Audit-Pflicht alle vier Jahre für Nicht-KMU

Nach dem Gesetz über Ener­gie­dienst­leis­tungen und andere Ener­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nahmen (EDL‑G) müssen Groß­un­ter­nehmen alle vier Jahre ein Ener­gie­audit nach­weisen, das der Norm DIN EN 16247–1 ent­spricht. Aus­nahmen gelten etwa für Neu­grün­dungen oder Ein­rich­tungen mit über­wie­gend hoheit­li­chen Auf­gaben. Nicht-KMU werden all­ge­mein als Groß­un­ter­nehmen bezeichnet, abge­kürzt als GU: Nach EU-Emp­feh­lung 2003/​361/​EG gehört ein Unter­nehmen zu dieser Gruppe, wenn es min­des­tens 250 Beschäf­tigte vor­weist – und dabei über 50 Mil­lionen € Jah­res­um­satz oder eine Jah­res­bi­lanz­summe von mehr als 43 Mil­lionen € erwirt­schaftet. Bislang ver­pflichtet der Gesetz­geber weder Kleinst­un­ter­nehmen noch Kleine und Mitt­lere Unter­nehmen (KMU), eine ener­ge­ti­sche Inspek­tion zu bewäl­tigen. Trotzdem ist ein Ener­gie­audit für KMU und andere Insti­tu­tionen zu emp­fehlen, schon alleine um Ein­spar­po­ten­ziale zu erkennen – oder als ein ener­gie­in­ten­sives Unter­nehmen des pro­du­zie­renden Gewerbes eine wich­tige Vor­aus­set­zung für einen Antrag auf einen Spit­zen­aus­gleich zu erfüllen.

Bestands­auf­nahme

Ein Ener­gie­audit nach EDL‑G bzw. DIN EN 16247–1 dient einer inten­siven Bestands­auf­nahme: Durch Einsatz ihres per­sön­li­chen Ener­gie­au­di­tors erfassen und ana­ly­sieren die GU ihren aktu­ellen Ener­gie­ein­satz und ‑ver­brauch nach festen Regeln, müssen aber nicht unbe­dingt Kon­se­quenzen aus den Erkennt­nissen ziehen. Das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (BAFA) über­prüft mit Stich­proben, ob die GU ihre Pflicht zum Ener­gie­audit wahr­nehmen. Bei Ver­stößen gegen das EDL‑G drohen bis zu 50.000 € Geldbuße.

Daten­aus­lese bei Betriebs­be­ge­hung im Energieaudit

Gerald Orlik, EnergieAgentur.NRW: Ener­gie­au­dits in Unternehmen

Kos­ten­sen­kung und Wettbewerbsfähigkeit

Ener­gie­effi­zienz ent­schärft stei­gende Ener­gie­preise, senkt Betriebs­kosten und unter­stützt lang­fristig die Wett­be­werbs­fä­hig­keit. Daher hoffen Politik und Ver­wal­tung offen­sicht­lich auf Umset­zung der Ergeb­nisse, wenn ein Unter­nehmen die Ener­gie­flüsse im Betrieb nach­voll­ziehen kann: Bei diesem Prozess ent­steht ein Ener­gie­be­richt, der die Mög­lich­keiten zur Ein­spa­rung von Energie fest­hält und sinn­volle Maß­nahmen zur Umset­zung im Rahmen von Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nungen beschreibt. Welches Unter­nehmen sollte dann frei­willig darauf ver­zichten, den Ener­gie­ver­brauch zu senken und dadurch Geld zu sparen?

Was ist ein Energieauditor?

Nur zer­ti­fi­zierte Experten ermög­li­chen ein norm­ge­rechtes Ener­gie­audit. EDL‑G in Ver­bin­dung mit DIN EN 16247–1 defi­niert die Grund­sätze: Das BAFA hat die Fach­kunde geeig­neter Ener­gie­be­rater vom Pla­nungs­büro ENTECH kon­trol­liert und diese in eine öffent­liche Liste regis­trierter Ener­gie­au­di­toren auf­ge­nommen – ohne diese Zulas­sung sind sie nicht zur Durch­füh­rung von Ener­gie­au­dits für GU berech­tigt. Wir legen Wert darauf, dass die Mit­ar­beiter von ENTECH auch als Ener­gie­effi­zienz-Experten oder BAFA-Experten für För­der­pro­gramme von Bund und Ländern zuge­lassen sind – weil sie Qua­lität nach Maß­stäben des BAFA und der KfW Ban­ken­gruppe bieten.

Neu­tra­lität und Unabhängigkeit

Ent­spre­chend staat­li­cher Auf­lagen garan­tiert ENTECH, das Ener­gie­audit neutral und unab­hängig durch­zu­führen. Die Ener­gie­au­di­toren haben ihre Sach­kenntnis durch Aus­bil­dung, beruf­liche Bildung und zweck­dien­liche Erfah­rung erworben. Zusätz­li­chen Kri­te­rien folgend haben sie eine min­des­tens drei­jäh­rige eigen­ver­ant­wort­liche, haupt­be­ruf­liche Tätig­keit mit prak­ti­schen Kennt­nissen über die betrieb­liche Energie­beratung nach­ge­wiesen: Mit mehr als 20 Jahren Know-how bewäl­tigt ENTECH gerne unter­schied­liche Herausforderungen.

