Mit unveränderten Konditionen setzt die Förderung der energetischen Sanierung wieder ein: Laut ihrer eigenen Auskunft nimmt die KfW Bankenkruppe die Anträge ab 22. Februar entgegen. Das Anschlussprogramm für Neubauten soll erst später starten. Seit einigen Tagen stehen die Haushaltsmittel zur Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG bereit, heißt es von Seiten der Regierung. Nach wie vor ist unklar, in welcher Zeit die Förderanträge bearbeitet werden, die der KfW spätestens am 23. Januar vollständig vorlagen. Soweit möglich, informiert ENTECH weiter über die Entwicklung in der Gebäudeförderung.
Sanierung ab 22. Februar
Bei Sanierungen sollen angeblich sämtliche Förderstufen weiter existieren. Gegenüber den früheren Regeln würde sich die Förderung nicht verändern. Die Förderung von Neubauten soll aber mit Verzögerung anlaufen. Für Sanierungen würden demnach die bekannten Förderprogramme »Wohngebäude – Kredit« und »Wohngebäude – Zuschuss« zur Verfügung stehen. Sofern Taten den Ankündigungen folgen, sollen Unternehmen bei Sanierungen wie zuvor die KfW-Förderprogramme »Nichtwohngebäude – Kredit« und »Nichtwohngebäude – Zuschuss« nutzen.

Anträge bis 23. Januar
Seit 24. Januar ist keine Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG geflossen: Das Bundeswirtschaftsministerium und die KfW unterbrachen das Förderprogramm. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es über die aktuelle Planung: »Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten«. Dabei geht es um noch nicht bewilligte Anträge, die vor dem Stichtag 24. Januar eingereicht worden sind. Laut der Pressemitteilung werden »diese Anträge […] bei Förderfähigkeit genehmigt«. Die KfW sagt allerdings nicht, wann sie die einzelnen Zusagen verschicken wird – 24.000 Vorgänge nach den alten Regeln sollen sich laut begründeten Behauptungen aufgestaut haben.
