Tag Archives: Zuschüsse

31Dez/22
Zeichnung vom Umriss der Innenstadt Münster

Münster fördert wieder kli­ma­freund­liche Wohngebäude

Nach einer halb­jäh­rigen Pause läuft das För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« weiter: Das Amt für Woh­nungs­wesen und Quar­tiers­ent­wick­lung nimmt Anträge ab 1. Januar 2023 an. Aller­dings prüfen die Mit­ar­beiter die Unter­lagen erst später – von April bis November. Trotzdem dürfen keine Bau­ar­beiten starten, bevor die Stadt den zuge­hö­rigen Zuschuss bewil­ligt – außer wenn sie einen vor­zei­tigen Bau­be­ginn genehmigt.

Con­tinue reading
03Aug/22
Alte Fenster mit beschädigten und schmutzigen Rahmen

BAFA Reform der Gebäu­de­för­de­rung betrifft Einzelmaßnahmen

Seit 28 Juli gelten andere Vor­schriften und Kon­di­tionen in der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG. Doch erst ab 15. August sinken die För­der­sätze und wech­seln die Zuschläge bei den Ein­zel­maß­nahmen. Anders als bei Neu­bauten und Sanie­rungen zum Effizienz­haus liegt die gesamte Ver­ant­wor­tung künftig beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA.

Bei Neu­bauten und Sanie­rungen streicht die KfW Ban­ken­gruppe die Zuschüsse: Sie akzep­tiert aus­schließ­lich Anträge für Kredite mit Tilgungs­zuschuss. Bei Ein­zel­maß­nahmen ent­fallen umge­kehrt die Kredite mit Tilgungs­zuschuss über die För­der­bank – das BAFA bewil­ligt Zuschüsse. Zudem ändern sich weitere Regeln zum Bei­spiel bei Hei­zungen. Damit über­ar­beitet das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium die BEG zum dritten Mal seit dem För­der­stopp vom Januar: Sei­ner­zeit lief die För­de­rung von Ein­zel­maß­nahmen wie gewohnt weiter.

Bei Ein­zel­maß­nahmen ändern sich Zuschüsse und Zuschläge

För­der­sätze bei Ein­zel­maß­nahmen sinken

Für Nicht­wohn­ge­bäude fällt die Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten von 15 Mil­lionen Euro auf fünf Mil­lionen Euro. Eine Pres­se­mit­tei­lung begründet solche Ein­schnitte, dass »Inves­ti­tionen in höhere Effi­zienz grund­sätz­lich schneller« als früher lohnten: »Die För­der­sätze werden deshalb um fünf bis zehn Pro­zent­punkte abgesenkt«.

Bislang betrug der Zuschuss oder der Tilgungs­zuschuss höchs­tens 50 Prozent der för­der­fä­higen Kosten – beim Ersatz einer Ölhei­zung durch Bio­masse-Anlagen und Hybrid­heizungen mit erneuer­baren Ener­gien. Laut Pres­se­mit­tei­lung würden die För­der­sätze »auf einem hohen Niveau« bleiben: Bei Woh­nungen lägen sie »bei den Ein­zel­maß­nahmen (maximal för­der­fä­hige Kosten von 60.000 Euro) zwi­schen bis zu 20 Prozent bei Dämm­maß­nahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen«.

För­de­rung für rege­ne­ra­tive Ener­gien statt für Hei­zungs­an­lagen mit Erdgas

Eine ver­bind­liche »Bekannt­ma­chung« beschreibt eine Reak­tion auf den anhal­tenden Mangel an Erdgas: »Die För­de­rung von Gas-Brenn­wert­hei­zungen (›Rene­wable Ready‹) wird gestri­chen«, und »die För­de­rung von Gas-Hybrid­hei­zungen wird gestri­chen«. Glei­ches gilt bei gas­be­trie­benen Wärmepumpen.

Moderne Systeme mit rege­ne­ra­tiven Ener­gien sollen Anlagen mit fos­silen Brenn­stoffen ersetzen: Ein Zuschlag von zehn Prozent soll dazu moti­vieren. An Stelle der bis­he­rigen »Aus­tausch­prämie für Ölhei­zungen« tritt dieser »Hei­zungs-Tausch-Bonus«. Nun sind funk­ti­ons­tüch­tige Öl‑, Kohle‑, Nacht­spei­cher- und Gas­eta­gen­hei­zungen sowie min­des­tens 20 Jahre alte Gas­hei­zungen eingeschlossen.

Mann mit brennendem Stück Kohle zwischen den Zähnen
Sym­bol­bild: Heizen mit fos­siler Energie ist out Pixabay | Angela_Yurikon_Smith

Kein iSFP-Bonus bei Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung und neuer Zuschlag für Wärmepumpen

Bei Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung ent­fällt der Bonus für einen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP. Ande­rer­seits wird beim Einbau von Wär­me­pumpen »zusätz­lich ein Bonus von fünf Pro­zent­punkten gewährt, wenn als Wär­me­quelle Wasser, Erd­reich oder Abwasser erschlossen wird« – so heißt es in der »Bekannt­ma­chung«..

