Gebäude mit Gerüst für Sanierung

Neu­kon­zep­tion der För­de­rung für Ener­gie­ffi­zienz bei Gebäuden

Die Bun­des­re­gie­rung kündigt Steu­er­erleich­te­rungen für die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Gebäuden an, zum Bei­spiel für den Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Außen­wänden. Außerdem fasst sie mehrere För­der­pro­gramme zur neuen »Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG« zusammen. Dadurch soll die Belas­tung mit büro­kra­ti­schen Pflichten schwinden: »Es wird nur noch ein Antrag für Effi­zi­enz­maß­nahmen und Erneu­er­bare Ener­gien genügen«, ist in den »Eck­punkten für das Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030« vom 20. Sep­tember 2019 zu lesen. Künftig fließen durch die BEG höhere Beträge an mehr Emp­fänger, und eine Prämie für den Aus­tausch von Hei­zungen wird eingeführt.

Alter­nativ zu den Zuschüssen können »Gebäu­de­be­sitzer aller Ein­kom­mens­klassen« den Steu­er­abzug wählen und damit »glei­cher­maßen von der Maß­nahme pro­fi­tieren«, heißt es in den Eck­punkten. Als steu­er­lich rele­vant gelten »Ein­zel­maß­nahmen, die auch von der KfW als för­der­würdig ein­ge­stuft sind«.

Die BEG löst bis­he­rige För­der­pro­gramme wie das »CO2-Gebäu­de­sa­nie­rungs­pro­gramm« ab. Wer solche Zuschüsse gegen­über der Unter­stüt­zung über die Steuern bevor­zugt, kann mit einem zehn Pro­zent­punkte höheren Förder­satz für Ein­zel­maß­nahmen wie auch für Effi­zi­enz­haus­stufen rechnen. Aus den der­zei­tigen Zuschüssen zum Bei­spiel im Pro­gramm 430 »Energie­effizient Sanieren« würden sich dann etwa die erhöhten Zuschüsse ergeben:

aktuellkünftig
Ein­zel­maß­nahmen10%20%
Effizienz­haus 11515%25%
Effizienz­haus 5530%40%

Andreas Kuhl­mann, Vor­sit­zender der Geschäfts­füh­rung der »Deut­schen Energie-Agentur dena«, sagt über die Rege­lungen: »Eine ein­fache, attrak­tive steu­er­liche För­de­rung von Sanie­rungs­maß­nahmen als Alter­na­tive zur Kre­dit­för­de­rung sowie eine Anhe­bung der För­de­rung in den bis­he­rigen Pro­grammen war überfällig«.

Konventionelle Ölheizung in Blau mit Boiler

Ebenso will die Bun­des­re­gie­rung den Einbau von Ölhei­zungen ab 2026 ver­bieten – »in Gebäuden, in denen eine kli­ma­freund­li­chere Wär­me­er­zeu­gung möglich ist«. Bereits jetzt will das Kli­ma­ka­bi­nett ältere Ölhei­zungen zurück­drängen und dazu 40 Prozent der Kosten für den Wechsel auf andere Anlagen bezuschussen.

Die »Aus­tausch­prämie« soll Eigen­tümer moti­vieren, mit fos­silen Brenn­stoffen wie Öl lau­fende Hei­zungen durch moder­nere Systeme zu ersetzen. Ziel ist die »Umstel­lung auf erneu­er­bare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effi­zi­ente hybride Gas­hei­zungen, die anteilig Erneu­er­bare Ener­gien einbinden«. 

Bild: Kon­ven­tio­nelle Ölhei­zung. Wusel007 | Lizenz CC BY-SA 3.0

Andreas Kuhl­mann von der dena kri­ti­siert »die Son­der­re­ge­lung und ‑för­de­rung zum Aus­tausch von Gas- und Ölhei­zungen«. Anstelle dieser Beloh­nung bei Hei­zungen wünscht er »eine ein­fache, tech­no­lo­gie­of­fene Lösung für alle grund­le­genden Sanie­rungs­maß­nahmen«, weil Eigen­tümer »Klar­heit« für ihre Pro­jekte benötigen.