(Pressemitteilung) […] Wer in Nordrhein-Westfalen auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung umsteigt, erhält ab sofort deutlich mehr Unterstützung vom Land. Besonders profitieren Bürgerinnen und Bürger, die eine Wärmepumpe mit Erdwärme-Nutzung anschaffen. Für eine Erdwärmebohrung gibt es bei Neubauten statt 5 Euro zukünftig 35 Euro pro Bohrmeter. Bei Bestandsbauten steigt die Förderung von 10 Euro auf 50 Euro pro Bohrmeter. Auch die Installation von Erdwärme-Kollektoren wird stärker unterstützt. Dafür hat das Land sein Förderprogramm »progres.nrw – Klimaschutztechnik« überarbeitet. […] Continue reading
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Förderprogramm »NRW.BANK.Invest Zukunft« bietet Darlehen
In NRW startet ein Förderprogramm für Unternehmen und Angehörige der freien Berufe: Bei Bedarf ergänzt oder ersetzt »NRW.BANK.Invest Zukunft« die Angebote vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und von der KfW. Die geförderten Investitionen sollen Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit anstoßen. Solch ein Darlehen kann zum Beispiel helfen, auf erneuerbare Energien umzustellen. Auf diesem Wege lassen sich bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanzieren, begrenzt auf 10 Millionen €. Die Zinssätze in diesem Förderprogramm liegen derzeit zwei Prozentpunkte unter den Marktzinsen. Außerdem erhalten Kleine und Mittlere Unternehmen KMU Tilgungsnachlässe – bis zu 20 Prozent. Mit den Laufzeiten sind ein, zwei oder drei Tilgungsfreijahre verbunden.
Continue readingFörderprogramm »progres.nrw – Klimaschutztechnik« kehrt zurück
(Pressemitteilung) NRW unterstützt Umstieg auf erneuerbare Wärmequellen – mit einem starken Fokus auf klimaschonende Wärmequellen wie Erdwärme, Abwasserwärme und Sonnenenergie setzt das Land sein Förderprogramm »progres.nrw – Klimaschutztechnik« fort. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen wieder Anträge für Fördermittel stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt mehr als 11,5 Millionen Euro zur Verfügung, um die Wärmewende zu beschleunigen.
Continue readingVerbraucherzentrale bietet offene Sprechstunde in Münster
Die Verbraucherzentrale NRW ergänzt ihre kostenlosen Angebote zur Energieberatung: Sie lädt mittwochs in die Sprechstunde im Haus der Nachhaltigkeit, Hammer Straße 1 in Münster. Kommen Sie spontan zwischen 14 Uhr und 17 Uhr – zu einem persönlichen Gespräch mit Energieberater Thomas Weber. Bei größerem Andrang müssen Sie leider etwas warten, um Tipps und Informationen für ihr Anliegen zu erhalten.
Zu welchem Thema wollen Sie etwas erfahren? Der Experte liefert Hinweise – zum Beispiel wie Sie weniger Strom verbrauchen oder welche Förderprogramme für erneuerbare Energien existieren. Thomas Weber kann Ihnen ebenso helfen, sparsame Haushaltsgeräte auszuwählen.
Diese neue Gelegenheit ersetzt keineswegs die bisherigen Termine: Nach wie vor empfiehlt die Verbraucherzentrale, eine Energieberatung zu ausgewählten Problemen zu vereinbaren.
Wirtschaftsförderung Münster informiert über Nachfolge im Unternehmen
Planen Sie rechtzeitig, wem Sie Ihr Unternehmen anvertrauen. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Bernd Friedrich informiert am 22. August ab 18 Uhr, wie Sie die Übergabe regeln. Beim Forum »Fast Forward« lernen Sie Jörg Rahn kennen, der seinen Handwerksbetrieb verkauft hat: Er hat seine Entscheidung keinen Augenblick bereut. Besuchen Sie den Vortrag und das Gespräch der Wirtschaftsförderung Münster GmbH – in der Gesellschaft für Warenwirtschafts-Systeme, Willy-Brandt-Weg 1, 48155 Münster. Bitte melden Sie sich bis 18. August zum spannenden Termin über Unternehmensnachfolge an – auf der Website des Veranstalters.
Continue readingFörderprogramm »progres.nrw – Markteinführung« geht 2021 weiter
Nach einer dreimonatigen Pause nimmt die Bezirksregierung Arnsberg für 2021 wieder Förderanträge für das landesweit geltende Programm »progres.nrw – Markteinführung« an: Seit 04.02.21 warten Zuschüsse für den Einsatz moderner Technik zum Klimaschutz. Freiberufler, Gemeinden, kommunale Einrichtungen, Privatpersonen und Unternehmen erhalten diese Zuwendungen für Maßnahmen zur Energieeffizienz.
