Bald bearbeitet die KfW Bankengruppe wieder Anträge und zahlt Fördergeld: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat auf einer Pressekonferenz am 1. Februar mitgeteilt, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG erneut anlaufe. Zuvor hat die KfW das Förderprogramm am 24. Januar unterbrochen. In einer gemeinsamen Pressemitteilung von KfW und Ministerium heißt es jetzt über die Altfälle: »Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden«. Ansonsten ist zu lesen: »Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt«.
Bislang existiert keine Zusammenfassung, was weiter in den nächsten Tagen oder Wochen geschehen soll. Robert Habeck nennt einige Details. Medien veröffentlichen Hintergrundinformationen und Spekulationen. Einrichtungen wie das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN pflegen die Kontakte mit der KfW und dem Ministerium. Bei all diesen Aktivitäten werden Umrisse sichtbar, was bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude zu erwarten ist. Ohne eine Garantie zeigen wir, was auf Sie zukommt.
Ankündigungen vom Wirtschaftsminister
- »Diejenigen, die einen Antrag [vor dem Förderstopp] eingereicht haben, können damit rechnen, dass sie gefördert werden, sofern der Antrag förderfähig ist«.
- »Dann endet das Programm […], und wir werden eine neue Förderkulisse aufsetzen […]. dass wir für die Sanierung der Gebäude weiter bei der KfW-55-Förderung bleiben werden«
- »dass wir [im Neubau] den Standard EH 40 fortsetzen werden, allerdings mit einer reduzierten Fördersumme und nur bis Ende dieses Jahres – und wir werden einen Deckel von einer Milliarde einziehen«.
- »Wir werden weiter dann im Anschluss ein neues Programm ›Klimafreundliches Bauen‹ aufsetzen […]. Das wird dann weiter und umfassender gefasst werden, wird allerdings erst jetzt erarbeitet«.
- »Es bedeutet für diejenigen, die nicht zum 24.01. beantragt haben, dass sie einen neuen Antrag stellen können, dann entlang der Kriterien […] EH 40. Sie müssten also umgeschrieben werden an der Stelle«.
- »Es war immer klar, dass wir Härtefallregelungen finden würden, dass wir […] die Förderung von Ein- und Zweifamilienhäusern […] fortsetzen würden […]«.
- »Die KfW-Förderung 55 für Sanierung wird etwas anders aufgesetzt, aber in der Logik die gleiche sein wie bisher«.
- »Die Förderung für den Standard EH 40 [im Neubau] wird in den Kriterien ebenfalls dem entsprechen, was man kennt, aber in einem abgesenkten Satz und eben gedeckelt auf eine Milliarde Euro beziehungsweise terminiert bis Ende des Jahres«.
- »Das geht jetzt wieder weiter, und die Gelder werden jetzt nachgestellt. Damit kann die KfW weiter arbeiten«.
- »Die Programme, die jetzt leicht modifiziert fortgesetzt werden, also für Sanierung KfW 55 und für Neubau EH 40, wird die KfW Bank aufstellen […]. Das wird nicht sehr lange dauern […]. Wir reden über Tage und Wochen und nicht über Monate an der Stelle«.
Erwartungen von Medien und Einrichtungen
- Nach wie vor liegen viele Förderanträge bei der KfW, die vor dem Stichtag 24. Januar vollständig eingereicht worden sind: Sie werden nach den bisherigen Kriterien bearbeitet. Sofern die Bauherren sämtliche Vorschriften erfüllen, werden die Anträge bewilligt.
- Ab 24. Januar werden die Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse für Sanierungen wahrscheinlich leicht sinken. Ferner bleiben die gewohnten Konditionen erhalten.
- Spätestens zum Monatsende könnte das Förderprogramm wieder starten.
- Niemand hat die Förderung für Sanierungen etwa als Effizienzhaus Denkmal oder Effizienzhaus 70 erwähnt. Für Sanierungen ist Effizienzhaus 55 und für Neubauten Effizienzhaus 40 hervorgehoben worden. Doch nirgendwo ist die Rede davon, dass nun die Stufen für Sanierungen abgeschafft werden könnten. Sämtliche Experten gehen davon aus, dass die Förderung von Sanierungen in sämtlichen Klassen wieder anläuft.
- Im geförderten Neubau verschwindet das Effizienzhaus 55. Dieser Umbruch war für Ende Januar geplant. Die Deadline ist auf 24. Januar vorgezogen worden. Trotzdem sollen Härtefälle vermieden werden. Die Grenze ist klar, aber das Datum lässt sich eventuell interpretieren. Zum Beispiel Bauherren neuer Einfamilienhäuser oder Opfer der Flutkatastrophe könnten ihre Anträge modifizieren, sodass der sogenannte »Vorhabensbeginn« anders als bisher gedeutet wird. Einige Gruppen können also hoffen, dass die KfW ihre Anträge für einen Neubau nach EH 55 wider Erwarten ab 24. Januar akzeptiert. Grundsätzlich zieht die KfW jedoch einen harten Schnitt zum 24. Januar.
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