäude fließt wieder

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW, Energie­beratung für Nicht­wohn­ge­bäude EBN und Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Wär­me­netze BEW: Diese För­der­pro­gramme laufen nach einer zwei­mo­na­tigen Pause wieder an.

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude liefert iSFP

Ohnehin hat die bis­he­rige Haus­halts­sperre die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG nicht unter­bro­chen. So gewährt die KfW Ban­ken­gruppe Kredite und Til­gungs­zu­schüsse für Kom­plett­sa­nie­rungen zum Effizienz­haus. Aller­dings hat etwa bei geför­derten Ein­zel­maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle der soge­nannte indi­vi­du­elle Sanie­rungs­fahr­plan iSFP gefehlt: Dieser Bericht gehört zu einer Energie­beratung für Wohn­ge­bäude und kann wie­derum den För­der­be­trag für bestimmte Ein­zel­maß­nahmen erhöhen. Ohne iSFP haben sich viele Pro­jekte für Ein­zel­maß­nahmen ver­zö­gert. Nach einer abge­schlos­senen Energie­beratung kann der iSFP dem­nächst wieder einen Antrag zur BEG ergänzen. Das Öko-Zentrum NRW erläu­tert bis­he­rige und anste­hende Ent­wick­lungen zur BEG.

BAFA will För­der­an­träge bewilligen

Das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA hat ange­kün­digt, För­der­an­träge anzu­nehmen und zu bewil­ligen. So ist das Antrag­sportal zur BEW seit 22. Januar geöffnet. Indes ver­weist das BAFA auf »Vor­gaben der vor­läu­figen Haus­halts­füh­rung« und den »Vor­be­halt ver­füg­barer Haus­halts­mittel«. Diese Ein­schrän­kungen können theo­re­tisch die För­de­rung ver­hin­dern. Stö­rungen sind jedoch nicht bekannt. »Die Ein­rei­chung und Bewil­li­gung von Anträgen für BEW und die Ener­gie­be­ra­tungs­pro­gramme wird nun wieder ermög­licht« – so heißt es auf einer Website vom Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz, das kleine Pannen ein­kal­ku­liert: »Dies wird aktuell tech­nisch umge­setzt, hierfür bitten wir noch um etwas Geduld«.

Fort­set­zung
11Dez/23
Durchgestrichenes Haus aus Dollar-Scheinen

ENTECH teilt Ärger über Haus­halts­sperre und Förderstopp

Leider erhalten wir keine zusätz­li­chen Erklä­rungen über den aktu­ellen För­der­stopp. Wir können Ihnen also keine ver­steckten Hin­weise liefern, teilen jedoch Ihren Ärger über Aus­wir­kungen der Haus­halts­sperre. Bis Jah­res­ende sehen wir uns gezwungen, beson­ders Auf­träge mit Fristen zu bear­beiten. In dieser Krise müssen wir einige Auf­gaben zurück­stellen. Daher bitten wir um Geduld bei Ange­boten und tech­ni­schen Fragen. Soweit möglich, infor­mieren wir Sie auf der Website und in Social Media über Ände­rungen beim Förderstopp.

Fort­set­zung
01Jul/23
Symbole für iSFP und Wohngebäude

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW wird geändert

Wollen Sie Ihre Sanie­rung mit einer Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW vor­be­reiten? Dann müssen Sie ab 1. Juli 2023 neuen Regeln folgen, damit die För­der­mittel fließen. Ohne Ihre soge­nannte »Ermäch­ti­gung« kann der aus­ge­wählte Ener­gie­be­rater die bewil­ligte För­der­summe nicht vom Rech­nungs­be­trag abziehen: Die Zuschüsse zur EBW werden Ihnen direkt gezahlt. Ande­rer­seits stellen Sie den Antrag beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Außen­kon­trolle BAFA. Später erhalten Sie den zuge­hö­rigen Bescheid. Aller­dings können Sie dem Ener­gie­be­rater eine Voll­macht aus­stellen, damit dieser Experte Sie im För­der­ver­fahren ver­tritt. Erfahren Sie, welche wei­teren Kor­rek­turen der Richt­linie wichtig für Sie sind.

