Bauherren erhalten mehr Geld zur energetischen Effizenz von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden – ab 1. Juli durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. Sie ersetzt die bisherigen Programme der Förderbank KfW sowie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Das unübersichtliche Geflecht aus zehn Teilprogrammen verschwindet. Seit Jahresbeginn fließen bereits Zuschüsse nach BEG – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Jetzt gelten zusätzlich die BEG – Wohngebäude (BEG WG) und BEG – Nichtwohngebäude (BEG NWG). Die zweite Stufe der Reform erleichtert sowohl umfassende Sanierungen als auch Neubauprojekte. Nicht zuletzt startet die KfW die Kreditvariante der BEG EM.
Antragsteller profitieren, wenn sie hohe Ansprüche bei einem Wohngebäude beachten: Dann erhalten sie bis zu 27.000 € mehr als nach den alten Vorschriften. So lockt eine Aufstockung der Förderbeträge, wenn eine Sanierung die Vorgaben zum sogenannten Effizienzhaus 40 erfüllt: Bei Sanierungen endeten die finanziellen Vorteile zuvor beim Effizienzhaus 55, während höhere Fördersummen für ein Effizienzhaus 40 lediglich bei einem Neubau gezahlt wurden. Auch bei Nichtwohngebäuden beeinflussen Effizienzhausklassen die Förderung. So bietet die BEG NWG künftig Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse, wenn ein Effizienzhaus 40 entsteht – bei Neubauten und Bestandsgebäuden.
BEG und Effizienzhaus
Klassen für Effizienzhäuser
Die Einführung der BEG berührt kaum die technischen Mindestanforderungen an ein Effizienzhaus: Das Gebäudeenergiegesetz GEG kündigt passende Kriterien erst für 2023 an. Es bleibt also vorerst bei neun Klassen für Effizienzhäuser.
Allerdings sind die gesetzlichen Grundlagen verschärft worden, sodass bestimmte Effizienzhäuser die Richtwerte inzwischen nur leicht unterschreiten. Eine Förderung würde verpuffen. Daher unterstützen ab Juli weder die KfW noch das BAFA:
- Sanierungen bei Wohngebäuden zum Effizienzhaus 115
- Neubauten bei Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus 70
Andererseits setzt die BEG erstmals Anreize für Bauherren mittels:
- Förderung von Effizienzhaus 40 bei der Sanierung eines Wohngebäudes
- Förderung von Effizienzhaus 40 bei der Sanierung eines Nichtwohngebäudes
- Förderung von Effizienzhaus 55 bei der Sanierung eines Nichtwohngebäudes
- Förderung von Effizienzhaus 40 beim Neubau eines Nichtwohngebäudes
Beim Effizienzhaus Denkmal entfallen die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz.
Fördersätze
Sowohl das BAFA als auch die KfW berechnet die Höhe der Förderung aus den Kosten des energetischen Projekts: Die beiden Einrichtungen haben ein Merkblatt veröffentlicht, welche Leistungen sie für die Ermittlung der Ausgaben akzeptieren. Bei der BEG WG und BEG NWG soll das geförderte Engagement den Energiestandard eines Effizienzhauses erreichen. Die jeweilige Art des Effizienzhauses bestimmt die Konditionen: Die Tilgungszuschüsse bei einem Kredit oder die Zuschüsse sowie die Höchstbeträge hängen also davon ab:
- Wie energieeffizient wird das Gebäude?
- Wie teuer wird die Sanierung oder der Neubau?
Die Fördersätze für Wohngebäude und für die Sanierung von Nichtwohngebäuden sind erst 2020 gestiegen. Für den Neubau von Nichtwohngebäuden lohnen die höheren Prozentwerte ab Juli.
