Mit unveränderten Konditionen setzt die Förderung der energetischen Sanierung wieder ein: Die KfW Bankenkruppe nimmt die Anträge ab 22. Februar entgegen. Das Anschlussprogramm für Neubauten wird erst später starten. Seit einigen Tagen stehen die Haushaltsmittel zur Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG bereit. Nach wie vor ist unklar, in welcher Zeit die Förderanträge bearbeitet werden, die der KfW spätestens am 23. Januar vollständig vorlagen. ENTECH informiert über die Entwicklung in der Gebäudeförderung.
Sanierung ab 22. Februar
Bei Sanierungen existieren sämtliche Förderstufen weiter. Gegenüber den früheren Regeln verändert sich die Förderung nicht. Die Förderung von Neubauten wird erst mit Verzögerung anlaufen. Für Sanierungen laufen demnach die bekannten Förderprogramme »Wohngebäude – Kredit« und »Wohngebäude – Zuschuss«. Unternehmen nutzen bei Sanierungen wie zuvor die KfW-Förderprogramme »Nichtwohngebäude – Kredit« und »Nichtwohngebäude – Zuschuss«.
Anträge bis 23. Januar
Seit 24. Januar floss keine Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG: Das Bundeswirtschaftsministerium und die KfW unterbrachen das Förderprogramm. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es: »Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten«. Dabei geht es um noch nicht bewilligte Anträge, die vor dem Stichtag 24. Januar eingereicht worden sind. Laut der Pressemitteilung werden »diese Anträge […] bei Förderfähigkeit genehmigt«. Die KfW sagt allerdings nicht, wann sie die einzelnen Zusagen verschicken wird – 24.000 Vorgänge nach den alten Regeln sollen sich aufgestaut haben.