Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW

Vor­be­rei­tung von Sanierungen

Wollen Sie Dach und Wände dämmen? Wollen Sie die Ölhei­zung durch eine umwelt­freund­liche Anlage ersetzen? Oder wollen Sie das Gebäude als soge­nanntes Effizienz­haus erneuern? Dann hilft eine geför­derte Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW, not­wen­dige Arbeiten zu erkennen und zu planen.

iSFP als Bera­tungs­be­richt Bild: dena

Bestimmen Sie das Haupt­ziel Ihrer EBW

  • Sie können eine Gesamt­sa­nie­rung zum Effizienz­haus orga­ni­sieren, um so schnell wie möglich die Ener­gie­nut­zung zu senken – und dabei kom­for­ta­bler als vorher zu wohnen.
  • Oder Sie planen Ein­zel­maß­nahmen wie den Einbau von Lüf­tungs­an­lagen oder anderer Fenster. Viel­leicht denken Sie an effi­zi­ente Hei­zungs­technik. Was halten Sie ande­rer­seits von Solar­thermie? Ver­teilen Sie doch mehrere Vor­haben über einen län­geren Zeit­raum. Sanieren Sie schritt­weise mit Maß­nahmen, die auf­ein­ander abge­stimmt sind.

Die Ener­gie­be­ra­terin oder der Ener­gie­be­rater ori­en­tiert sich an Ihren Zielen und erstellt einen soge­nannten indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP.

So läuft es beim Förderantrag

Sie stellen den För­der­an­trag beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Außen­kon­trolle BAFA. Bitte regis­trieren Sie sich im BAFA-Portal – sämt­liche Vor­gänge laufen über diesen Online-Dienst: Sie können zum Bei­spiel den Status kon­trol­lieren oder den Ver­wen­dungs­nach­weis ausfüllen.

Das BAFA kann Ihren Antrag bewil­ligen und die Über­wei­sung auf Ihr Bank­konto ver­an­lassen. Inzwi­schen ist die alte Regel ent­fallen, die eine soge­nannte »Ermäch­ti­gung« ermög­lichte: Anders als früher darf der Ener­gie­be­rater die bewil­ligte För­der­summe nicht vom Rech­nungs­be­trag abziehen. Sie müssen also die kom­plette Rech­nungs­summe zahlen. Im Gegenzug behalten Sie den Zuschuss. Dieses Prinzip gilt, selbst wenn Sie eine Voll­macht erteilen – aber der Ener­gie­be­rater kann Sie im För­der­ver­fahren dank der Voll­macht vertreten.

Ansatz­punkte der Energie­beratung Bild: dena

För­de­rung und iSFP

Der Zuschuss »beträgt 50 % des för­der­fä­higen Bera­tungs­ho­no­rars, jedoch bei Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern maximal 650 Euro und bei Wohn­ge­bäuden ab drei Wohn­ein­heiten maximal 850 Euro« – dabei ver­rin­gert die Bekannt­ma­chung vom 6. August 2024 die höheren För­der­be­träge der ansonsten gül­tigen Richt­linie aus dem Jahr 2023.

Wenn Sie Ihr Projekt rea­li­sieren, kann ein iSFP die zuge­hö­rige Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG beeinflussen:

  • Bei einer Ein­zel­maß­nahme aus dem iSFP steigt mit­unter die För­der­summe – durch einen iSFP-Bonus von fünf Prozent der Aus­gaben für die Gebäu­de­hülle oder Anlagen­technik oder Hei­zungs­op­ti­mie­rung. Wenn Sie den iSFP vor­legen, kann das BAFA zudem för­der­fä­hige Aus­gaben über 60.000 € statt 30.000 € berücksichtigen.
  • Für Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung oder bei Sanie­rungen zum Effizienz­haus ent­fällt der iSFP-Bonus.
  • Zeit­fenster laut »Ant­worten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)«: »Für ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nahmen eines iSFP, die inner­halb eines Zeit­raums von maximal 15 Jahren nach Erstel­lung des iSFP umge­setzt werden, kann der Bonus bean­tragt werden[…] Der iSFP-Bonus wird bereits ab der ersten Maß­nahme gewährt und auch nicht zurück­ge­for­dert, wenn der iSFP nicht inner­halb von 15 Jahren voll­ständig umge­setzt wird«.
Sym­bol­bild: Quelle für För­der­gelder Moonlight11, Genrich, Sturm | pixelio.de

Vor-Ort-Bera­tung und per­sön­li­cher Austausch

Ihre Ener­gie­ex­pertin oder Ihr Ener­gie­ex­perte wertet Doku­mente wie Bau­pläne aus. Vor Ort wird der Zustand der Immo­bilie unter­sucht. Sie erhalten Infor­ma­tionen über Fördermittel.

Erfahren Sie, welche Moder­ni­sie­rungen den Ener­gie­ver­brauch senken. Dazu ent­steht bei der Energie­beratung ein spe­zi­elles Schrift­stück: Für eine För­de­rung akzep­tiert das BAFA diesen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP, aber keinen anderen Beratungsbericht.

Der Ener­gie­be­rater lässt Sie nicht im Stich mit dieser Zusam­men­stel­lung: Pro­fi­tieren Sie von der per­sön­li­chen Energie­beratung, mit der Sie Ihre Sanie­rung anstoßen.

Lesen Sie weitere Informationen

Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium erklärt Details der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude – in der Kam­pagne »80 Mil­lionen gemeinsam für Ener­gie­wechsel«.

Über­bli­cken Sie die Energie­beratung für Wohn­ge­bäude dank einer Bro­schüre: Laden Sie bequem dieses Falt­blatt hier herunter.

ENTECH beob­achtet EBW und iSFP

ENTECH hat einen Beitrag geschrieben, wie sich das För­der­pro­gramm 2023 ver­än­dert hat. Ferner erfahren Sie in einem Artikel, wie die Zuschüsse im August 2024 gesunken sind.

ENTECH beob­achtet durch­ge­hend, wie sich die Energie­beratung für Wohn­ge­bäude ent­wi­ckelt. Ferner taucht immer wieder die Frage auf: Wofür brau­chen Sie eigent­lich den iSFP? NIcht zuletzt lohnt Kritik – so fordert der bekannte »Ener­gie­spar­kom­missar« Carsten Herbert als Gast­autor: »Ver­zichten wir auf den iSFP«.

Down­load von Bro­schüre zur EBW