Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle oder zur Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung kann Ihr Fördersatz steigen: In der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG erhalten Sie für unterschiedliche Einzelmaßnahmen einen Bonus von fünf Prozent, sofern Sie den »individuellen Sanierungsfahrplan iSFP« vorlegen. Der iSFP zählt als Bericht einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude EBW.
Leider bewältigt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA nur langsam den Berg an Förderanträgen zur EBW. Die Gefahr schwindet, dass Ihr Sanierungsprojekt auf diese Weise ausgebremst werden kann: Ihr Energieexperte startet gerne, wenn Sie den Förderantrag gestellt haben. Das BAFA bestätigt auf seiner Website: »Mit der Energieberatung darf immer nach der Antragstellung begonnen werden«. Zudem erklärt das Bundeswirtschaftsministerium online, wann Sie den iSFP für die BEG vorweisen müssen.
Energieberatung kann nach Antragstellung starten
»Nach Antragstellung darf die Energieberatung auf eigenes finanzielles Risiko auch bereits vor Erteilung eines Zuwendungsbescheides durchgeführt werden«, heißt es beim BAFA unter »Fragen zum Antragsverfahren«.
In der Regel schickt das BAFA Ihnen den Bewilligungsbescheid und veranlasst die Überweisung auf Ihr Bankkonto. Weil Sie den Zuschuss einnehmen, zahlen Sie den gesamten Rechnungsbetrag der Energieberatung für Wohngebäude EBW. Bei Bedarf erlaubt das BAFA andere Methoden.
Sie brauchen nicht auf eine Förderzusage zu warten. »Der iSFP darf angefertigt und dem Beratungsempfänger erläutert und ausgehändigt werden«, sagt das BAFA und ergänzt: »Ebenso ist es förderrechtlich zulässig, eine Rechnung zu stellen beziehungsweise dass der Beratungsempfänger diese entsprechend der vertraglichen Vereinbarung bezahlt«.
Erreichen Sie Ihr Ziel mit iSFP-Bonus
Durch die Vorgehensweise bei der Energieberatung für Wohngebäude sparen Sie Zeit für die geplanten Maßnahmen. Ohnehin brauchen Sie den iSFP, wenn Sie die Bundesförderung für Effiziente Gebäude BEG und den zugehörigen iSFP-Bonus beantragen.
Was machen Sie aber, wenn das BAFA Ihnen noch keine Förderung zur EBW gegehmigt und den iSFP vorerst übersieht? Das Bundeswirtschaftsministerium liefert Ihnen »Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)«. Beim Verwendungsnachweis müssen Sie zeigen, »dass die realisierte BEG-Maßnahme einer im iSFP empfohlenen Maßnahme entspricht«.
Niemand kann Ihnen vorab den iSFP-Bonus garantieren. Jedenfalls gilt laut FAQ beim Verwendungsnachweis: »Der iSFP muss abschließend beschieden und ausgezahlt worden sein«. Eventuell dient Ihnen der iSFP später: »Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen wird überprüft, ob das geförderte Bauvorhaben tatsächlich den beantragten Standard erreicht«. Mit Unterstützung Ihrer Energieberaterin oder Ihres Energieberaters erreichen Sie Ihr Ziel.