Tag Archives: Zuschüsse

31Dez./22
Zeichnung vom Umriss der Innenstadt Münster

Münster fördert wieder kli­ma­freund­liche Wohngebäude

Nach einer halb­jäh­rigen Pause läuft das För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« weiter: Das Amt für Woh­nungs­wesen und Quar­tiers­ent­wick­lung nimmt Anträge ab 1. Januar 2023 an. Nach eigenen Worten im Web prüfen die Mit­ar­beiter die Unter­lagen erst später – von April bis November. Trotzdem dürfen keine Bau­ar­beiten starten, bevor die Stadt den zuge­hö­rigen Zuschuss bewil­ligt – außer wenn sie einen vor­zei­tigen Bau­be­ginn genehmigt.

Con­tinue reading
03Aug./22
Alte Fenster mit beschädigten und schmutzigen Rahmen

BAFA Reform der Gebäu­de­för­de­rung betrifft Einzelmaßnahmen

Seit 28. Juli gelten bekannt­lich andere Vor­schriften und Kon­di­tionen in der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG. Doch erst ab 15. August sollen die För­der­sätze sinken und die Zuschläge bei den Ein­zel­maß­nahmen wech­seln. Anders als bei Neu­bauten und Sanie­rungen zum Effizienz­haus liegt die gesamte Ver­ant­wor­tung künftig beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA (Stand August 2022).

Bei Neu­bauten und Sanie­rungen streicht die KfW Ban­ken­gruppe die Zuschüsse laut den bis­he­rigen Ankün­di­gungen: Sie würde aus­schließ­lich Anträge für Kredite mit Tilgungs­zuschuss akzep­tieren. Bei Ein­zel­maß­nahmen würden umge­kehrt die Kredite mit Tilgungs­zuschuss über die För­der­bank ent­fallen – das BAFA würde dann Zuschüsse bewil­ligen. Zudem sollen sich weitere Regeln zum Bei­spiel bei Hei­zungen ändern. Damit über­ar­beitet das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium die BEG zum dritten Mal seit dem För­der­stopp vom Januar: Sei­ner­zeit lief die För­de­rung von Ein­zel­maß­nahmen wie gewohnt weiter.

Bei Ein­zel­maß­nahmen ändern sich Zuschüsse und Zuschläge

För­der­sätze bei Ein­zel­maß­nahmen sinken

Für Nicht­wohn­ge­bäude soll die Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten von 15 Mil­lionen Euro auf fünf Mil­lionen Euro fallen. Eine Pres­se­mit­tei­lung begründet solche Ein­schnitte, dass »Inves­ti­tionen in höhere Effi­zienz grund­sätz­lich schneller« als früher lohnten: »Die För­der­sätze werden deshalb um fünf bis zehn Pro­zent­punkte abgesenkt«.

Bislang betrug der Zuschuss oder der Tilgungs­zuschuss höchs­tens 50 Prozent der för­der­fä­higen Kosten – beim Ersatz einer Ölhei­zung durch Bio­masse-Anlagen und Hybrid­heizungen mit erneuer­baren Ener­gien. Laut der Pres­se­mit­tei­lung würden die För­der­sätze »auf einem hohen Niveau« bleiben: Bei Woh­nungen lägen sie »bei den Ein­zel­maß­nahmen (maximal för­der­fä­hige Kosten von 60.000 Euro) zwi­schen bis zu 20 Prozent bei Dämm­maß­nahmen und bis zu 40 Prozent bei Wär­me­pumpen«. (Alle Angaben ohne Gewähr)

För­de­rung für rege­ne­ra­tive Ener­gien statt für Hei­zungs­an­lagen mit Erdgas

Eine ver­bind­liche »Bekannt­ma­chung« beschreibt eine Reak­tion auf den anhal­tenden Mangel an Erdgas: »Die För­de­rung von Gas-Brenn­wert­hei­zungen (›Rene­wable Ready‹) wird gestri­chen«, und »die För­de­rung von Gas-Hybrid­hei­zungen wird gestri­chen«. Glei­ches gilt bei gas­be­trie­benen Wärmepumpen.

Die »Bekannt­ma­chung« erlaubt den Schluss, dass moderne Systeme mit rege­ne­ra­tiven Ener­gien die ver­al­teten Anlagen mit fos­silen Brenn­stoffen ersetzen sollen: Ein Zuschlag von zehn Prozent könnte dazu moti­vieren. An Stelle der bis­he­rigen »Aus­tausch­prämie für Ölhei­zungen« tritt dieser »Hei­zungs-Tausch-Bonus«. Nun wären funk­ti­ons­tüch­tige Öl‑, Kohle‑, Nacht­spei­cher- und Gas­eta­gen­hei­zungen sowie min­des­tens 20 Jahre alte Gas­hei­zungen eingeschlossen.

