Ener­gie­audit nach EDL‑G und DIN EN 16247–1

Dank Bestands­auf­nahme können Unter­nehmen den Ener­gie­ver­brauch senken und Geld sparen

Unter­nehmen pro­fi­tieren vom soge­nannten Ener­gie­audit – einer gründ­li­chen Bestands­auf­nahme der Ener­gie­flüsse. Somit ermög­licht der Einsatz eines zuge­las­senen Ener­gie­au­di­tors, den Ener­gie­ein­satz und ‑ver­brauch zu erfassen und zu ana­ly­sieren. Bei diesem Prozess nach festen Regeln ent­steht ein Bericht, der sinn­volle Maß­nahmen und zuge­hö­rige Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nungen fest­hält. Nach dem Ener­gie­audit zwingt aller­dings niemand das jewei­lige Unter­nehmen, den Erkennt­nissen und Vor­schlägen zu folgen. Aber die Akti­vi­täten aus den Ver­bes­se­rungs­vor­schlägen ent­schärfen stei­gende Ener­gie­preise und senken Betriebs­kosten. Durch die Maß­nahmen nach dem Ener­gie­audit wachsen letzt­lich die Kräfte für den Wett­be­werb. Ferner sind güns­tige Aus­wir­kungen für Umwelt und Kli­ma­schutz zu erwarten.

Ener­gie­audit ist Pflicht für Nicht-KMU ohne Energiemanagement

Aus­nahmen gelten etwa für Unter­nehmen mit Ener­gie­ma­nage­ment nach inter­na­tio­naler Norm ISO 50001 – doch nach Gesetz über Ener­gie­dienst­leis­tungen und andere Ener­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nahmen EDL‑G müssen die meisten Nicht-KMU ein Ener­gie­audit nach­weisen, das der euro­päi­schen Norm DIN EN 16247–1 ent­spricht. Diese Betriebe müssen das Ver­fahren spä­tes­tens alle vier Jahre wie­der­holen. Indes bietet die nächste Bestands­auf­nahme keine Ver­gleiche mit einem frü­heren Ener­gie­audit, und sie ver­zeichnet keine Ent­wick­lung. Das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA über­prüft in Stich­proben, ob Groß­un­ter­nehmen ihre Pflicht zum Ener­gie­audit wahr­nehmen. Übri­gens ist fort­schritt­li­chen KMU ein frei­wil­liges Ener­gie­audit zu emp­fehlen, schon alleine um Chancen zur Ener­gie­ein­spa­rung zu erfassen.

Im Ener­gie­audit werden Daten bei einer Betriebs­be­ge­hung ausgelesen

Was ist ein Energieauditor?

EDL‑G in Ver­bin­dung mit DIN EN 16247–1 beschreibt die Grund­sätze. Danach ermög­li­chen zer­ti­fi­zierte Experten ein norm­ge­rechtes Ener­gie­audit. Deshalb stellt die Deut­sche Energie-Agentur dena etwa Mit­ar­beiter von ENTECH in die soge­nannte Ener­gie­effi­zienz-Exper­ten­liste. Erst diese Zulas­sung erlaubt, Ener­gie­au­dits nach gesetz­li­chen Stan­dards zu erle­digen. Ältere Geneh­mi­gungen durch das BAFA laufen langsam aus.

Berater von ENTECH erle­digen Ener­gie­au­dits neutral und unabhängig

Die Ener­gie­au­di­toren von ENTECH haben ihre Sach­kenntnis durch Aus­bil­dung, beruf­liche Bildung und zweck­dien­liche Erfah­rung erworben. Die betrieb­liche Energie­beratung ist ihnen bereits ver­traut. Mit ihren Kom­pe­tenzen garan­tieren die Spe­zia­listen von ENTECH, Ener­gie­au­dits neutral und unab­hängig durchzuführen.

Beim Strom- und Gas­ver­brauch in diesem Ener­gie­audit ist die Küchen­technik zu berücksichtigen

So läuft ein Ener­gie­audit nach EDL‑G und DIN EN 16247–1

  1. Ein­lei­tender Kontakt: Fest­le­gung etwa von Zielen, Erwar­tungen und Bewer­tungs­kri­te­rien der Energieeffizienzmaßnahmen.
  2. Auftakt-Bespre­chung: Erläu­te­rung etwa zu lie­fernder Daten und der Anfor­de­rungen an Mes­sungen. Das Unter­nehmen über­trägt einem eigenen Mit­ar­beiter die Aufgabe, das Ener­gie­audit zu begleiten. Details werden ver­ein­bart, zum Bei­spiel zur Geheim­hal­tung und zur Zeitplanung.
  3. Daten­er­fas­sung: Das Unter­nehmen legt Basis­daten offen – zum Bei­spiel über Mit­ar­bei­ter­an­zahl, Ener­gie­lie­fer­ver­träge und frühere Ener­gie­ef­fi­zi­enz­maß­nahmen. Der Ener­gie­au­ditor erhält Infor­ma­tionen über Energie ver­brau­chende Systeme, Pro­zesse und Einrichtungen.
  4. Außen­ein­satz: Ermitt­lung der Situa­tion vor Ort – wie beein­flussen etwa Arbeits­ab­läufe und Ver­halten der Mit­ar­beiter den Ener­gie­ver­brauch? Der Ener­gie­au­ditor beob­achtet, fragt nach und misst – um etwa die elek­tri­sche und ther­mi­sche Leis­tung von Anlagen zu erfahren.
  5. Analyse: Aus­wer­tung mit Bilan­zie­rung der Ener­gie­flüsse in Ver­sor­gung und Ver­brauch. Der Ener­gie­au­ditor ana­ly­siert die Daten, stu­diert Ver­hal­tens­weisen und bildet Ener­gie­kenn­zahlen (EnPI) für pro­duk­ti­ons­spe­zi­fi­sche Ener­gie­ver­bräuche. Schließ­lich quan­ti­fi­ziert er die Poten­ziale zur Ein­spa­rung von Energie.
  6. Bericht: Der Ene­gie­au­ditor erstellt einen schlüs­sigen Bericht. Die Unter­lagen ent­halten alle Ergeb­nisse und Aus­wer­tungen der Daten­er­he­bung und Mes­sungen. Dieser Zusam­men­stel­lung sind Emp­feh­lungen sinn­voller Maß­nahmen zu ent­nehmen. Hin­weise über mög­liche Zuschüsse runden den Bericht ab.
  7. Abschluss­be­spre­chung: Prä­sen­ta­tion und Erläu­te­rung der Ergebnisse.
Ähnlich wie gute Ein­le­ge­sohlen müssen Ener­gie­au­dits zu den indi­vi­du­ellen Bedürf­nissen passen