Unterstützung über »progres.nrw – Markteinführung« ist möglich für:
- Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
- gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
- thermische Solaranlagen
- stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Fotovoltaikanlage – gefördert wird seit Mitte März 2020 der Batteriespeicher und das zum Betrieb erforderliche Batteriemanagementsystem
- Wasserkraftanlagen
- Wärmeübergabestationen
- Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
- Wärme- und Kältespeicher
- Wärme- und Kältenetze
- oberflächennahe Geothermie – Bohrungen und Erdwärmekollektoren
- Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht
- Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
- Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
Die Bezirksregierung Arnsberg als verantwortliche Behörde für ganz NRW weist darauf hin, dass die Vorschriften genau zu beachten sind. So darf ein Antragsteller erst loslegen, wenn er den Bewilligungsbescheid in Händen hält: Bereits der Vertragsabschluss über den Kauf oder die Installation einer Anlage markiert die zeitliche Grenze, sodass die Kunden eine Reihenfolge für ihre Entscheidungen festlegen sollten. Spätestens am 20. November 2021 muss der Förderantrag der Bezirksregierung Arnsberg vorliegen: Danach ruht »progres.nrw – Markteinführung« erneut für einige Wochen oder Monate.
Dabei gelten bis auf Weiteres folgende Anpassungen der Förderkonditionen:
- Batteriespeicher – Nummer 2.4 der Richtlinie:
Absenkung des Fördersatzes für Batteriespeicher von 200 auf 150 Euro je kWh, Das maximal zulässige Verhältnis der Leistung der Photovoltaikanlage in kWp zur Batteriespeicherkapazität in kWh beträgt 1 zu 3 statt 1 zu 2, Förderhöchstgrenze: 75.000 Euro - Wärmeübergabestationen – Nummer 2.6 der Richtlinie:
Vereinheitlichung des Fördersatzes für Wärmeübergabestationen auf 1.000 Euro je Anlage (bisher 1.500 oder 1.000 Euro je nach Anlagengröße),
Unternehmen sind wieder antragsberechtigt - Biomasseanlagen - Nummer 2.7 der Richtlinie:
Absenkung des Fördersatzes für Kombikessel (Hybridkessel) und Holzhackschnitzelkessel von 1.250 auf 1.000 Euro je Anlage; im Neubau werden nur noch Pelletkessel mit Brennwerttechnik, sowie wassergeführte Pelletöfen und Holzvergaseröfen gefördert - Geothermie – Erdwärmekollektoren – Nummer 2.10 der Richtlinie:
Absenkung des Fördersatzes für Erdwärmekollektoren von 3,25 auf 3 Euro (Neubau) bzw. 6,50 auf 6 Euro (Bestandsbau) je m² - Wohngebäude – Passivhaus-Standard und Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard – Nummern 2.12÷2.13 der Richtlinie:
Förderung des Gebäudestandards nur noch innerhalb des Landesprojekts „100 Klimaschutzsiedlungen“
Ein Link für die Antragstellung für diese Fördergegenstände wird Ihnen auf Anfrage direkt zugesandt.
Andererseits erleichtert progres.nrw die Kostenplanung, zumal dieses Förderprogramm mit Mitteln vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und von der KfW Bankengruppe kombiniert werden kann – so lange die Summe der Zuwendungen nicht die Ausgaben für das Projekt überschreitet. Außerdem ist eine Bagatellgrenze einzuhalten: Die Förderung nach progres.nrw entfällt, falls das Vorhaben weniger als 350 € kostet. Geld aus progres.nrw fließt lediglich für Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Eine Reparatur, Ersatzmaßnahme, Ersatzteilbeschaffung sowie eine gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme ist von dieser Förderung ausgeschlossen. Nichtprivate Antragsteller müssen Förderhöchstgrenzen der EU und De-minimis-Regeln einhalten.
In einer Pressemitteilung betrachtet das NRW-Wirtschaftsministerium das Förderprogramm als Erfolg: »Mit rund 25.000 Zuwendungsbescheiden und einer Gesamtfördersumme von 49,3 Millionen Euro konnten fast dreimal so viele Anträge und insgesamt mehr als doppelt so viele Fördermittel wie im Vorjahr bewilligt werden. « Das Ministerium nennt geothermische Bohrungen, Batteriespeicher, Wohnungslüftungsanlagen und solarthermische Anlagen als bisherige Schwerpunkte von »progres.nrw – Markteinführung«.
