Energieaudit bietet Chancen für Unternehmen
Warum ein Energieaudit sinnvoll ist
Unternehmen profitieren vom Energieaudit – das ist eine umfassende Bestandsaufnahme der Energieflüsse in einem Unternehmen. Dabei werden Energieeinsatz und ‑verbrauch von einem zugelassenen Energieauditor erfasst und analysiert. Das Ergebnis ist ein detaillierter Bericht mit Vorschlägen für Effizienzmaßnahmen und Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit.
Wenn Unternehmen die Empfehlungen aus dem Energieaudit umsetzen, profitieren sie durch:
- Senkung des Energieverbrauchs und der Betriebskosten
- Abfederung steigender Energiepreise
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
- Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz
Gesetzliche Pflicht für Nicht-KMU
Nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL‑G, Stand: September 2025) sind die meisten Nicht-KMU verpflichtet, regelmäßig ein Energieaudit durchzuführen. Das Audit muss der DIN EN 16247–1 entsprechen und mindestens alle vier Jahre wiederholt werden. Ausnahme: Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 betreiben, sind von der Auditpflicht befreit. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft stichprobenartig, ob große Unternehmen dieser Pflicht nachkommen. Auch fortschrittliche KMU können freiwillig ein Energieaudit durchführen, um Einsparpotenziale zu erkennen und zu nutzen.
Was macht ein Energieauditor?
Gemäß EDL‑G und DIN EN 16247–1 dürfen nur zertifizierte Fachleute ein Energieaudit durchführen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) führt qualifizierte Auditoren – etwa von ENTECH – in ihrer Energieeffizienz-Expertenliste. Ältere Genehmigungen durch das BAFA laufen nach und nach aus.
Kompetenz und Unabhängigkeit von ENTECH
Die Energieauditoren von ENTECH verfügen über fundierte Ausbildung, praktische Erfahrung und umfassendes Wissen in der Energieberatung. Sie garantieren, dass alle Audits gesetzeskonform, neutral, objektiv und unabhängig durchgeführt werden – im Interesse des Unternehmens.
Ablauf eines Energieaudits nach EDL‑G und DIN EN 16247–1
- Einleitender Kontakt: Klärung von Zielen, Erwartungen und Bewertungskriterien der Energieeffizienzmaßnahmen.
- Auftaktbesprechung: Vorstellung des Ablaufs, benötigter Daten und Messanforderungen. Das Unternehmen benennt einen Ansprechpartner zur Begleitung des Audits.
- Datenerfassung: Sammlung gruundlegender Informationen, zum Beispiel Mitarbeiterzahl, Energielieferverträge, frühere Maßnahmen.
- Betriebsbegehung (Außeneinsatz): Erfassung des Ist-Zustands vor Ort. Der Energieauditor beobachtet Prozesse, misst Energieverbräuche und identifiziert Einflussfaktoren.
- Analyse: Auswertung der Daten, Erstellung von Energieflüssen und Kennzahlen (EnPI), Berechnung von Einsparpotenzialen.
- Bericht: Zusammenstellung aller Ergebnisse, Analysen und Empfehlungen – inklusive möglicher Förderhinweise.
- Abschlussbesprechung: Präsentation und Erläuterung der Ergebnisse sowie Besprechung der nächsten Schritte.