Dank diverser Zuschläge bleibt es selten bei der Grundförderung. Aber zuerst sind die Voraussetzungen für die jeweilige Stufe eines Effizienzhauses zu erfüllen. Die Fördersätze für Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind in der BEG angeglichen worden. Lediglich das Effizienzhaus 40+ mit 25 Prozent ist dem Neubau von Wohngebäuden vorbehalten, und das Effizienzhaus 85 mit 30 Prozent zählt ausschließlich bei der Sanierung von Wohngebäuden. Ansonsten stimmen die Fördersätze überein:
Zuschläge und Ergänzungen der BEG
EE-Klasse und NH-Klasse
Die »Effizienzhaus EE-Klasse« enthält einen Zuschlag für den Einsatz erneuerbarer Energien: Der Fördersatz für ein Effizienzhaus wird augestockt, wenn mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs zur Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Alternativ können die geförderten Gebäude eine »Effizienzhaus NH-Klasse« erreichen, sodass ebenfalls der Fördersatz steigt. Das ist nur möglich, wenn dieses Effizienzhaus das »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude« (QNG) erhält. Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bestätigt mit diesem Qualitätssiegel, dass besondere Kriterien für Nachhaltigkeit erfüllt werden. Für die EE-Klasse und die NH-Klasse gelten die Konditionen:
- Wohngebäude, Neubau, Effizienzhaus 55 EE oder Effizienzhaus 40 EE – Zuschlag 2,5 Prozent
- Nichtwohngebäude, Neubau, Effizienzhaus EE – Zuschlag 2,5 Prozent
- Wohngebäude, Sanierung, Effizienzhaus EE – Zuschlag 5 Prozent
- Nichtwohngebäude, Sanierung, Effizienzhaus EE – Zuschlag 5 Prozent
- Wohngebäude, Neubau, NH-Klasse – Zuschlag 2,5 Prozent
- Nichtwohngebäude, Neubau, NH-Klasse – Zuschlag 2,5 Prozent
- Für die Sanierung von Wohngebäuden existiert keine NH-Klasse.
- Nichtwohngebäude, Sanierung, NH-Klasse – Zuschlag 5 Prozent
- Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse führt zu keiner höheren Förderung – Bauherren müssen sich für einen Bonus entscheiden.
- Der Zuschlag wird lediglich ein Mal eingeräumt – bei einer schrittweisen Sanierung erhöht sich der Fördersatz, sobald die EE-Klasse oder die NH-Klasse erreicht wird. Mehraufwand für die fortlaufenden Arbeiten führt zu keinen weiteren Vorteilen.
iSFP
Mitunter laufen Projekte zur Instandhaltung von Wohngebäuden über einen langen Zeitraum: Dann werden ohnehin bis zu 80 Prozent der Beratungskosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP übernommen. Bereits seit Januar sorgt diese spezielle Energieberatung für einen Zuschlag bei Zuschüssen für Einzelmaßnahmen nach BEG EM. Jetzt entsteht ein iSFP-Bonus auch für Einzelmaßnahmen mit einer Kreditförderung. Außerdem kann der iSFP den Fördersatz nach BEG WG anheben: Dazu muss die Maßnahme schrittweise über maximal 15 Jahre umgesetzt werden und das Wohngebäude schließlich als gefördertes Effizienzhaus zählen. Dadurch steigt der Fördersatz um den iSFP-Bonus von weiteren 5 Prozentpunkten. Hingegen verhindert eine Komplettsanierung in einem Zug diesen Zuschlag.
Baubegleitung
Wie bisher werden bei Wohngebäuden die Beratungskosten für eine Baubegleitung zur Hälfte übernommen. Die KfW streicht aber das separate Förderprogramm »Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung« (431). Nun läuft diese Förderung der Beratung über die BEG. Dabei klettern die Obergrenzen nach oben – die BEG WG beschränkt die förderfähigen Ausgaben:
- bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 10.000 €
- bei Mehrfamilienhäusern auf 4.000 € pro Wohneinheit, doch insgesamt höchstens 40.000 € pro Vorhaben
- bei Einzelmaßnahmen an Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 €
- bei Einzelmaßnahmen an Mehrfamilienhäusern auf 2.000 € pro Wohneinheit, doch insgesamt höchstens 20.000 € pro Zuwendungsbescheid
Ab Juli führt die BEG NWG diesen Zuschuss auch für Nichtwohngebäude ein. Wie bei Wohngebäuden sinken die Beratungskosten für die Bauherren auf die Hälfte – bis zur Obergrenze:
- von 10 € pro m2 Nettogrundfläche, doch insgesamt höchstens 40.000 € pro Vorhaben
Entsprechend wird die Obergrenze bei Einzelmaßnahmen festgelegt:
- auf 5 € pro m2 Nettogrundfläche, doch insgesamt höchstens 20.000 € pro Zuwendungsbescheid
Förderprogramme
Alte Förderprogramme verschwinden
Durch Übergang zur BEG entfallen viele Förderprogramme der KfW und vom BAFA:
- KfW »Energieeffizient Sanieren – Kredit« (151÷152)
- KfW »Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss« (430)
- KfW »Energieeffizient Bauen – Kredit« (153)
- KfW »Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung« (431)
- KfW »IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren« (217÷218)
- KfW »IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren« (220÷219)
- »KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren« (276÷277÷278)
- BAFA »Marktanreizprogramm (MAP)«
- BAFA »Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE – ohne BZH)«
- BAFA »Förderprogramm des Bundes für die Heizungsoptimierung (HZO)«
Der Wechsel von der herkömmlichen Förderung zur BEG beeinflusst nicht das KfW-Programm 433 »Zuschuss Brennstoffzelle«: Wie zuvor betreut die KfW diese spezielle Förderung, die neben der BEG läuft.
