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01Mai/26
Großzügiger Hauseingang symbolysiert einfache Zugangsmöglichkeiten – zu einem Haus mit weißem Putz, Solaranlage auf dem Dach, einer edel dunklen Haustür und einem leicht ansteigenden Zugangsweg mit Geländer und geringer Steigung

KfW 455‑B wieder offen: För­der­mittel bei Sanie­rungen sauber strukturieren

Seit dem 8. April 2026 ist die KfW-Zuschuss­för­de­rung »Bar­rie­re­redu­zie­rung – Inves­ti­ti­ons­zu­schuss« wieder möglich. Das Pro­gramm 455‑B unter­stützt Maß­nahmen, mit denen Bar­rieren in Woh­nungen und Wohn­ge­bäuden redu­ziert und der Wohn­kom­fort ver­bes­sert werden. Für Ein­zel­maß­nahmen beträgt der Zuschuss 10 Prozent der för­der­fä­higen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohn­ein­heit. Wird der Stan­dard »Alters­ge­rechtes Haus« erreicht, beträgt der Zuschuss 12,5 Prozent der för­der­fä­higen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.

Daneben gibt es wei­terhin den KfW-Kredit 159 »Alters­ge­recht Umbauen«. Dieser kann für Maß­nahmen zur Bar­rie­re­redu­zie­rung und zum Ein­bruch­schutz genutzt werden. Wichtig ist die Unter­schei­dung: 455‑B ist der Zuschuss für Bar­rie­re­redu­zie­rung, 159 ist der För­der­kredit für Bar­rie­re­redu­zie­rung und Einbruchschutz.

Wir nehmen die Wie­der­auf­nahme von 455‑B zum Anlass, auf eine Lücke hin­zu­weisen, die uns in vielen Sanie­rungs­pro­jekten begegnet: För­der­pro­gramme außer­halb der klas­si­schen ener­ge­ti­schen Sanie­rung werden häufig gar nicht oder erst sehr spät angesprochen.

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