Starten Sie Ihre Sanie­rung mit einer Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW

Pro­jekte ver­langen gute Vorbereitung

Wollen Sie Dach und Wände dämmen? Wollen Sie die Ölhei­zung durch eine umwelt­freund­liche Anlage ersetzen? Oder wollen Sie das Gebäude als soge­nanntes Effizienz­haus erneuern? Dann hilft eine geför­derte Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW, not­wen­dige Arbeiten zu erkennen und zu planen.

iSFP als Bera­tungs­be­richt Bild: dena

Bestimmen Sie das Ziel Ihrer EBW

  • Viel­leicht möchten Sie eine Gesamt­sa­nie­rung zum Effizienz­haus orga­ni­sieren, um so schnell wie möglich die Ener­gie­nut­zung zu senken – und dabei kom­for­ta­bler als vorher zu wohnen.
  • Oder Sie planen Ein­zel­maß­nahmen wie den Einbau von Lüf­tungs­an­lagen oder neuen Fens­tern. Denken Sie etwa an effi­zi­ente Hei­zungs­technik oder an Dämmung der Gebäu­de­hülle? Was halten Sie zum Bei­spiel von einer Solar­an­lage? Ver­teilen Sie doch mehrere Vor­haben über einen län­geren Zeit­raum. Aber kom­bi­nieren Sie die aus­ge­wählten Ein­zel­maß­nahmen nach den Ergeb­nissen Ihrer Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW: Sanieren Sie schritt­weise mit Ein­zel­maß­nahmen, die auf­ein­ander abge­stimmt sind und letzt­lich zum Effizienz­haus führen sollen.

So läuft es beim Förderantrag

Sie stellen den För­der­an­trag beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Außen­kon­trolle BAFA. Bitte regis­trieren Sie sich im BAFA-Portal – sämt­liche Vor­gänge zur EBW laufen über diesen Online-Dienst: Sie können zum Bei­spiel den Status kon­trol­lieren oder den Ver­wen­dungs­nach­weis ausfüllen.

Wenn das BAFA Ihren Antrag bewil­ligt, kann der Zuschuss auf Ihr Bank­konto über­wiesen werden. Der Ener­gie­be­rater darf die För­der­summe nicht vom Rech­nungs­be­trag abziehen. Sie müssen also die Rech­nung kom­plett bezahlen. Im Gegenzug behalten Sie den Zuschuss. Dieses Prinzip gilt sogar, falls Sie eine Voll­macht erteilen – aber der Ener­gie­be­rater kann Sie im För­der­ver­fahren dank der Voll­macht vertreten.

Ansatz­punkte der Energie­beratung Bild: dena

För­de­rung für einige Ein­zel­maß­nahmen steigt dank iSFP

Die Ener­gie­be­ra­terin oder der Ener­gie­be­rater erstellt einen soge­nannten indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP. Wenn Sie bestimmte Ein­zel­maß­nahmen aus diesem Bericht durch­führen, kann der iSFP die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG beeinflussen:

  • Nach den Regeln seit August 2024 gilt ohne Gewähr, dass bei einer Ein­zel­maß­nahme aus dem iSFP mit­unter der Zuschuss aus der BEG steigt – durch einen iSFP-Bonus anteilig von den Aus­gaben für die Gebäu­de­hülle oder Anlagen­technik oder Hei­zungs­op­ti­mie­rung. Wenn Sie den iSFP vor­legen, kann das BAFA zudem höhere för­der­fä­hige Aus­gaben berück­sich­tigen. Darüber ent­scheiden die gül­tigen Richt­li­nien und ergän­zende Vorschriften.
  • Für Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung oder bei Sanie­rungen zum Effizienz­haus ent­fällt der iSFP-Bonus nach Stand vom Juli 2025.
  • Zeit­fenster laut »Ant­worten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)«: »Für ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nahmen eines iSFP, die inner­halb eines Zeit­raums von maximal 15 Jahren nach Erstel­lung des iSFP umge­setzt werden, kann der Bonus bean­tragt werden[…] Der iSFP-Bonus wird bereits ab der ersten Maß­nahme gewährt und auch nicht zurück­ge­for­dert, wenn der iSFP nicht inner­halb von 15 Jahren voll­ständig umge­setzt wird«.
Sym­bol­bild: Quelle für För­der­gelder Moonlight11, Genrich, Sturm | pixelio.de

Vor-Ort-Bera­tung und per­sön­li­cher Aus­tausch erleich­tern Sanierung

Ihre Ener­gie­ex­pertin oder Ihr Ener­gie­ex­perte wertet Doku­mente wie Bau­pläne aus. Vor Ort wird der Zustand der Immo­bilie unter­sucht. Sie erhalten Infor­ma­tionen über För­der­mittel. Erfahren Sie, welche Moder­ni­sie­rungen den Ener­gie­ver­brauch senken. Für eine För­de­rung der EBW akzep­tiert das BAFA ledig­lich den indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP, aber keinen anderen Bera­tungs­be­richt. Doch der iSFP lässt oft Fragen offen: Dann pro­fi­tieren Sie bei ENTECH von der per­sön­li­chen Energie­beratung, mit der Sie Ihre Sanie­rung anstoßen.

Lesen Sie weitere Informationen

Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium erklärt die Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW – in der Kam­pagne »80 Mil­lionen gemeinsam für Ener­gie­wechsel«. Über­bli­cken Sie die EBW dank einer Bro­schüre: Laden Sie bequem dieses Falt­blatt hier her­unter (bitte Bild der Bro­schüre ankli­cken). Wie hoch ist eigent­lich der Zuschuss zum för­der­fä­higen Bera­tungs­ho­norar (Stand Sep­tember 2025)? Die Bekannt­ma­chung vom 6. August 2024 bestimmt die der­zei­tigen För­der­be­träge und ergänzt die Richt­linie aus dem Jahr 2023. Die offi­zi­ellen Werte gelten bis auf Widerruf, zumal sich die För­der­pro­gramme immer wieder verändern.

Zwi­schen finan­zi­ellen Vor­teilen und Kritik

In unseren Gesprä­chen taucht immer wieder die Frage auf: Wofür brau­chen wir eigent­lich den iSFP?

  • Der iSFP soll Ihnen finan­zi­elle Vor­teile etwa in der För­de­rung verschaffen.
  • Auf den ersten Blick erscheint der iSFP übersichtlich.
  • Nicht zuletzt zählt dieses Doku­ment als Abschluss­be­richt einer geför­derten Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW.

Trotz ver­meint­li­cher Vorzüge erregt der iSFP deut­liche Kritik – so fordert der bekannte »Ener­gie­spar­kom­missar« Carsten Herbert als Gast­autor von ENTECH: »Ver­zichten wir auf den iSFP«.

Down­load von Bro­schüre zur EBW