02Juni/26
Blick auf Prinzipalmarkt in Münster mit Passanten und blauem Himmel mit Wolken: Symbolbild für iSFP und Förderung

iSFP Münster: Der indi­vi­du­elle Sanie­rungs­fahr­plan als Schlüssel zu Fördermitteln

iSFP in Münster: mehr als ein For­mular für die Förderung

Wer ein Wohn­ge­bäude in Münster ener­ge­tisch sanieren möchte, stößt schnell auf den Begriff iSFP: Gemeint ist der indi­vi­du­elle Sanie­rungs­fahr­plan. Der iSFP ist eines der zen­tralen Berichts­pro­dukte aus der BAFA-geför­derten Energie­beratung für Wohn­ge­bäude, kurz BAFA EBW. Diese Energie­beratung wird vom BAFA mit 50 Prozent des för­der­fä­higen Bera­tungs­ho­no­rars bezu­schusst, maximal 650 € bei Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern und maximal 850 € bei Wohn­ge­bäuden ab drei Wohn­ein­heiten. Der iSFP zeigt, wie ein Gebäude schritt­weise ener­ge­tisch ver­bes­sert werden kann.

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30Mai/26
Großer Heizkörper mit Schrauben, Spachtel und Brettchen auf Fensterbank

Hydrau­li­scher Abgleich: Warum gute Hei­zungs­pla­nung mit Energie­beratung beginnt

Der hydrau­li­sche Abgleich wird oft als Pflicht­for­mular ver­standen. Tat­säch­lich ist er der letzte Schritt einer sau­beren tech­ni­schen Kette: Gebäu­de­auf­nahme, Ener­gie­bi­lanz, Gebäu­de­heiz­last, raum­weise Heiz­last, Heiz­flä­chen­prü­fung und erst dann die Ein­stel­lung der Anlage. Warum diese Rei­hen­folge beson­ders bei Wär­me­pumpen ent­schei­dend ist, erklären wir aus Sicht der Energie­beratung.

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03Mai/26
Ausschnitt der Außenwand eines älteren Wohngebäudes aus roten Backsteinen mit herausgenommenen Fenstern: Offensichtlich ist die Sanierung gestartet

KfW 358/​359: Warum der Ergän­zungs­kredit bei der Sanie­rung oft ent­schei­dend ist

Wer ener­ge­tisch saniert, denkt meist zuerst an Zuschüsse. Bei Ein­zel­maß­nahmen wie Hei­zungs­tausch, Fens­ter­tausch, Dämmung oder Hei­zungs­op­ti­mie­rung steht häufig die BEG-Zuschuss­för­de­rung im Mit­tel­punkt. Weniger bekannt ist der KfW-Ergän­zungs­kredit 358/​359. Dabei kann genau dieser Kredit für viele Eigen­tü­me­rinnen und Eigen­tümer ein wich­tiger Finan­zie­rungs­bau­stein sein.

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01Mai/26
Großzügiger Hauseingang symbolysiert einfache Zugangsmöglichkeiten – zu einem Haus mit weißem Putz, Solaranlage auf dem Dach, einer edel dunklen Haustür und einem leicht ansteigenden Zugangsweg mit Geländer und geringer Steigung

KfW 455‑B wieder offen: För­der­mittel bei Sanie­rungen sauber strukturieren

Seit dem 8. April 2026 ist die KfW-Zuschuss­för­de­rung »Bar­rie­re­redu­zie­rung – Inves­ti­ti­ons­zu­schuss« wieder möglich. Das Pro­gramm 455‑B unter­stützt Maß­nahmen, mit denen Bar­rieren in Woh­nungen und Wohn­ge­bäuden redu­ziert und der Wohn­kom­fort ver­bes­sert werden. Für Ein­zel­maß­nahmen beträgt der Zuschuss 10 Prozent der för­der­fä­higen Kosten, maximal 2.500 Euro pro Wohn­ein­heit. Wird der Stan­dard »Alters­ge­rechtes Haus« erreicht, beträgt der Zuschuss 12,5 Prozent der för­der­fä­higen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit.

Daneben gibt es wei­terhin den KfW-Kredit 159 »Alters­ge­recht Umbauen«. Dieser kann für Maß­nahmen zur Bar­rie­re­redu­zie­rung und zum Ein­bruch­schutz genutzt werden. Wichtig ist die Unter­schei­dung: 455‑B ist der Zuschuss für Bar­rie­re­redu­zie­rung, 159 ist der För­der­kredit für Bar­rie­re­redu­zie­rung und Einbruchschutz.