Weitere Infos zur Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG

Die BEG star­tete im Januar 2021. Wegen des dünnen Zuspruchs erlö­sche jetzt die Kre­dit­för­de­rung von Ein­zel­maß­nahmen, meint Ener­gie­wechsel – diese Website des Wirt­schafts­mi­nis­te­riums erläu­tert die BEG und die Reform. Über die Umstel­lungen bei Neu­bauten und Sanie­rungen berichtet ENTECH in einem Extra-Artikel.

Sie erhalten diese För­der­sätze für diese Einzelmaßnahmen

Hier eine Über­sicht der neuen Kon­di­tionen bei Einzelmaßnahmen:

För­der­sätze ab 15.08.2022

Stichtag für Ein­zel­maß­nahmen und künf­tige Pläne für Gebäudeförderung

»Anträge auf Ein­zel­sa­nie­rung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedin­gungen gestellt werden«, gibt die Pres­se­mit­tei­lung eine Gna­den­frist: »Ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen För­der­be­din­gungen«. Ferner ist die Ankün­di­gung zu lesen, dass die Bun­des­re­gie­rung die BEG weiter umformen werde: Diese Pläne betreffen beson­ders die För­de­rung von Neubauten.

30Jul/22
Schilder mit Pozentzeichen

KfW För­de­rung für Gebäude sinkt und Zuschuss entfällt

Mit einem Tag Vor­warn­zeit hat die KfW Ban­ken­gruppe ihr För­der­pro­gramm für Zuschüsse zur Gebäu­de­sa­nie­rung ein­ge­stellt: Wenn etwa Pri­vat­per­sonen oder Unter­nehmen ihren Antrag seit 28. Juli ein­rei­chen, können sie aus­schließ­lich Kredite mit Til­gungs­zu­schüssen erhalten. »Die Zuschuss­för­de­rung wird nur noch für kom­mu­nale Antrag­steller gewährt«, heißt es in einer ver­bind­li­chen »Bekannt­ma­chung«. Gleich­zeitig sinken die För­der­sätze für Gebäude nicht nur bei Sanie­rungen zum Effizienz­haus, sondern eben­falls bei Neu­bauten und bei Ein­zel­maß­nahmen.

Zudem ändern sich weitere Regeln der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG. So ent­fällt die bis­he­rige För­der­stufe Effizienz­haus 100 (EH 100) oder Effizienz­gebäude 100 (EG 100). Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium hat die BEG zum dritten Mal seit dem För­der­stopp vom Januar über­ar­beitet. Eine Pres­se­mit­tei­lung begründet die neuen Kor­rek­turen: »Wichtig ist dabei, mit den ver­füg­baren staat­li­chen Mitteln ein mög­lichst großes Inves­ti­ti­ons­vo­lumen zu hebeln und dafür Sorge zu tragen, dass mög­lichst viele bei der Sanie­rungs­för­de­rung zum Zuge kommen«.

För­de­rung bei Sanie­rungen zum Effizienzhaus

KfW schließt Zuschuss­portal für Gebäude

Die KfW schließt ihr Zuschuss­portal. Die Pres­se­mit­tei­lung begründet die Umstel­lung mit »dem sich ver­än­dernden Zins­um­feld«. Aber sowohl Kredite als auch Zuschüsse stehen bereit für kom­mu­nale Gebiets­kör­per­schaften, Gemeinde- und Zweck­ver­bände sowie recht­lich unselb­stän­dige Eigen­be­triebe von kom­mu­nalen Gebietskörperschaften.

Bei Nicht­wohn­ge­bäuden liegt Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten niedriger

Laut »Bekannt­ma­chung« wird »für Nicht­wohn­ge­bäude die Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten auf maximal zehn Mil­lionen Euro pro Vor­haben fest­ge­legt«. Bislang wurden die för­der­fä­higen Kosten bei 30 Mil­lionen Euro beschnitten.

För­der­sätze für Effizienz­haus und Effizienz­gebäude fallen

Mit den frü­heren Kon­di­tionen war die För­de­rung der ener­ge­ti­schen Sanie­rung gegen Ende Februar wieder gestartet. Doch jetzt gelten andere För­der­sätze und Förderstufen:

Tilgungs­zuschussMaxi­male Zins­ver­güns­ti­gungWorst Per­forming Buil­dingMaxi­maler Fördersatz
EH 40 oder EG 4020 %15 %5 %40 %
EH 40 EE oder EG 40 EE oder EG 40 NH25 %15 %5 %45 %
EH 55 oder EG 5515 %15 %5 %35 %
EH 55 EE oder EG 55 EE oder EG 55 NH20 %15 %5 %40 %
EH 70 oder EG 7010 %15 %25 %
EH 70 EE oder EG 70 EE oder EG 70 NH15 %15 %30 %
EH 85 – EG 85 wird nicht gefördert5 %15 %20 %
EH 85 EE10 %15 %25 %
EH Denkmal oder EG Denkmal5 %15 %20 %
EH Denkmal EE oder EG Denkmal EE oder EG Denkmal NH10 %15 %25 %
För­der­sätze bei Sanie­rung zum Effizienz­haus oder Effizienzgebäude

