Starten Sie Ihre Sanierung mit einer Energieberatung für Wohngebäude EBW
Projekte verlangen gute Vorbereitung
Wollen Sie Dach und Wände dämmen? Wollen Sie die Ölheizung durch eine umweltfreundliche Anlage ersetzen? Oder wollen Sie das Gebäude als sogenanntes Effizienzhaus erneuern? Dann hilft eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude EBW, notwendige Arbeiten zu erkennen und zu planen.
Bestimmen Sie das Ziel Ihrer EBW
- Vielleicht möchten Sie eine Gesamtsanierung zum Effizienzhaus organisieren, um so schnell wie möglich die Energienutzung zu senken – und dabei komfortabler als vorher zu wohnen.
- Oder Sie planen Einzelmaßnahmen wie den Einbau von Lüftungsanlagen oder neuen Fenstern. Denken Sie etwa an effiziente Heizungstechnik oder an Dämmung der Gebäudehülle? Was halten Sie zum Beispiel von einer Solaranlage? Verteilen Sie doch mehrere Vorhaben über einen längeren Zeitraum. Aber kombinieren Sie die ausgewählten Einzelmaßnahmen nach den Ergebnissen Ihrer Energieberatung für Wohngebäude EBW: Sanieren Sie schrittweise mit Einzelmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind und letztlich zum Effizienzhaus führen sollen.
So läuft es beim Förderantrag
Sie stellen den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle BAFA. Bitte registrieren Sie sich im BAFA-Portal – sämtliche Vorgänge zur EBW laufen über diesen Online-Dienst: Sie können zum Beispiel den Status kontrollieren oder den Verwendungsnachweis ausfüllen.
Wenn das BAFA Ihren Antrag bewilligt, kann der Zuschuss auf Ihr Bankkonto überwiesen werden. Der Energieberater darf die Fördersumme nicht vom Rechnungsbetrag abziehen. Sie müssen also die Rechnung komplett bezahlen. Im Gegenzug behalten Sie den Zuschuss. Dieses Prinzip gilt sogar, falls Sie eine Vollmacht erteilen – aber der Energieberater kann Sie im Förderverfahren dank der Vollmacht vertreten.
Förderung für einige Einzelmaßnahmen steigt dank iSFP
Die Energieberaterin oder der Energieberater erstellt einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan iSFP. Wenn Sie bestimmte Einzelmaßnahmen aus diesem Bericht durchführen, kann der iSFP die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG beeinflussen:
- Nach den Regeln seit August 2024 gilt ohne Gewähr, dass bei einer Einzelmaßnahme aus dem iSFP mitunter der Zuschuss aus der BEG steigt – durch einen iSFP-Bonus anteilig von den Ausgaben für die Gebäudehülle oder Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Wenn Sie den iSFP vorlegen, kann das BAFA zudem höhere förderfähige Ausgaben berücksichtigen. Darüber entscheiden die gültigen Richtlinien und ergänzende Vorschriften.
- Für Anlagen zur Wärmeerzeugung oder bei Sanierungen zum Effizienzhaus entfällt der iSFP-Bonus nach Stand vom Juli 2025.
- Zeitfenster laut »Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)«: »Für energetische Sanierungsmaßnahmen eines iSFP, die innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden, kann der Bonus beantragt werden[…] Der iSFP-Bonus wird bereits ab der ersten Maßnahme gewährt und auch nicht zurückgefordert, wenn der iSFP nicht innerhalb von 15 Jahren vollständig umgesetzt wird«.
Vor-Ort-Beratung und persönlicher Austausch erleichtern Sanierung
Ihre Energieexpertin oder Ihr Energieexperte wertet Dokumente wie Baupläne aus. Vor Ort wird der Zustand der Immobilie untersucht. Sie erhalten Informationen über Fördermittel. Erfahren Sie, welche Modernisierungen den Energieverbrauch senken. Für eine Förderung der EBW akzeptiert das BAFA lediglich den individuellen Sanierungsfahrplan iSFP, aber keinen anderen Beratungsbericht. Doch der iSFP lässt oft Fragen offen: Dann profitieren Sie bei ENTECH von der persönlichen Energieberatung, mit der Sie Ihre Sanierung anstoßen.
Lesen Sie weitere Informationen
Das Bundeswirtschaftsministerium erklärt die Energieberatung für Wohngebäude EBW – in der Kampagne »80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel«. Überblicken Sie die EBW dank einer Broschüre: Laden Sie bequem dieses Faltblatt hier herunter (bitte Bild der Broschüre anklicken). Wie hoch ist eigentlich der Zuschuss zum förderfähigen Beratungshonorar (Stand September 2025)? Die Bekanntmachung vom 6. August 2024 bestimmt die derzeitigen Förderbeträge und ergänzt die Richtlinie aus dem Jahr 2023. Die offiziellen Werte gelten bis auf Widerruf, zumal sich die Förderprogramme immer wieder verändern.
Zwischen finanziellen Vorteilen und Kritik
In unseren Gesprächen taucht immer wieder die Frage auf: Wofür brauchen wir eigentlich den iSFP?
- Der iSFP soll Ihnen finanzielle Vorteile etwa in der Förderung verschaffen.
- Auf den ersten Blick erscheint der iSFP übersichtlich.
- Nicht zuletzt zählt dieses Dokument als Abschlussbericht einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude EBW.
Trotz vermeintlicher Vorzüge erregt der iSFP deutliche Kritik – so fordert der bekannte »Energiesparkommissar« Carsten Herbert als Gastautor von ENTECH: »Verzichten wir auf den iSFP«.