Symbole für iSFP und Wohngebäude

Wie startet die Energie­beratung für Wohn­ge­bäude? Wofür brau­chen Sie den iSFP?

Bei Maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle oder zur Anlagen­technik oder zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung kann Ihr Förder­satz steigen: In der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG erhalten Sie für unter­schied­liche Ein­zel­maß­nahmen einen Bonus von fünf Prozent, sofern Sie den »indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP« vor­legen. Der iSFP zählt als Bericht einer geför­derten Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW.

Leider bewäl­tigt das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA nur langsam den Berg an För­der­an­trägen zur EBW. Die Gefahr schwindet, dass Ihr Sanie­rungs­pro­jekt auf diese Weise aus­ge­bremst werden kann: Ihr Ener­gie­ex­perte startet gerne, wenn Sie den För­der­an­trag gestellt haben. Das BAFA bestä­tigt auf seiner Website: »Mit der Energie­beratung darf immer nach der Antrag­stel­lung begonnen werden«. Zudem erklärt das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium online, wann Sie den iSFP für die BEG vor­weisen müssen.

Energie­beratung kann nach Antrag­stel­lung starten

»Nach Antrag­stel­lung darf die Energie­beratung auf eigenes finan­zi­elles Risiko auch bereits vor Ertei­lung eines Zuwen­dungs­be­scheides durch­ge­führt werden«, heißt es beim BAFA unter »Fragen zum Antragsverfahren«.

In der Regel schickt das BAFA Ihnen den Bewil­li­gungs­be­scheid und ver­an­lasst die Über­wei­sung auf Ihr Bank­konto. Weil Sie den Zuschuss ein­nehmen, zahlen Sie den gesamten Rech­nungs­be­trag der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW. Bei Bedarf erlaubt das BAFA andere Methoden.

Sie brau­chen nicht auf eine För­der­zu­sage zu warten. »Der iSFP darf ange­fer­tigt und dem Bera­tungs­emp­fänger erläu­tert und aus­ge­hän­digt werden«, sagt das BAFA und ergänzt: »Ebenso ist es för­der­recht­lich zulässig, eine Rech­nung zu stellen bezie­hungs­weise dass der Bera­tungs­emp­fänger diese ent­spre­chend der ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung bezahlt«.

Symbolbild mit Haus, Geldscheinen und Grundriss
Sym­bol­bild zur geför­derten EBW Thorben Wengert | pixelio.de

Errei­chen Sie Ihr Ziel mit iSFP-Bonus

Durch die Vor­ge­hens­weise bei der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude sparen Sie Zeit für die geplanten Maß­nahmen. Ohnehin brau­chen Sie den iSFP, wenn Sie die Bun­des­för­de­rung für Effi­zi­ente Gebäude BEG und den zuge­hö­rigen iSFP-Bonus beantragen.

Was machen Sie aber, wenn das BAFA Ihnen noch keine För­de­rung zur EBW gegeh­migt und den iSFP vorerst über­sieht? Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium liefert Ihnen »Ant­worten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)«. Beim Ver­wen­dungs­nach­weis müssen Sie zeigen, »dass die rea­li­sierte BEG-Maß­nahme einer im iSFP emp­foh­lenen Maß­nahme entspricht«.

Niemand kann Ihnen vorab den iSFP-Bonus garan­tieren. Jeden­falls gilt laut FAQ beim Ver­wen­dungs­nach­weis: »Der iSFP muss abschlie­ßend beschieden und aus­ge­zahlt worden sein«. Even­tuell dient Ihnen der iSFP später: »Im Rahmen der Vor-Ort-Kon­trollen wird über­prüft, ob das geför­derte Bau­vor­haben tat­säch­lich den bean­tragten Stan­dard erreicht«. Mit Unter­stüt­zung Ihrer Ener­gie­be­ra­terin oder Ihres Ener­gie­be­ra­ters errei­chen Sie Ihr Ziel.

Frau betrachtet ihren individuellen Sanierungsfahrplan iSFP
Auszug aus einem iSFP Bild: dena