Zins­ver­bil­li­gung gilt als Sub­ven­tion für Gebäude

»Um mög­lichst vielen Bür­ge­rinnen und Bürgern ange­sichts knapper Haus­halts­mittel den Zugang zu För­de­rung zu ermög­li­chen, sind etwas ver­rin­gerte För­der­sätze not­wendig« – so die Pres­se­mit­tei­lung. Zum Bei­spiel sinkt der Tilgungs­zuschuss für ein Effizienz­haus 55 von 40 Prozent der Kre­dit­summe auf 15 Prozent. Ande­rer­seits zähle eine mög­liche Zins­ver­bil­li­gung als »Sub­ven­ti­ons­wert«, ist in der Pres­se­mit­tei­lung zu lesen: Die Zins­ver­güns­ti­gung schwanke mit dem Markt­zins­ni­veau und betrage bis zu 15 Prozent.

Gebäude mit EE-Klasse, NH-Klasse, Bau­be­glei­tung und Zer­ti­fi­zie­rung der Nachhaltigkeit

In der Sanie­rungs­för­de­rung bleiben erhalten:

  • Zuschlag von fünf Prozent in der Erneu­er­bare-Ener­gien-Klasse (EE-Klasse)
  • bei Nicht­wohn­ge­bäuden alter­nativ Zuschlag von fünf Prozent in der Nach­hal­tig­keits-Klasse (NH-Klasse)
  • zusätz­li­cher Kre­dit­be­trag und 50 Prozent Tilgungs­zuschuss für Bau­be­glei­tung – mit Höchstgrenzen
  • bei Nicht­wohn­ge­bäuden zusätz­li­cher Kre­dit­be­trag und 50 Prozent Tilgungs­zuschuss für Zer­ti­fi­zie­rung der Nach­hal­tig­keit – mit Höchstgrenzen

Bei För­de­rung ver­schwinden gas­be­trie­bene Anlagen, Effizienz­haus 100 und iSFP-Bonus

Ferner legt die »Bekannt­ma­chung« fest: »Die För­de­rung von gas­be­trie­benen Anlagen und den damit ein­her­ge­henden Umfeld­maß­nahmen wird gestri­chen«. Bei Sanie­rungen ver­schwinden ebenso »die För­de­rung des EH/​EG 100 inklu­sive der EE- und NH-Klasse« und der Bonus für einen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP.

Bonus für Gebäude als »Worst Per­forming Building«

Hin­gegen wird am 22. Sep­tember ein Bonus von fünf Prozent für ein »Worst Per­forming Buil­ding« (WPB) ein­ge­führt: Ein WPB ist »ein Gebäude, das auf Grund des ener­ge­ti­schen Sanie­rungs­standes seiner Bau­teil­kom­po­nenten zu den ener­ge­tisch schlech­testen 25 Prozent des deut­schen Gebäu­de­be­standes gehört« – erklärt das »Merk­blatt BEG Wohn­ge­bäude Kredit«. Dieser Zuschlag ent­steht bei einer Sanie­rung zum Effizienzhaus/​Effizienzgebäude 40 oder zum Effizienzhaus/​Effizienzgebäude 55.

För­de­rung bei Neubauten

Wohn­ge­bäude mit 120.000 Euro statt 150.000 Euro als Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten

Seit 20. April ver­langt die KfW Nach­hal­tig­keit als Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ener­gie­ef­fi­zi­enter Neu­bauten: Seitdem vergibt die För­der­bank bei Wohn­ge­bäuden aus­schließ­lich Kredite mit Tilgungs­zuschuss für Effi­zi­enz­häuser 40 NH und bei Nicht­wohn­ge­bäuden ver­gleich­bare Dar­lehen für Effizienz­gebäude 40 NH. Die »Bekannt­ma­chung« drückt die Grenze von 150.000 Euro nach unten: »Beim Neubau von Wohn­ge­bäuden wird die Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten auf maximal 120 000 Euro pro Wohn­ein­heit festgelegt«.

Tilgungs­zuschuss wird auf fünf Prozent gekürzt

Bis zur der­zei­tigen Reform betrug der Tilgungs­zuschuss 12,5 Prozent von maximal 150.000 Euro Kre­dit­summe, also bis zu 18.750 Euro je Wohn­ein­heit. Ab sofort sinkt dieser Anteil der För­de­rung auf 6.000 Euro, denn der Tilgungs­zuschuss wird auf fünf Prozent gekürzt – aller­dings nicht bei kom­mu­nalen Antrag­stel­lern. »Mit der Zins­ver­güns­ti­gung steht aber wei­terhin ein attrak­tives För­der­an­gebot zur Ver­fü­gung«, ver­spricht die Pressemitteilung.

