Alter Heizkörper im Metallschrott

Weitere Gruppen erhalten Heizungsförderung

(Pres­se­mit­tei­lung) […] Ab sofort steht die Bean­tra­gung der KfW-Hei­zungs­för­de­rung auch der dritten Antrag­stel­ler­gruppe offen: Neu hin­zu­ge­kommen sind nun Unter­nehmen für Wohn­ge­bäude und Nicht­wohn­ge­bäude, Eigen­tümer ver­mie­teter Ein­fa­mi­li­en­häuser und Eigen­tümer von ver­mie­teten und selbst­ge­nutzten Eigen­tums­woh­nungen in Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften WEG) bei Maß­nahmen am Son­der­ei­gentum. […] Die För­de­rung kann als Zuschuss direkt im Online-Kun­den­portal der KfW bean­tragt werden.

Banken ver­mit­teln Ergänzungskredite

[…] Darüber hinaus gibt es zins­güns­tige Ergän­zungs­kre­dite sowohl für die Inves­ti­tionen in Wohn­ge­bäude als auch in Nicht­wohn­ge­bäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Spar­kassen bean­tragt werden. »Wir […] ermög­li­chen plan­gemäß Ende August die Antrag­stel­lung für die dritte Antrag­stel­ler­gruppe. Ins­ge­samt können damit jetzt Unter­nehmen und alle Pri­vat­per­sonen als Eigen­tümer die För­de­rung für den Umstieg auf eine kli­ma­freund­liche Heizung in Wohn­ge­bäuden und Nicht­wohn­ge­bäuden über unser Online-Kun­den­portal beantragen.

Zuschuss­zu­sagen und damit die Reser­vie­rung der För­der­mittel erfolgen bei voll­stän­digen Unter­lagen und för­der­fä­higen Pro­jekten in der Regel digital und auto­ma­ti­siert in wenigen Minuten […]«, sagt Katha­rina Herr­mann, für das Inlän­di­sche För­der­ge­schäft zustän­dige Vor­ständin der KfW.

Details der Heizungsförderung

  • Antrag­stel­lende Unter­nehmen können für ihre Wohn­ge­bäude und Nicht­wohn­ge­bäude einen Zuschuss bis zu 35 % der för­der­fä­higen Kosten bean­tragen (Grund­för­de­rung 30 %; mög­li­cher Effi­zi­enz­bonus 5 %). Zusätz­lich ist ein Emis­si­ons­min­de­rungs­zu­schlag i.H.v. pau­schal 2.500 Euro möglich.

    Bei Wohn­ge­bäuden im Eigentum von Unter­nehmen hängt der Höchst­be­trag der för­der­fä­higen Gesamt­kosten von der Anzahl der Wohn­ein­heiten im jewei­ligen Mehr­fa­mi­li­en­haus ab. Bei Nicht­wohn­ge­bäuden von Unter­nehmen bestimmt ihn die Net­to­grund­fläche.

    Details sind unter kfw.de/459 und www.kfw.de/522 abrufbar.

  • Auch für Selbst­nutzer und Ver­mieter von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern, WEG sowie private Eigen­tü­me­rinnen und Eigen­tümer von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern setzt sich die KfW-Zuschuss­för­de­rung aus einer Grund­för­de­rung sowie meh­reren mög­li­chen Boni zusammen. Die Grund­för­de­rung beträgt auch für Pri­vat­per­sonen jeweils 30 % der för­der­fä­higen Gesamt­kosten.

    Darüber hinaus sind je nach Antrag­stel­ler­gruppe ver­schie­dene weitere Zuschuss­kom­po­nenten möglich (Effi­zi­enz­bonus 5 %, Kli­ma­ge­schwin­dig­keits­bonus 20 %, Ein­kom­mens­bonus von 30 %). Maximal kann der För­der­zu­schuss bei 70 % der för­der­fä­higen Gesamt­kosten liegen. On top kann ein Emis­si­ons­min­de­rungs­zu­schlag i.H.v. pau­schal 2.500 EUR möglich sein.

    Die för­der­fä­higen Gesamt­kosten berechnen sich auf Basis der Anzahl der Wohn­ein­heiten. Weitere Infor­ma­tionen unter: kfw.de/458

  • Auch Kom­munen können jetzt bereits Pro­jekte zum Hei­zungs­aus­tausch in Wohn­ge­bäuden und Nicht­wohn­ge­bäuden durch­führen. Für sie bietet die KfW eine Über­gangs­re­ge­lung in Form einer Vor­ha­bens­an­mel­dung an, bei der die För­der­mittel für die antrag­stel­lenden Kom­munen reser­viert werden.

    Die Anbin­dung der Kom­munen an das Online-Kun­den­portal der KfW als geson­derte Antrag­stel­ler­gruppe ist derzeit in Arbeit. Dort können Regis­trie­rungen und Anträge von Kom­munen vor­aus­sicht­lich ab Ende November vor­ge­nommen werden.

    Nähere Infor­ma­tionen finden Sie unter: kfw.de/422

Bewohner vom Eigen­heim ergänzen Unter­lagen ab 30. September

Die KfW setzt den För­der­fahr­plan in der Hei­zungs­för­de­rung par­allel weiter um: Die Nach­weis­ein­rei­chung für die Bean­tra­gung der Aus­zah­lung von Hei­zungs­zu­schüssen wird gestaf­felt nach Antrag­stel­ler­gruppen ein­ge­führt, analog zur Antrag­stel­lung. Sie ist dabei jeweils etwa sechs Monate nach Start der jewei­ligen Antrag­stel­ler­gruppe möglich.

Die Ende Februar gestar­tete erste Gruppe der selbst­nut­zenden Ein­fa­mi­li­en­haus­be­sitzer kann ab 30. Sep­tember 2024 alle Unter­lagen digital ein­rei­chen. Nach posi­tiver Prüfung der Nach­weis­do­ku­mente und der För­der­vor­aus­set­zungen durch die KfW wird der Zuschuss auf das Bank­konto der Zuschuss­emp­fän­gerin bzw. des Zuschuss­emp­fän­gers über­wiesen, in der Regel spä­tes­tens zum Ende des Folgemonats.

Anmer­kung von ENTECH: Fragen Sie Ihre Ener­gie­ex­pertin oder Ihren Ener­gie­ex­perten nach der Hei­zungs­för­de­rung. Vorab erklärt ENTECH Details in einem Online-Artikel und zeigt Links zu wei­teren Infos.