Ener­gie­audit bietet Chancen für Unternehmen

Warum ein Ener­gie­audit sinn­voll ist

Unter­nehmen pro­fi­tieren vom Ener­gie­audit – das ist eine umfas­sende Bestands­auf­nahme der Ener­gie­flüsse in einem Unter­nehmen. Dabei werden Ener­gie­ein­satz und ‑ver­brauch von einem zuge­las­senen Ener­gie­au­ditor erfasst und ana­ly­siert. Das Ergebnis ist ein detail­lierter Bericht mit Vor­schlägen für Effi­zi­enz­maß­nahmen und Berech­nungen zur Wirtschaftlichkeit.

Wenn Unter­nehmen die Emp­feh­lungen aus dem Ener­gie­audit umsetzen, pro­fi­tieren sie durch:

  • Senkung des Ener­gie­ver­brauchs und der Betriebskosten
  • Abfe­de­rung stei­gender Energiepreise
  • Stär­kung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Beitrag zu Umwelt- und Klimaschutz
Im Ener­gie­audit werden Daten bei einer Betriebs­be­ge­hung ausgelesen

Gesetz­liche Pflicht für Nicht-KMU

Nach dem Gesetz über Ener­gie­dienst­leis­tungen und andere Ener­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nahmen (EDL‑G, Stand: Sep­tember 2025) sind die meisten Nicht-KMU ver­pflichtet, regel­mäßig ein Ener­gie­audit durch­zu­führen. Das Audit muss der DIN EN 16247–1 ent­spre­chen und min­des­tens alle vier Jahre wie­der­holt werden. Aus­nahme: Unter­nehmen, die ein Ener­gie­ma­nage­ment­system nach ISO 50001 betreiben, sind von der Audit­pflicht befreit. Das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (BAFA) über­prüft stich­pro­ben­artig, ob große Unter­nehmen dieser Pflicht nach­kommen. Auch fort­schritt­liche KMU können frei­willig ein Ener­gie­audit durch­führen, um Ein­spar­po­ten­ziale zu erkennen und zu nutzen.

Was macht ein Energieauditor?

Gemäß EDL‑G und DIN EN 16247–1 dürfen nur zer­ti­fi­zierte Fach­leute ein Ener­gie­audit durch­führen. Die Deut­sche Energie-Agentur (dena) führt qua­li­fi­zierte Audi­toren – etwa von ENTECH – in ihrer Ener­gie­effi­zienz-Exper­ten­liste. Ältere Geneh­mi­gungen durch das BAFA laufen nach und nach aus.

Kom­pe­tenz und Unab­hän­gig­keit von ENTECH

Die Ener­gie­au­di­toren von ENTECH ver­fügen über fun­dierte Aus­bil­dung, prak­ti­sche Erfah­rung und umfas­sendes Wissen in der Energie­beratung. Sie garan­tieren, dass alle Audits geset­zes­kon­form, neutral, objektiv und unab­hängig durch­ge­führt werden – im Inter­esse des Unternehmens.

Beim Strom- und Gas­ver­brauch in diesem Ener­gie­audit ist die Küchen­technik zu berücksichtigen

Ablauf eines Ener­gie­au­dits nach EDL‑G und DIN EN 16247–1

  1. Ein­lei­tender Kontakt: Klärung von Zielen, Erwar­tungen und Bewer­tungs­kri­te­rien der Energieeffizienzmaßnahmen.
  2. Auf­takt­be­spre­chung: Vor­stel­lung des Ablaufs, benö­tigter Daten und Mess­an­for­de­rungen. Das Unter­nehmen benennt einen Ansprech­partner zur Beglei­tung des Audits.
  3. Daten­er­fas­sung: Samm­lung gru­und­le­gender Infor­ma­tionen, zum Bei­spiel Mit­ar­bei­ter­zahl, Ener­gie­lie­fer­ver­träge, frühere Maßnahmen.
  4. Betriebs­be­ge­hung (Außen­ein­satz): Erfas­sung des Ist-Zustands vor Ort. Der Ener­gie­au­ditor beob­achtet Pro­zesse, misst Ener­gie­ver­bräuche und iden­ti­fi­ziert Einflussfaktoren.
  5. Analyse: Aus­wer­tung der Daten, Erstel­lung von Ener­gie­flüssen und Kenn­zahlen (EnPI), Berech­nung von Einsparpotenzialen.
  6. Bericht: Zusam­men­stel­lung aller Ergeb­nisse, Ana­lysen und Emp­feh­lungen – inklu­sive mög­li­cher Förderhinweise.
  7. Abschluss­be­spre­chung: Prä­sen­ta­tion und Erläu­te­rung der Ergeb­nisse sowie Bespre­chung der nächsten Schritte.
Ähnlich wie gute Ein­le­ge­sohlen müssen Ener­gie­au­dits zu den indi­vi­du­ellen Bedürf­nissen passen