Energieberatung für Wohngebäude EBW
Vorbereitung von Sanierungen
Wollen Sie Dach und Wände dämmen? Wollen Sie die Ölheizung durch eine umweltfreundliche Anlage ersetzen? Oder wollen Sie das Gebäude als sogenanntes Effizienzhaus erneuern? Dann hilft eine geförderte Energieberatung für Wohngebäude EBW, notwendige Arbeiten zu erkennen und zu planen.
Bestimmen Sie das Hauptziel Ihrer EBW
- Sie können eine Gesamtsanierung zum Effizienzhaus organisieren, um so schnell wie möglich die Energienutzung zu senken – und dabei komfortabler als vorher zu wohnen.
- Oder Sie planen Einzelmaßnahmen wie den Einbau von Lüftungsanlagen oder anderer Fenster. Vielleicht denken Sie an effiziente Heizungstechnik. Was halten Sie andererseits von Solarthermie? Verteilen Sie doch mehrere Vorhaben über einen längeren Zeitraum. Sanieren Sie schrittweise mit Maßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind.
Die Energieberaterin oder der Energieberater orientiert sich an Ihren Zielen und erstellt einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan iSFP.
So läuft es beim Förderantrag
Sie stellen den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle BAFA. Bitte registrieren Sie sich im BAFA-Portal – sämtliche Vorgänge laufen über diesen Online-Dienst: Sie können zum Beispiel den Status kontrollieren oder den Verwendungsnachweis ausfüllen.
Das BAFA kann Ihren Antrag bewilligen und die Überweisung auf Ihr Bankkonto veranlassen. Inzwischen ist die alte Regel entfallen, die eine sogenannte »Ermächtigung« ermöglichte: Anders als früher darf der Energieberater die bewilligte Fördersumme nicht vom Rechnungsbetrag abziehen. Sie müssen also die komplette Rechnungssumme zahlen. Im Gegenzug behalten Sie den Zuschuss. Dieses Prinzip gilt, selbst wenn Sie eine Vollmacht erteilen – aber der Energieberater kann Sie im Förderverfahren dank der Vollmacht vertreten.
Förderung und iSFP
Der Zuschuss »beträgt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch bei Ein- oder Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro und bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro« – dabei verringert die Bekanntmachung vom 6. August 2024 die höheren Förderbeträge der ansonsten gültigen Richtlinie aus dem Jahr 2023.
Wenn Sie Ihr Projekt realisieren, kann ein iSFP die zugehörige Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG beeinflussen:
- Bei einer Einzelmaßnahme aus dem iSFP steigt mitunter die Fördersumme – durch einen iSFP-Bonus von fünf Prozent der Ausgaben für die Gebäudehülle oder Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Wenn Sie den iSFP vorlegen, kann das BAFA zudem förderfähige Ausgaben über 60.000 € statt 30.000 € berücksichtigen.
- Für Anlagen zur Wärmeerzeugung oder bei Sanierungen zum Effizienzhaus entfällt der iSFP-Bonus.
- Zeitfenster laut »Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)«: »Für energetische Sanierungsmaßnahmen eines iSFP, die innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden, kann der Bonus beantragt werden[…] Der iSFP-Bonus wird bereits ab der ersten Maßnahme gewährt und auch nicht zurückgefordert, wenn der iSFP nicht innerhalb von 15 Jahren vollständig umgesetzt wird«.
Vor-Ort-Beratung und persönlicher Austausch
Ihre Energieexpertin oder Ihr Energieexperte wertet Dokumente wie Baupläne aus. Vor Ort wird der Zustand der Immobilie untersucht. Sie erhalten Informationen über Fördermittel.
Erfahren Sie, welche Modernisierungen den Energieverbrauch senken. Dazu entsteht bei der Energieberatung ein spezielles Schriftstück: Für eine Förderung akzeptiert das BAFA diesen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP, aber keinen anderen Beratungsbericht.
Der Energieberater lässt Sie nicht im Stich mit dieser Zusammenstellung: Profitieren Sie von der persönlichen Energieberatung, mit der Sie Ihre Sanierung anstoßen.
Lesen Sie weitere Informationen
Das Bundeswirtschaftsministerium erklärt Details der Energieberatung für Wohngebäude – in der Kampagne »80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel«.
Überblicken Sie die Energieberatung für Wohngebäude dank einer Broschüre: Laden Sie bequem dieses Faltblatt hier herunter.
ENTECH beobachtet EBW und iSFP
ENTECH hat einen Beitrag geschrieben, wie sich das Förderprogramm 2023 verändert hat. Ferner erfahren Sie in einem Artikel, wie die Zuschüsse im August 2024 gesunken sind.
ENTECH beobachtet durchgehend, wie sich die Energieberatung für Wohngebäude entwickelt. Ferner taucht immer wieder die Frage auf: Wofür brauchen Sie eigentlich den iSFP? NIcht zuletzt lohnt Kritik – so fordert der bekannte »Energiesparkommissar« Carsten Herbert als Gastautor: »Verzichten wir auf den iSFP«.