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BEG-Reform 2026: Was ändert sich jetzt wirklich?

KfW und BAFA bereiten die BEG-Umstel­lung zum 21.07.2026 vor. Die neue För­der­logik ist in Teilen erkennbar, der voll­stän­dige Richt­li­ni­en­text fehlt aber noch. Wir fassen zusammen, was sich ändert und was Eigen­tümer jetzt tun sollten.

Stand: 10.07.2026

Die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude, kurz BEG, wird zum 21.07.2026 umge­stellt. Die Ände­rungen betreffen vor allem die Hei­zungs­för­de­rung, die För­de­rung von Effi­zi­enz­maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle, den iSFP-Bonus und die sys­te­mi­sche Sanie­rungs­för­de­rung über die KfW.

Die offi­zi­elle Kom­mu­ni­ka­tion kam kurz­fristig. Viele Details sind bereits über KfW, BAFA und BMWE ver­öf­fent­licht. Die neue oder geän­derte För­der­richt­linie selbst ist öffent­lich aber noch nicht voll­ständig ver­fügbar. Deshalb gilt: Die Rich­tung ist erkennbar, die kon­krete recht­liche Prüfung muss aber anhand der end­gül­tigen Richt­linie, der tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­rungen, der Merk­blätter und der spä­teren För­der­zu­sage erfolgen.

Wer aktuell ein Vor­haben plant oder bereits eine BzA bezie­hungs­weise TPB vor­liegen hat, kann sich bei uns kurz­fristig beraten lassen. Eine erste, kos­ten­lose Ein­schät­zung ist über unsere Kon­takt­seite möglich.

1. Die Aus­gangs­lage: Es gibt Beschlüsse, aber noch keinen voll­ständig sicht­baren neuen Richtlinientext

Die derzeit wich­tigste öffent­lich auf­find­bare Pri­mär­spur ist die Tages­ord­nungs­er­gän­zung des Haus­halts­aus­schusses des Deut­schen Bun­des­tages. Dort wurde am 08.07.2026 unter Tages­ord­nungs­punkt 70 eine Vorlage des Bun­des­mi­nis­te­riums der Finanzen zur »Ände­rung der Richt­linie für die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude – Ein­zel­maß­nahmen (BEG EM)« behan­delt. Die Vorlage trägt die Kennung BMF‑V 156/​2026 und die Aus­schuss­druck­sa­chen-Nummer 21(8)3759. Quelle: Haus­halts­aus­schuss, TOP 70

Der Voll­text dieser Vorlage ist öffent­lich derzeit nicht auf­findbar. Die KfW schreibt jedoch, dass die Bun­des­re­gie­rung am 08.07.2026 Eck­punkte einer Neu­fas­sung der BEG-För­der­be­din­gungen ver­öf­fent­licht habe und dass die KfW ihre För­de­rung in Abstim­mung mit dem auf­trag­ge­benden BMWE anpasst. Die neuen För­der­be­din­gungen sollen ab Dienstag, 21.07.2026 gelten. Quelle: KfW-Pres­se­mit­tei­lung vom 08.07.2026

Wichtig: Auch das neue BAFA-Merk­blatt zur Antrag­stel­lung macht klar, dass Merk­blätter nur der Erklä­rung dienen und maß­geb­lich die Richt­li­nien des För­der­pro­gramms sind. Gleich­zeitig weist das Merk­blatt bereits die Version 1.13 mit Inkraft­treten 21.07.2026 aus. Quelle: BAFA – All­ge­meines Merk­blatt zur Antragstellung

Website zum »Energiewechsel« vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Einstieg zu »Fragen und Antworten« über Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
Wirt­schafts­mi­nis­te­rium beant­wortet erste Fragen zur Reform: Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG

2. Die wich­tigste Ände­rung: Hei­zungs­för­de­rung wird abgewandelt

Bei der Hei­zungs­för­de­rung bleibt die Grund­för­de­rung von 30 % erhalten. Das ist die stabile Basis der neuen Sys­te­matik. Die Ände­rung liegt vor allem in der Kom­bi­na­tion aus För­der­höchst­be­trag, Ein­kom­mens­bonus, Fami­li­en­zu­schlag und Kli­ma­ge­schwin­dig­keits­bonus. Die KfW nennt diese Eck­punkte aus­drück­lich für die För­de­rung ab 21.07.2026. Quelle: KfW-Pres­se­mit­tei­lung vom 08.07.2026

