Durchgestrichenes Haus aus Dollar-Scheinen

ENTECH teilt Ärger über Haus­halts­sperre und Förderstopp

Leider erhalten wir keine zusätz­li­chen Erklä­rungen über den aktu­ellen För­der­stopp. Wir können Ihnen also keine ver­steckten Hin­weise liefern, teilen jedoch Ihren Ärger über Aus­wir­kungen der Haus­halts­sperre. Bis Jah­res­ende sehen wir uns gezwungen, beson­ders Auf­träge mit Fristen zu bear­beiten. In dieser Krise müssen wir einige Auf­gaben zurück­stellen. Daher bitten wir um Geduld bei Ange­boten und tech­ni­schen Fragen. Soweit möglich, infor­mieren wir Sie auf der Website und in Social Media über Ände­rungen beim Förderstopp.

Finanz­mi­nis­te­rium hat Haus­halts­sperre verhängt

KfW und BAFA bewil­ligen keine Fördermittel

Das Finanz­mi­nis­te­rium hat laut seinen Stel­lung­nahmen eine Haus­halts­sperre ver­hängt. Nach den offi­zi­ellen Mit­tei­lungen akzep­tieren die KfW und das BAFA keine Anträge und bewil­ligen keine För­der­mittel – etwa in der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW. Der För­der­stopp trifft auch die Module für Nicht­wohn­ge­bäude und für Ener­gie­au­dits: Sie gehören zur Bun­des­för­de­rung Energie­beratung für Nicht­wohn­ge­bäude, Anlagen und Systeme EBN. Ebenso pau­siert die Bun­des­för­de­rung für Energie- und Res­sour­cen­ef­fi­zienz in der Wirt­schaft. Etwa bei För­der­pro­grammen zur ener­ge­ti­schen Stadt­sa­nie­rung ist mit einem Ende zu rechnen.

Aber Zusagen für För­der­dar­lehen und Inves­ti­ti­ons­zu­schüsse sollen laut offi­zi­ellen Ver­laut­ba­rungen nach wie vor gelten. Zumin­dest 2023 läuft die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG weiter – so heißt es. Wenige Details sind beim Wirt­schafts­mi­nis­te­rium zu erfahren. Alle diese Hin­weise gelten ohne Gewähr.

KfW, BAFA, Bau­mi­nis­te­rium und Öko-Zentrum informieren

Die KfW nennt betrof­fene För­der­pro­gramme (Auswahl):

BAFA nennt zusätz­liche Förderprogramme

Das BAFA streut Hin­weise an meh­reren Stellen seiner Webite. Laut diesen Angaben pau­sieren derzeit:

  • Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Wär­me­netze (BEW)
  • Energie­beratung für Nicht­wohn­ge­bäude, Anlagen und Systeme (EBN)
  • Energie­beratung für Wohn­ge­bäude (EBW)
  • Bun­des­för­de­rung für Energie- und Res­sour­cen­ef­fi­zienz in der Wirt­schaft (EEW)
  • Auf­bau­pro­gramm Wär­me­pumpe (BAW)
  • För­der­pro­gramm Seri­elle Sanierung
  • Richt­linie zur För­de­rung von Kälte-und Kli­ma­an­lagen mit nicht-halo­ge­nierten Käl­te­mit­teln in sta­tio­nären und Fahr­zeug-Anwen­dungen (Kälte-Klima-Richt­linie)
  • Richt­linie zur För­de­rung von E‑Lastenfahrrädern für den fahr­rad­ge­bun­denen Las­ten­ver­kehr in Wirt­schaft und Kom­munen (E‑Las­ten­fahrrad-Richt­linie)
  • För­der­pro­gramm »Bür­ger­en­er­gie­ge­sell­schaften« bei Wind­energie an Land

För­der­stopp trifft Neu­bauten aus anderen Gründen

Laut Medi­en­be­richten hat Bun­des­bau­mi­nis­terin Klara Geywitz über die För­de­rung von Neu­bauten gesagt: »Mir war wichtig, dass ins­be­son­dere auch die För­der­pro­gramme für den Bau­be­reich jetzt auch raus­ge­nommen sind vom För­der­stopp in diesem Jahr, so dass auch die Häus­le­bauer und die Men­schen, die große und Mehr­fa­mi­li­en­häuser mit­hilfe des Bundes errichten wollen, auch weiter die zins­ver­bil­ligten Pro­gramme bekommen können«.

UPDATE 14.12.2023: Die Zusage aus dem Bau­mi­nis­te­rium betrifft nur die För­de­rung von »Wohn­ei­gentum für Fami­lien« (Nr. 300). Die KfW unter­bricht hin­gegen Pro­gramme wie »Kli­ma­freund­li­cher Neubau – Wohn­ge­bäude« (Nr. 297, 298) und »Kli­ma­freund­li­cher Neubau – Nicht­wohn­ge­bäude« (Nr. 299). Aller­dings nennt niemand die Haus­halts­sperre als Grund für den För­der­stopp. »Auf­grund des enormen Inter­esses und der hohen Nach­frage« seien nun die »Haus­halts­mittel erschöpft«, heißt es derzeit auf der Website der KfW. Wie und wann es wei­ter­geht – unklar: »Nach der­zei­tigem Stand ist geplant, dass Anträge ab Anfang des Jahres 2024 wieder möglich sind«.

Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG läuft weiter

Vorerst läuft die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG nach bis­he­rigen Infor­ma­tionen weiter: Die KfW würde demnach Kredite für die Sanie­rung von Wohn­ge­bäuden zum Effizienz­haus und von Nicht­wohn­ge­bäuden zum Effizienz­gebäude ver­geben. Für Ein­zel­maß­nahmen nimmt das BAFA nach unserer Kenntnis Anträge ent­gegen und bewil­ligt Zuschüsse.

Durch die Haus­halts­sperre ent­fällt vor­läufig die geför­derte Energie­beratung für Wohn­ge­bäude, bei der ein indi­vi­du­eller Sanie­rungs­fahr­plan iSFP erstellt wird – dieser iSFP führt bei geför­derten Ein­zel­maß­nahmen zu einem Bonus für Anlagen­technik, Hei­zungs-Opti­mie­rung oder Maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle. Ohne EBW gibt es keinen iSFP, und ohne iSFP gibt es keinen iSFP-Bonus für Ein­zel­maß­nahmen in der BEG.

Wahr­schein­lich spe­ku­liert das Öko-Zentrum NRW auf eine vor­läu­fige Haus­halts­füh­rung: Dann könnte die BEG auch 2024 funk­tio­nieren, selbst wenn kein Haus­halt für das neue Jahr exis­tiert. Unter diesen Bedin­gungen würde die ange­kün­digte Reform der geför­derten Ein­zel­maß­nahmen erst später greifen. Damit würden sich geplante Ver­bes­se­rungen für die Hei­zungs­för­de­rung ver­zö­gern. Was bei der BEG pas­siert – das erfahren Sie auf einer ständig aktua­li­sierten Seite vom Öko-Zentrum NRW.