Seit dem 8. April 2026 ist die KfW-Zuschussförderung »Barrierereduzierung – Investitionszuschuss« wieder möglich. Das Programm 455‑B unterstützt Maßnahmen, mit denen Barrieren in Wohnungen und Wohngebäuden reduziert und der Wohnkomfort verbessert werden. Für Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Wird der Standard »Altersgerechtes Haus« erreicht, beträgt der Zuschuss 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.
Daneben gibt es weiterhin den KfW-Kredit 159 »Altersgerecht Umbauen«. Dieser kann für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz genutzt werden. Wichtig ist die Unterscheidung: 455‑B ist der Zuschuss für Barrierereduzierung, 159 ist der Förderkredit für Barrierereduzierung und Einbruchschutz.
Wir nehmen die Wiederaufnahme von 455‑B zum Anlass, auf eine Lücke hinzuweisen, die uns in vielen Sanierungsprojekten begegnet: Förderprogramme außerhalb der klassischen energetischen Sanierung werden häufig gar nicht oder erst sehr spät angesprochen.
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