Mann mit brennendem Stück Kohle zwischen den Zähnen
Sym­bol­bild: Heizen mit fos­siler Energie ist out Pixabay | Angela_Yurikon_Smith

Kein iSFP-Bonus bei Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung und neuer Zuschlag für Wärmepumpen

Bei Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung würde nach den neuen Regeln der Bonus für einen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP ent­fallen. Ande­rer­seits wird beim Einbau von Wär­me­pumpen »zusätz­lich ein Bonus von fünf Pro­zent­punkten gewährt, wenn als Wär­me­quelle Wasser, Erd­reich oder Abwasser erschlossen wird« – so heißt es in der erwähnten »Bekannt­ma­chung«.

Weitere Infos zur Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG

Wegen des dünnen Zuspruchs erlö­sche jetzt die Kre­dit­för­de­rung von Ein­zel­maß­nahmen, meint Ener­gie­wechsel – diese Website des Wirt­schafts­mi­nis­te­riums erläu­tert die BEG und die Reform.

Bis zur nächsten Reform gelten diese För­der­sätze für Einzelmaßnahmen

Hier eine Über­sicht der offi­ziell ver­mel­deten Kon­di­tionen bei Einzelmaßnahmen:

För­der­sätze ab 15.08.2022 (bis auf wei­teres und ohne Gewähr)

Stichtag für Ein­zel­maß­nahmen und künf­tige Pläne für Gebäudeförderung

»Anträge auf Ein­zel­sa­nie­rung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedin­gungen gestellt werden«, gibt die ange­führte Pres­se­mit­tei­lung eine Gna­den­frist: »Ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen För­der­be­din­gungen«. Ferner ist die Ankün­di­gung zu lesen, dass die Bun­des­re­gie­rung die BEG weiter umformen werde: Aus den bis­he­rigen Ankün­di­gungen folgt, dass diese Pläne beson­ders die För­de­rung von Neu­bauten beträfen.

21Apr./22
Durchgestrichenes Haus aus Dollar-Scheinen

Anträge für Neubau: Zuschüsse ent­fallen, und För­der­be­träge sinken

Für wenige Stunden wurden ener­gie­ef­fi­zi­ente Neu­bauten ab 20. April wieder geför­dert: Die KfW Ban­ken­gruppe akzep­tierte Anträge, aber der Etat war offen­sicht­lich am selben Tag ver­braucht. Anders als früher können Unter­nehmen und Pri­vat­leute in diesem För­der­pro­gramm keine Zuschüsse erhalten, denn inzwi­schen bewil­ligt die KfW aus­schließ­lich Kredite mit Til­gungs­zu­schüssen. Außerdem sinken die För­der­sätze nach bis­he­rigen Infor­ma­tionen. Weitere Regeln sollen sich ändern. So müssten die För­der­stufen höhere Ansprüche erfüllen. Eine Mil­li­arde Euro stand für das refor­mierte Neu­bau­pro­gramm bereit. Weil Bau­herren diese Haus­halts­mittel sofort aus­ge­schöpft haben, schließt sich eine Neu­bau­för­de­rung mit stren­geren Kon­di­tionen an.

Laut offi­zi­ellen HIn­weisen ent­wirft das Wirt­schafts­mi­nis­te­rium für 2023 ein För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­li­ches Bauen«: Damit könnte die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG enden – die BEG wurde erst 2021 schritt­weise ein­ge­führt, aber ab 24. Januar 2022 gestoppt. Für ener­ge­ti­sche Sanie­rungen setzte die För­de­rung nach BEG unver­än­dert ab 22. Februar ein. Die plötz­liche Unter­bre­chung im Januar hat vorerst Ein­zel­maß­nahmen nicht betroffen. Minister Robert Habeck kündigt an: »Der Neu­start der Neu­bau­för­de­rung geht mit einer schritt­weisen Neu­aus­rich­tung der Neu­bau­för­de­rung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nach­hal­tig­keit und Effi­zienz aus­zu­richten. Par­allel werden wir prio­ritär die drin­gend not­wen­dige Sanie­rung fördern«.

Neubau ab 20. April

För­der­stufen und För­der­sätze im Neubau

Die För­de­rung von Neu­bauten als Effizienz­haus 55 ist schon im Januar erlo­schen. Es bleibt die Chance, die Planung an ein anderes Effizienz­haus anzu­passen und einen neuen För­der­an­trag nach diesen Bedin­gungen zu stellen. Ab 20. April sollen im Neubau drei För­der­stufen gelten. Das bis­he­rige Effizienz­haus 40 ohne Zusätze würde dann entfallen.

Für eine För­de­rung ist min­des­tens ein Effizienz­haus 40 mit erneu­er­baren Ener­gien vor­ge­schrieben, solange der Etat aus­reicht. Neben dieser EE-Klasse exis­tieren dem­nächst die NH-Klasse und aus­schließ­lich für Wohn­ge­bäude die Plus-Klasse. Für die EE-Klasse müssen nach den neuen Regeln min­des­tens 55 Prozent der Wärme- und Käl­te­ver­sor­gung des Gebäudes aus erneu­er­baren Ener­gien stammen. Darüber hinaus würde ein Effizienz­gebäude die NH-Klasse errei­chen, falls es das »Qua­li­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude QNG« von einer akkre­di­tierten Zer­ti­fi­zie­rungs­stelle erhält. In der Plus-Klasse würden gebäu­de­nahe Anlagen zur Strom­erzeu­gung aus erneu­er­baren Ener­gien instal­liert werden, und zusätz­liche Kri­te­rien für ein Effizienz­haus 40 Plus wären nach bislang bekannten Vor­gaben zu erfüllen.

