Öffentliche Hand
BEG Förderung

- Beantragen Sie Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA – etwa um die Dämmung zu verbessern.
- Für Zuschüsse aus der Heizungsförderung ist die KfW Förderbank zuständig – im Förderprogramm Nr. 422 »Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude«.
- Kommunale Gebietskörperschaften, unselbstständige Eigenbetriebe sowie Gemeinde- und Zweckverbände erhalten Zuschüsse – für Wohngebäude und Nichtwohngebäude bei Komplettsanierungen mit dem Förderprogramm »Kommunen – Zuschuss« (Nr. 464). Oder diese Einrichtungen wählen lieber KfW-Programm Nr. 264 »Kommunen – Kredit«.
- Für die selbe Gruppe von Antragstellern winken Zuschüsse der KfW-Programme Nr. 498, 499 »Klimafreundlicher Neubau – Kommunen« und »Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Kommunen«.
- Die KfW-Programme Nr. 261 »Wohngebäude – Kredit« und Nr. 263 »Nichtwohngebäude – Kredit« stehen kommunalen Unternehmen für Komplettsanierungen offen. Achten Sie auch auf die KfW-Programme Nr. 459 »Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude« und Nr. 522 »Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude«. Zudem können soziale Einrichtungen und Vereine diese Förderprogramme nutzen.
- Kommunale Unternehmen sowie soziale Einrichtungen und Vereine finanzieren ihre Neubauprojekte durch Kredite – über die KfW-Programme Nr. 299 »Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude« und Nr. 297, 298 »Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude«.
BAFA NWG
Etwa Gemeinden, gemeinnützige Organisationen und soziale Einrichtungen genießen Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Das BAFA trägt einen Teil vom Honorar der »Energieberatung DIN V 18599« – dieses Förderprogramm gilt für vorhandene Nichtwohngebäude:
- Benötigen Sie ein energetisches Sanierungskonzept für aufeinander abgestimmte Maßnahmen, um ein Nichtwohngebäude energetisch zu modernisieren?
- Oder planen Sie eine »Sanierung in einem Zug«, um ein Nichtwohngebäude in ein Effizienzgebäude umzuwandeln?
Oder wünschen Sie eine Energieberatung für den Neubau eines Nichtwohngebäudes? Auch hier profitieren Sie vom Förderprogramm »Energieberatung DIN V 18599«. Darüber hinaus bietet das BAFA weitere Förderprogramme für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme.
KfW Gebäude

Kommuale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände erhalten Zuschüsse von der KfW Bankengruppe – über das Förderprogramm »Kommunen Zuschuss« (Nr. 464). Oder diese Einrichtungen der Öffentlichen Hand bevorzugen »Kommunen Kredit« (Nr. 264). Dieses KfW-Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG betrifft auch rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe kommunaler Gebietskörperschaften.
Bei Komplettsanierungen profitieren ebenfalls kommunale Unternehmen, soziale Organisationen und Vereine von der BEG – aber ausschließlich durch Kredite: Diese Förderprogramme richten sich bereits an Privatpersonen und Unternehmen.
Für kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände gilt: Bei einer Sanierung nach Programm Nr. 464 (Kredit-Variante) oder Nr. 264 (Zuschuss-Variante) wächst der Tilgungszuschuss oder der Zuschuss mit einem höheren Standard des Effizienzhauses oder Effizienzgebäudes.
Für alle Antragsteller werden Neubauten inzwischen nur noch als Effizienzhaus 40 oder Effizienzgebäude 40 gefördert. Für Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen etwa an der Gebäudehülle ist das BAFA zuständig.
Klimaschutz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Projekte zum Klimaschutz – durch seine Nationale Klimaschutzinitiative NKI. Für einige Förderprogramme nimmt das BAFA die Anträge entgegen. Doch bei der Kommunalrichtlinie heißt der Projektträger: Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Anträge laufen über easy-Online – das »Elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen«.
Die Kommunalrichtlinie unterstützt zum Beispiel:
- Klimaschutzberatungen und Machbarkeitsstudien
- Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
- Energiesparmodelle für Schulen und KIndertagesstätten
- Beleuchtung und klimafreundliche Abfallwirtschaft
Machbarkeit

Machbarkeitstudien bereiten kommunale Sanierungen oder Modernisierungen oder generell Investitionen vor: Diese Machbarkeitsstudien verfolgen das Ziel, weniger Treibhausgase auszustoßen und Maßnahmen zum Klimaschutz zu realisieren. Machbarkeitsstudien lohnen vor Arbeiten von Ingenieuren an:
- Siedlungsabfalldeponien
- Abwasser- und Trinkwasserversorgungsanlagen
- Mobilitätsinfrastruktur
- Beleuchtungsanlagen
- weiteren Anlagen und Infrastrukturen.