Audit-Pflicht alle vier Jahre für Nicht-KMU
Nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL‑G) müssen Großunternehmen alle vier Jahre ein Energieaudit nachweisen, das der Norm DIN EN 16247–1 entspricht. Ausnahmen gelten etwa für Neugründungen oder Einrichtungen mit überwiegend hoheitlichen Aufgaben. Nicht-KMU werden allgemein als Großunternehmen bezeichnet, abgekürzt als GU: Nach EU-Empfehlung 2003/361/EG gehört ein Unternehmen zu dieser Gruppe, wenn es mindestens 250 Beschäftigte vorweist – und dabei über 50 Millionen € Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen € erwirtschaftet. Bislang verpflichtet der Gesetzgeber weder Kleinstunternehmen noch Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU), eine energetische Inspektion zu bewältigen. Trotzdem ist ein Energieaudit für KMU und andere Institutionen zu empfehlen, schon alleine um Einsparpotenziale zu erkennen – oder als ein energieintensives Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine wichtige Voraussetzung für einen Antrag auf einen Spitzenausgleich zu erfüllen.
Bestandsaufnahme
Ein Energieaudit nach EDL‑G bzw. DIN EN 16247–1 dient einer intensiven Bestandsaufnahme: Durch Einsatz ihres persönlichen Energieauditors erfassen und analysieren die GU ihren aktuellen Energieeinsatz und ‑verbrauch nach festen Regeln, müssen aber nicht unbedingt Konsequenzen aus den Erkenntnissen ziehen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft mit Stichproben, ob die GU ihre Pflicht zum Energieaudit wahrnehmen. Bei Verstößen gegen das EDL‑G drohen bis zu 50.000 € Geldbuße.
Gerald Orlik, EnergieAgentur.NRW: Energieaudits in Unternehmen
Kostensenkung und Wettbewerbsfähigkeit
Energieeffizienz entschärft steigende Energiepreise, senkt Betriebskosten und unterstützt langfristig die Wettbewerbsfähigkeit. Daher hoffen Politik und Verwaltung offensichtlich auf Umsetzung der Ergebnisse, wenn ein Unternehmen die Energieflüsse im Betrieb nachvollziehen kann: Bei diesem Prozess entsteht ein Energiebericht, der die Möglichkeiten zur Einsparung von Energie festhält und sinnvolle Maßnahmen zur Umsetzung im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen beschreibt. Welches Unternehmen sollte dann freiwillig darauf verzichten, den Energieverbrauch zu senken und dadurch Geld zu sparen?
Was ist ein Energieauditor?
Nur zertifizierte Experten ermöglichen ein normgerechtes Energieaudit. EDL‑G in Verbindung mit DIN EN 16247–1 definiert die Grundsätze: Das BAFA hat die Fachkunde geeigneter Energieberater vom Planungsbüro ENTECH kontrolliert und diese in eine öffentliche Liste registrierter Energieauditoren aufgenommen – ohne diese Zulassung sind sie nicht zur Durchführung von Energieaudits für GU berechtigt. Wir legen Wert darauf, dass die Mitarbeiter von ENTECH auch als Energieeffizienz-Experten oder BAFA-Experten für Förderprogramme von Bund und Ländern zugelassen sind – weil sie Qualität nach Maßstäben des BAFA und der KfW Bankengruppe bieten.
Neutralität und Unabhängigkeit
Entsprechend staatlicher Auflagen garantiert ENTECH, das Energieaudit neutral und unabhängig durchzuführen. Die Energieauditoren haben ihre Sachkenntnis durch Ausbildung, berufliche Bildung und zweckdienliche Erfahrung erworben. Zusätzlichen Kriterien folgend haben sie eine mindestens dreijährige eigenverantwortliche, hauptberufliche Tätigkeit mit praktischen Kenntnissen über die betriebliche Energieberatung nachgewiesen: Mit mehr als 20 Jahren Know-how bewältigt ENTECH gerne unterschiedliche Herausforderungen.
Ablauf Energieaudit
Ein standardisierter Ablauf genügt den Ansprüchen, die EDL‑G und DIN EN 16247–1 an ein Energieaudit stellen:
- Einleitender Kontakt: Festlegung von Rahmenbedingungen, vor allem von Zielen, Erwartungen und Bewertungskriterien der Energieeffizienzmaßnahmen.
- Auftakt-Besprechung: Erläuterung der zu liefernden Daten, der Anforderungen an Messungen und der Vorgehensweisen für die Installation von Messgeräten. Benennung eines Mitarbeiters im Unternehmen, der das Energieaudit durchgehend begleitet. Konkrete Vereinbarungen über praktische Durchführung und Details, zum Beispiel über Geheimhaltung, Datenschutz, Zeitplanung. Das Unternehmen informiert direkt betroffene Mitarbeiter über das Energieaudit.
- Datenerfassung: Das Unternehmen stellt dem Energieauditoren bereits vorhandene Basisdaten zur Verfügung, zum Beispiel über Mitarbeiteranzahl, Betriebszeiten, frühere Energieeffizienzmaßnahmen, Energielieferverträge, Gesamtenergieverbrauch. Der Energieauditor muss alle Informationen über Energie verbrauchende Systeme, Prozesse und Einrichtungen erhalten.
- Außeneinsatz: Ermittlung der Situation vor Ort einschließlich aller relevanter Prozesse; Erfassung des Energieeinsatzes unter realistischen Bedingungen. Wie beeinflussen Arbeitsabläufe und Verhalten der Mitarbeiter den Energieverbrauch und die Energieeffizienz? Der Energieauditor beobachtet, stellt Nachfragen und erhebt Messungen – etwa zur elektrischen und thermischen Leistung von Anlagen.
- Analyse: Auswertung der aktuellen Situation mit Bilanzierung der Energieflüsse in Versorgung und Verbrauch; der Energieauditor analysiert die Daten und studiert Verhaltensweisen; für produktionsspezifische Energieverbräuche werden Energiekennzahlen (EnPI) gebildet; der Energieauditor quantifiziert die Potenziale zur Einsparung von Energie.
- Bericht: Der Enegieauditor erstellt einen transparenten, schlüssigen und nachvollziehbaren Bericht, zu dem eine Zusammenfassung, Hintergrundinformationen, die Dokumentation der Energieberatung und Ansätze zur Verbesserung der Energieeffizienz gehören. Diese Unterlagen enthalten alle Ergebnisse und Auswertungen der Datenerhebung und Messungen. Nicht zuletzt kann das Unternehmen dem Bericht wertvolle Empfehlungen zur Realisierung von Maßnahmen und Hinweise zu Zuschüssen entnehmen.
- Abschlussbesprechung: Präsentation und Erläuterung der Ergebnisse einschl. Übergabe des Berichts.
Alternative
Spätestens alle vier Jahre ist das Energieaudit zu wiederholen. Die nächste Bestandsaufnahme zieht keine Vergleiche mit einem früheren Energieaudit, und sie verzeichnet keine Entwicklung. So etwas leistet hingegen ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001: Wenn sich ein GU für solch eine komplexere Dauerlösung entscheidet, ist es vom Energieaudit nach DIN EN 16247–1 befreit. Falls dennoch die Wahl auf ein klassisches Energieaudit fällt, erleichtert diese Maßnahme eine künftige Begleitung nach DIN EN ISO 50001.