Mit dem neuen Programm »Gewerbe zu Wohnen« der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll ab Juli 2026 der Umbau beheizter Nichtwohngebäude zu Wohnraum gefördert werden. Neu ist vor allem der Zuschuss für den Umbau. Für die energetische Einordnung solcher Vorhaben gilt daneben weiterhin der bestehende Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Mit dem neuen KfW-Programm »Gewerbe zu Wohnen« (Zuschuss Nr. 266) will der Bund den Umbau von beheizten Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden zu Wohnraum anreizen. Die Antragstellung soll voraussichtlich ab Juli 2026 möglich sein. Gefördert werden 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 100.000 € je neu entstehender Wohneinheit. Das entspricht einem Zuschuss von bis zu 30.000 € pro Wohneinheit.
Gefördert werden die Ausgaben für den Umbau zur Wohnnutzung. Dazu zählen auch begleitende Fachplanung und Baubegleitung sowie die Umgestaltung von Außenflächen. Nicht gefördert werden über dieses Programm die Ausgaben für die energetische Sanierung; diese können weiter über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden.
Voraussetzung ist, dass das Gebäude oder der Gebäudeteil zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu Wohnzwecken genutzt wird und beheizt ist. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen. Für die geförderten Wohneinheiten ist grundsätzlich mindestens Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien (EH 85 EE) oder Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien (EH Denkmal EE) zu erreichen. Die Richtlinie nennt hierzu auch einzelne Ausnahmen von der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse). Hinzu kommen die verpflichtende Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, ein Umsetzungszeitraum von maximal 54 Monaten und die Vorgabe, dass das geförderte Objekt nach Abschluss des Vorhabens grundsätzlich mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden muss.

BEG bleibt bei der Umwidmung zentral
Wichtig ist: Das neue Zuschussprogramm ersetzt den bisherigen BEG-Rahmen nicht, sondern knüpft an ihn an. Die technische und energetische Einordnung von Umwidmungen war schon bisher in der BEG geregelt und bleibt auch künftig maßgeblich.
Die Technischen FAQ der KfW stellen klar: Die Umwidmung eines beheizten Gebäudes zu einem weiterhin beheizten Gebäude, etwa die Umnutzung eines beheizten Nichtwohngebäudes zu einem Wohngebäude, wird in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) oder in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) beziehungsweise der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) als Sanierung gefördert. Entsteht dabei in vormals beheizten Räumen eine neue Wohneinheit, wird auch diese in der BEG WG als Sanierung behandelt.
Anders ist es bei unbeheizten Gebäuden: Deren Umwidmung zu einem Wohngebäude oder zu einem beheizten Nichtwohngebäude wird grundsätzlich als Neubau behandelt, also in der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN) beziehungsweise in der Fördervariante für das Niedrigpreissegment. Beim Ausbau vormals unbeheizter Flächen innerhalb eines bestehenden Nichtwohngebäudes gelten wiederum eigene Regeln; bis 50 Quadratmeter zusammenhängende Nettogrundfläche (NGF) ist eine Sanierungslösung möglich, darüber regelmäßig Neubau.

Was das für die Praxis bedeutet
Das neue KfW-Programm »Gewerbe zu Wohnen« knüpft an einen bereits bestehenden und schon heute anspruchsvollen Förderrahmen der BEG an und erweitert ihn um einen Zuschuss für den Umbau. In der Praxis heißt das: Ohne einen erfahrenen Energieberater lässt sich ein solches Vorhaben kaum sauber aufsetzen. Denn schon die Einordnung im BEG-Rahmen ist komplex – und mit dem neuen Zuschussprogramm wird die Förderstrategie nicht einfacher. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist hier ohnehin Pflicht; außerdem gehören Fachplanung und Baubegleitung zu den förderfähigen Ausgaben des Programms.
Entscheidend ist, dass das Vorhaben technisch, energetisch und förderseitig richtig eingeordnet wird: Was ist Umbau, was ist energetische Sanierung, was läuft als Sanierung und was als Neubau? Genau das muss fachlich beraten, sinnvoll optimiert und belastbar durchgerechnet werden. De-minimis und Kumulierung sollten dabei genau beachtet werden, stehen für die Erstorientierung aber nicht im Mittelpunkt.

Fazit
»Gewerbe zu Wohnen« ist vor allem ein Umbauzuschussprogramm. Neu ist der Zuschuss für die Umnutzung. Die energetische Förderlogik solcher Projekte beginnt aber nicht erst jetzt: Bei der Umwidmung beheizter Nichtwohngebäude zu Wohngebäuden greift weiterhin die BEG als Sanierung, bei unbeheizten Gebäuden regelmäßig die Neubau-Systematik. Genau deshalb kommt es auf eine gute Energieberatung von Anfang an an.
Viele Detailfragen, etwa zu den förderfähigen Ausgaben und zur praktischen Ausgestaltung im üblichen KfW-Schema, dürften erst mit den noch ausstehenden KfW-Merkblättern konkretisiert werden. Die Richtlinie verweist dafür ausdrücklich auf ein Merkblatt der KfW mit weiteren Einzelheiten zur Förderung.
Quellen und weiterführende Unterlagen
Grundlage neues Programm
- KfW – Gewerbe zu Wohnen (Zuschuss Nr. 266)
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/Förderprodukte/Gewerbe-zu-Wohnen-(266)/ - Bundesanzeiger – Richtlinie zum Förderprogramm »Gewerbe zu Wohnen«
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/uwyUbOcMBahaceWpVYk/content/uwyUbOcMBahaceWpVYk/BAnz%20AT%2002.04.2026%20B2.pdf?inline=
Bestehender BEG-Rahmen bei Umwidmung
- KfW – Technische FAQ Effizienzhäuser /Effizienzgebäude /Klimafreundlicher Neubau
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004865_Infoblatt_BEG_TFAQ_Effizienzhaus.pdf - KfW – Technische FAQ Einzelmaßnahmen
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004864_BEG_TFAQ_EM.pdf