Seit dem 8. April 2026 ist die KfW-Zuschussförderung »Barrierereduzierung – Investitionszuschuss« wieder möglich. Das Programm 455‑B unterstützt Maßnahmen, mit denen Barrieren in Wohnungen und Wohngebäuden reduziert und der Wohnkomfort verbessert werden. Für Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Wird der Standard »Altersgerechtes Haus« erreicht, beträgt der Zuschuss 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
Daneben gibt es weiterhin den KfW-Kredit 159 »Altersgerecht Umbauen«. Dieser kann für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz genutzt werden. Wichtig ist die Unterscheidung: 455‑B ist der Zuschuss für Barrierereduzierung, 159 ist der Förderkredit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz.
Wir nehmen die Wiederaufnahme von 455‑B zum Anlass, auf eine Lücke hinzuweisen, die uns in vielen Sanierungsprojekten begegnet: Förderprogramme außerhalb der klassischen energetischen Sanierung werden häufig gar nicht oder erst sehr spät angesprochen.
Fördermittel gehören früh auf den Tisch
Bei energetischen Sanierungen geht es meistens um BEG-Förderung, Effizienzmaßnahmen, Heizung, Dämmung, Fenster, Türen oder Sanierungsfahrpläne. In diesem Bereich sind Energieberater die typischen Ansprechpartner. Wir erstellen Kostenaufstellungen, prüfen Förderbedingungen, begleiten Anträge und ordnen später Rechnungen den richtigen Förderbereichen zu.
Genau an dieser Stelle entstehen Überschneidungen zu Programmen wie KfW 455‑B und KfW 159. Denn viele Sanierungen betreffen Bauteile oder Maßnahmen, die nicht nur energetisch relevant sind, sondern auch mit Barrierereduzierung, Einbruchschutz oder Wohnkomfort zusammenhängen können.
Das Problem: Viele Eigentümer wissen nicht, dass es diese Programme gibt. Banken sind für die Kreditabwicklung wichtig, beraten aber in der Regel nicht zur technischen und förderrechtlichen Einordnung einzelner Sanierungsmaßnahmen. Architekten und Planungsbüros können solche Themen grundsätzlich bearbeiten, sind aber bei kleineren privaten Sanierungen nicht immer tief in der Fördermittellogik. Fachunternehmen kennen ihr Gewerk, sprechen Fördermöglichkeiten aber oft nur ausschnittsweise an.
Unsere Rolle sehen wir deshalb darin, solche Fördermöglichkeiten im Sanierungsprozess sichtbar zu machen. Nicht als Ersatz für Architekten, Fachplaner, Wohnberatung, Fachunternehmen oder Finanzierungspartner. Sondern als Büro, das Fördermittelprozesse kennt und bei der Einordnung hilft.

Was wir in diesem Zusammenhang leisten können
Als Energieberater arbeiten wir regelmäßig mit Förderprogrammen, technischen Merkblättern, Antragsfristen, Kostenaufstellungen und Nachweisen. Diese Erfahrung ist auch dann wertvoll, wenn neben der energetischen Förderung weitere KfW-Programme relevant werden. Wir können zum Beispiel unterstützen bei:
- der ersten Einordnung, ob KfW 455‑B oder KfW 159 im Projekt relevant sein könnten
- der Prüfung, welche Maßnahmen grundsätzlich in die Förderbereiche passen
- dem Hinweis auf Antragsfristen und notwendige Reihenfolgen
- der Vorbereitung einer sauberen Kostenaufteilung
- der Abstimmung, welche Kosten zur BEG, zu 455‑B, zu 159 oder zu nicht förderbaren Positionen gehören
- der Erläuterung, welche Nachweise, Rechnungsangaben oder Fachunternehmerbestätigungen erforderlich sein können
- der Schnittstelle zwischen Bauherr, Architekt, Fachunternehmen, Bank und weiteren Beratungsstellen.