Wir nehmen die Wie­der­auf­nahme von 455‑B zum Anlass, auf eine Lücke hin­zu­weisen, die uns in vielen Sanie­rungs­pro­jekten begegnet: För­der­pro­gramme außer­halb der klas­si­schen ener­ge­ti­schen Sanie­rung werden häufig gar nicht oder erst sehr spät angesprochen.

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17Apr./26
Altes Fabrikgebäude aus rotem Backstein mit kaputten Fenstern

Gewerbe zu Wohnen: Was das neue KfW-Pro­gramm für Umbau­pro­jekte bedeutet

Mit dem neuen Pro­gramm »Gewerbe zu Wohnen« der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­aufbau (KfW) soll ab Juli 2026 der Umbau beheizter Nicht­wohn­ge­bäude zu Wohn­raum geför­dert werden. Neu ist vor allem der Zuschuss für den Umbau. Für die ener­ge­ti­sche Ein­ord­nung solcher Vor­haben gilt daneben wei­terhin der bestehende Rahmen der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude (BEG).

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06Feb./26
Symbolbild: drei alte Gaszähler, die verstaubt und verschmutzt sind

Ein explo­sives Urteil für Gas­kunden nicht nur in Münster

(Björn Meyer, Münster, 02.02.2026) Das Ober­lan­des­ge­richt Olden­burg hat geur­teilt, dass Ver­brau­cher nicht für die Still­le­gung ihres Gas­an­schlusses zahlen müssen. Noch ist das Urteil nicht rechts­kräftig, aber wir haben uns genauer ange­sehen, was es schließ­lich für Münster bedeuten würde.

Weitere Infor­ma­tionen in der Druck­aus­gabe der West­fä­li­schen Nach­richten oder online hinter der Bezahlschranke

11Jan./26
Symolbild: Zahl 55 im Goldton auf goldfarbenem Podest vor blauem Hintergrund mit goldfarbenem Muster

För­de­rung Neubau Effizienz­haus 55 und Effizienz­gebäude 55 kehrt zurück

Die KfW fördert Neu­bauten vom Effizienz­haus EH 55 und Effizienz­gebäude EG 55. Anträge für die Förder­stufen »Effizienz­haus 55 – Wohn­gebäude« und »Effizienz­gebäude 55 – Nicht­wohn­gebäude« können in den För­der­pro­grammen gestellt werden:

Neue Pro­jekte werden nicht geför­dert. Zum Bei­spiel nach einem Merk­blatt für die För­der­pro­gramme 297/​298 muss:

  • bei Antrag­stel­lung »bereits eine gültige Bau­ge­neh­mi­gung vorliegen«
  • oder bei einem nicht geneh­mi­gungs­pflich­tigen Vor­haben »die zustän­dige Bau­be­hörde von dem Vor­haben Kenntnis erlangt« haben, sodass »mit der Aus­füh­rung des Vor­ha­bens begonnen werden darf«
  • laut Online-Seiten der För­der­pro­gramme darf das betrof­fene Gebäude »nicht mit Öl oder Gas beheizt« werden
  • ein wei­terer Hinweis ist etwa dem Merk­blatt zum För­der­pro­gramm 299 zu ent­nehmen – »geför­dert werden der Neubau sowie der Erst­erwerb (inner­halb von 12 Monaten nach Bau­ab­nahme gemäß § 640 BGB)«.
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27Juni/25
Von vier Händen gehaltene Kerzenschale als Symbolbild für Wärmeversorgung

In »progres.nrw« steigt För­de­rung zur Wärmeversorgung

(Pres­se­mit­tei­lung) […] Wer in Nord­rhein-West­falen auf eine kli­ma­freund­liche Wär­me­ver­sor­gung umsteigt, erhält ab sofort deut­lich mehr Unter­stüt­zung vom Land. Beson­ders pro­fi­tieren Bür­ge­rinnen und Bürger, die eine Wär­me­pumpe mit Erd­wärme-Nutzung anschaffen. Für eine Erd­wär­me­boh­rung gibt es bei Neu­bauten statt 5 Euro zukünftig 35 Euro pro Bohr­meter. Bei Bestands­bauten steigt die För­de­rung von 10 Euro auf 50 Euro pro Bohr­meter. Auch die Instal­la­tion von Erd­wärme-Kol­lek­toren wird stärker unter­stützt. Dafür hat das Land sein För­der­pro­gramm »progres.nrw – Kli­ma­schutz­technik« über­ar­beitet. […] Con­tinue reading