Das Planungsbüro ENTECH informiert gerne über die Details und die Hürden von »progres.nrw – Markteinführung«. Vorab bietet der praktische Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW einen Überblick von Förderprogrammen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.
Förderprogramm »progres.nrw – Markteinführung« beendet Pause
Nach einer dreimonatigen Pause nimmt die Bezirksregierung Arnsberg wieder Förderanträge für das landesweit geltende Programm »progres.nrw – Markteinführung« an: Seit Februar warten Zuschüsse für den Einsatz moderner Technik zum Klimaschutz. Freiberufler, Gemeinden, kommunale Einrichtungen, Privatpersonen und Unternehmen erhalten diese Zuwendungen für Maßnahmen zur Energieeffizienz.
Unter dem Dach des Förderprogramms »progres.nrw« gilt für den Schwerpunkt »Markteinführung« eine eigene Richtlinie, die »Techniken zur Nutzung unerschöpflicher Energiequellen und der rationellen Energieverwendung« auf dem Markt durchsetzen soll. In Nordrhein-Westfalen sinkt durch dieses Förderprogramm der eigene Aufwand für eine Gebäudesanierung oder eine Nachrüstung energiesparender Anlagen.
Unterstützung über »progres.nrw – Markteinführung« ist möglich für:
- Lüftungsanlagen und Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung
- gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme
- thermische Solaranlagen
- stationäre elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Fotovoltaikanlage – gefördert wird seit Mitte März 2020 der Batteriespeicher und das zum Betrieb erforderliche Batteriemanagementsystem
- Wasserkraftanlagen
- Wärmeübergabestationen
- Biomasseanlagen in Verbindung mit einer thermischen Solaranlage
- Wärme- und Kältespeicher
- Wärme- und Kältenetze
- oberflächennahe Geothermie – Bohrungen und Erdwärmekollektoren
- Anlagen, Maßnahmen und Studien, an denen besonderes Landesinteresse besteht
- Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
- Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
Die Bezirksregierung Arnsberg als verantwortliche Behörde für ganz NRW weist darauf hin, dass die Vorschriften genau zu beachten sind. So darf ein Antragsteller erst loslegen, wenn er den Bewilligungsbescheid in Händen hält: Bereits der Vertragsabschluss über den Kauf oder die Installation einer Anlage markiert die zeitliche Grenze, sodass die Kunden eine Reihenfolge für ihre Entscheidungen festlegen sollten. Spätestens am 20. November 2020 muss der Förderantrag der Bezirksregierung Arnsberg vorliegen: Danach ruht »progres.nrw – Markteinführung« erneut für einige Wochen oder Monate.
Andererseits erleichtert progres.nrw die Kostenplanung, zumal dieses Förderprogramm mit Mitteln vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und von der KfW Bankengruppe kombiniert werden kann – so lange die Summe der Zuwendungen nicht die Ausgaben für das Projekt überschreitet. Außerdem ist eine Bagatellgrenze einzuhalten: Die Förderung nach progres.nrw entfällt, falls das Vorhaben weniger als 350 € kostet. Geld aus progres.nrw fließt lediglich für Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Eine Reparatur, Ersatzmaßnahme, Ersatzteilbeschaffung sowie eine gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme ist von dieser Förderung ausgeschlossen. Nichtprivate Antragsteller müssen Förderhöchstgrenzen der EU und De-minimis-Regeln einhalten.
In einer Pressemitteilung betrachtet das NRW-Wirtschaftsministerium das Förderprogramm als Erfolg: »Die Anzahl der bewilligten Zuwendungsbescheide ist von etwas über 7000 im Jahr 2017 auf über 8000 im Jahr 2018 angestiegen.« Im Jahr 2019 sei eine Gesamtfördersumme von rund 23,5 Millionen € für insgesamt 8700 Anträge ausgeschüttet worden, heißt es ein Jahr später. Das Ministerium nennt geothermische Bohrungen, Batteriespeicher, Wohnungslüftungsanlagen und solarthermische Anlagen als bisherige Schwerpunkte von »progres.nrw – Markteinführung«.
Das Planungsbüro ENTECH informiert gerne über die Details und die Hürden von »progres.nrw – Markteinführung«. Vorab bietet der praktische Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW einen Überblick von Förderprogrammen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.
NEU: Auszeichnungsprojekt »Energieeffiziente Nichtwohngebäude in NRW«
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute gemeinsam mit der EnergieAgentur.NRW das Auszeichnungsprojekt „Energieeffiziente Nichtwohngebäude in Nordrhein-Westfalen – Schulen und Bürogebäude“ ins Leben gerufen, um vorbildliche energieeffiziente Gebäude zu identifizieren und auszuzeichnen.
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