Anstecknadel NRW

För­der­pro­gramm »NRW.BANK.Invest Zukunft« bietet Darlehen

In NRW startet ein För­der­pro­gramm für Unter­nehmen und Ange­hö­rige der freien Berufe: Bei Bedarf ergänzt oder ersetzt »NRW.BANK.Invest Zukunft« die Ange­bote vom Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA und von der KfW. Die geför­derten Inves­ti­tionen sollen Inno­va­tion, Digi­ta­li­sie­rung und Nach­hal­tig­keit anstoßen. Solch ein Dar­lehen kann zum Bei­spiel helfen, auf erneu­er­bare Ener­gien umzu­stellen. Auf diesem Wege lassen sich bis zu 100 Prozent der Inves­ti­ti­ons­kosten finan­zieren, begrenzt auf 10 Mil­lionen €. Die Zins­sätze in diesem För­der­pro­gramm liegen derzeit zwei Pro­zent­punkte unter den Markt­zinsen. Außerdem erhalten Kleine und Mitt­lere Unter­nehmen KMU Til­gungs­nach­lässe – bis zu 20 Prozent. Mit den Lauf­zeiten sind ein, zwei oder drei Til­gungs­frei­jahre verbunden.

NRW.BANK nutzt Hausbankenverfahren

Der Standort für die Inves­ti­tion muss in Nord­rhein-West­falen liegen. Die lan­des­ei­gene NRW.BANK trägt das neue För­der­pro­gramm. Aller­dings nehmen alleine Geschäfts­banken oder Spar­kassen die Anträge für »NRW.BANK.Invest Zukunft« ent­gegen, um zwi­schen den Kunden und der För­der­bank von NRW zu vermitteln.

Die aus­ge­wählte Haus­bank berät und begleitet einen Antrag­steller. Die NRW.BANK prüft hin­gegen, ob die Bedin­gungen für eine För­de­rung erfüllt werden. Die nord­rhein­west­fä­li­sche För­der­bank infor­miert die Haus­bank weiter, damit diese Geschäfts­bank oder Spar­kasse eine För­der­zu­sage bestä­tigt und das Geld aus­zahlt. Die NRW.BANK erklärt online dieses soge­nannte Hausbankenverfahren.

Außenansicht des Gebäudes der NRW.BANK in Münster
Standort Münster der NRW.BANK Bild: Florian Adler | CC BY 3.0

De minimis oder AGVO gilt im Förderprogramm

Selbst wenn För­der­pro­gramme des Bundes bei der Finan­zie­rung bestimmter Maschinen oder Anlagen aus­fallen, könnte ein Antrag für »NRW.BANK.Invest Zukunft« lohnen: Mit­unter berück­sich­tigt die För­der­bank in Nord­rhein-West­falen andere Kri­te­rien als das BAFA oder die KfW. Ande­rer­seits sollten Unter­nehmen nach­denken, ob sie För­der­geld aus NRW mit anderen Zuschüssen oder Dar­lehen kom­bi­nieren wollen – aller­dings nicht in belie­biger Höhe: In För­der­pro­grammen wie »NRW.BANK.Invest Zukunft« sind Schwel­len­werte oder För­der­quoten nach dem Bei­hil­fe­recht der EU einzuhalten.

Für Unter­nehmen regelt das Bei­hil­fe­recht der EU die Zuwen­dungen, die etwa über »NRW.BANK.Invest Zukunft« fließen. Ein Merk­blatt der KfW beschreibt die nicht anmel­de­pflich­tigen Bei­hilfen, die wie­derum zum Bei­hil­fe­recht gehören. Bei diesen nicht anmel­de­pflich­tigen Bei­hilfen kann die soge­nannte De-minimis-Ver­ord­nung oder die All­ge­meine Grup­pen­frei­stel­lungs­ver­ord­nung AGVO gelten. Die NRW.BANK erläu­tert die Unter­schiede auf ihrer Website.

Inves­ti­tion erleich­tert Nachhaltigkeit

Bei »NRW.BANK.Invest Zukunft« dient die Inves­ti­tion min­des­tens einem Zweck, um Nach­hal­tig­keit zu begünstigen:

  • Kli­ma­schutz, zum Bei­spiel durch erneu­er­bare Ener­gie­an­lagen zur lokalen und dezen­tralen Strom- und Wärmeerzeugung
  • Umwelt­schutz, zum Bei­spiel durch Kli­ma­an­pas­sung, also Maß­nahmen zur Klimawandel-Vorsorge
  • Cir­cular Economy, zum Bei­spiel durch stoff­liche Nutzung von (Abfall-)Biomasse, inklu­sive Auf­be­rei­tung von (Abfall-) Bio­masse zur wei­teren Verarbeitung
  • Effi­zienz und Ein­spa­rung, zum Bei­spiel durch einen Ener­gie­ef­fi­zi­enz­ge­winn von 15 Prozent für Neu­an­schaf­fungen und von 10 Prozent für gene­ral­über­holte Maschinen und Anlagen
  • Mobi­lität, zum Bei­spiel durch Inves­ti­tionen im Zusam­men­hang mit Elektromobilität
  • Digi­ta­li­sie­rung, zum Bei­spiel durch digi­tale Pro­dukte und Leis­tungen wie den Aufbau von digi­talen Platt­formen sowie die Ent­wick­lung selbst­ge­nutzter produkt-/leis­tungs­be­glei­tender Soft­ware und/​oder Anwendersteuerungssoftware
  • Inno­va­tion, zum Bei­spiel durch Ein­füh­rung neuer, tech­no­lo­gisch fort­schritt­li­cher Pro­duk­tions- oder Leistungs-Verfahren

»NRW.BANK.Invest Zukunft« ergänzt Förderprogramme

Trotz der Viel­falt an mög­li­chen Zielen passen ener­ge­ti­sche Pro­jekte zu »NRW.BANK.Invest Zukunft«, zumal Nach­hal­tig­keit eine große Rolle spielt. Ener­gie­effi­zienz zählt auch in anderen För­der­pro­grammen der NRW.BANK. So ermög­licht »NRW.BANK.Infrastruktur« Finan­zie­rungen in erneu­er­bare Ener­gien – durch Pro­jekte zur Ener­gie­er­zeu­gung, Ener­gie­spei­che­rung oder Ener­gie­ver­tei­lung. Oder Unter­nehmen im Pri­vat­be­sitz sowie Ange­hö­rige freier Berufe können Neu­bauten und Sanie­rungen gewerb­li­cher Nicht­wohn­ge­bäude finan­zieren – mit­hilfe von »NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen«.