För­der­höchst­be­trag sinkt bei der ersten Wohneinheit

Für Wohn­ge­bäude beträgt der För­der­höchst­be­trag künftig 28.000 € für die erste Wohn­ein­heit. Für die zweite bis sechste Wohn­ein­heit bleiben es jeweils 15.000 €, für jede weitere Wohn­ein­heit jeweils 8.000 €. Der Betrag für die erste Wohn­ein­heit soll ab dem 01.02.2027 halb­jähr­lich um 750 € sinken. Quelle: KfW-Pres­se­mit­tei­lung vom 08.07.2026

Das bedeutet: Die pro­zen­tuale Maxi­mal­för­de­rung kann für bestimmte Haus­halte steigen, die anre­chen­bare Kos­ten­basis für die erste Wohn­ein­heit sinkt aber gegen­über dem bis­he­rigen Wert.

Maxi­mal­för­de­rung steigt rech­ne­risch auf 80 %

Die KfW nennt für die neue Hei­zungs­för­de­rung ein Bei­spiel mit einer Wär­me­pumpe für 32.000 €. Bei 28.000 € för­der­fä­higem Höchst­be­trag und maxi­maler För­der­quote ergibt sich eine För­de­rung von 22.400 €, also 80 % von 28.000 €. Quelle: KfW-Pres­se­mit­tei­lung vom 08.07.2026

Damit wird die bis­he­rige 70-%-Obergrenze der Hei­zungs­för­de­rung in bestimmten Fällen durch eine neue 80-%-Logik ersetzt. Das gilt aber nicht pau­schal für alle Antrag­steller, sondern nur bei ent­spre­chender Bonuskombination.

Ein­kom­mens­bonus wird stärker gestaffelt

Der Ein­kom­mens­bonus wird künftig feiner differenziert:

Diese Staf­fe­lung gilt für selbst­nut­zende Eigen­tümer. Quelle: KfW-Pres­se­mit­tei­lung vom 08.07.2026

Neuer Fami­li­en­zu­schlag

Neu ist ein Fami­li­en­zu­schlag. Lebt min­des­tens ein min­der­jäh­riges Kind im Haus­halt, redu­ziert sich das anzu­set­zende zu ver­steu­ernde Haus­halts­jah­res­ein­kommen ein­malig um 10.000 €. Damit kann ein Haus­halt unter Umständen in eine bessere Ein­kom­mens­bonus-Stufe rutschen.

Die KfW beschreibt aus­drück­lich, dass eine Familie mit 40.000 € zu ver­steu­erndem Haus­halts­ein­kommen durch den Fami­li­en­zu­schlag auf ein rele­vantes Ein­kommen von 30.000 € kommt und damit den 40-%-Einkommensbonus statt 30 % erhalten kann. Quelle: KfW-Pres­se­mit­tei­lung vom 08.07.2026

Kli­ma­ge­schwin­dig­keits­bonus sinkt schneller

Der Kli­ma­ge­schwin­dig­keits­bonus beträgt künftig 16 %. Er sinkt erst­mals zum 01.02.2027 und danach halb­jähr­lich jeweils zum 01.02. und 01.08. um 4 Pro­zent­punkte. Quelle: KfW-Pres­se­mit­tei­lung vom 08.07.2026

Das ist eine deut­liche Ver­schär­fung gegen­über der bis­he­rigen För­der­logik. Wer einen Hei­zungs­tausch plant und grund­sätz­lich för­der­fähig ist, sollte die zeit­liche Degres­sion in die Wirt­schaft­lich­keits­prü­fung einbeziehen.

Effi­zi­enz­bonus und Emis­si­ons­min­de­rungs­zu­schlag entfallen

Nach KfW-Angaben ent­fallen künftig der Effi­zi­enz­bonus und der Emis­si­ons­min­de­rungs­zu­schlag. Quelle: KfW-Pres­se­mit­tei­lung vom 08.07.2026

Damit fallen zwei bisher bekannte För­der­be­stand­teile weg, die ins­be­son­dere bei Wär­me­pumpen bezie­hungs­weise Bio­mas­se­an­lagen rele­vant waren.

