Für wenige Stunden wurden energieeffiziente Neubauten ab 20. April wieder gefördert: Die KfW Bankengruppe akzeptierte Anträge, aber der Etat war offensichtlich am selben Tag verbraucht. Anders als früher können Unternehmen und Privatleute in diesem Förderprogramm keine Zuschüsse erhalten, denn inzwischen bewilligt die KfW ausschließlich Kredite mit Tilgungszuschüssen. Außerdem sinken die Fördersätze nach bisherigen Informationen. Weitere Regeln sollen sich ändern. So müssten die Förderstufen höhere Ansprüche erfüllen. Eine Milliarde Euro stand für das reformierte Neubauprogramm bereit. Weil Bauherren diese Haushaltsmittel sofort ausgeschöpft haben, schließt sich eine Neubauförderung mit strengeren Konditionen an.
Laut offiziellen HInweisen entwirft das Wirtschaftsministerium für 2023 ein Förderprogramm »Klimafreundliches Bauen«: Damit könnte die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG enden – die BEG wurde erst 2021 schrittweise eingeführt, aber ab 24. Januar 2022 gestoppt. Für energetische Sanierungen setzte die Förderung nach BEG unverändert ab 22. Februar ein. Die plötzliche Unterbrechung im Januar hat vorerst Einzelmaßnahmen nicht betroffen. Minister Robert Habeck kündigt an: »Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern«.
Neubau ab 20. April
Förderstufen und Fördersätze im Neubau
Die Förderung von Neubauten als Effizienzhaus 55 ist schon im Januar erloschen. Es bleibt die Chance, die Planung an ein anderes Effizienzhaus anzupassen und einen neuen Förderantrag nach diesen Bedingungen zu stellen. Ab 20. April sollen im Neubau drei Förderstufen gelten. Das bisherige Effizienzhaus 40 ohne Zusätze würde dann entfallen.
Für eine Förderung ist mindestens ein Effizienzhaus 40 mit erneuerbaren Energien vorgeschrieben, solange der Etat ausreicht. Neben dieser EE-Klasse existieren demnächst die NH-Klasse und ausschließlich für Wohngebäude die Plus-Klasse. Für die EE-Klasse müssen nach den neuen Regeln mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammen. Darüber hinaus würde ein Effizienzgebäude die NH-Klasse erreichen, falls es das »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG« von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erhält. In der Plus-Klasse würden gebäudenahe Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert werden, und zusätzliche Kriterien für ein Effizienzhaus 40 Plus wären nach bislang bekannten Vorgaben zu erfüllen.
Gegenüber den alten Bedingungen würden vergleichbare Fördersätze auf die Hälfte sinken. Bei Neubauten hat der Gesetzgeber lediglich zwei Fördersätze für die drei Förderstufen festgelegt, wie offiziell veröffentlichte Hinweise zeigen:

Im Neubau zahlt KfW nach bisherigen Planungen keinen Zuschuss
Laut diversen Statistiken waren 2021 die Zuschüsse im Neubau besonders beliebt. Ohnehin scheinen Bauherren diese Art der Förderung gerne bei Sanierungen zu wählen. Bei Neubauten soll jetzt die Alternative zum Darlehen entfallen. Zumindest gewerbliche und private Interessenten an einer Förderung würden keinen Zuschuss erhalten. Ihnen blieben lediglich die Kredite mit Tilgungszuschuss. Die Einschränkungen sollen nicht die Sanierungen betreffen: Nach wie vor können diese Antragsteller zwischen Zuschuss und Kredit mit Tilgungszuschuss auswählen, wie die Übersichten der Förderprogramme zeigen. Ebenso können Kommunen im Neubau weiterhin zwischen Kredit- und Zuschussvariante entscheiden, wie online zu lesen ist.

Details im Neubau
Bei Neubauten würden also nach den künftigen Regeln die Tilgungszuschüsse niedriger als bisher liegen. Inzwischen nennt die KfW weitere Details für die Fördersummen:

BEG bis Jahresende
Im Neubau hat die Bundesregierung den Etat auf eine Millarde Euro gedeckelt, wie den Medien zu entnehmen ist: Das Förderprogramm ist beim Neustart am 20. April sofort ausgelaufen, denn dieses Geld ist verbraucht worden. »In einem zweiten Schritt wird […] die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt«, heißt es in einer Pressemitteilung. Nachhaltigkeit zählt jetzt als mögliche Voraussetzung für die Förderung energieeffizienter Neubauten. Der Übergang würde das erforderliche »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG« aufwerten. »Somit werden die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 und EH/EG 40 Erneuerbare Energien (EE) nicht mehr angeboten«, ist online bei der Initiative »Deutschland macht’s effizient« zu lesen: »Gefördert werden nur noch die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen 40 Nachhaltigkeit (NH)«. Ferner läuft diese Neubauförderung spätestens zum Jahresende aus, wie die zugehörigen Dokumente festschreiben.
Wirtschaftsministerium und KfW entwickeln »Klimafreundliches Bauen«
»Ab Anfang Januar 2023 soll schließlich das Förderprogramm ›Klimafreundliches Bauen‹ starten«, erklärt »Deutschland macht’s effizient« in den »Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG«. Diese sogenannten FAQ erläutern, dass die Bundesregierung das QNG weiter entwickeln wolle. Konsequenz für »Klimafreundliches Bauen«: »Dieses Programm wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude stärker in den Fokus stellen und so ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen setzen«. Die Pressemitteilung zur BEG für Neubauten enthält keine Einzelheiten zur umfassenden Reform, denn »die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet«.
