In NRW startet ein Förderprogramm für Unternehmen und Angehörige der freien Berufe: Bei Bedarf ergänzt oder ersetzt »NRW.BANK.Invest Zukunft« die Angebote vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und von der KfW. Die geförderten Investitionen sollen Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit anstoßen. Solch ein Darlehen kann zum Beispiel helfen, auf erneuerbare Energien umzustellen. Auf diesem Wege lassen sich bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanzieren, begrenzt auf 10 Millionen €. Die Zinssätze in diesem Förderprogramm liegen derzeit zwei Prozentpunkte unter den Marktzinsen. Außerdem erhalten Kleine und Mittlere Unternehmen KMU Tilgungsnachlässe – bis zu 20 Prozent. Mit den Laufzeiten sind ein, zwei oder drei Tilgungsfreijahre verbunden.
NRW.BANK nutzt Hausbankenverfahren
Der Standort für die Investition muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Die landeseigene NRW.BANK trägt das neue Förderprogramm. Allerdings nehmen alleine Geschäftsbanken oder Sparkassen die Anträge für »NRW.BANK.Invest Zukunft« entgegen, um zwischen den Kunden und der Förderbank von NRW zu vermitteln.
Die ausgewählte Hausbank berät und begleitet einen Antragsteller. Die NRW.BANK prüft hingegen, ob die Bedingungen für eine Förderung erfüllt werden. Die nordrheinwestfälische Förderbank informiert die Hausbank weiter, damit diese Geschäftsbank oder Sparkasse eine Förderzusage bestätigt und das Geld auszahlt. Die NRW.BANK erklärt online dieses sogenannte Hausbankenverfahren.

De minimis oder AGVO gilt im Förderprogramm
Selbst wenn Förderprogramme des Bundes bei der Finanzierung bestimmter Maschinen oder Anlagen ausfallen, könnte ein Antrag für »NRW.BANK.Invest Zukunft« lohnen: Mitunter berücksichtigt die Förderbank in Nordrhein-Westfalen andere Kriterien als das BAFA oder die KfW. Andererseits sollten Unternehmen nachdenken, ob sie Fördergeld aus NRW mit anderen Zuschüssen oder Darlehen kombinieren wollen – allerdings nicht in beliebiger Höhe: In Förderprogrammen wie »NRW.BANK.Invest Zukunft« sind Schwellenwerte oder Förderquoten nach dem Beihilferecht der EU einzuhalten.
Für Unternehmen regelt das Beihilferecht der EU die Zuwendungen, die etwa über »NRW.BANK.Invest Zukunft« fließen. Ein Merkblatt der KfW beschreibt die nicht anmeldepflichtigen Beihilfen, die wiederum zum Beihilferecht gehören. Bei diesen nicht anmeldepflichtigen Beihilfen kann die sogenannte De-minimis-Verordnung oder die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO gelten. Die NRW.BANK erläutert die Unterschiede auf ihrer Website.
Investition erleichtert Nachhaltigkeit
Bei »NRW.BANK.Invest Zukunft« dient die Investition mindestens einem Zweck, um Nachhaltigkeit zu begünstigen:
- Klimaschutz, zum Beispiel durch erneuerbare Energieanlagen zur lokalen und dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung
- Umweltschutz, zum Beispiel durch Klimaanpassung, also Maßnahmen zur Klimawandel-Vorsorge
- Circular Economy, zum Beispiel durch stoffliche Nutzung von (Abfall-)Biomasse, inklusive Aufbereitung von (Abfall-) Biomasse zur weiteren Verarbeitung
- Effizienz und Einsparung, zum Beispiel durch einen Energieeffizienzgewinn von 15 Prozent für Neuanschaffungen und von 10 Prozent für generalüberholte Maschinen und Anlagen
- Mobilität, zum Beispiel durch Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität
- Digitalisierung, zum Beispiel durch digitale Produkte und Leistungen wie den Aufbau von digitalen Plattformen sowie die Entwicklung selbstgenutzter produkt-/leistungsbegleitender Software und/oder Anwendersteuerungssoftware
- Innovation, zum Beispiel durch Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktions- oder Leistungs-Verfahren
»NRW.BANK.Invest Zukunft« ergänzt Förderprogramme
Trotz der Vielfalt an möglichen Zielen passen energetische Projekte zu »NRW.BANK.Invest Zukunft«, zumal Nachhaltigkeit eine große Rolle spielt. Energieeffizienz zählt auch in anderen Förderprogrammen der NRW.BANK. So ermöglicht »NRW.BANK.Infrastruktur« Finanzierungen in erneuerbare Energien – durch Projekte zur Energieerzeugung, Energiespeicherung oder Energieverteilung. Oder Unternehmen im Privatbesitz sowie Angehörige freier Berufe können Neubauten und Sanierungen gewerblicher Nichtwohngebäude finanzieren – mithilfe von »NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen«.