Ausschnitt der Außenwand eines älteren Wohngebäudes aus roten Backsteinen mit herausgenommenen Fenstern: Offensichtlich ist die Sanierung gestartet

KfW 358/​359: Warum der Ergän­zungs­kredit bei der Sanie­rung oft ent­schei­dend ist

Wer ener­ge­tisch saniert, denkt meist zuerst an Zuschüsse. Bei Ein­zel­maß­nahmen wie Hei­zungs­tausch, Fens­ter­tausch, Dämmung oder Hei­zungs­op­ti­mie­rung steht häufig die BEG-Zuschuss­för­de­rung im Mit­tel­punkt. Weniger bekannt ist der KfW-Ergän­zungs­kredit 358/​359. Dabei kann genau dieser Kredit für viele Eigen­tü­me­rinnen und Eigen­tümer ein wich­tiger Finan­zie­rungs­bau­stein sein.

Was ist der KfW-Ergän­zungs­kredit 358/​359?

Der KfW-Ergän­zungs­kredit 358/​359 gehört zur »Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude – Ein­zel­maß­nahmen«, kurz BEG EM. Er dient dazu, bereits bezu­schusste ener­ge­ti­sche Ein­zel­maß­nahmen an Wohn­ge­bäuden zusätz­lich über einen zins­güns­tigen Kredit zu finanzieren.

Wichtig ist: Der Kredit ersetzt nicht den Zuschuss. Er kommt zusätz­lich zur bereits erteilten Zuschuss­för­de­rung hinzu. Vor­aus­set­zung ist, dass für das Vor­haben bereits eine zuge­sagte bezie­hungs­weise bewil­ligte, aber noch nicht aus­ge­zahlte Zuschuss­för­de­rung vor­liegt. Diese darf nicht älter als 12 Monate sein. Aner­kannt werden KfW-Zuschuss­zu­sagen und BAFA-Zuwen­dungs­be­scheide nach den seit 1. Januar 2024 gel­tenden BEG-EM-Förderbedingungen.

Eine kom­pakte Über­sicht bietet auch die KfW-Pro­dukt­in­for­ma­tion »BEG Ein­zel­maß­nahmen Ergän­zungs­kredit – Wohn­ge­bäude 358÷359«, 2 Seiten, Bestell­nummer 600 000 5151, Stand 27.08.2024: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-%28Inlandsf%C3%B6rderung%29/PDF-Dokumente/Produktinfos/6000005151_Produktinfo_358_359.pdf

Der Unter­schied zwi­schen KfW 358 und KfW 359

Die Pro­dukt­num­mern 358 und 359 bezeichnen zwei Vari­anten des­selben Förderansatzes.

  • KfW 359 ist der all­ge­meine BEG-Ergän­zungs­kredit für Wohn­ge­bäude. Er kann von ver­schie­denen Inves­tie­renden genutzt werden, unter anderem von Pri­vat­per­sonen, Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften, Unter­nehmen, gemein­nüt­zigen Orga­ni­sa­tionen oder Con­trac­toren, sofern die wei­teren För­der­vor­aus­set­zungen erfüllt sind.
  • KfW 358 – der soge­nannte Ergän­zungs­kredit Plus – richtet sich an selbst­nut­zende Eigen­tü­me­rinnen und Eigen­tümer. Vor­aus­set­zung ist unter anderem, dass die Antrag­stel­lenden Eigen­tümer eines Ein­fa­mi­li­en­hauses oder von Son­der­ei­gentum einer WEG sind, die Immo­bilie selbst als Haupt- oder allei­nigen Wohn­sitz bewohnen und das Haus­halts­jah­res­ein­kommen 90.000 € nicht über­schreitet. Für diese Gruppe gibt es einen zusätz­li­chen Zinsvorteil.

Wie hoch kann der Kredit sein?

Der Ergän­zungs­kredit kann bis zu 120.000 € je Wohn­ein­heit betragen. Maß­geb­lich sind die för­der­fä­higen Kosten aus der zugrunde lie­genden KfW-Zuschuss­zu­sage bezie­hungs­weise die för­der­fä­higen Aus­gaben aus dem BAFA-Zuwendungsbescheid.