Neue Förderprogramme
- KfW-Programm »Wohngebäude – Zuschuss« (461)
- KfW-Programm »Wohngebäude – Kredit« (261, 262) – einschließlich der Kredite für Einzelmaßnahmen
- KfW-Programm »Nichtwohngebäude – Zuschuss« (463)
- KfW-Programm »Nichtwohngebäude – Kredit« (263) – einschließlich der Kredite für Einzelmaßnahmen
- BAFA-Programm »BEG EM – Zuschussvariante« seit Januar 2021
Details
- Tabellen zu den Konditionen der neuen KfW-Programme – auf der Extra-Seite von ENTECH
- Infos zur BEG EM im ENTECH-Artikel vom 18.01.2021
Ausblick
Sofortprogramm
Die BEG ist eng mit dem GEG verknüpft, das seit November 2020 frühere Bestimmungen wie die Energieeinsparverordnung EnEV zusammenfasst. Am 23. Juni 2021 beschloss die Bundesregierung ein »Klimaschutz Sofortprogramm«. Durch diesen Finanzplan würden sich Fördersätze und Anforderungen der BEG im Jahr 2022 ändern. Allerdings weiß niemand, wie die neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl ihre Erwartungen und Ziele anpassen wird: Das Sofortprogramm soll zum Bundeshaushalt für 2022 gehören, den der Bundestag erst später verabschieden wird. In den vergangenen Tagen sind viele Ankündigungen aus den Entwürfen verschwunden.
Standards für Effizienzhäuser
Immerhin ist in dieser Absichtserklärung die Zusage übrig geblieben, die Fördermittel der BEG um insgesamt 4,5 Milliarden € für 2022 und 2023 aufzustocken. Zudem soll das GEG bereits 2022 und nicht erst 2023 aktualisiert werden. Allgemein heißt es: »Neubaustandards werden angehoben«. Vorher beschrieb ein vertraulicher Entwurf konkrete Maßnahmen, die in der Endfassung nicht mehr auftauchen. So war in dieser früheren Version zu lesen: »Der bisherige Förderstandard EH-55 wird ab 2023 zum Neubaustandard für alle Gebäude (Äquivalent für Nicht-Wohngebäude (NWG))«. Entwicklung in den Folgejahren: »Eine weitere Anhebung auf EH-40-Standard wird für 2025 festgelegt«. Der zurückgezogene Entwurf erklärte zudem: »Die große klimapolitische Herausforderung im Gebäudesektor liegt in den Bestandsgebäuden«. Schlussfolgerung: »Die Fördermittel werden entsprechend stärker auf ambitioniertere Standards im Bestandsbereich konzentriert«, verkündete der Text seinerzeit, »die bisherigen Förderstandards KfW-100 und KfW-85 im Bestand entfallen. EE‑, NH-und Plus-Pakete werden gestärkt. Der Fördersatz für Dämmmaßnahmen wird in der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) um 10 Prozentpunkte angehoben«.
Einschränkungen und Erwartungen
Vorgesehen war eine Installationspflicht für Fotovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen »für alle Neubauten und bei größeren Dachsanierungen«. Ebenso ist inzwischen eine stärkere Förderung von Wärmepumpen entfallen. Im Sofortprogramm hat eine Aussage überlebt, die ähnlich in anderen Beschlüssen und Gesetzen zu finden ist: »Aus den Förderprogrammen des Bundes werden ab 2023 keine Heizungen mehr gefördert, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können«. Nun ist unsicher, welche Reformen zur energetischen Optimierung von Gebäuden tatsächlich ins GEG und in die BEG wandern werden. Indes spielen veraltete Stufen für Effizienzhäuser in der Praxis zur BEG keine Rolle. Damit könnte sich der Trend stabilisieren, dass die energetischen Ansprüche für Neubauten und Sanierungen wachsen und die zugehörige Förderung steigt.
KfW und BAFA verteilen Aufgaben im Januar 2023
Die BEG startete im Januar 2021 mit dem BAFA-Kreditprogramm für Einzelmaßnahmen. Im Juli folgen die KfW-Förderprogramme. Doch der Übergang zur BEG wird erst später abgeschlossen sein: Voraussichtlich ab Januar 2023 wird die KfW die Verantwortung für die Kreditprogramme tragen. Dann soll alleine das BAFA die Zuschüsse verwalten. Die KfW und das BAFA werden somit ihre Aufgaben übersichtlicher aufteilen. Die Förderrichtlinien zur BEG sollen bis 2030 gelten.