Gebäude mit Gerüst für Sanierung

BEG För­der­an­träge für Sanie­rung ab 22. Februar

Mit unver­än­derten Kon­di­tionen setzt die För­de­rung der ener­ge­ti­schen Sanie­rung wieder ein: Laut ihrer eigenen Aus­kunft nimmt die KfW Ban­ken­kruppe die Anträge ab 22. Februar ent­gegen. Das Anschluss­pro­gramm für Neu­bauten soll erst später starten. Seit einigen Tagen stehen die Haus­halts­mittel zur Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG bereit, heißt es von Seiten der Regie­rung. Nach wie vor ist unklar, in welcher Zeit die För­der­an­träge bear­beitet werden, die der KfW spä­tes­tens am 23. Januar voll­ständig vor­lagen. Soweit möglich, infor­miert ENTECH weiter über die Ent­wick­lung in der Gebäudeförderung.

Sanie­rung ab 22. Februar

Bei Sanie­rungen sollen angeb­lich sämt­liche För­der­stufen weiter exis­tieren. Gegen­über den frü­heren Regeln würde sich die För­de­rung nicht ver­än­dern. Die För­de­rung von Neu­bauten soll aber mit Ver­zö­ge­rung anlaufen. Für Sanie­rungen würden demnach die bekannten För­der­pro­gramme »Wohn­ge­bäude – Kredit« und »Wohn­ge­bäude – Zuschuss« zur Ver­fü­gung stehen. Sofern Taten den Ankün­di­gungen folgen, sollen Unter­nehmen bei Sanie­rungen wie zuvor die KfW-För­der­pro­gramme »Nicht­wohn­ge­bäude – Kredit« und »Nicht­wohn­ge­bäude – Zuschuss« nutzen.

Blick auf Baustelle einer Gebäudesanierung zum Passivhaus
Sanie­rung zum Passivhaus
Gegensatz zwischen modernisierter und unsanierter Hausfassade
Moder­ni­sierte gegen unsa­nierte Haus­fas­sade Bild: KfW-Bild­ar­chiv | photothek.net

Anträge bis 23. Januar

Seit 24. Januar ist keine Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG geflossen: Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium und die KfW unter­bra­chen das För­der­pro­gramm. In einer Pres­se­mit­tei­lung des Wirt­schafts­mi­nis­te­riums heißt es über die aktu­elle Planung: »Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle för­der­fä­higen Alt­an­träge zu bear­beiten«. Dabei geht es um noch nicht bewil­ligte Anträge, die vor dem Stichtag 24. Januar ein­ge­reicht worden sind. Laut der Pres­se­mit­tei­lung werden »diese Anträge […] bei För­der­fä­hig­keit geneh­migt«. Die KfW sagt aller­dings nicht, wann sie die ein­zelnen Zusagen ver­schi­cken wird – 24.000 Vor­gänge nach den alten Regeln sollen sich laut begrün­deten Behaup­tungen auf­ge­staut haben.