(UPDATE zum Beitrag vom 01.05.2024) Stellen Sie jetzt Ihren Antrag zur Heizungsförderung – als privater Bewohner im Eigenheim: Die KfW Bankengruppe nimmt laut ihren Aussagen erste Förderanträge an. Ab 28. Mai soll der Kreis der Antragsteller erweitert werden, etwa auf Eigentümerinnen oder Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Im selbst genutzten Einfamilienhaus können Sie dann einen Zuschuss bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten, wenn Sie die veraltete Heizung gegen eine moderne Anlage wechseln. Zum Beispiel für Vermieter von Einfamilienhäusern läuft die Heizungsförderung später an.
Laut Rückmeldungen aus der Praxis bewilligt die KfW inzwischen erste Zuschüsse für Eigentümer. Wenn die Förderung zugesagt worden ist, sollten nach den Vorschriften die Bauarbeiten beginnen. Aber vorübergehend akzeptiert die KfW eine andere Reihenfolge. Planen Sie rechtzeitig, denn viele Handwerkerinnen und Handwerker sind ausgelastet. Ab September sollen Antragsteller die Möglichkeit erhalten, Ihre Identität nachzuweisen und die sogenannte »Bestätigung nach Durchführung BnD« einzureichen. Geld würde ab Herbst fließen. Allerdings können wir diese Abläufe nicht garantieren.
Kassieren Sie Förderbeträge
Im Februar 2024 ist das KfW-Programm 458 angelaufen: »Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude«. Nach den derzeitigen Förderbedingungen lockt ein Zuschuss bis zu 23.500 € Eigentümerinnen und Eigentümer von einem Einfamilienhaus, wenn sie eine klimafreundliche Heizung kaufen und installieren. Etwa für Hybridheizungen und H2-(ready)-Heizungen sollen allerdings Einschränkungen bei der Förderung gelten. Die KfW akzeptiert zum Beispiel Brennstoffzellenheizungen, solarthermische Anlagen oder Anschlüsse an ein Wärmenetz. Erfahren Sie Details, mit denen die Heizungsförderung startet – wobei sich die Regeln jederzeit ändern können:
- Bei Wohngebäuden vergibt die KfW zunächst eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten für die Maßnahme.
- Eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe soll einen Effizienzbonus von 5 Prozent erbringen – sofern Wasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle dienen. Der Effizienzbonus würde ebenso anfallen, wenn ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.
- Betreiben Sie eine Öl‑, Kohle‑, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung? Oder nutzen Sie seit über 20 Jahren eine Biomasse- oder Gasheizung? Wenn Eigentümer in ihrem Einfamilienhaus oder ihrer Eigentumswohnung leben, sinken die Kosten beim Austausch solch einer veralteten Heizung – durch den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Dieser Vorteil lässt sich laut KfW bis 31. Dezember 2028 ausschöpfen. Danach soll der Bonus alle zwei Jahre 3 Prozentpunkte verlieren. Ab 1. Januar 2037 soll dieser Zuschlag entfallen. Bei einer neuen Biomasseheizung wäre der Klimageschwindigkeitsbonus mit zusätzlichen Bedingungen verbunden.
- Wohnen Sie in Ihrem Einfamilienhaus oder in Ihrer Eigentumswohnung? Und verfügt Ihr Haushalt über maximal 40.000 € Jahreseinkommen? Dann können Sie aktuell den Einkommensbonus von 30 Prozent beantragen!
- Wenn Sie jeden Bonus nutzen, können Sie keineswegs 85 Prozent der Kosten für die Maßnahme abdecken: Die Gesamtförderung ist bis zu einer möglichen Reform auf 70 Prozent der Ausgaben für die Maßnahme beschränkt. Bei einem Einfamilienhaus werden vorerst bis zu 30.000 € Kosten gefördert. Demnach winken Zuschüsse bis zu 21.000 €.
- Die KfW fördert auch Eigentümer von mehreren Wohnungen. In einem Mehrfamilienhaus werden 30.000 € Höchstkosten lediglich für die erste Wohneinheit angesetzt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit liegt die Grenze bei jeweils 15.000 €. Für jede weitere Wohneinheit werden 8.000 € Kosten berücksichtigt. Im Laufe der Jahre wäre zu überprüfen, ob diese Angaben noch stimmen.
- Sofern Sie eine Biomasseanlage als neue Heizung wählen, sollte sie einen Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten: In diesem Fall zahlt die KfW laut ihren Bestimmungen einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 €. Für ein selbst genutztes Einfamilienhaus könnte die Gesamtförderung demnach von 21.000 € auf 23.500 € ansteigen.
- Bitte beachten Sie in der gegenwärtigen Richtlinie eine Extraregel für Mehrfamilienhäuser: »Betrifft die geförderte Maßnahme nicht alle Wohneinheiten des Gebäudes (beispielsweise Etagenheizung), so ist der anteilige Höchstbetrag einzuhalten, der sich auf die zu fördernden Wohneinheiten bezieht. Dabei verteilt sich der Höchstbetrag des Gebäudes auf alle Wohneinheiten im Gebäude zu gleichen Teilen«.
- Die Förderung kann über den Zuschuss hinauswachsen – für den Heizungsaustausch, aber auch etwa für Modernisierungen der Gebäudehülle: Zusätzlich bietet das KfW-Programm 358, 359 den günstigen »Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude«.
- Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus kann ein Zuschuss für den Heizungsaustausch den »Wohngebäude – Kredit« vom KfW-Programm 261 erweitern.

Achten Sie auf den Fahrplan zur Heizungsförderung
Die KfW hat weitere Pläne angekündigt:
- Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können ihre Zuschüsse ab 28. Mai beantragen. Dieser Termin gilt laut KfW ebenso für Wohnungseigentümergemeinschaften, »sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden«. Diese Förderung gehört zum KfW-Programm 458 »Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude«.
- Im August 2024 sollen Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern nachrücken. Betroffen sind ebenfalls Eigentümer von selbst bewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern laut KfW »Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden«.
- Ab August 2024 soll das künftige KfW-Programm 422 laufen: »Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude«.
- Ab August 2024 genießen auch Firmen die Zuschüsse: Das KfW-Programm 459 verteilt »Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude«.
- Zudem geht es im KfW-Programm 522 um »Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude«.
- Nicht zuletzt soll das KfW-Programm 523 im August 2024 starten: »Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude«.
Lesen Sie hilfreiche Informationen
Fragen Sie Ihre Energieexpertin oder Ihren Energieexperten nach der Heizungsförderung. Vorab finden Sie Informationen wie:
- PDF zum Download »Merkblatt zur BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude«: Die KfW aktualisiert dieses Merkblatt immer wieder.
- PDF zum Download »Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)« (Stand Dezember 2023)
- »Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung« auf der Website der KfW
- Hinweise »Für mehr klimafreundliche Heizungen« auf einer Website der Bundesregierung
- Zum Start des Förderprogramms gibt es ein PDF zum Download »Auf einen Blick: Die neue Förderung für den Heizungstausch« – vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- »Heizungstausch: Darauf muss man achten« auf der Website von ZDFheute
- KfW-Portal für Förderanträge
- Reportage der »Tagesschau« über »Beim Wärmepumpen-Hersteller ist es still geworden«
- Website »Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)«