Wert­schöp­fungs­bonus für Wär­me­pumpen ab 2027 geplant

Im ersten Quartal 2027 soll ein neuer Wert­schöp­fungs­bonus ein­ge­führt werden. Für Wär­me­pumpen, die außer­halb der EU gefer­tigt, gebaut oder zusam­men­ge­baut wurden, soll die Grund­för­de­rung dann auf 15 % sinken. Für Wär­me­pumpen, die inner­halb der EU gefer­tigt wurden, soll gleich­zeitig ein Wert­schöp­fungs­bonus von 15 % gewährt werden. Quelle: KfW-Pres­se­mit­tei­lung vom 08.07.2026

Das ist för­der­po­li­tisch eine neue Aus­rich­tung: Neben Effi­zienz, Ein­kommen und Geschwin­dig­keit soll künftig auch die euro­päi­sche Wert­schöp­fung eine Rolle spielen.

Infografik der KfW zu neuen Bedingungen der Heizungsförderung für Wohngebäude: 1.) Wer wird gefördert? 2.) Wie hoch ist die Förderung? 3.) Was kann gefördert werden?
KfW infor­miert: So soll Hei­zungs­för­de­rung ab 21.07.2026 aussehen

3. Effi­zi­enz­maß­nahmen: Gebäu­de­hülle, Anlagen­technik und Heizungsoptimierung

Eine BAFA-Grafik zur BEG EM zeigt für die Ein­zel­maß­nahmen neue Maximalwerte:

Die auf­fäl­ligste Ände­rung ist die Gebäu­de­hülle: Bisher waren bei Gebäu­de­hülle typi­scher­weise 15 % Grund­för­de­rung plus 5 % iSFP-Bonus, also maximal 20 %, bekannt. Die neue BAFA-Grafik nennt bis zu 25 %. Das lässt sich nur erklären, wenn ein zusätz­li­cher Bonus – nach den ver­öf­fent­lichten Eck­punkten der neue WPB-Bonus für bestimmte Gebäu­de­hül­len­maß­nahmen – ein­be­zogen wird.

Das BAFA schreibt auf seiner Über­sichts­seite, dass die BEG EM weiter refor­miert wurde und dort Eck­punkte der neuen För­de­rung für Hei­zungs­tausch und Effi­zienz-Ein­zel­maß­nahmen dar­ge­stellt werden. Gleich­zeitig stellt das BAFA klar, dass beim BAFA wei­terhin Gebäu­de­hülle, Anlagen­technik außer Heizung, Hei­zungs­op­ti­mie­rung sowie Errich­tung, Umbau und Erwei­te­rung von Gebäu­den­etzen bean­tragt werden können; die übrigen Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung laufen über die KfW. Quelle: BAFA – För­der­pro­gramm im Überblick

Grafik vom BAFA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle, Anlagentechnik, Wärmeerzeuger, Heizungsoptimierung, Fachplanung/Baubegleitung
BAFA zeigt neue För­der­sätze zur BEG Einzelmaßnahmen

4. iSFP-Bonus: deut­lich eingeschränkt

Eine der wich­tigsten Ände­rungen für klas­si­sche Sanie­rungs­be­ra­tung betrifft den iSFP-Bonus.

Das neue BAFA-Merk­blatt Version 1.13 enthält bereits die neue Regel: Der iSFP-Bonus von fünf Pro­zent­punkten wird nur gewährt, wenn die Maß­nahme mit einem för­der­fä­higen Min­dest­in­ves­ti­ti­ons­vo­lumen von 30.000 € brutto umge­setzt wird. Der Bonus ent­fällt außerdem nur auf den Betrag, der dieses Min­dest­in­ves­ti­ti­ons­vo­lumen über­steigt. Quelle: BAFA – All­ge­meines Merk­blatt zur Antragstellung

Prak­tisch heißt das: Der iSFP-Bonus wird weniger wirksam bei kleinen oder mitt­leren Ein­zel­maß­nahmen. Er setzt künftig stärker auf größere, inves­ti­ti­ons­stär­kere Sanie­rungs­schritte. Für ein­zelne klei­nere Maß­nahmen kann der bisher stark genutzte 5-%-Bonus damit fak­tisch ganz oder teil­weise wegfallen.

Das ist aus Bera­tungs­sicht eine erheb­liche Ände­rung. Gerade bei Gebäu­de­hülle, Fens­tern, Dämm­maß­nahmen und Anlagen­technik muss künftig genauer gerechnet werden, ob und in welchem Umfang der iSFP-Bonus über­haupt noch greift.

5. Sys­te­mi­sche Sanie­rung über KfW: weniger Tilgungs­zuschuss, andere Akzente

Auch die sys­te­mi­sche Sanie­rungs­för­de­rung für Wohn­ge­bäude und Nicht­wohn­ge­bäude wird angepasst.