Gerade die Kostenaufteilung ist in der Praxis ein zentraler Punkt. Bei einer Sanierung müssen Kosten oft verschiedenen Töpfen zugeordnet werden: Energieeffizienz, Barrierereduzierung, Einbruchschutz, eventuell Pflegekasse oder nicht förderbare Kosten. Wenn diese Struktur erst nach der Ausführung hergestellt werden soll, ist es häufig zu spät. Sinnvoller ist es, Angebote und Rechnungen von Anfang an so vorzubereiten, dass die Zuordnung später nachvollziehbar bleibt.
Wichtige KfW-Dokumente zeigen auf: Was ist überhaupt alles förderbar?
Wer sich vor einem Gespräch einen ersten Überblick verschaffen möchte, sollte direkt in die KfW-Unterlagen schauen. Besonders hilfreich sind die Anlagen zum Merkblatt »Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen«. Für den Zuschuss 455‑B finden Sie das Dokument hier: KfW 455‑B Barrierereduzierung – Anlage zum Merkblatt, Bestellnummer 600 000 4451. Für den Kredit 159 finden Sie das entsprechende Dokument hier: KfW 159 Altersgerecht Umbauen – Anlage zum Merkblatt, Bestellnummer 600 000 3991. Dort wird sichtbar, wie breit die förderfähigen Maßnahmen sind – deutlich breiter, als viele Bauherren zunächst vermuten.
Beispiele aus der Praxis
Es geht dabei nicht darum, dass wir jedes Detail der barrierearmen Planung selbst übernehmen. Für technische Detailplanung, Ausführung und fachliche Bestätigung bleiben die jeweiligen Fachleute zuständig. Entscheidend ist, dass mögliche Förderbereiche rechtzeitig erkannt werden. Einige typische Beispiele:
Eingangsbereich und Windfang
Bei Sanierungen am Hauseingang wird oft nur an Tür, Dämmung oder Gestaltung gedacht. In den KfW-Förderbereichen können aber auch Maßnahmen am Eingangsbereich, Wetterschutz oder ein Windfang relevant sein, wenn die Förderbedingungen erfüllt werden.
Stellplätze und Überdachungen
Viele Eigentümer vermuten bei Barrierereduzierung nur Bad oder Treppenlift. Tatsächlich können auch barrierearm gestaltete Stellplätze oder Abstellflächen, etwa für Rollatoren, Rollstühle, Kinderwagen oder Fahrräder, sowie deren Überdachungen eine Rolle spielen. Garagen sind davon zu unterscheiden und nicht automatisch förderfähig.
Badmodernisierung
Ein Badumbau ist häufig Anlass für Förderfragen. Dabei geht es nicht nur um eine bodengleiche Dusche, sondern um die richtige Zuordnung der Kosten, die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen und die Frage, ob zusätzlich andere Förderstellen einzubeziehen sind.
Fenster, Türen und BEG-Abgrenzung
Neue Fenster und Fenstertüren gehören grundsätzlich in die energetische Förderung, nicht in 455‑B. Gleichzeitig können im selben Projekt weitere Maßnahmen am Zugang, an Schwellen, am Einbruchschutz oder an der Bedienbarkeit relevant sein. Genau hier ist eine saubere Abgrenzung wichtig.
Standard »Altersgerechtes Haus«: Hier braucht es Sachverständige
Ein wichtiger Sonderfall ist der Standard »Altersgerechtes Haus«. Dieser Standard ist umfangreicher als einzelne Maßnahmen. Wenn dieser Standard erreicht werden soll, schreibt die KfW vor, dass ein Sachverständiger eingebunden wird. Dieser begleitet Planung und Baumaßnahmen, dokumentiert das Vorhaben und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen.
Das kann zum Beispiel für bauvorlageberechtigte Architekten oder Bauingenieure relevant sein. In solchen Fällen sehen wir unsere Rolle nicht darin, diese Funktion zu ersetzen. Wir können aber früh darauf hinweisen, wann eine solche Einbindung erforderlich wird, und die Förderlogik in die Gesamtbetrachtung der Sanierung einordnen.
Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend
Bei Fördermitteln ist die Reihenfolge entscheidend. Bei KfW 455‑B muss der Antrag gestellt werden, bevor Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten dabei nicht als Vorhabensbeginn. Beim KfW-Kredit 159 läuft der Antrag nicht direkt über die KfW, sondern über einen Finanzierungspartner.
Für Bauherren bedeutet das: Förderfragen sollten nicht erst geklärt werden, wenn Angebote unterschrieben oder Arbeiten beauftragt sind. Wer zu spät prüft, verliert unter Umständen Fördermöglichkeiten.
Deshalb gehört die Fördermittelstruktur früh in den Sanierungsprozess. Welche Maßnahme gehört wohin? Wer muss welche Bestätigung liefern? Welche Kosten müssen getrennt ausgewiesen werden? Welche Frist gilt? Welche Programme dürfen kombiniert werden und welche nicht?
Diese Fragen sind prozessual. Sie haben viel mit Erfahrung in Förderprogrammen zu tun. Genau hier liegt eine Stärke unserer Arbeit.
Warum ENTECH das Thema aufgreift
Unser Schwerpunkt bleibt die Energieberatung. Wir begleiten energetische Sanierungen, Förderanträge und Nachweise. Aber in der Praxis endet ein gutes Sanierungskonzept nicht an der Grenze eines einzelnen Förderprogramms.
Wenn wir ohnehin Kosten für energetische Maßnahmen strukturieren, Angebote prüfen und Verwendungsnachweise vorbereiten, können wir auch auf angrenzende Fördermöglichkeiten hinweisen. Gerade 455‑B und 159 sind Programme, die in vielen Sanierungen übersehen werden, obwohl sie für Eigentümer relevant sein können. Wir möchten deshalb dazu beitragen, dass diese Themen rechtzeitig auf den Tisch kommen. Nicht als zusätzliche Bürokratie, sondern als Chance, Sanierungsmaßnahmen besser zu ordnen und Fördermöglichkeiten nicht zu verschenken. Unser Ansatz ist klar:
Wir unterstützen Bauherren dabei, Fördermittel in Sanierungsprojekten sauber zu strukturieren – von der ersten Einordnung über die Kostenaufteilung bis zur Nachweisführung.
Quellen und Originalinformationen der KfW
Die folgenden KfW-Primärquellen sind Grundlage für die Programminformationen:
- KfW: »Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455‑B)«
- KfW: Meldung »Investitionszuschuss Barrierereduzierung – Wiederaufnahme der Zuschussförderung«, 07.04.2026
- KfW: »Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)«
- KfW: Merkblatt »Barrierereduzierung – Investitionszuschuss«, Bestellnummer 600 000 4452
- KfW: Merkblatt »Altersgerecht Umbauen – Kredit«, Bestellnummer 600 000 3884
- KfW: »Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen« zu 455‑B beziehungsweise zu 159
Fazit – Entech: Energieberatung als Sanierungsberatung
Die Wiederaufnahme von KfW 455‑B ist ein guter Anlass, Sanierungsprojekte nicht nur energetisch, sondern auch förderlogisch sauber zu strukturieren. Viele Eigentümer wissen nicht, welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten bestehen. Viele Marktpartner behandeln das Thema nur aus ihrer jeweiligen Rolle heraus.
ENTECH kann hier unterstützen: Wir kennen Fördermittelprozesse, Kostenaufteilungen und Nachweislogik aus der energetischen Sanierung. Dieses Wissen nutzen wir, um auch Schnittstellen zu KfW 455‑B, KfW 159 und anderen Fördermöglichkeiten frühzeitig sichtbar zu machen.
So wird aus einer Sanierung nicht nur eine technische Maßnahme, sondern ein geordnetes Förder- und Umsetzungskonzept.