Liegen für das­selbe Inves­ti­ti­ons­ob­jekt sowohl eine KfW-Zuschuss­zu­sage als auch ein BAFA-Zuwen­dungs­be­scheid vor, können die för­der­fä­higen Kosten bezie­hungs­weise Aus­gaben aus beiden För­de­rungen für die Ermitt­lung des Kre­dit­be­trags addiert werden.

Dabei gilt jedoch: Eine Dop­pel­för­de­rung der­selben Kosten ist nicht zulässig. Bei der Kom­bi­na­tion aus Zuschuss und Kredit wird der zuge­sagte Zuschuss grund­sätz­lich vom maximal mög­li­chen Kre­dit­be­trag abge­zogen. Falls der Zuschuss­be­trag zwi­schen­fi­nan­ziert werden soll, ist das möglich. Der zwi­schen­fi­nan­zierte Zuschuss­be­trag muss nach Zuschuss­aus­zah­lung jedoch wieder über den Finan­zie­rungs­partner an die KfW zurück­ge­führt werden.

Am eingerüsteten Gebäude mit Balkons sind bereits gelbe Platten für die Einzelmaßnahme zur Sanierung befestigt worden
Der Ergän­zungs­kredit ermög­licht etwa die aus­ge­wählte Ein­zel­maß­nahme, die Außen­wände zu dämmen

Für welche Maß­nahmen ist der Ergän­zungs­kredit relevant?

Der KfW-Ergän­zungs­kredit 358/​359 ist für ener­ge­ti­sche Ein­zel­maß­nahmen an Wohn­ge­bäuden rele­vant, die bereits über die BEG EM bezu­schusst wurden. Ent­schei­dend ist dabei eine klare Unter­schei­dung: Der Ergän­zungs­kredit kann sowohl an eine BAFA-Zuschuss­för­de­rung als auch an eine KfW-Zuschuss­för­de­rung anknüpfen.

Das bedeutet: Er ist nicht nur für klas­si­sche BAFA-Maß­nahmen wie Gebäu­de­hülle, Anlagen­technik, Hei­zungs­op­ti­mie­rung oder Fach­pla­nung rele­vant. Er kann auch im Zusam­men­hang mit der KfW-Hei­zungs­för­de­rung für Pri­vat­per­sonen – zum Bei­spiel KfW 458 – genutzt werden, sofern die wei­teren Vor­aus­set­zungen erfüllt sind.

1. BEG-Ein­zel­maß­nahmen über BAFA

Hierzu zählen ins­be­son­dere Sanie­rungs­maß­nahmen außer­halb der KfW-Hei­zungs­för­de­rung, zum Bei­spiel: Dämmung von Außen­wänden, Dach­flä­chen oder Geschoss­de­cken, Aus­tausch von Fens­tern und Außen­türen, som­mer­li­cher Wär­me­schutz, Anlagen­technik außer Heizung, Hei­zungs­op­ti­mie­rung sowie Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung im Zusam­men­hang mit för­der­fä­higen Einzelmaßnahmen.

Die BEG-EM-Richt­linie nennt als för­der­fä­hige Ein­zel­maß­nahmen unter anderem Maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle, Anlagen­technik, Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung, Hei­zungs­op­ti­mie­rung sowie Fach­pla­nung und Baubegleitung.

2. BEG-Hei­zungs­för­de­rung über KfW, zum Bei­spiel KfW 458

Bei pri­vaten Eigen­tü­me­rinnen und Eigen­tü­mern ist der Ergän­zungs­kredit auch rele­vant, wenn bereits eine KfW-Zuschuss­zu­sage für die Hei­zungs­för­de­rung vor­liegt. Das betrifft zum Bei­spiel den Einbau einer neuen, kli­ma­freund­li­chen Heizung im Rahmen der KfW-Hei­zungs­för­de­rung für Pri­vat­per­sonen, etwa über KfW 458.

Das betrifft zum Bei­spiel Wär­me­pumpen, Bio­mas­se­hei­zungen, Solar­thermie, Fern­wär­me­an­schlüsse und weitere för­der­fä­hige Heizungsmaßnahmen.