Nicht­wohn­ge­bäude

Der Tilgungs­zuschuss wird ebenso bei Nicht­wohn­ge­bäuden auf fünf Prozent redu­ziert. Wie bei Sanie­rungen liegt die Höchst­grenze der för­der­fä­higen Kosten bei 2.000 Euro pro Qua­drat­meter Net­to­grund­fläche – bei maximal 10 Mil­lionen Euro für das jewei­lige Vor­haben. Zuvor gehörten maximal 3,75 Mil­lionen Euro Tilgungs­zuschuss zur För­de­rung, im Gegen­satz zu 500.000 Euro nach den jet­zigen Konditionen.

Bun­des­re­gie­rung plant zusätz­liche Ände­rungen für 2023

Wie bei Wohn­ge­bäuden erläu­tert ein Merk­blatt den Umbruch und hängt die Richt­linie in der alten Fassung an. Ohnehin erscheinen die ange­passten Richt­li­nien erst im nächsten Jahr, zumal die Bun­des­re­gie­rung eine Novelle der Neu­bau­för­de­rung für 2023 plant. »Bis zur Neu­kon­zi­pie­rung der Neu­bau­för­de­rung läuft das Pro­gramm EH 40 Nach­hal­tig­keit bis Jah­res­ende weiter«, sagt die Pres­se­mit­tei­lung: »Jetzt erfolgen mit der BEG-Reform nur not­wen­dige Fol­ge­an­pas­sungen«. Nicht zuletzt soll ein Bonus für seri­elle Sanie­rung ein­ge­führt werden.

Über­gangs­frist bei För­de­rung von Einzelmaßnahmen

Die Reform der BEG betrifft auch Ein­zel­maß­nahmen: Ein­schrän­kungen und Erwei­te­rungen »erfolgen mit einer Über­gangs­frist zum 15. August 2022«, kündigt die Pres­se­mit­tei­lung an – »Anträge auf Ein­zel­sa­nie­rung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedin­gungen gestellt werden«. Lesen Sie einen ergän­zenden Artikel, was bei der För­de­rung der Ein­zel­maß­nahmen geschieht.

21Apr/22
Durchgestrichenes Haus aus Dollar-Scheinen

Anträge für Neubau: Zuschüsse ent­fallen, und För­der­be­träge sinken

Für wenige Stunden wurden ener­gie­ef­fi­zi­ente Neu­bauten ab 20. April wieder geför­dert: Die KfW Ban­ken­gruppe akzep­tierte Anträge, aber der Etat war am selben Tag ver­braucht. Anders als früher können Unter­nehmen und Pri­vat­leute in diesem För­der­pro­gramm keine Zuschüsse erhalten, denn die KfW bewil­ligt aus­schließ­lich Kredite mit Til­gungs­zu­schüssen. Außerdem sinken die För­der­sätze. Weitere Regeln ändern sich. So erfüllen die För­der­stufen höhere Ansprüche. Eine Mil­li­arde Euro stand für das refor­mierte Neu­bau­pro­gramm bereit. Weil Bau­herren diese Haus­halts­mittel sofort aus­ge­schöpft haben, schließt sich eine Neu­bau­för­de­rung mit stren­geren Kon­di­tionen an.

Für 2023 ent­wirft das Wirt­schafts­mi­nis­te­rium ein För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­li­ches Bauen«: Damit soll die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG enden – die BEG wurde erst 2021 schritt­weise ein­ge­führt, aber ab 24. Januar 2022 gestoppt. Für ener­ge­ti­sche Sanie­rungen setzte die För­de­rung nach BEG unver­än­dert ab 22. Februar ein. Die plötz­liche Unter­bre­chung im Januar hat Ein­zel­maß­nahmen nicht betroffen. Minister Robert Habeck kündigt an: »Der Neu­start der Neu­bau­för­de­rung geht mit einer schritt­weisen Neu­aus­rich­tung der Neu­bau­för­de­rung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nach­hal­tig­keit und Effi­zienz aus­zu­richten. Par­allel werden wir prio­ritär die drin­gend not­wen­dige Sanie­rung fördern«.

Neubau ab 20. April

För­der­stufen und För­der­sätze im Neubau

Die För­de­rung von Neu­bauten als Effizienz­haus 55 ist schon im Januar erlo­schen. Es bleibt die Chance, die Planung an ein anderes Effizienz­haus anzu­passen und einen neuen För­der­an­trag nach diesen Bedin­gungen zu stellen. Ab 20. April gelten im Neubau drei För­der­stufen. Das bis­he­rige Effizienz­haus 40 ohne Zusätze entfällt.

Für eine För­de­rung ist min­des­tens ein Effizienz­haus 40 mit erneu­er­baren Ener­gien vor­ge­schrieben, solange der Etat aus­reicht. Neben dieser EE-Klasse exis­tieren die NH-Klasse und aus­schließ­lich für Wohn­ge­bäude die Plus-Klasse. Für die EE-Klasse müssen min­des­tens 55 Prozent der Wärme- und Käl­te­ver­sor­gung des Gebäudes aus erneu­er­baren Ener­gien stammen. Ein Effizienz­gebäude erreicht die NH-Klasse, wenn es das »Qua­li­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude QNG« von einer akkre­di­tierten Zer­ti­fi­zie­rungs­stelle erhält. In der Plus-Klasse werden gebäu­de­nahe Anlagen zur Strom­erzeu­gung aus erneu­er­baren Ener­gien instal­liert, und zusätz­liche Kri­te­rien für ein Effizienz­haus 40 Plus sind zu erfüllen.

