KfW und BAFA bereiten die BEG-Umstellung zum 21.07.2026 vor. Die neue Förderlogik ist in Teilen erkennbar, der vollständige Richtlinientext fehlt aber noch. Wir fassen zusammen, was sich ändert und was Eigentümer jetzt tun sollten.
Stand: 10.07.2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, wird zum 21.07.2026 umgestellt. Die Änderungen betreffen vor allem die Heizungsförderung, die Förderung von Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, den iSFP-Bonus und die systemische Sanierungsförderung über die KfW.
Die offizielle Kommunikation kam kurzfristig. Viele Details sind bereits über KfW, BAFA und BMWE veröffentlicht. Die neue oder geänderte Förderrichtlinie selbst ist öffentlich aber noch nicht vollständig verfügbar. Deshalb gilt: Die Richtung ist erkennbar, die konkrete rechtliche Prüfung muss aber anhand der endgültigen Richtlinie, der technischen Mindestanforderungen, der Merkblätter und der späteren Förderzusage erfolgen.
Wer aktuell ein Vorhaben plant oder bereits eine BzA beziehungsweise TPB vorliegen hat, kann sich bei uns kurzfristig beraten lassen. Eine erste, kostenlose Einschätzung ist über unsere Kontaktseite möglich.
1. Die Ausgangslage: Es gibt Beschlüsse, aber noch keinen vollständig sichtbaren neuen Richtlinientext
Die derzeit wichtigste öffentlich auffindbare Primärspur ist die Tagesordnungsergänzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Dort wurde am 08.07.2026 unter Tagesordnungspunkt 70 eine Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen zur »Änderung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)« behandelt. Die Vorlage trägt die Kennung BMF‑V 156/2026 und die Ausschussdrucksachen-Nummer 21(8)3759. Quelle: Haushaltsausschuss, TOP 70
Der Volltext dieser Vorlage ist öffentlich derzeit nicht auffindbar. Die KfW schreibt jedoch, dass die Bundesregierung am 08.07.2026 Eckpunkte einer Neufassung der BEG-Förderbedingungen veröffentlicht habe und dass die KfW ihre Förderung in Abstimmung mit dem auftraggebenden BMWE anpasst. Die neuen Förderbedingungen sollen ab Dienstag, 21.07.2026 gelten. Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026
Wichtig: Auch das neue BAFA-Merkblatt zur Antragstellung macht klar, dass Merkblätter nur der Erklärung dienen und maßgeblich die Richtlinien des Förderprogramms sind. Gleichzeitig weist das Merkblatt bereits die Version 1.13 mit Inkrafttreten 21.07.2026 aus. Quelle: BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung

2. Die wichtigste Änderung: Heizungsförderung wird abgewandelt
Bei der Heizungsförderung bleibt die Grundförderung von 30 % erhalten. Das ist die stabile Basis der neuen Systematik. Die Änderung liegt vor allem in der Kombination aus Förderhöchstbetrag, Einkommensbonus, Familienzuschlag und Klimageschwindigkeitsbonus. Die KfW nennt diese Eckpunkte ausdrücklich für die Förderung ab 21.07.2026. Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026
Förderhöchstbetrag sinkt bei der ersten Wohneinheit
Für Wohngebäude beträgt der Förderhöchstbetrag künftig 28.000 € für die erste Wohneinheit. Für die zweite bis sechste Wohneinheit bleiben es jeweils 15.000 €, für jede weitere Wohneinheit jeweils 8.000 €. Der Betrag für die erste Wohneinheit soll ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 € sinken. Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026
Das bedeutet: Die prozentuale Maximalförderung kann für bestimmte Haushalte steigen, die anrechenbare Kostenbasis für die erste Wohneinheit sinkt aber gegenüber dem bisherigen Wert.
Maximalförderung steigt rechnerisch auf 80 %
Die KfW nennt für die neue Heizungsförderung ein Beispiel mit einer Wärmepumpe für 32.000 €. Bei 28.000 € förderfähigem Höchstbetrag und maximaler Förderquote ergibt sich eine Förderung von 22.400 €, also 80 % von 28.000 €. Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026
Damit wird die bisherige 70-%-Obergrenze der Heizungsförderung in bestimmten Fällen durch eine neue 80-%-Logik ersetzt. Das gilt aber nicht pauschal für alle Antragsteller, sondern nur bei entsprechender Bonuskombination.