Fort­set­zung
01Jan/23
Haus aus Geldschein gefaltet

Januar 2023 Reform Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG

Künftig zählen Eigen­leis­tungen bei der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG, denn Mate­ri­al­kosten können ange­rechnet werden. Außerdem ver­bes­sern sich die Kon­di­tionen für den Bonus zum soge­nannten Worst Per­forming Buil­ding WPB. Bei Wohn­ge­bäuden können Bau­herren einen Zuschlag für seri­elles Sanieren erhalten, sofern sie vor­ge­fer­tigte Bau­ele­mente ver­wenden. Ansonsten gelten neue Richt­li­nien für die BEG 2023 ab 1. Januar. Die Reform der Gebäu­de­för­de­rung geht in die nächste Runde, nachdem die Bun­des­re­gie­rung die BEG im Jahr 2022 mehr­mals ver­än­dert hat.

Fort­set­zung
31Dez/22
Zeichnung vom Umriss der Innenstadt Münster

Münster fördert wieder kli­ma­freund­liche Wohngebäude

Nach einer halb­jäh­rigen Pause läuft das För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« weiter: Das Amt für Woh­nungs­wesen und Quar­tier­s­ent­wick­lung nimmt Anträge ab 1. Januar 2023 an. Aller­dings prüfen die Mit­ar­beiter die Unter­lagen erst später – von April bis November. Trotzdem dürfen keine Bau­ar­beiten starten, bevor die Stadt den zuge­hö­rigen Zuschuss bewil­ligt – außer wenn sie einen vor­zei­tigen Bau­be­ginn genehmigt.

Fort­set­zung
03Aug/22
Alte Fenster mit beschädigten und schmutzigen Rahmen

BAFA Reform der Gebäu­de­för­de­rung betrifft Einzelmaßnahmen

Seit 28 Juli gelten andere Vor­schriften und Kon­di­tionen in der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG. Doch erst ab 15. August sinken die För­der­sätze und wech­seln die Zuschläge bei den Ein­zel­maß­nahmen. Anders als bei Neu­bauten und Sanie­rungen zum Effizienz­haus liegt die gesamte Ver­ant­wor­tung künftig beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA.

Bei Neu­bauten und Sanie­rungen streicht die KfW Ban­ken­gruppe die Zuschüsse: Sie akzep­tiert aus­schließ­lich Anträge für Kredite mit Tilgungs­zuschuss. Bei Ein­zel­maß­nahmen ent­fallen umge­kehrt die Kredite mit Tilgungs­zuschuss über die För­der­bank – das BAFA bewil­ligt Zuschüsse. Zudem ändern sich weitere Regeln zum Bei­spiel bei Hei­zungen. Damit über­ar­beitet das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium die BEG zum dritten Mal seit dem För­der­stopp vom Januar: Sei­ner­zeit lief die För­de­rung von Ein­zel­maß­nahmen wie gewohnt weiter.

Bei Ein­zel­maß­nahmen ändern sich Zuschüsse und Zuschläge

För­der­sätze bei Ein­zel­maß­nahmen sinken

Für Nicht­wohn­ge­bäude fällt die Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten von 15 Mil­lionen Euro auf fünf Mil­lionen Euro. Eine Pres­se­mit­tei­lung begründet solche Ein­schnitte, dass »Inves­ti­tionen in höhere Effi­zienz grund­sätz­lich schneller« als früher lohnten: »Die För­der­sätze werden deshalb um fünf bis zehn Pro­zent­punkte abgesenkt«.

Bislang betrug der Zuschuss oder der Tilgungs­zuschuss höchs­tens 50 Prozent der för­der­fä­higen Kosten – beim Ersatz einer Ölhei­zung durch Bio­masse-Anlagen und Hybrid­heizungen mit erneuer­baren Ener­gien. Laut Pres­se­mit­tei­lung würden die För­der­sätze »auf einem hohen Niveau« bleiben: Bei Woh­nungen lägen sie »bei den Ein­zel­maß­nahmen (maximal för­der­fä­hige Kosten von 60.000 Euro) zwi­schen bis zu 20 Prozent bei Dämm­maß­nahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen«.

För­de­rung für rege­ne­ra­tive Ener­gien statt für Hei­zungs­an­lagen mit Erdgas

Eine ver­bind­liche »Bekannt­ma­chung« beschreibt eine Reak­tion auf den anhal­tenden Mangel an Erdgas: »Die För­de­rung von Gas-Brenn­wert­hei­zungen (›Rene­wable Ready‹) wird gestri­chen«, und »die För­de­rung von Gas-Hybrid­hei­zungen wird gestri­chen«. Glei­ches gilt bei gas­be­trie­benen Wärmepumpen.