Gegen­über den alten Bedin­gungen sinken ver­gleich­bare För­der­sätze auf die Hälfte. Bei Neu­bauten hat der Gesetz­geber ledig­lich zwei För­der­sätze für die drei För­der­stufen festgelegt:

Über­sicht Neubau 20.4.2022 Deutsch­land macht’s effizient

Im Neubau zahlt KfW keinen Zuschuss

2021 waren die Zuschüsse im Neubau beson­ders beliebt. Ohnehin wählen Bau­herren diese Art der För­de­rung gerne bei Sanie­rungen. Bei Neu­bauten ent­fällt jetzt die Alter­na­tive zum Dar­lehen. Zumin­dest gewerb­liche und private Inter­es­senten an einer För­de­rung erhalten keinen Zuschuss. Ihnen bleiben die Kredite mit Tilgungs­zuschuss. Die Ein­schrän­kungen betreffen nicht die Sanie­rungen: Nach wie vor können diese Antrag­steller zwi­schen Zuschuss und Kredit mit Tilgungs­zuschuss aus­wählen. Ebenso können Kom­munen im Neubau wei­terhin zwi­schen Kredit- und Zuschuss­variante entscheiden.

»Das rote Haus« Firmengebäude in Bonn
Neubau Fir­men­ge­bäude Bild: KfW | Hein­rich Völkel, Ostkreuz

Details im Neubau

Bei Neu­bauten liegen also die Til­gungs­zu­schüsse nied­riger als bisher. Inzwi­schen nennt die KfW weitere Details für die Fördersummen:

KfW zeigt Übersicht zu Beträgen im Neubau
Über­sicht zu Beträgen im Neubau 20.4.2022 KfW

BEG bis Jahresende

Im Neubau hat die Bun­des­re­gie­rung den Etat auf eine Mil­larde Euro gede­ckelt: Das För­der­pro­gramm ist beim Neu­start am 20. April sofort aus­ge­laufen, denn dieses Geld ist ver­braucht worden. »In einem zweiten Schritt wird […] die Neu­bau­för­de­rung im Pro­gramm EH40-Nach­hal­tig­keit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchs­vol­leren Kon­di­tionen fort­ge­führt«, heißt es in einer Pres­se­mit­tei­lung. Nach­hal­tig­keit zählt jetzt als Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ener­gie­ef­fi­zi­enter Neu­bauten. Der Über­gang wertet das erfor­der­liche »Qua­li­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude QNG« auf. »Somit werden die Effizienz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäude-Stufe 40 und EH/​EG 40 Erneu­er­bare Ener­gien (EE) nicht mehr ange­boten«, ist online bei der Initia­tive »Deutsch­land macht’s effi­zient« zu lesen: »Geför­dert werden nur noch die Effizienz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäude-Stufen 40 Nach­hal­tig­keit (NH)«. Ferner läuft diese Neu­bau­för­de­rung spä­tes­tens zum Jah­res­ende aus.

Wirt­schafts­mi­nis­te­rium und KfW ent­wi­ckeln »Kli­ma­freund­li­ches Bauen«

»Ab Anfang Januar 2023 soll schließ­lich das För­der­pro­gramm ›Kli­ma­freund­li­ches Bauen‹ starten«, erklärt »Deutsch­land macht’s effi­zient« in den »Ant­worten auf häufig gestellte Fragen zur BEG«. Diese soge­nannten FAQ erläu­tern, dass die Bun­des­re­gie­rung das QNG weiter ent­wi­ckeln wolle. Kon­se­quenz für »Kli­ma­freund­li­ches Bauen«: »Dieses Pro­gramm wird ins­be­son­dere die Treib­hausgas-Emis­sionen im Lebens­zy­klus der Gebäude stärker in den Fokus stellen und so ein Signal für die Neu­aus­rich­tung auf nach­hal­tiges Bauen setzen«. Die Pres­se­mit­tei­lung zur BEG für Neu­bauten enthält keine Ein­zel­heiten zur umfas­senden Reform, denn »die genaue Jus­tie­rung des Pro­grammes wird noch erarbeitet«.

Dachbegrünung vom Künstler Friedensreich Hundertwasser
Sym­bol­bild »Kli­ma­freund­li­ches Bauen« Renate Oberinger | Wiki­media | CC BY 3.0
09Feb/21
Anstecknadel NRW

För­der­pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« geht 2021 weiter

Nach einer drei­mo­na­tigen Pause nimmt die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg für 2021 wieder För­der­an­träge für das lan­des­weit gel­tende Pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« an: Seit 04.02.21 warten Zuschüsse für den Einsatz moderner Technik zum Kli­ma­schutz. Frei­be­rufler, Gemeinden, kom­mu­nale Ein­rich­tungen, Pri­vat­per­sonen und Unter­nehmen erhalten diese Zuwen­dungen für Maß­nahmen zur Energieeffizienz.