Nach KfW-Angaben ent­fällt der zusätz­liche Bonus von 5 % für Effizienz­haus-Stufen mit Erneu­er­bare-Ener­gien-Klasse. Für die Sanie­rung von Wohn­ge­bäuden beträgt der För­der­höchst­be­trag künftig ein­heit­lich 150.000 € pro Wohn­ein­heit. Gleich­zeitig werden die Til­gungs­zu­schüsse pau­schal jeweils um 10 Pro­zent­punkte redu­ziert. Auch die Zuschuss­för­de­rung für kom­mu­nale Gebiets­kör­per­schaften wird fort­ge­führt, sinkt aber eben­falls um 10 Pro­zent­punkte bezogen auf die för­der­fä­higen Gesamt­kosten. Quelle: KfW-Pres­se­mit­tei­lung vom 08.07.2026

Der Bonus für seri­elles Sanieren wird dagegen aus­ge­weitet. Er soll künftig auch für seri­elle Sanie­rungen auf Effizienz­haus-Stufe 70 EE gewährt werden; bisher war er nach KfW-Angaben auf EH 40 und EH 55 beschränkt. Für Nicht­wohn­ge­bäude soll ein ent­spre­chender Bonus neu ein­ge­führt werden. Die Bean­tra­gung dieser För­de­rung soll vor­aus­sicht­lich ab Ende Sep­tember 2026 möglich sein. Quelle: KfW-Pres­se­mit­tei­lung vom 08.07.2026

Die Rich­tung ist damit klar: weniger klas­si­sche Til­gungs­zu­schüsse, stär­kere Fokus­sie­rung auf bestimmte Sanie­rungs­typen und Bonuslogiken.

6. Was ändert sich nicht oder nur teilweise?

Die BEG bleibt nach bis­he­riger Kom­mu­ni­ka­tion in ihrer Grund­struktur bestehen. Die Zustän­dig­keiten von BAFA und KfW bleiben im Kern erhalten: Das BAFA bleibt für viele Effi­zienz-Ein­zel­maß­nahmen zuständig, die KfW für Hei­zungs­för­de­rung und sys­te­mi­sche För­der­pro­gramme. Das neue BAFA-Merk­blatt beschreibt wei­terhin die BEG EM als Zuschuss­pro­gramm beim BAFA, während Wär­me­er­zeuger seit 01.01.2024 grund­sätz­lich von der KfW admi­nis­triert werden; Aus­nahmen werden im Merk­blatt geson­dert genannt. Quelle: BAFA – All­ge­meines Merk­blatt zur Antragstellung

Eben­falls unver­än­dert: Es besteht kein Rechts­an­spruch auf För­de­rung. Die För­de­rung steht unter dem Vor­be­halt ver­füg­barer Haus­halts­mittel. Das BAFA-Merk­blatt nennt dies aus­drück­lich; auch die KfW weist darauf hin. Quellen: BAFA – All­ge­meines Merk­blatt zur Antrag­stel­lung, KfW-Pres­se­mit­tei­lung vom 08.07.2026

7. Was ist mit Neubau und KfN 297/​298?

Die aktu­elle BEG-Umstel­lungs­phase ist von der Neu­bau­för­de­rung Kli­ma­freund­li­cher Neubau – Wohn­ge­bäude, ins­be­son­dere den KfW-Pro­dukten 297/​298, zu trennen.

Die KfW listet für den vor­über­ge­henden Stopp der Erstel­lung neuer Bestä­ti­gungen zum Antrag die BEG-Pro­dukte 261, 263, 358, 359, 458, 459, 522, 523 sowie aus tech­ni­schen Gründen 300 und 266 auf. Die KfN-Pro­dukte 297/​298 werden in dieser Stopp-Liste nicht genannt. Statt­dessen führt die KfW für 297, 298 und 498 (KFN) einen sepa­raten BzA-Login auf. Quelle: KfW-Part­ner­portal – Bestä­ti­gung zum Antrag

Daraus lässt sich nach heu­tigem öffent­lich sicht­barem Stand nur indi­rekt, aber plau­sibel ableiten: Die KfN-Neu­bau­för­de­rung 297/​298 läuft weiter und ist nicht unmit­telbar vom aktu­ellen BEG-Umstel­lungs­stopp betroffen. Eine abschlie­ßende Bewer­tung sollte trotzdem immer pro­jekt­be­zogen erfolgen.