Einkommensbonus wird stärker gestaffelt
Der Einkommensbonus wird künftig feiner differenziert:
Diese Staffelung gilt für selbstnutzende Eigentümer. Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026
Neuer Familienzuschlag
Neu ist ein Familienzuschlag. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das anzusetzende zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 €. Damit kann ein Haushalt unter Umständen in eine bessere Einkommensbonus-Stufe rutschen.
Die KfW beschreibt ausdrücklich, dass eine Familie mit 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen durch den Familienzuschlag auf ein relevantes Einkommen von 30.000 € kommt und damit den 40-%-Einkommensbonus statt 30 % erhalten kann. Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt schneller
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt künftig 16 %. Er sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils zum 01.02. und 01.08. um 4 Prozentpunkte. Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026
Das ist eine deutliche Verschärfung gegenüber der bisherigen Förderlogik. Wer einen Heizungstausch plant und grundsätzlich förderfähig ist, sollte die zeitliche Degression in die Wirtschaftlichkeitsprüfung einbeziehen.
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen
Nach KfW-Angaben entfallen künftig der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag. Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026
Damit fallen zwei bisher bekannte Förderbestandteile weg, die insbesondere bei Wärmepumpen beziehungsweise Biomasseanlagen relevant waren.
Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen ab 2027 geplant
Im ersten Quartal 2027 soll ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, soll die Grundförderung dann auf 15 % sinken. Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, soll gleichzeitig ein Wertschöpfungsbonus von 15 % gewährt werden. Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026
Das ist förderpolitisch eine neue Ausrichtung: Neben Effizienz, Einkommen und Geschwindigkeit soll künftig auch die europäische Wertschöpfung eine Rolle spielen.

3. Effizienzmaßnahmen: Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Eine BAFA-Grafik zur BEG EM zeigt für die Einzelmaßnahmen neue Maximalwerte:
Die auffälligste Änderung ist die Gebäudehülle: Bisher waren bei Gebäudehülle typischerweise 15 % Grundförderung plus 5 % iSFP-Bonus, also maximal 20 %, bekannt. Die neue BAFA-Grafik nennt bis zu 25 %. Das lässt sich nur erklären, wenn ein zusätzlicher Bonus – nach den veröffentlichten Eckpunkten der neue WPB-Bonus für bestimmte Gebäudehüllenmaßnahmen – einbezogen wird.
Das BAFA schreibt auf seiner Übersichtsseite, dass die BEG EM weiter reformiert wurde und dort Eckpunkte der neuen Förderung für Heizungstausch und Effizienz-Einzelmaßnahmen dargestellt werden. Gleichzeitig stellt das BAFA klar, dass beim BAFA weiterhin Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, Heizungsoptimierung sowie Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen beantragt werden können; die übrigen Anlagen zur Wärmeerzeugung laufen über die KfW. Quelle: BAFA – Förderprogramm im Überblick
4. iSFP-Bonus: deutlich eingeschränkt
Eine der wichtigsten Änderungen für klassische Sanierungsberatung betrifft den iSFP-Bonus.
Das neue BAFA-Merkblatt Version 1.13 enthält bereits die neue Regel: Der iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten wird nur gewährt, wenn die Maßnahme mit einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € brutto umgesetzt wird. Der Bonus entfällt außerdem nur auf den Betrag, der dieses Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Quelle: BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung
Praktisch heißt das: Der iSFP-Bonus wird weniger wirksam bei kleinen oder mittleren Einzelmaßnahmen. Er setzt künftig stärker auf größere, investitionsstärkere Sanierungsschritte. Für einzelne kleinere Maßnahmen kann der bisher stark genutzte 5-%-Bonus damit faktisch ganz oder teilweise wegfallen.
Das ist aus Beratungssicht eine erhebliche Änderung. Gerade bei Gebäudehülle, Fenstern, Dämmmaßnahmen und Anlagentechnik muss künftig genauer gerechnet werden, ob und in welchem Umfang der iSFP-Bonus überhaupt noch greift.
5. Systemische Sanierung über KfW: weniger Tilgungszuschuss, andere Akzente
Auch die systemische Sanierungsförderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude wird angepasst.