Die BEG-EM-Richt­linie führt diese Tech­niken bezie­hungs­weise Netz­an­schlüsse im Bereich der Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung auf. Ent­schei­dend ist in beiden Fällen: Der Ergän­zungs­kredit 358/​359 ist kein eigen­stän­diger Erst­för­der­an­trag für die Maß­nahme, sondern setzt eine bereits erteilte, noch nicht aus­ge­zahlte Zuschuss­för­de­rung voraus.

Blick in Raum mit Fenstern unter dem Dach, wo bereits viele Elemente für die laufende Sanierung freiliegen
Die Sanie­rungs­maß­nahme kann bis unter das Dach reichen
Verschmutzte und korrodierte Rohre einer alten Lüftungsanlage vor notwendiger Sanierung
Die alte Lüf­tungs­an­lage hin­ter­lässt keinen guten Eindruck

Warum ist der Kredit so interessant?

Viele Sanie­rungen schei­tern nicht an der grund­sätz­li­chen För­der­fä­hig­keit, sondern an der Finan­zie­rung. Ein Zuschuss redu­ziert zwar die Inves­ti­ti­ons­kosten, wird aber häufig erst nach Umset­zung der Maß­nahme aus­ge­zahlt. Gleich­zeitig müssen Hand­werks­leis­tungen, Mate­rial und Planung vor­fi­nan­ziert werden.

Genau hier kann der Ergän­zungs­kredit helfen. Er ermög­licht eine struk­tu­rierte Finan­zie­rung der för­der­fä­higen Kosten und kann ins­be­son­dere bei grö­ßeren Maß­nahmen wie Hei­zungs­tausch, Dämmung oder Fens­ter­aus­tausch die Liqui­dität entlasten.

Ein wei­terer Vorteil: Die Lauf­zeiten sind fle­xibel. Die Min­dest­lauf­zeit beträgt 4 Jahre; je nach Vari­ante sind Lauf­zeiten bis zu 35 Jahre möglich. Außerdem gibt es je nach Lauf­zeit til­gungs­freie Anlauf­jahre und Zinsbindungen.

Dach mit Anlage für Solarthermie
Für Solar­thermie winken Zuschuss und Ergänzungskredit
An Außenwand installierte Wärmepumpe als Ergebnis einer Sanierung
Was halten Sie von der För­de­rung für eine Wärmepumpe?

Bei­spiel: Wie groß kann der Zins­vor­teil sein?

Ein ver­ein­fachtes Bei­spiel zeigt die Größenordnung:

Bei einem Kre­dit­vo­lumen von 60.000 € und einer Lauf­zeit von 10 Jahren können die Zins­kosten je nach Finan­zie­rungsweg stark vari­ieren. Beim KfW-Ergän­zungs­kredit 358 können sie im Bei­spiel bei rund 2.300 € liegen. Ein klas­si­sches 10-jäh­riges Bau­fi­nan­zie­rungs­dar­lehen mit rund 3,7 Prozent effektiv kann auf etwa 11.800 € Zins­kosten kommen. Ein bank­üb­li­cher Moder­ni­sie­rungs­kredit mit rund 6,0 Prozent effektiv kann sogar bei rund 19.800 € liegen.

Das zeigt: Bei ener­ge­ti­schen Ein­zel­maß­nahmen ent­scheidet nicht nur die Höhe des Zuschusses über die Wirt­schaft­lich­keit. Auch die rich­tige Finan­zie­rungs­struktur kann am Ende einen erheb­li­chen Unter­schied machen.

Antrag­stel­lung: Nicht direkt bei der KfW – Hausbank!

Der Antrag für den Ergän­zungs­kredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finan­zie­rungs­partner bezie­hungs­weise die Haus­bank gestellt. Das können zum Bei­spiel Banken, Spar­kassen, Bau­spar­kassen oder Ver­si­che­rungen sein.

Der Antrag muss inner­halb von 12 Monaten nach Zuschuss­zu­sage der KfW bezie­hungs­weise Bewil­li­gung durch das BAFA gestellt werden. Wichtig: Der Zuschuss darf bei Bean­tra­gung des Ergän­zungs­kre­dites noch nicht aus­ge­zahlt worden sein.