Unter­stüt­zung über »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« ist möglich für:

  • Lüf­tungs­an­lagen und Lüf­tungs­ge­räte mit Wärmerückgewinnung
  • gewerb­liche Anlagen zur Ver­wer­tung von Abwärme
  • ther­mi­sche Solaranlagen
  • sta­tio­näre elek­tri­sche Bat­te­rie­spei­cher in Ver­bin­dung mit einer neu zu errich­tenden Foto­voltaik­anlage – geför­dert wird seit Mitte März 2020 der Bat­te­rie­spei­cher und das zum Betrieb erfor­der­liche Batteriemanagementsystem
  • Was­ser­kraft­an­lagen
  • Wär­me­über­ga­be­sta­tionen
  • Bio­mas­se­an­lagen in Ver­bin­dung mit einer ther­mi­schen Solaranlage
  • Wärme- und Kältespeicher
  • Wärme- und Kältenetze
  • ober­flä­chen­nahe Geo­thermie – Boh­rungen und Erdwärmekollektoren
  • Anlagen, Maß­nahmen und Studien, an denen beson­deres Lan­des­in­ter­esse besteht
  • Wohn­ge­bäude im Pas­siv­haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen
  • Wohn­ge­bäude im Drei-Liter-Haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen

Die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg als ver­ant­wort­liche Behörde für ganz NRW weist darauf hin, dass die Vor­schriften genau zu beachten sind. So darf ein Antrag­steller erst los­legen, wenn er den Bewil­li­gungs­be­scheid in Händen hält: Bereits der Ver­trags­ab­schluss über den Kauf oder die Instal­la­tion einer Anlage mar­kiert die zeit­liche Grenze, sodass die Kunden eine Rei­hen­folge für ihre Ent­schei­dungen fest­legen sollten. Spä­tes­tens am 20. November 2021 muss der För­der­an­trag der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg vor­liegen: Danach ruht »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« erneut für einige Wochen oder Monate.

Dabei gelten bis auf Wei­teres fol­gende Anpas­sungen der För­der­kon­di­tionen:

  • Bat­te­rie­spei­cher – Nummer 2.4 der Richt­linie:
    Absen­kung des För­der­satzes für Bat­te­rie­spei­cher von 200 auf 150 Euro je kWh, Das maximal zuläs­sige Ver­hältnis der Leis­tung der Photo­voltaik­anlage in kWp zur Bat­te­rie­spei­cher­ka­pa­zität in kWh beträgt 1 zu 3 statt 1 zu 2, För­der­höchst­grenze: 75.000 Euro
  • Wär­me­über­ga­be­sta­tionen – Nummer 2.6 der Richt­linie:
    Ver­ein­heit­li­chung des För­der­satzes für Wär­me­über­ga­be­sta­tionen auf 1.000 Euro je Anlage (bisher 1.500 oder 1.000 Euro je nach Anla­gen­größe),
    Unter­nehmen sind wieder antragsberechtigt
  • Bio­mas­se­an­lagen - Nummer 2.7 der Richt­linie:
    Absen­kung des För­der­satzes für Kom­bikessel (Hybrid­kessel) und Holz­hack­schnit­zel­kessel von 1.250 auf 1.000 Euro je Anlage; im Neubau werden nur noch Pel­let­kessel mit Brenn­wert­technik, sowie was­ser­ge­führte Pel­let­öfen und Holz­ver­gas­er­öfen gefördert
  • Geo­thermie – Erd­wär­me­kol­lek­toren – Nummer 2.10 der Richt­linie:
    Absen­kung des För­der­satzes für Erd­wär­me­kol­lek­toren von 3,25 auf 3 Euro (Neubau) bzw. 6,50 auf 6 Euro (Bestandsbau) je m²
  • Wohn­ge­bäude – Pas­siv­haus-Stan­dard und Wohn­ge­bäude im Drei-Liter-Haus-Stan­dard – Nummern 2.12÷2.13 der Richt­linie:
    För­de­rung des Gebäu­de­stan­dards nur noch inner­halb des Lan­des­pro­jekts „100 Kli­ma­schutz­sied­lungen“
    Ein Link für die Antrag­stel­lung für diese För­der­ge­gen­stände wird Ihnen auf Anfrage direkt zugesandt.