Nach KfW-Angaben entfällt der zusätzliche Bonus von 5 % für Effizienzhaus-Stufen mit Erneuerbare-Energien-Klasse. Für die Sanierung von Wohngebäuden beträgt der Förderhöchstbetrag künftig einheitlich 150.000 € pro Wohneinheit. Gleichzeitig werden die Tilgungszuschüsse pauschal jeweils um 10 Prozentpunkte reduziert. Auch die Zuschussförderung für kommunale Gebietskörperschaften wird fortgeführt, sinkt aber ebenfalls um 10 Prozentpunkte bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten. Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026
Der Bonus für serielles Sanieren wird dagegen ausgeweitet. Er soll künftig auch für serielle Sanierungen auf Effizienzhaus-Stufe 70 EE gewährt werden; bisher war er nach KfW-Angaben auf EH 40 und EH 55 beschränkt. Für Nichtwohngebäude soll ein entsprechender Bonus neu eingeführt werden. Die Beantragung dieser Förderung soll voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein. Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026
Die Richtung ist damit klar: weniger klassische Tilgungszuschüsse, stärkere Fokussierung auf bestimmte Sanierungstypen und Bonuslogiken.
6. Was ändert sich nicht oder nur teilweise?
Die BEG bleibt nach bisheriger Kommunikation in ihrer Grundstruktur bestehen. Die Zuständigkeiten von BAFA und KfW bleiben im Kern erhalten: Das BAFA bleibt für viele Effizienz-Einzelmaßnahmen zuständig, die KfW für Heizungsförderung und systemische Förderprogramme. Das neue BAFA-Merkblatt beschreibt weiterhin die BEG EM als Zuschussprogramm beim BAFA, während Wärmeerzeuger seit 01.01.2024 grundsätzlich von der KfW administriert werden; Ausnahmen werden im Merkblatt gesondert genannt. Quelle: BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung
Ebenfalls unverändert: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Das BAFA-Merkblatt nennt dies ausdrücklich; auch die KfW weist darauf hin. Quellen: BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung, KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026
7. Was ist mit Neubau und KfN 297/298?
Die aktuelle BEG-Umstellungsphase ist von der Neubauförderung Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude, insbesondere den KfW-Produkten 297/298, zu trennen.
Die KfW listet für den vorübergehenden Stopp der Erstellung neuer Bestätigungen zum Antrag die BEG-Produkte 261, 263, 358, 359, 458, 459, 522, 523 sowie aus technischen Gründen 300 und 266 auf. Die KfN-Produkte 297/298 werden in dieser Stopp-Liste nicht genannt. Stattdessen führt die KfW für 297, 298 und 498 (KFN) einen separaten BzA-Login auf. Quelle: KfW-Partnerportal – Bestätigung zum Antrag
Daraus lässt sich nach heutigem öffentlich sichtbarem Stand nur indirekt, aber plausibel ableiten: Die KfN-Neubauförderung 297/298 läuft weiter und ist nicht unmittelbar vom aktuellen BEG-Umstellungsstopp betroffen. Eine abschließende Bewertung sollte trotzdem immer projektbezogen erfolgen.
8. Was ist noch nicht belastbar?
Nicht vollständig belastbar ist weiterhin der genaue Wortlaut der geänderten BEG-EM-Richtlinie. Viele Informationen liegen bereits vor, aber teilweise in unterschiedlicher Rechtsqualität: KfW-Pressemitteilung, BAFA-Webseiten, BAFA-Grafik, BAFA-Merkblatt, Energiewechsel-Informationen und Ausschussunterlagen.
Das BAFA-Merkblatt selbst sagt, dass die Anteilshöhe und die Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben aus der aktuellen Förderrichtlinie hervorgehen. Quelle: BAFA – Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung
Genau diese neue beziehungsweise geänderte Richtlinie ist öffentlich derzeit noch der fehlende zentrale Baustein.
Deshalb sollten alle konkreten Förderbeträge derzeit mit Vorbehalt kommuniziert werden: nach aktuellem Veröffentlichungsstand, vorbehaltlich der endgültigen Richtlinie, der technischen Mindestanforderungen, der Haushaltsmittel und der Förderzusage.
9. Was empfehlen wir als Energieberater?
Kunden, die noch keine BzA, keine TPB und keinen Antrag haben
Wer noch nichts veranlasst hat, sollte jetzt nicht hektisch eine Maßnahme starten. Sinnvoll ist eine schnelle technische und wirtschaftliche Prüfung: Welche Maßnahme ist geplant? Welche Förderlogik greift ab 21.07.2026? Ist ein iSFP vorhanden? Wird das Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € erreicht? Ist ein neuer Bonus möglich oder fällt ein bisheriger Bonus weg?
Für neue Vorhaben sollte ab jetzt mit der neuen Förderwelt gerechnet werden. Eine verbindliche Förderzusage gibt es aber erst nach Antragstellung und Prüfung.