8. Was ist noch nicht belastbar?

Nicht voll­ständig belastbar ist wei­terhin der genaue Wort­laut der geän­derten BEG-EM-Richt­linie. Viele Infor­ma­tionen liegen bereits vor, aber teil­weise in unter­schied­li­cher Rechts­qua­lität: KfW-Pres­se­mit­tei­lung, BAFA-Web­seiten, BAFA-Grafik, BAFA-Merk­blatt, Ener­gie­wechsel-Infor­ma­tionen und Ausschussunterlagen.

Das BAFA-Merk­blatt selbst sagt, dass die Anteils­höhe und die Höchst­grenzen der för­der­fä­higen Aus­gaben aus der aktu­ellen För­der­richt­linie her­vor­gehen. Quelle: BAFA – All­ge­meines Merk­blatt zur Antragstellung

Genau diese neue bezie­hungs­weise geän­derte Richt­linie ist öffent­lich derzeit noch der feh­lende zen­trale Baustein.

Deshalb sollten alle kon­kreten För­der­be­träge derzeit mit Vor­be­halt kom­mu­ni­ziert werden: nach aktu­ellem Ver­öf­fent­li­chungs­stand, vor­be­halt­lich der end­gül­tigen Richt­linie, der tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­rungen, der Haus­halts­mittel und der Förderzusage.

9. Was emp­fehlen wir als Energieberater?

Kunden, die noch keine BzA, keine TPB und keinen Antrag haben

Wer noch nichts ver­an­lasst hat, sollte jetzt nicht hek­tisch eine Maß­nahme starten. Sinn­voll ist eine schnelle tech­ni­sche und wirt­schaft­liche Prüfung: Welche Maß­nahme ist geplant? Welche För­der­logik greift ab 21.07.2026? Ist ein iSFP vor­handen? Wird das Min­dest­in­ves­ti­ti­ons­vo­lumen von 30.000 € erreicht? Ist ein neuer Bonus möglich oder fällt ein bis­he­riger Bonus weg?

Für neue Vor­haben sollte ab jetzt mit der neuen För­der­welt gerechnet werden. Eine ver­bind­liche För­der­zu­sage gibt es aber erst nach Antrag­stel­lung und Prüfung.

Auszug BAFA Seite im Web: Technische Projektbeschreibung TPB für BEG EM Einzelmaßnahmen vorübergehend nicht verfügbar
BAFA erklärt, dass For­mular für Tech­ni­sche Pro­jekt­be­schrei­bung TPB über­ar­beitet wird

Kunden mit vor­han­dener TPB beim BAFA

Wer bereits eine TPB hat, sollte kurz­fristig prüfen lassen, ob eine Antrag­stel­lung nach alten Bedin­gungen bis zum Ende der Über­gangs­frist wirt­schaft­lich sinn­voll ist. Das ist nicht auto­ma­tisch besser oder schlechter. Bei klei­neren Maß­nahmen kann die alte iSFP-Logik güns­tiger sein; bei bestimmten Gebäu­de­hül­len­maß­nahmen kann die neue Logik mit zusätz­li­chem Bonus inter­es­santer werden.

Auszug BAFA Seite im Web: Technische Projektbeschreibung TPB für BEG EM Einzelmaßnahmen vorübergehend nicht verfügbar. Bis 8.7.2026 erzeugte IDs bleiben für Anträge nach alten Bedingungen gültig. Neue IDs für TPB von Förderanträgen ab 21.7.2026
TPB mit neuer ID not­wendig – bisher erzeugte ID gilt vorerst bei alten Konditionen

Kunden mit vor­han­dener BzA bei der KfW

Bei vor­han­dener BzA sollte geprüft werden, ob ein Antrag nach alten oder neuen Bedin­gungen vor­teil­hafter ist. Das betrifft vor allem Hei­zungs­fälle. Die neue 80-%-Maximalförderung kann attraktiv sein, aber die För­der­höchst­be­träge und der sin­kende Kli­ma­ge­schwin­dig­keits­bonus müssen mit­ge­rechnet werden.

KfW informiert über Pause bei Bestätigung zum Antrag BzA – neue Förderbedingungen ab 21.7.2026
Vor­über­ge­hend wird keine BzA in meh­reren För­der­pro­grammen ausgestellt

Kunden mit bereits gestelltem Antrag oder vor­han­dener Zusage

Bereits bestehende KfW-Zusagen behalten nach KfW-Angaben ihre Gül­tig­keit; die Mittel seien reser­viert. Bereits ein­ge­gan­gene, noch nicht zuge­sagte Anträge werden laut KfW geprüft und bei Vor­liegen der För­der­be­din­gungen wie gehabt zuge­sagt. Quelle: KfW-Pres­se­mit­tei­lung vom 08.07.2026

In diesen Fällen sollten Unter­lagen, Ein­gangs­be­stä­ti­gungen, Fristen und Nach­weise sauber doku­men­tiert werden.

