Die KfW hat veröffentlicht, welche erheblichen Verbesserungen bei den Förderprogrammen für Gebäude ab 24. Januar 2020 gelten.
Erhöhung von Zuschüssen/Tilgungszuschüssen
Bei der Sanierung von Wohngebäuden erhöht die KfW in der Kreditvariante (151, 152) den Tilgungszuschuss um 12,5 Prozentpunkte und in der Zuschussvariante (430) den Investitionszuschuss um 10,0 Prozentpunkte. Die Tilgungszuschüsse (153) für den Neubau von Wohngebäuden steigen um 10,0 Prozentpunkte.
Bei Nichtwohngebäuden (277, 278 etc.) werden die Tilgungszuschüsse in der Sanierung von KfW-Effizienzgebäuden um 10,0 Prozentpunkte erhöht, für Einzelmaßnahmen um 15 Prozentpunkte. Beim Neubau von Nichtwohngebäuden (276 etc.) bleiben die Tilgungszuschüsse (leider) unverändert.
Diese Änderungen gelten für Anträge, die ab dem 24.01.2020 bei der KfW eingehen (Wohngebäude) beziehungsweise zugesagt werden (Nichtwohngebäude).
Erhöhung von Zuschüssen/Tilgungszuschüssen
Die Förderhöchstbeträge werden für Wohngebäude auf 120.000 € pro Wohneinheit erhöht.



Ein erster Kommentar: Das sind für diejenigen, die sanieren oder neu bauen möchten, erhebliche Verbesserungen! Es ist zu vermuten, dass in den nächsten Tagen weitere Details dazu veröffentlich werden, zum Beispiel angepasste Merkblätter.
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