Mit den Bau­ar­beiten darf nach Zuschuss­zu­sage der KfW oder Bewil­li­gungs­be­scheid des BAFA bereits begonnen werden, auch wenn der Ergän­zungs­kredit noch nicht bean­tragt wurde.

Hilf­reich ist außerdem der Vorab-Check auf der KfW-Pro­dukt­seite 358/​359. Dort können Inter­es­sierte mit wenigen Klicks prüfen, ob sie die grund­le­genden Vor­aus­set­zungen für die För­de­rung erfüllen. Gerade für Eigen­tü­me­rinnen und Eigen­tümer, die sich erst­mals mit dem Ergän­zungs­kredit beschäf­tigen, ist dieser Vorab-Check ein sinn­voller erster Einstieg.

Text mit blauen Symbolen über sechs Schritte, den Ergänzungskredit für Einzelmaßnahme zur Sanierung zu beantragen und schließlich zu erhalten
Die Über­sicht zeigt Ihnen »KfW Ergän­zungs­kredit 358/​359 – Ablauf in 6 Schritten«

Warum Energie­beratung hier ent­schei­dend ist

Eine qua­li­fi­zierte Energie­beratung ist bei ener­ge­ti­schen Ein­zel­maß­nahmen kein »Nice-to-have«, sondern ein wesent­li­cher Erfolgs­faktor. Sie hilft dabei, die tech­ni­sche Qua­lität der Maß­nahme zu prüfen, För­der­vor­aus­set­zungen sauber ein­zu­ordnen und die rich­tigen Schritte in der pas­senden Rei­hen­folge zu planen.

Gerade beim Zusam­men­spiel aus Zuschuss, Ergän­zungs­kredit, tech­ni­scher Min­dest­an­for­de­rung, Fristen und Nach­weisen ent­stehen in der Praxis häufig Fehler. Eine fach­kun­dige Beglei­tung kann helfen, diese Fehler zu ver­meiden und die För­de­rung korrekt in die Gesamt­fi­nan­zie­rung einzubinden.

Und Photo­voltaik? KfW 270!

Wer statt einer Sanie­rungs­maß­nahme eher eine Photo­voltaik­anlage finan­zieren möchte, sollte sich den KfW-Kredit 270 »Erneu­er­bare Ener­gien – Stan­dard« ansehen. Damit können in der Regel PV-Anlagen, Bat­te­rie­spei­cher sowie Pla­nungs- und Instal­la­ti­ons­kosten finan­ziert werden.

Der Kredit wird eben­falls über die Haus­bank bean­tragt und kann bis zu 100 Prozent der Inves­ti­ti­ons­kosten abde­cken. Für Photo­voltaik ist also nicht KfW 358/​359 rele­vant, sondern in der Regel KfW 270.

Im Garten mit Jägerzaun steht ein idyllisches Haus mit hellem Putz und Holzstreben unter dem Dach sowie Balkon – auf dem Dach sind eine Satellitenschüssel und eine Anlage für Photovoltaik zu sehen
Für Anlagen zur Photo­voltaik greift das För­der­pro­gramm 270 von der KfW Bild: Hans | Pixabay

Fazit

Der KfW-Ergän­zungs­kredit 358/​359 wird in der Sanie­rungs­pla­nung häufig unter­schätzt. Dabei kann er genau der Finan­zie­rungs­bau­stein sein, der eine ener­ge­ti­sche Ein­zel­maß­nahme wirt­schaft­lich und prak­tisch umsetzbar macht.

Wer nur auf den Zuschuss schaut, greift zu kurz. Ent­schei­dend ist das Zusam­men­spiel aus Zuschuss, Ergän­zungs­kredit, tech­ni­scher Planung und fun­dierter Energieberatung.

Gerade bei Hei­zungs­tausch, Fens­ter­aus­tausch und Dämm­maß­nahmen sollte KfW 358/​359 deshalb früh­zeitig in die Förder- und Finan­zie­rungs­stra­tegie ein­be­zogen werden.