Moderne Systeme mit rege­ne­ra­tiven Ener­gien sollen Anlagen mit fos­silen Brenn­stoffen ersetzen: Ein Zuschlag von zehn Prozent soll dazu moti­vieren. An Stelle der bis­he­rigen »Aus­tausch­prämie für Ölhei­zungen« tritt dieser »Hei­zungs-Tausch-Bonus«. Nun sind funk­ti­ons­tüch­tige Öl‑, Kohle‑, Nacht­spei­cher- und Gas­eta­gen­hei­zungen sowie min­des­tens 20 Jahre alte Gas­hei­zungen eingeschlossen.

Mann mit brennendem Stück Kohle zwischen den Zähnen
Sym­bol­bild: Heizen mit fos­siler Energie ist out Pixabay | Angela_Yurikon_Smith

Kein iSFP-Bonus bei Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung und neuer Zuschlag für Wärmepumpen

Bei Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung ent­fällt der Bonus für einen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP. Ande­rer­seits wird beim Einbau von Wär­me­pumpen »zusätz­lich ein Bonus von fünf Pro­zent­punkten gewährt, wenn als Wär­me­quelle Wasser, Erd­reich oder Abwasser erschlossen wird« – so heißt es in der »Bekannt­ma­chung«..

Weitere Infos zur Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG

Die BEG star­tete im Januar 2021. Wegen des dünnen Zuspruchs erlö­sche jetzt die Kre­dit­för­de­rung von Ein­zel­maß­nahmen, meint Ener­gie­wechsel – diese Website des Wirt­schafts­mi­nis­te­riums erläu­tert die BEG und die Reform. Über die Umstel­lungen bei Neu­bauten und Sanie­rungen berichtet ENTECH in einem Extra-Artikel.

Sie erhalten diese För­der­sätze für diese Einzelmaßnahmen

Hier eine Über­sicht der neuen Kon­di­tionen bei Einzelmaßnahmen:

För­der­sätze ab 15.08.2022

Stichtag für Ein­zel­maß­nahmen und künf­tige Pläne für Gebäudeförderung

»Anträge auf Ein­zel­sa­nie­rung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedin­gungen gestellt werden«, gibt die Pres­se­mit­tei­lung eine Gna­den­frist: »Ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen För­der­be­din­gungen«. Ferner ist die Ankün­di­gung zu lesen, dass die Bun­des­re­gie­rung die BEG weiter umformen werde: Diese Pläne betreffen beson­ders die För­de­rung von Neubauten.

30Jul/22
Schilder mit Pozentzeichen

KfW För­de­rung für Gebäude sinkt und Zuschuss entfällt

Mit einem Tag Vor­warn­zeit hat die KfW Ban­ken­gruppe ihr För­der­pro­gramm für Zuschüsse zur Gebäu­de­sa­nie­rung ein­ge­stellt: Wenn etwa Pri­vat­per­sonen oder Unter­nehmen ihren Antrag seit 28. Juli ein­rei­chen, können sie aus­schließ­lich Kredite mit Til­gungs­zu­schüssen erhalten. »Die Zuschuss­för­de­rung wird nur noch für kom­mu­nale Antrag­steller gewährt«, heißt es in einer ver­bind­li­chen »Bekannt­ma­chung«. Gleich­zeitig sinken die För­der­sätze für Gebäude nicht nur bei Sanie­rungen zum Effizienz­haus, sondern eben­falls bei Neu­bauten und bei Ein­zel­maß­nahmen.

Zudem ändern sich weitere Regeln der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG. So ent­fällt die bis­he­rige För­der­stufe Effizienz­haus 100 (EH 100) oder Effizienz­gebäude 100 (EG 100). Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium hat die BEG zum dritten Mal seit dem För­der­stopp vom Januar über­ar­beitet. Eine Pres­se­mit­tei­lung begründet die neuen Kor­rek­turen: »Wichtig ist dabei, mit den ver­füg­baren staat­li­chen Mitteln ein mög­lichst großes Inves­ti­ti­ons­vo­lumen zu hebeln und dafür Sorge zu tragen, dass mög­lichst viele bei der Sanie­rungs­för­de­rung zum Zuge kommen«.

