Leider erhalten wir keine zusätzlichen Erklärungen über den aktuellen Förderstopp. Wir können Ihnen also keine versteckten Hinweise liefern, teilen jedoch Ihren Ärger über Auswirkungen der Haushaltssperre. Bis Jahresende sehen wir uns gezwungen, besonders Aufträge mit Fristen zu bearbeiten. In dieser Krise müssen wir einige Aufgaben zurückstellen. Daher bitten wir um Geduld bei Angeboten und technischen Fragen. Soweit möglich, informieren wir Sie auf der Website und in Social Media über Änderungen beim Förderstopp.
Finanzministerium hat Haushaltssperre verhängt
KfW und BAFA bewilligen keine Fördermittel
Das Finanzministerium hat laut seinen Stellungnahmen eine Haushaltssperre verhängt. Nach den offiziellen Mitteilungen akzeptieren die KfW und das BAFA keine Anträge und bewilligen keine Fördermittel – etwa in der Energieberatung für Wohngebäude EBW. Der Förderstopp trifft auch die Module für Nichtwohngebäude und für Energieaudits: Sie gehören zur Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme EBN. Ebenso pausiert die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Etwa bei Förderprogrammen zur energetischen Stadtsanierung ist mit einem Ende zu rechnen.
Aber Zusagen für Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sollen laut offiziellen Verlautbarungen nach wie vor gelten. Zumindest 2023 läuft die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG weiter – so heißt es. Wenige Details sind beim Wirtschaftsministerium zu erfahren. Alle diese Hinweise gelten ohne Gewähr.
KfW, BAFA, Bauministerium und Öko-Zentrum informieren
Die KfW nennt betroffene Förderprogramme (Auswahl):
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (Nr. 134)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Nr. 295)
BAFA nennt zusätzliche Förderprogramme
Das BAFA streut Hinweise an mehreren Stellen seiner Webite. Laut diesen Angaben pausieren derzeit:
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
- Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
- Förderprogramm Serielle Sanierung
- Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
- Richtlinie zur Förderung von E‑Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E‑Lastenfahrrad-Richtlinie)
- Förderprogramm »Bürgerenergiegesellschaften« bei Windenergie an Land
Förderstopp trifft Neubauten aus anderen Gründen
Laut Medienberichten hat Bundesbauministerin Klara Geywitz über die Förderung von Neubauten gesagt: »Mir war wichtig, dass insbesondere auch die Förderprogramme für den Baubereich jetzt auch rausgenommen sind vom Förderstopp in diesem Jahr, so dass auch die Häuslebauer und die Menschen, die große und Mehrfamilienhäuser mithilfe des Bundes errichten wollen, auch weiter die zinsverbilligten Programme bekommen können«.
UPDATE 14.12.2023: Die Zusage aus dem Bauministerium betrifft nur die Förderung von »Wohneigentum für Familien« (Nr. 300). Die KfW unterbricht hingegen Programme wie »Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude« (Nr. 297, 298) und »Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude« (Nr. 299). Allerdings nennt niemand die Haushaltssperre als Grund für den Förderstopp. »Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage« seien nun die »Haushaltsmittel erschöpft«, heißt es derzeit auf der Website der KfW. Wie und wann es weitergeht – unklar: »Nach derzeitigem Stand ist geplant, dass Anträge ab Anfang des Jahres 2024 wieder möglich sind«.
Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG läuft weiter
Vorerst läuft die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG nach bisherigen Informationen weiter: Die KfW würde demnach Kredite für die Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus und von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude vergeben. Für Einzelmaßnahmen nimmt das BAFA nach unserer Kenntnis Anträge entgegen und bewilligt Zuschüsse.
Durch die Haushaltssperre entfällt vorläufig die geförderte Energieberatung für Wohngebäude, bei der ein individueller Sanierungsfahrplan iSFP erstellt wird – dieser iSFP führt bei geförderten Einzelmaßnahmen zu einem Bonus für Anlagentechnik, Heizungs-Optimierung oder Maßnahmen an der Gebäudehülle. Ohne EBW gibt es keinen iSFP, und ohne iSFP gibt es keinen iSFP-Bonus für Einzelmaßnahmen in der BEG.
Wahrscheinlich spekuliert das Öko-Zentrum NRW auf eine vorläufige Haushaltsführung: Dann könnte die BEG auch 2024 funktionieren, selbst wenn kein Haushalt für das neue Jahr existiert. Unter diesen Bedingungen würde die angekündigte Reform der geförderten Einzelmaßnahmen erst später greifen. Damit würden sich geplante Verbesserungen für die Heizungsförderung verzögern. Was bei der BEG passiert – das erfahren Sie auf einer ständig aktualisierten Seite vom Öko-Zentrum NRW.