Wollen Sie Ihre Sanierung mit einer Energieberatung für Wohngebäude EBW vorbereiten? Dann müssen Sie ab 1. Juli 2023 neuen Regeln folgen, damit die Fördermittel fließen. In der Regel werden Ihnen die Zuschüsse zur EBW direkt gezahlt. Andererseits stellen Sie den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle BAFA. Später erhalten Sie den zugehörigen Bescheid. Allerdings können Sie dem Energieberater eine Vollmacht ausstellen, damit dieser Experte Sie im Förderverfahren vertritt. Erfahren Sie, welche weiteren Korrekturen der Richtlinie wichtig für Sie sind.
Förderung und Antrag für Wohngebäude
Auszahlung und Abrechnung
Die Förderbeträge sollen zunächst erhalten bleiben: »Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars«, heißt es unverändert in der Richtlinie, »maximal jedoch 1300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal 1700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten«.
Sie und nicht der Energieberater dienen dem BAFA als Ansprechpartner. Daher schickt diese Behörde Ihnen den Bewilligungsbescheid und veranlasst die Überweisung auf Ihr Bankkonto. Das BAFA erstattet dem Energieberater keinen Aufwand. Deshalb rechnen Sie den Auftrag komplett mit dem Experten ab. Bei Bedarf fragen Sie bitte nach Ausnahmen.

Antrag und Förderverfahren beim BAFA
Nach der alten Richtlinie reichte der Energieberater den Förderantrag ein. Nun kommt der Förderantrag von Ihnen. Entsprechend müssen Sie auf Fragen vom BAFA reagieren. Wollen Sie diese Verantwortung verringern? Dann können Sie Ihrem Energieberater eine Vollmacht erteilen: Mit dieser Vollmacht vertritt der Energieberater Sie im Förderverfahren.
Das BAFA hat einen Internet-Auftritt zur EBW eingerichtet. Dort können Sie online den Förderantrag stellen. Ferner finden Sie eine Vorlage für die Vollmacht. Auf diesen Seiten können Sie zudem die Verwendungsnachweise hochladen – voraussichtlich ab September 2023.
Richtlinie enthält weitere Korrekturen
EBW verlangt individuellen Sanierungsfahrplan iSFP
Bisher wählten Sie zwischen einem ausführlichen Beratungsbericht und dem individuellen Sanierungsfahrplan iSFP. Jetzt verlangt die Richtlinie die Auswertung nach Standard: »Dem Antragsteller ist in Form eines iSFP aufzuzeigen,
- wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann,
oder
- wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes Effizienzhausniveau zu erreichen ist (systemische Sanierung)«.

Bei Energieberatern für Wohngebäude zählt Zulassung der dena
Das BAFA hat Energieberater für die EBW zugelassen. Doch ab Juli 2023 liegt die Aufsicht bei der Deutschen Energie-Agentur dena. Für die EBW akzeptiert das BAFA die Energieberater von der Energieeffizienz-Expertenliste. Die dena betreut das Verzeichnis von Fachkräften, die ihre Qualifikation für energieeffizientes Bauen und Sanieren nachweisen.
Wenn ein Energieberater nicht in dieser Liste auftaucht, gilt eine frühere Zulassung durch das BAFA nur bis Ende 2023. Mitarbeiter von ENTECH erfüllen seit langer Zeit die Kriterien der dena: Sie stehen in der Expertenliste.
Infos und Dokumente zur Energieberatung für Wohngebäude
- Lesen Sie unsere Übersicht zur Energieberatung für Wohngebäude EBW.
- Das BAFA hat eine neue Website zur EBW erstellt – mit Publikationen und Formularen. Dort können Sie Ihren Online-Antrag zur Förderung stellen. Außerdem finden Sie Antworten auf viele Fragen.
- ENTECH stellt Ihnen die neue Richtlinie zum Download zur Verfügung. (Stand Mai 2023 und Änderungen vorbehalten)
- Zum Vergleich können Sie die bisherige Richtlinie herunterladen.
- Als PDF bietet ENTECH Ihnen das »Merkblatt zur Antragstellung« – veröffentlicht vom BAFA im Juni 2023.
- Wollen Sie ein wenig in der Energieeffizienz-Expertenliste stöbern?
- Das Wirtschaftsministerium setzt eigene Schwerpunkte zur EBW – in einer Kampagne unter dem Titel »Energiewechsel«.