Öffent­liche Hand

BEG För­de­rung

Modernes Haus mit Holz im Schnee
Sym­bol­bild: Modernes Haus

BAFA NWG

Rathaus
Sym­bol­bild: Rathaus AnnaER | Pixabay

Etwa Gemeinden, gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen und soziale Ein­rich­tungen genießen Zuschüsse vom Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle: Das BAFA trägt einen Teil vom Honorar der »Energie­beratung DIN V 18599« – dieses För­der­pro­gramm gilt für vor­han­dene Nichtwohngebäude:

  • Benö­tigen Sie ein ener­ge­ti­sches Sanie­rungs­kon­zept für auf­ein­ander abge­stimmte Maß­nahmen, um ein Nicht­wohn­ge­bäude ener­ge­tisch zu modernisieren?
  • Oder planen Sie eine »Sanie­rung in einem Zug«, um ein Nicht­wohn­ge­bäude in ein Effizienz­gebäude umzuwandeln?

Oder wün­schen Sie eine Energie­beratung für den Neubau eines Nicht­wohn­ge­bäudes? Auch hier pro­fi­tieren Sie vom För­der­pro­gramm »Energie­beratung DIN V 18599«. Darüber hinaus bietet das BAFA weitere För­der­pro­gramme für Nicht­wohn­ge­bäude, Anlagen und Systeme.

KfW Gebäude

KfW Hauptgebäude
KfW Haupt­sitz | Bild: Rüdiger Nehmzow | KfW

Kom­muale Gebiets­kör­per­schaften, Gemeinde- und Zweck­ver­bände erhalten Zuschüsse von der KfW Ban­ken­gruppe – über das För­der­pro­gramm »Kom­munen Zuschuss« (Nr. 464). Oder diese Ein­rich­tungen der Öffent­li­chen Hand bevor­zugen »Kom­munen Kredit« (Nr. 264). Dieses KfW-Pro­gramm der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG betrifft auch recht­lich unselbst­stän­dige Eigen­be­triebe kom­mu­naler Gebietskörperschaften.

Bei Kom­plett­sa­nie­rungen pro­fi­tieren eben­falls kom­mu­nale Unter­nehmen, soziale Orga­ni­sa­tionen und Vereine von der BEG – aber aus­schließ­lich durch Kredite: Diese För­der­pro­gramme richten sich bereits an Pri­vat­per­sonen und Unternehmen.

Für kom­mu­nale Gebiets­kör­per­schaften, Gemeinde- und Zweck­ver­bände gilt: Bei einer Sanie­rung nach Pro­gramm Nr. 464 (Kredit-Vari­ante) oder Nr. 264 (Zuschuss-Vari­ante) wächst der Tilgungs­zuschuss oder der Zuschuss mit einem höheren Stan­dard des Effi­zi­enz­hauses oder Effizienzgebäudes.

Für alle Antrag­steller werden Neu­bauten inzwi­schen nur noch als Effizienz­haus 40 oder Effizienz­gebäude 40 geför­dert. Für Zuschüsse zu Ein­zel­maß­nahmen etwa an der Gebäu­de­hülle ist das BAFA zuständig.

Kli­ma­schutz

Zyklon
Sym­bol­bild: Zyklon Pixabay | Wiki­I­mages

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz fördert Pro­jekte zum Kli­ma­schutz – durch seine Natio­nale Kli­ma­schutz­in­itia­tive NKI. Für einige För­der­pro­gramme nimmt das BAFA die Anträge ent­gegen. Doch bei der Kom­mu­nal­richt­linie heißt der Pro­jekt­träger: Zukunft – Umwelt – Gesell­schaft (ZUG) gGmbH. Anträge laufen über easy-Online – das »Elek­tro­ni­sche For­mu­lar­system für Anträge, Ange­bote und Skizzen«.

Die Kom­mu­nal­richt­linie unter­stützt zum Beispiel:

  • Kli­ma­schutz­be­ra­tungen und Machbarkeitsstudien
  • Klimaschutz­konzepte und Klimaschutzmanagement
  • Ener­gie­spar­mo­delle für Schulen und KIndertagesstätten
  • Beleuch­tung und kli­ma­freund­liche Abfallwirtschaft

Mach­bar­keit

Stonehenge
Sym­bol­bild: Mach­bar­keit eines Projekts

Mach­bar­keit­stu­dien bereiten kom­mu­nale Sanie­rungen oder Moder­ni­sie­rungen oder gene­rell Inves­ti­tionen vor: Diese Mach­bar­keits­stu­dien ver­folgen das Ziel, weniger Treib­haus­gase aus­zu­stoßen und Maß­nahmen zum Kli­ma­schutz zu rea­li­sieren. Mach­bar­keits­stu­dien lohnen vor Arbeiten von Inge­nieuren an:

  • Sied­lungs­ab­fall­de­po­nien
  • Abwasser- und Trinkwasserversorgungsanlagen
  • Mobi­li­täts­in­fra­struktur
  • Beleuch­tungs­an­lagen
  • wei­teren Anlagen und Infrastrukturen.