Ande­rer­seits erleich­tert progres.nrw die Kos­ten­pla­nung, zumal dieses För­der­pro­gramm mit Mitteln vom Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA und von der KfW Ban­ken­gruppe kom­bi­niert werden kann – so lange die Summe der Zuwen­dungen nicht die Aus­gaben für das Projekt über­schreitet. Außerdem ist eine Baga­tell­grenze ein­zu­halten: Die För­de­rung nach progres.nrw ent­fällt, falls das Vor­haben weniger als 350 € kostet. Geld aus progres.nrw fließt ledig­lich für Maß­nahmen in Nord­rhein-West­falen. Eine Repa­ratur, Ersatz­maß­nahme, Ersatz­teil­be­schaf­fung sowie eine gesetz­lich vor­ge­schrie­bene oder behörd­lich ange­ord­nete Maß­nahme ist von dieser För­de­rung aus­ge­schlossen. Nicht­pri­vate Antrag­steller müssen För­der­höchst­grenzen der EU und De-minimis-Regeln einhalten.

In einer Pres­se­mit­tei­lung betrachtet das NRW-Wirt­schafts­mi­nis­te­rium das För­der­pro­gramm als Erfolg: »Mit rund 25.000 Zuwen­dungs­be­scheiden und einer Gesamt­för­der­summe von 49,3 Mil­lionen Euro konnten fast dreimal so viele Anträge und ins­ge­samt mehr als doppelt so viele För­der­mittel wie im Vorjahr bewil­ligt werden. « Das Minis­te­rium nennt geo­ther­mi­sche Boh­rungen, Bat­te­rie­spei­cher, Woh­nungs­lüf­tungs­an­lagen und solar­ther­mi­sche Anlagen als bis­he­rige Schwer­punkte von »progres.nrw – Markteinführung«.

Das Pla­nungs­büro ENTECH infor­miert gerne über die Details und die Hürden von »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung«. Vorab bietet der prak­ti­sche Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW einen Über­blick von För­der­pro­grammen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.

15Mrz/20
Anstecknadel NRW

För­der­pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« beendet Pause

Nach einer drei­mo­na­tigen Pause nimmt die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg wieder För­der­an­träge für das lan­des­weit gel­tende Pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« an: Seit Februar warten Zuschüsse für den Einsatz moderner Technik zum Kli­ma­schutz. Frei­be­rufler, Gemeinden, kom­mu­nale Ein­rich­tungen, Pri­vat­per­sonen und Unter­nehmen erhalten diese Zuwen­dungen für Maß­nahmen zur Energieeffizienz.

Unter dem Dach des För­der­pro­gramms »progres.nrw« gilt für den Schwer­punkt »Markt­ein­füh­rung« eine eigene Richt­linie, die »Tech­niken zur Nutzung uner­schöpf­li­cher Ener­gie­quellen und der ratio­nellen Ener­gie­ver­wen­dung« auf dem Markt durch­setzen soll. In Nord­rhein-West­falen sinkt durch dieses För­der­pro­gramm der eigene Aufwand für eine Gebäu­de­sa­nie­rung oder eine Nach­rüs­tung ener­gie­spa­render Anlagen.

Unter­stüt­zung über »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« ist möglich für:

  1. Lüf­tungs­an­lagen und Lüf­tungs­ge­räte mit Wärmerückgewinnung
  2. gewerb­liche Anlagen zur Ver­wer­tung von Abwärme
  3. ther­mi­sche Solaranlagen
  4. sta­tio­näre elek­tri­sche Bat­te­rie­spei­cher in Ver­bin­dung mit einer neu zu errich­tenden Foto­voltaik­anlage – geför­dert wird seit Mitte März 2020 der Bat­te­rie­spei­cher und das zum Betrieb erfor­der­liche Batteriemanagementsystem 
  5. Was­ser­kraft­an­lagen
  6. Wär­me­über­ga­be­sta­tionen
  7. Bio­mas­se­an­lagen in Ver­bin­dung mit einer ther­mi­schen Solaranlage
  8. Wärme- und Kältespeicher
  9. Wärme- und Kältenetze
  10. ober­flä­chen­nahe Geo­thermie – Boh­rungen und Erdwärmekollektoren
  11. Anlagen, Maß­nahmen und Studien, an denen beson­deres Lan­des­in­ter­esse besteht
  12. Wohn­ge­bäude im Pas­siv­haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen
  13. Wohn­ge­bäude im Drei-Liter-Haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen
Mann in Schutzkleidung macht Notizen vor Anlage zur Abwärmenutzung
Anlage zur Abwärmenutzung
Blick auf Baustelle einer Gebäudesanierung zum Passivhaus
Sanie­rung zum Passivhaus

Die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg als ver­ant­wort­liche Behörde für ganz NRW weist darauf hin, dass die Vor­schriften genau zu beachten sind. So darf ein Antrag­steller erst los­legen, wenn er den Bewil­li­gungs­be­scheid in Händen hält: Bereits der Ver­trags­ab­schluss über den Kauf oder die Instal­la­tion einer Anlage mar­kiert die zeit­liche Grenze, sodass die Kunden eine Rei­hen­folge für ihre Ent­schei­dungen fest­legen sollten. Spä­tes­tens am 20. November 2020 muss der För­der­an­trag der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg vor­liegen: Danach ruht »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« erneut für einige Wochen oder Monate.