För­de­rung bei Sanie­rungen zum Effizienzhaus

KfW schließt Zuschuss­portal für Gebäude

Die KfW schließt ihr Zuschuss­portal. Die Pres­se­mit­tei­lung begründet die Umstel­lung mit »dem sich ver­än­dernden Zins­um­feld«. Aber sowohl Kredite als auch Zuschüsse stehen bereit für kom­mu­nale Gebiets­kör­per­schaften, Gemeinde- und Zweck­ver­bände sowie recht­lich unselb­stän­dige Eigen­be­triebe von kom­mu­nalen Gebietskörperschaften.

Bei Nicht­wohn­ge­bäuden liegt Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten niedriger

Laut »Bekannt­ma­chung« wird »für Nicht­wohn­ge­bäude die Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten auf maximal zehn Mil­lionen Euro pro Vor­haben fest­ge­legt«. Bislang wurden die för­der­fä­higen Kosten bei 30 Mil­lionen Euro beschnitten.

För­der­sätze für Effizienz­haus und Effizienz­gebäude fallen

Mit den frü­heren Kon­di­tionen war die För­de­rung der ener­ge­ti­schen Sanie­rung gegen Ende Februar wieder gestartet. Doch jetzt gelten andere För­der­sätze und Förderstufen:

Tilgungs­zuschussMaxi­male Zins­ver­güns­ti­gungWorst Per­forming Buil­dingMaxi­maler Fördersatz
EH 40 oder EG 4020 %15 %5 %40 %
EH 40 EE oder EG 40 EE oder EG 40 NH25 %15 %5 %45 %
EH 55 oder EG 5515 %15 %5 %35 %
EH 55 EE oder EG 55 EE oder EG 55 NH20 %15 %5 %40 %
EH 70 oder EG 7010 %15 %25 %
EH 70 EE oder EG 70 EE oder EG 70 NH15 %15 %30 %
EH 85 – EG 85 wird nicht gefördert5 %15 %20 %
EH 85 EE10 %15 %25 %
EH Denkmal oder EG Denkmal5 %15 %20 %
EH Denkmal EE oder EG Denkmal EE oder EG Denkmal NH10 %15 %25 %
För­der­sätze bei Sanie­rung zum Effizienz­haus oder Effizienzgebäude

Zins­ver­bil­li­gung gilt als Sub­ven­tion für Gebäude

»Um mög­lichst vielen Bür­ge­rinnen und Bürgern ange­sichts knapper Haus­halts­mittel den Zugang zu För­de­rung zu ermög­li­chen, sind etwas ver­rin­gerte För­der­sätze not­wendig« – so die Pres­se­mit­tei­lung. Zum Bei­spiel sinkt der Tilgungs­zuschuss für ein Effizienz­haus 55 von 40 Prozent der Kre­dit­summe auf 15 Prozent. Ande­rer­seits zähle eine mög­liche Zins­ver­bil­li­gung als »Sub­ven­ti­ons­wert«, ist in der Pres­se­mit­tei­lung zu lesen: Die Zins­ver­güns­ti­gung schwanke mit dem Markt­zins­ni­veau und betrage bis zu 15 Prozent.

Gebäude mit EE-Klasse, NH-Klasse, Bau­be­glei­tung und Zer­ti­fi­zie­rung der Nachhaltigkeit

In der Sanie­rungs­för­de­rung bleiben erhalten:

  • Zuschlag von fünf Prozent in der Erneu­er­bare-Ener­gien-Klasse (EE-Klasse)
  • bei Nicht­wohn­ge­bäuden alter­nativ Zuschlag von fünf Prozent in der Nach­hal­tig­keits-Klasse (NH-Klasse)
  • zusätz­li­cher Kre­dit­be­trag und 50 Prozent Tilgungs­zuschuss für Bau­be­glei­tung – mit Höchstgrenzen
  • bei Nicht­wohn­ge­bäuden zusätz­li­cher Kre­dit­be­trag und 50 Prozent Tilgungs­zuschuss für Zer­ti­fi­zie­rung der Nach­hal­tig­keit – mit Höchstgrenzen

Bei För­de­rung ver­schwinden gas­be­trie­bene Anlagen, Effizienz­haus 100 und iSFP-Bonus

Ferner legt die »Bekannt­ma­chung« fest: »Die För­de­rung von gas­be­trie­benen Anlagen und den damit ein­her­ge­henden Umfeld­maß­nahmen wird gestri­chen«. Bei Sanie­rungen ver­schwinden ebenso »die För­de­rung des EH/​EG 100 inklu­sive der EE- und NH-Klasse« und der Bonus für einen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP.