Gegen­über den alten Bedin­gungen würden ver­gleich­bare För­der­sätze auf die Hälfte sinken. Bei Neu­bauten hat der Gesetz­geber ledig­lich zwei För­der­sätze für die drei För­der­stufen fest­ge­legt, wie offi­ziell ver­öf­fent­lichte Hin­weise zeigen:

Über­sicht Neubau 20.4.2022 Deutsch­land macht’s effizient

Im Neubau zahlt KfW nach bis­he­rigen Pla­nungen keinen Zuschuss

Laut diversen Sta­tis­tiken waren 2021 die Zuschüsse im Neubau beson­ders beliebt. Ohnehin scheinen Bau­herren diese Art der För­de­rung gerne bei Sanie­rungen zu wählen. Bei Neu­bauten soll jetzt die Alter­na­tive zum Dar­lehen ent­fallen. Zumin­dest gewerb­liche und private Inter­es­senten an einer För­de­rung würden keinen Zuschuss erhalten. Ihnen blieben ledig­lich die Kredite mit Tilgungs­zuschuss. Die Ein­schrän­kungen sollen nicht die Sanie­rungen betreffen: Nach wie vor können diese Antrag­steller zwi­schen Zuschuss und Kredit mit Tilgungs­zuschuss aus­wählen, wie die Über­sichten der För­der­pro­gramme zeigen. Ebenso können Kom­munen im Neubau wei­terhin zwi­schen Kredit- und Zuschuss­variante ent­scheiden, wie online zu lesen ist.

»Das rote Haus« Firmengebäude in Bonn
Neubau Fir­men­ge­bäude Bild: KfW | Hein­rich Völkel, Ostkreuz

Details im Neubau

Bei Neu­bauten würden also nach den künf­tigen Regeln die Til­gungs­zu­schüsse nied­riger als bisher liegen. Inzwi­schen nennt die KfW weitere Details für die Fördersummen:

KfW zeigt Übersicht zu Beträgen im Neubau
Über­sicht zu Beträgen im Neubau 20.4.2022 KfW

BEG bis Jahresende

Im Neubau hat die Bun­des­re­gie­rung den Etat auf eine Mil­larde Euro gede­ckelt, wie den Medien zu ent­nehmen ist: Das För­der­pro­gramm ist beim Neu­start am 20. April sofort aus­ge­laufen, denn dieses Geld ist ver­braucht worden. »In einem zweiten Schritt wird […] die Neu­bau­för­de­rung im Pro­gramm EH40-Nach­hal­tig­keit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchs­vol­leren Kon­di­tionen fort­ge­führt«, heißt es in einer Pres­se­mit­tei­lung. Nach­hal­tig­keit zählt jetzt als mög­liche Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ener­gie­ef­fi­zi­enter Neu­bauten. Der Über­gang würde das erfor­der­liche »Qua­li­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude QNG« auf­werten. »Somit werden die Effizienz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäude-Stufe 40 und EH/​EG 40 Erneu­er­bare Ener­gien (EE) nicht mehr ange­boten«, ist online bei der Initia­tive »Deutsch­land macht’s effi­zient« zu lesen: »Geför­dert werden nur noch die Effizienz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäude-Stufen 40 Nach­hal­tig­keit (NH)«. Ferner läuft diese Neu­bau­för­de­rung spä­tes­tens zum Jah­res­ende aus, wie die zuge­hö­rigen Doku­mente festschreiben.

Wirt­schafts­mi­nis­te­rium und KfW ent­wi­ckeln »Kli­ma­freund­li­ches Bauen«

»Ab Anfang Januar 2023 soll schließ­lich das För­der­pro­gramm ›Kli­ma­freund­li­ches Bauen‹ starten«, erklärt »Deutsch­land macht’s effi­zient« in den »Ant­worten auf häufig gestellte Fragen zur BEG«. Diese soge­nannten FAQ erläu­tern, dass die Bun­des­re­gie­rung das QNG weiter ent­wi­ckeln wolle. Kon­se­quenz für »Kli­ma­freund­li­ches Bauen«: »Dieses Pro­gramm wird ins­be­son­dere die Treib­hausgas-Emis­sionen im Lebens­zy­klus der Gebäude stärker in den Fokus stellen und so ein Signal für die Neu­aus­rich­tung auf nach­hal­tiges Bauen setzen«. Die Pres­se­mit­tei­lung zur BEG für Neu­bauten enthält keine Ein­zel­heiten zur umfas­senden Reform, denn »die genaue Jus­tie­rung des Pro­grammes wird noch erarbeitet«.

Dachbegrünung vom Künstler Friedensreich Hundertwasser
Sym­bol­bild »Kli­ma­freund­li­ches Bauen« Renate Oberinger | Wiki­media | CC BY 3.0