Ande­rer­seits erleich­tert progres.nrw die Kos­ten­pla­nung, zumal dieses För­der­pro­gramm mit Mitteln vom Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA und von der KfW Ban­ken­gruppe kom­bi­niert werden kann – so lange die Summe der Zuwen­dungen nicht die Aus­gaben für das Projekt über­schreitet. Außerdem ist eine Baga­tell­grenze ein­zu­halten: Die För­de­rung nach progres.nrw ent­fällt, falls das Vor­haben weniger als 350 € kostet. Geld aus progres.nrw fließt ledig­lich für Maß­nahmen in Nord­rhein-West­falen. Eine Repa­ratur, Ersatz­maß­nahme, Ersatz­teil­be­schaf­fung sowie eine gesetz­lich vor­ge­schrie­bene oder behörd­lich ange­ord­nete Maß­nahme ist von dieser För­de­rung aus­ge­schlossen. Nicht­pri­vate Antrag­steller müssen För­der­höchst­grenzen der EU und De-minimis-Regeln einhalten.

In einer Pres­se­mit­tei­lung betrachtet das NRW-Wirt­schafts­mi­nis­te­rium das För­der­pro­gramm als Erfolg: »Die Anzahl der bewil­ligten Zuwen­dungs­be­scheide ist von etwas über 7000 im Jahr 2017 auf über 8000 im Jahr 2018 ange­stiegen.« Im Jahr 2019 sei eine Gesamt­för­der­summe von rund 23,5 Mil­lionen € für ins­ge­samt 8700 Anträge aus­ge­schüttet worden, heißt es ein Jahr später. Das Minis­te­rium nennt geo­ther­mi­sche Boh­rungen, Bat­te­rie­spei­cher, Woh­nungs­lüf­tungs­an­lagen und solar­ther­mi­sche Anlagen als bis­he­rige Schwer­punkte von »progres.nrw – Markteinführung«.

Das Pla­nungs­büro ENTECH infor­miert gerne über die Details und die Hürden von »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung«. Vorab bietet der prak­ti­sche Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW einen Über­blick von För­der­pro­grammen des Bundes und des Landes Nord­rhein-West­falen.

08Jan/20
Alte Fenster mit beschädigten und schmutzigen Rahmen

KfW-För­de­rung für Ener­gie­ffi­zienz bei Gebäuden 2020

Die KfW hat ver­öf­fent­licht, welche erheb­li­chen Ver­bes­se­rungen bei den För­der­pro­grammen für Gebäude ab 24. Januar 2020 gelten. 

Erhö­hung von Zuschüssen/​Tilgungszuschüssen

Bei der Sanie­rung von Wohn­ge­bäuden erhöht die KfW in der Kre­dit­va­ri­ante (151, 152) den Tilgungs­zuschuss um 12,5 Pro­zent­punkte und in der Zuschuss­va­ri­ante (430) den Inves­ti­ti­ons­zu­schuss um 10,0 Pro­zent­punkte. Die Til­gungs­zu­schüsse (153) für den Neubau von Wohn­ge­bäuden steigen um 10,0 Prozentpunkte. 

Bei Nicht­wohn­ge­bäuden (277, 278 etc.) werden die Til­gungs­zu­schüsse in der Sanie­rung von KfW-Effi­zi­enz­ge­bäuden um 10,0 Pro­zent­punkte erhöht, für Ein­zel­maß­nahmen um 15 Pro­zent­punkte. Beim Neubau von Nicht­wohn­ge­bäuden (276 etc.) bleiben die Til­gungs­zu­schüsse (leider) unverändert.

Diese Ände­rungen gelten für Anträge, die ab dem 24.01.2020 bei der KfW ein­gehen (Wohn­ge­bäude) bezie­hungs­weise zuge­sagt werden (Nicht­wohn­ge­bäude).

Erhö­hung von Zuschüssen/​Tilgungszuschüssen

Die För­der­höchst­be­träge werden für Wohn­ge­bäude auf 120.000 € pro Wohn­ein­heit erhöht.

Diagramm »Energieeffizient Sanieren (Nichtwohngebäude) Förderstufen«
Ände­rungen bei Nicht­wohn­ge­bäuden in der Sanie­rung Bild: KfW
Diagramm »Energieeffizient Bauen (Wohngebäude) Förderstufen«
Ände­rungen bei Neu­bauten (Wohn­ge­bäude) Bild: KfW
Diagramm »Energieeffizient Sanieren: Kredit und Zuschuss (Wohngebäude) Förderstufen«
Ände­rungen bei Wohn­ge­bäuden in der Sanie­rung Bild: KfW

Ein erster Kom­mentar: Das sind für die­je­nigen, die sanieren oder neu bauen möchten, erheb­liche Ver­bes­se­rungen! Es ist zu ver­muten, dass in den nächsten Tagen weitere Details dazu ver­öf­fent­lich werden, zum Bei­spiel ange­passte Merkblätter.

Kon­tak­tieren Sie uns: Wir beraten Sie gerne spe­zi­fisch für Ihr Vor­haben und ver­sorgen Sie mit Informationen.