Die KfW fasst ihre Informationen zur Heizungsförderung zusammen: Details sind auf eigenen Seiten online zu finden – unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung
KfW verweist Zielgruppen auf Förderprogramme
- Privatpersonen können einen Zuschuss bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen – im Förderprogramm »Zuschuss Nr. 458; Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude«. Außerdem steht zur Verfügung »Kredit Nr. 358, 359; Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude«
- Für Unternehmen existieren zwei Arten der Zuschüsse: »Zuschuss Nr. 459; Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude« und »Zuschuss Nr. 522; Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude«. Wenn die KfW solch einen Zuschuss gewährt, bietet sie wie bei Privatpersonen das Förderprogramm »Kredit Nr. 358, 359; Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude«. Darüber hinaus können Unternehmen »Kredit Nr. 523; Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude« erhalten.
- Voraussichtlich ab Ende November laufen die Anträge für Kommunen über das Kundenportal »Meine KfW«. Regeln für den Übergang sind der Beschreibung des Förderprogramms zu entnehmen: »Zuschuss Nr. 422; Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude«.
Heizungsförderung führt zu vielen Fragen
Die KfW erklärt in ihrer Übersicht, worauf Sie bei einem Lieferungs- oder Leistungsvertrag achten sollten. Sofern Sie Ihre Maßnahme bis 31. August 2024 begonnen haben, können Sie den Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachreichen. Finden Sie Antworten auf »Häufige Fragen« wie »Welche Heizungsanlagen werden gefördert?« oder »Kann ich mit meinem Antrag vom BAFA zur KfW wechseln?«.
ENTECH hilft bei Heizungsförderung
Fragen Sie Ihre Energieexpertin oder Ihren Energieexperten nach der Heizungsförderung. Vorab erklärt ENTECH Details in einem Online-Artikel und zeigt Links zu weiteren Infos. Nicht zuletzt verspricht die KfW seit Ende August: »Weitere Gruppen erhalten Heizungsförderung«.