Kunden mit vorhandener TPB beim BAFA
Wer bereits eine TPB hat, sollte kurzfristig prüfen lassen, ob eine Antragstellung nach alten Bedingungen bis zum Ende der Übergangsfrist wirtschaftlich sinnvoll ist. Das ist nicht automatisch besser oder schlechter. Bei kleineren Maßnahmen kann die alte iSFP-Logik günstiger sein; bei bestimmten Gebäudehüllenmaßnahmen kann die neue Logik mit zusätzlichem Bonus interessanter werden.
Kunden mit vorhandener BzA bei der KfW
Bei vorhandener BzA sollte geprüft werden, ob ein Antrag nach alten oder neuen Bedingungen vorteilhafter ist. Das betrifft vor allem Heizungsfälle. Die neue 80-%-Maximalförderung kann attraktiv sein, aber die Förderhöchstbeträge und der sinkende Klimageschwindigkeitsbonus müssen mitgerechnet werden.
Kunden mit bereits gestelltem Antrag oder vorhandener Zusage
Bereits bestehende KfW-Zusagen behalten nach KfW-Angaben ihre Gültigkeit; die Mittel seien reserviert. Bereits eingegangene, noch nicht zugesagte Anträge werden laut KfW geprüft und bei Vorliegen der Förderbedingungen wie gehabt zugesagt. Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026
In diesen Fällen sollten Unterlagen, Eingangsbestätigungen, Fristen und Nachweise sauber dokumentiert werden.
Kunden mit KfN-Neubauprojekten
KfN-Projekte 297/298 sollten nicht vorschnell mit der aktuellen BEG-Umstellung gleichgesetzt werden. Nach heutigem Stand sind diese Programme nicht in der Liste der vorübergehend gesperrten BEG-BzA-Produkte genannt. Quelle: KfW-Partnerportal – Bestätigung zum Antrag
Dennoch sollte auch hier die konkrete Förderfähigkeit projektbezogen geprüft werden.
10. Unser Fazit
Die BEG-Reform 2026 ist nicht nur ein technischer Förderstopp. Inhaltlich verschiebt sich die Förderung deutlich:
Die Heizungsförderung wird stärker nach Einkommen und Familienstand differenziert. Die maximale Quote kann in bestimmten Fällen auf 80 % steigen, gleichzeitig sinkt die förderfähige Kostenbasis für die erste Wohneinheit und der Klimageschwindigkeitsbonus wird schneller reduziert. Bei Wärmepumpen kommt ab 2027 ein Wertschöpfungsbonus hinzu; Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
Bei Effizienzmaßnahmen wird der iSFP-Bonus eingeschränkt. Bei der Gebäudehülle deutet die BAFA-Grafik auf eine neue Maximalförderung von bis zu 25 % hin. In der systemischen Sanierung sinken Tilgungszuschüsse und kommunale Zuschüsse um 10 Prozentpunkte, während serielles Sanieren ausgeweitet wird.
Die Richtung ist also erkennbar. Was fehlt, ist der vollständig veröffentlichte neue Richtlinientext. Bis dahin sollte jedes Projekt einzeln geprüft und Förderbeträge nur unter Vorbehalt genannt werden.
Wir beraten Eigentümer, Bauherren, Unternehmen und Fachpartner zur aktuellen BEG-Umstellung, zur Frage »alte oder neue Förderbedingungen?« und zur Vorbereitung neuer Anträge ab dem 21.07.2026. Eine erste, kostenlose Einschätzung ist über unsere Kontaktseite möglich.
Quellen und weiterführende Links
- Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages: TOP 70, BMF‑V 156/2026, Ausschussdrucksache 21(8)3759
https://www.bundestag.de/resource/blob/1193924/to_044_aend-erg2.pdf - KfW: Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Start Umstellungsphase
https://www.kfw.de/Über-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_900928.html - KfW-Partnerportal: Bestätigung zum Antrag, Umstellungsphase, betroffene Produkte
https://www.kfw.de/partner/KfW-Partnerportal/Multiplikatoren/Online-Bestätigung-erstellen/Bestätigung-zum-Antrag/index.jsp - BAFA: Förderprogramm im Überblick – BEG Neuerungen und Zuständigkeiten
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html - BAFA: Informationen für Antragstellende ab 21.07.2026
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende_21072026/informationen_fuer_antragstellende_21072026_node.html - BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung, Version 1.13, Inkrafttreten 21.07.2026
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/beg_merkblatt_allgemein_antragstellung.pdf?__blob=publicationFile - KfW: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude 297/298
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Förderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngebäude-(297–298)/ - Planungsbüro ENTECH: Kontakt
https://planungsbuero-entech.de/kontakt/