Kunden mit KfN-Neubauprojekten

KfN-Pro­jekte 297/​298 sollten nicht vor­schnell mit der aktu­ellen BEG-Umstel­lung gleich­ge­setzt werden. Nach heu­tigem Stand sind diese Pro­gramme nicht in der Liste der vor­über­ge­hend gesperrten BEG-BzA-Pro­dukte genannt. Quelle: KfW-Part­ner­portal – Bestä­ti­gung zum Antrag

Dennoch sollte auch hier die kon­krete För­der­fä­hig­keit pro­jekt­be­zogen geprüft werden.

10. Unser Fazit

Die BEG-Reform 2026 ist nicht nur ein tech­ni­scher För­der­stopp. Inhalt­lich ver­schiebt sich die För­de­rung deutlich:

Die Hei­zungs­för­de­rung wird stärker nach Ein­kommen und Fami­li­en­stand dif­fe­ren­ziert. Die maxi­male Quote kann in bestimmten Fällen auf 80 % steigen, gleich­zeitig sinkt die för­der­fä­hige Kos­ten­basis für die erste Wohn­ein­heit und der Kli­ma­ge­schwin­dig­keits­bonus wird schneller redu­ziert. Bei Wär­me­pumpen kommt ab 2027 ein Wert­schöp­fungs­bonus hinzu; Effi­zi­enz­bonus und Emis­si­ons­min­de­rungs­zu­schlag entfallen.

Bei Effi­zi­enz­maß­nahmen wird der iSFP-Bonus ein­ge­schränkt. Bei der Gebäu­de­hülle deutet die BAFA-Grafik auf eine neue Maxi­mal­för­de­rung von bis zu 25 % hin. In der sys­te­mi­schen Sanie­rung sinken Til­gungs­zu­schüsse und kom­mu­nale Zuschüsse um 10 Pro­zent­punkte, während seri­elles Sanieren aus­ge­weitet wird.

Die Rich­tung ist also erkennbar. Was fehlt, ist der voll­ständig ver­öf­fent­lichte neue Richt­li­ni­en­text. Bis dahin sollte jedes Projekt einzeln geprüft und För­der­be­träge nur unter Vor­be­halt genannt werden.

Wir beraten Eigen­tümer, Bau­herren, Unter­nehmen und Fach­partner zur aktu­ellen BEG-Umstel­lung, zur Frage »alte oder neue För­der­be­din­gungen?« und zur Vor­be­rei­tung neuer Anträge ab dem 21.07.2026. Eine erste, kos­ten­lose Ein­schät­zung ist über unsere Kon­takt­seite möglich.

Quellen und wei­ter­füh­rende Links

  1. Haus­halts­aus­schuss des Deut­schen Bun­des­tages: TOP 70, BMF‑V 156/​2026, Aus­schuss­druck­sache 21(8)3759
    https://www.bundestag.de/resource/blob/1193924/to_044_aend-erg2.pdf
  2. KfW: Anpas­sungen in den KfW-Pro­dukten der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude – Start Umstel­lungs­phase
    https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html
  3. KfW-Part­ner­portal: Bestä­ti­gung zum Antrag, Umstel­lungs­phase, betrof­fene Pro­dukte
    https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Multiplikatoren/Online-Bestätigung-erstellen/Bestätigung-zum-Antrag/index.jsp
  4. BAFA: För­der­pro­gramm im Über­blick – BEG Neue­rungen und Zustän­dig­keiten
    https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
  5. BAFA: Infor­ma­tionen für Antrag­stel­lende ab 21.07.2026
    https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende_21072026/informationen_fuer_antragstellende_21072026_node.html
  6. BAFA: All­ge­meines Merk­blatt zur Antrag­stel­lung, Version 1.13, Inkraft­treten 21.07.2026
    https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_allgemein_antragstellung.pdf?__blob=publicationFile
  7. KfW: Kli­ma­freund­li­cher Neubau – Wohn­ge­bäude 297/​298
    https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngebäude-(297–298)/
  8. Pla­nungs­büro ENTECH: Kontakt
    https://planungsbuero-entech.de/kontakt/