(Pressemitteilung) NRW unterstützt Umstieg auf erneuerbare Wärmequellen – mit einem starken Fokus auf klimaschonende Wärmequellen wie Erdwärme, Abwasserwärme und Sonnenenergie setzt das Land sein Förderprogramm »progres.nrw – Klimaschutztechnik« fort. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen wieder Anträge für Fördermittel stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt mehr als 11,5 Millionen Euro zur Verfügung, um die Wärmewende zu beschleunigen.
FortsetzungNeuigkeiten
Bundesbauministerium startet wieder Förderung im Neubau
(Pressemitteilung) Ab 20.02.2024 starten die BMWSB-Förderprogramme »Klimafreundlicher Neubau KFN«, »Altersgerecht Umbauen« sowie »Genossenschaftliches Wohnen«. Anträge können über die Website der KfW gestellt werden.
[…] Bei KFN wird der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02.2024 bei 2,1 % liegen und damit deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen […]: FortsetzungVerbraucherzentrale bietet offene Sprechstunde in Münster
Die Verbraucherzentrale NRW ergänzt ihre kostenlosen Angebote zur Energieberatung: Sie lädt mittwochs in die Sprechstunde im Haus der Nachhaltigkeit, Hammer Straße 1 in Münster. Kommen Sie spontan zwischen 14 Uhr und 17 Uhr – zu einem persönlichen Gespräch mit Energieberater Thomas Weber. Bei größerem Andrang müssen Sie leider etwas warten, um Tipps und Informationen für ihr Anliegen zu erhalten.
Zu welchem Thema wollen Sie etwas erfahren? Der Experte liefert Hinweise – zum Beispiel wie Sie weniger Strom verbrauchen oder welche Förderprogramme für erneuerbare Energien existieren. Thomas Weber kann Ihnen ebenso helfen, sparsame Haushaltsgeräte auszuwählen.
Diese neue Gelegenheit ersetzt keineswegs die bisherigen Termine: Nach wie vor empfiehlt die Verbraucherzentrale, eine Energieberatung zu ausgewählten Problemen zu vereinbaren.
Gestoppte Förderung etwa zur Energieberatung für Wohngebäude fließt wieder
Energieberatung für Wohngebäude EBW, Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN und Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BEW: Diese Förderprogramme laufen nach einer zweimonatigen Pause wieder an.
Energieberatung für Wohngebäude liefert iSFP
Ohnehin hat die bisherige Haushaltssperre die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG nicht unterbrochen. So gewährt die KfW Bankengruppe Kredite und Tilgungszuschüsse für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Allerdings hat etwa bei geförderten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan iSFP gefehlt: Dieser Bericht gehört zu einer Energieberatung für Wohngebäude und kann wiederum den Förderbetrag für bestimmte Einzelmaßnahmen erhöhen. Ohne iSFP haben sich viele Projekte für Einzelmaßnahmen verzögert. Nach einer abgeschlossenen Energieberatung kann der iSFP demnächst wieder einen Antrag zur BEG ergänzen. Das Öko-Zentrum NRW erläutert bisherige und anstehende Entwicklungen zur BEG.
BAFA will Förderanträge bewilligen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA hat angekündigt, Förderanträge anzunehmen und zu bewilligen. So ist das Antragsportal zur BEW seit 22. Januar geöffnet. Indes verweist das BAFA auf »Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung« und den »Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel«. Diese Einschränkungen können theoretisch die Förderung verhindern. Störungen sind jedoch nicht bekannt. »Die Einreichung und Bewilligung von Anträgen für BEW und die Energieberatungsprogramme wird nun wieder ermöglicht« – so heißt es auf einer Website vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das kleine Pannen einkalkuliert: »Dies wird aktuell technisch umgesetzt, hierfür bitten wir noch um etwas Geduld«.
FortsetzungENTECH teilt Ärger über Haushaltssperre und Förderstopp
Leider erhalten wir keine zusätzlichen Erklärungen über den aktuellen Förderstopp. Wir können Ihnen also keine versteckten Hinweise liefern, teilen jedoch Ihren Ärger über Auswirkungen der Haushaltssperre. Bis Jahresende sehen wir uns gezwungen, besonders Aufträge mit Fristen zu bearbeiten. In dieser Krise müssen wir einige Aufgaben zurückstellen. Daher bitten wir um Geduld bei Angeboten und technischen Fragen. Soweit möglich, informieren wir Sie auf der Website und in Social Media über Änderungen beim Förderstopp.
FortsetzungWirtschaftsförderung Münster informiert über Nachfolge im Unternehmen
Planen Sie rechtzeitig, wem Sie Ihr Unternehmen anvertrauen. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Bernd Friedrich informiert am 22. August ab 18 Uhr, wie Sie die Übergabe regeln. Beim Forum »Fast Forward« lernen Sie Jörg Rahn kennen, der seinen Handwerksbetrieb verkauft hat: Er hat seine Entscheidung keinen Augenblick bereut. Besuchen Sie den Vortrag und das Gespräch der Wirtschaftsförderung Münster GmbH – in der Gesellschaft für Warenwirtschafts-Systeme, Willy-Brandt-Weg 1, 48155 Münster. Bitte melden Sie sich bis 18. August zum spannenden Termin über Unternehmensnachfolge an – auf der Website des Veranstalters.
FortsetzungEnergieberatung für Wohngebäude EBW wird geändert
Wollen Sie Ihre Sanierung mit einer Energieberatung für Wohngebäude EBW vorbereiten? Dann müssen Sie ab 1. Juli 2023 neuen Regeln folgen, damit die Fördermittel fließen. Ohne Ihre sogenannte »Ermächtigung« kann der ausgewählte Energieberater die bewilligte Fördersumme nicht vom Rechnungsbetrag abziehen: Die Zuschüsse zur EBW werden Ihnen direkt gezahlt. Andererseits stellen Sie den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle BAFA. Später erhalten Sie den zugehörigen Bescheid. Allerdings können Sie dem Energieberater eine Vollmacht ausstellen, damit dieser Experte Sie im Förderverfahren vertritt. Erfahren Sie, welche weiteren Korrekturen der Richtlinie wichtig für Sie sind.
FortsetzungJanuar 2023 Reform Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
Künftig zählen Eigenleistungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG, denn Materialkosten können angerechnet werden. Außerdem verbessern sich die Konditionen für den Bonus zum sogenannten Worst Performing Building WPB. Bei Wohngebäuden können Bauherren einen Zuschlag für serielles Sanieren erhalten, sofern sie vorgefertigte Bauelemente verwenden. Ansonsten gelten neue Richtlinien für die BEG 2023 ab 1. Januar. Die Reform der Gebäudeförderung geht in die nächste Runde, nachdem die Bundesregierung die BEG im Jahr 2022 mehrmals verändert hat.
Fortsetzung