Unter dem Strich werden Energieberatungen für Wohngebäude günstiger etwa für Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Pächter: Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ist zum 1. Februar gestiegen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA erhöht den Zuschuss für Energieberatungen bei Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan) von 60 Prozent auf 80 Prozent des anfallenden Honorars vom Energieberater.
Für ein Einfamilien- oder Zweifamilienhaus liegt die Obergrenze bei 1300 €: Damit fließen bis zu 500 € mehr für diese Art der Förderung. Ab drei Wohneinheiten unterstützt das BAFA die Energieberatung mit maximal 1700 € statt bisher 1100 €.
Wenn der qualifizierte Energieberater den Bericht und einen zugehörigen Sanierungsfahrplan auf einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert, bietet das BAFA eine einmalige Zuwendung von höchstens 500 €. Diese Präsentation soll den Eigentümern helfen, ihre unterschiedlichen Interessen miteinander abzustimmen und die passende Modernisierung ihres Wohngebäudes zu vereinbaren.
Der Eigenanteil für die Energieberatung kann durch zusätzliche Förderungen von Kommunen oder Bundesländern auf zehn Prozent des Honorars schrumpfen – dieser Rest ist immer aus eigener Tasche zu zahlen.
Damit das BAFA die Förderung genehmigt, muss das Wohngebäude in Deutschland liegen und der Bauantrag vor mindestens zehn Jahren gestellt worden sein – damit ersetzt der neue Zeitrahmen die bislang feste Datumsgrenze des Bauantrags 31. Januar 2002. Zudem müssen Kleine und Mittlere Unternehmen KMU die Leistungen für die Energieberatung auf ihre sogenannten De-Minimis-Beihilfen anrechnen lassen. Größere Unternehmen nach EU-Definition sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Hingegen können Einrichtungen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke ebenso die Vor-Ort-Beratung nutzen.
Nach dem Auftrag für die Vor-Ort-Beratung stellt der Energieberater den Förderantrag im Namen des Kundens, auf den also kein zusätzlicher Stress durch Formulare wartet. Die Abrechnung läuft ähnlich unbürokratisch: Eine Vorleistung für das Gesamthonorar entfällt – es ist lediglich der Eigenanteil zu überweisen. Der Energieberater erhält den Zuschuss direkt vom BAFA, nachdem er seine Aufgaben erledigt hat.
Die Vor-Ort-Beratung geht weit über die Erhebungen für einen Energieausweis hinaus: Sie führt zu detaillierten Informationen und Vergleichsmöglichkeiten, um den Energieverbrauch nachvollziehen und bewerten zu können. Auf Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme erfährt der Kunde, wie er sein Wohngebäude in ein KfW-Effizienzhaus umgestalten kann. Alternativ kann er einen individuellen Sanierungsfahrplan zur Optimierung der Energieeffizienz erhalten – mit diesen Vorschlägen lassen sich sinnvolle Maßnahmen zur energetischen Sanierung Schritt für Schritt erledigen.
Die Vor-Ort-Beratung hilft, kein Geld für ineffziente Arbeiten am Wohngebäude zu verschwenden. Dabei weist der Energieberater auf KfW-Förderprogramme etwa zur Sanierung (besonders Programme 151 und 430) oder zur qualitätssichernden Baubegleitung hin. Bei der Baubegleitung (Programm 431) übernimmt die KfW bis zu 4000 € von der Hälfte der Kosten eines Experten für Energieeffizienz.
Indes existiert keine Pflicht, anschließend die vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen. Doch wenn der Bauherr Zuschüsse oder Kredite für solch ein Vorhaben beansprucht, empfiehlt die KfW eine Vor-Ort-Beratung für den Einstieg in das Projekt. Ohnehin ist zum Beispiel in Münster diese Energieberatung für Wohngebäude vorgeschrieben, damit die Stadt weitere Zuschüsse bewilligt.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Zusammen mit Ihnen erstellen wir den Fahrplan zu effizienten Maßnahmen und optimalen Fördermitteln.