Bonus für Gebäude als »Worst Per­forming Building«

Hin­gegen wird am 22. Sep­tember ein Bonus von fünf Prozent für ein »Worst Per­forming Buil­ding« (WPB) ein­ge­führt: Ein WPB ist »ein Gebäude, das auf Grund des ener­ge­ti­schen Sanie­rungs­standes seiner Bau­teil­kom­po­nenten zu den ener­ge­tisch schlech­testen 25 Prozent des deut­schen Gebäu­de­be­standes gehört« – erklärt das »Merk­blatt BEG Wohn­ge­bäude Kredit«. Dieser Zuschlag ent­steht bei einer Sanie­rung zum Effizienzhaus/​Effizienzgebäude 40 oder zum Effizienzhaus/​Effizienzgebäude 55.

För­de­rung bei Neubauten

Wohn­ge­bäude mit 120.000 Euro statt 150.000 Euro als Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten

Seit 20. April ver­langt die KfW Nach­hal­tig­keit als Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ener­gie­ef­fi­zi­enter Neu­bauten: Seitdem vergibt die För­der­bank bei Wohn­ge­bäuden aus­schließ­lich Kredite mit Tilgungs­zuschuss für Effi­zi­enz­häuser 40 NH und bei Nicht­wohn­ge­bäuden ver­gleich­bare Dar­lehen für Effizienz­gebäude 40 NH. Die »Bekannt­ma­chung« drückt die Grenze von 150.000 Euro nach unten: »Beim Neubau von Wohn­ge­bäuden wird die Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten auf maximal 120 000 Euro pro Wohn­ein­heit festgelegt«.

Tilgungs­zuschuss wird auf fünf Prozent gekürzt

Bis zur der­zei­tigen Reform betrug der Tilgungs­zuschuss 12,5 Prozent von maximal 150.000 Euro Kre­dit­summe, also bis zu 18.750 Euro je Wohn­ein­heit. Ab sofort sinkt dieser Anteil der För­de­rung auf 6.000 Euro, denn der Tilgungs­zuschuss wird auf fünf Prozent gekürzt – aller­dings nicht bei kom­mu­nalen Antrag­stel­lern. »Mit der Zins­ver­güns­ti­gung steht aber wei­terhin ein attrak­tives För­der­an­gebot zur Ver­fü­gung«, ver­spricht die Pressemitteilung.

Nicht­wohn­ge­bäude

Der Tilgungs­zuschuss wird ebenso bei Nicht­wohn­ge­bäuden auf fünf Prozent redu­ziert. Wie bei Sanie­rungen liegt die Höchst­grenze der för­der­fä­higen Kosten bei 2.000 Euro pro Qua­drat­meter Net­to­grund­fläche – bei maximal 10 Mil­lionen Euro für das jewei­lige Vor­haben. Zuvor gehörten maximal 3,75 Mil­lionen Euro Tilgungs­zuschuss zur För­de­rung, im Gegen­satz zu 500.000 Euro nach den jet­zigen Konditionen.

Bun­des­re­gie­rung plant zusätz­liche Ände­rungen für 2023

Wie bei Wohn­ge­bäuden erläu­tert ein Merk­blatt den Umbruch und hängt die Richt­linie in der alten Fassung an. Ohnehin erscheinen die ange­passten Richt­li­nien erst im nächsten Jahr, zumal die Bun­des­re­gie­rung eine Novelle der Neu­bau­för­de­rung für 2023 plant. »Bis zur Neu­kon­zi­pie­rung der Neu­bau­för­de­rung läuft das Pro­gramm EH 40 Nach­hal­tig­keit bis Jah­res­ende weiter«, sagt die Pres­se­mit­tei­lung: »Jetzt erfolgen mit der BEG-Reform nur not­wen­dige Fol­ge­an­pas­sungen«. Nicht zuletzt soll ein Bonus für seri­elle Sanie­rung ein­ge­führt werden.

Über­gangs­frist bei För­de­rung von Einzelmaßnahmen

Die Reform der BEG betrifft auch Ein­zel­maß­nahmen: Ein­schrän­kungen und Erwei­te­rungen »erfolgen mit einer Über­gangs­frist zum 15. August 2022«, kündigt die Pres­se­mit­tei­lung an – »Anträge auf Ein­zel­sa­nie­rung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedin­gungen gestellt werden«. Lesen Sie einen ergän­zenden Artikel, was bei der För­de­rung der Ein­zel­maß­nahmen geschieht.