Ablauf Ener­gie­audit

Ein stan­dar­di­sierter Ablauf genügt den Ansprü­chen, die EDL‑G und DIN EN 16247–1 an ein Ener­gie­audit stellen:

  1. Ein­lei­tender Kontakt: Fest­le­gung von Rah­men­be­din­gungen, vor allem von Zielen, Erwar­tungen und Bewer­tungs­kri­te­rien der Energieeffizienzmaßnahmen.
  2. Auftakt-Bespre­chung: Erläu­te­rung der zu lie­fernden Daten, der Anfor­de­rungen an Mes­sungen und der Vor­ge­hens­weisen für die Instal­la­tion von Mess­ge­räten. Benen­nung eines Mit­ar­bei­ters im Unter­nehmen, der das Ener­gie­audit durch­ge­hend begleitet. Kon­krete Ver­ein­ba­rungen über prak­ti­sche Durch­füh­rung und Details, zum Bei­spiel über Geheim­hal­tung, Daten­schutz, Zeit­pla­nung. Das Unter­nehmen infor­miert direkt betrof­fene Mit­ar­beiter über das Energieaudit.
  3. Daten­er­fas­sung: Das Unter­nehmen stellt dem Ener­gie­au­di­toren bereits vor­han­dene Basis­daten zur Ver­fü­gung, zum Bei­spiel über Mit­ar­bei­ter­an­zahl, Betriebs­zeiten, frühere Ener­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nahmen, Ener­gie­lie­fer­ver­träge, Gesamt­ener­gie­ver­brauch. Der Ener­gie­au­ditor muss alle Infor­ma­tionen über Energie ver­brau­chende Systeme, Pro­zesse und Ein­rich­tungen erhalten.
  4. Außen­ein­satz: Ermitt­lung der Situa­tion vor Ort ein­schließ­lich aller rele­vanter Pro­zesse; Erfas­sung des Ener­gie­ein­satzes unter rea­lis­ti­schen Bedin­gungen. Wie beein­flussen Arbeits­ab­läufe und Ver­halten der Mit­ar­beiter den Ener­gie­ver­brauch und die Ener­gie­effi­zienz? Der Ener­gie­au­ditor beob­achtet, stellt Nach­fragen und erhebt Mes­sungen – etwa zur elek­tri­schen und ther­mi­schen Leis­tung von Anlagen.
  5. Analyse: Aus­wer­tung der aktu­ellen Situa­tion mit Bilan­zie­rung der Ener­gie­flüsse in Ver­sor­gung und Ver­brauch; der Ener­gie­au­ditor ana­ly­siert die Daten und stu­diert Ver­hal­tens­weisen; für pro­duk­ti­ons­spe­zi­fi­sche Ener­gie­ver­bräuche werden Ener­gie­kenn­zahlen (EnPI) gebildet; der Ener­gie­au­ditor quan­ti­fi­ziert die Poten­ziale zur Ein­spa­rung von Energie.
  6. Bericht: Der Ene­gie­au­ditor erstellt einen trans­pa­renten, schlüs­sigen und nach­voll­zieh­baren Bericht, zu dem eine Zusam­men­fas­sung, Hin­ter­grund­in­for­ma­tionen, die Doku­men­ta­tion der Energie­beratung und Ansätze zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­effi­zienz gehören. Diese Unter­lagen ent­halten alle Ergeb­nisse und Aus­wer­tungen der Daten­er­he­bung und Mes­sungen. Nicht zuletzt kann das Unter­nehmen dem Bericht wert­volle Emp­feh­lungen zur Rea­li­sie­rung von Maß­nahmen und Hin­weise zu Zuschüssen entnehmen.
  7. Abschluss­be­spre­chung: Prä­sen­ta­tion und Erläu­te­rung der Ergeb­nisse einschl. Über­gabe des Berichts.

Alter­na­tive

Spä­tes­tens alle vier Jahre ist das Ener­gie­audit zu wie­der­holen. Die nächste Bestands­auf­nahme zieht keine Ver­gleiche mit einem frü­heren Ener­gie­audit, und sie ver­zeichnet keine Ent­wick­lung. So etwas leistet hin­gegen ein Ener­gie­ma­nage­ment­system nach DIN EN ISO 50001: Wenn sich ein GU für solch eine kom­ple­xere Dau­er­lö­sung ent­scheidet, ist es vom Ener­gie­audit nach DIN EN 16247–1 befreit. Falls dennoch die Wahl auf ein klas­si­sches Ener­gie­audit fällt, erleich­tert diese Maß­nahme eine künf­tige Beglei­tung nach DIN EN ISO 50001.

Erfas­sung des Strom- und Gas­ver­brauchs muss vor­han­dene Küchen­technik berücksichtigen
Sinn­volle Bera­tung, damit ein Ener­gie­audit richtig passt