Durchgestrichenes Haus aus Dollar-Scheinen

Anträge für Neubau: Zuschüsse ent­fallen, und För­der­be­träge sinken

Für wenige Stunden wurden ener­gie­ef­fi­zi­ente Neu­bauten ab 20. April wieder geför­dert: Die KfW Ban­ken­gruppe akzep­tierte Anträge, aber der Etat war am selben Tag ver­braucht. Anders als früher können Unter­nehmen und Pri­vat­leute in diesem För­der­pro­gramm keine Zuschüsse erhalten, denn die KfW bewil­ligt aus­schließ­lich Kredite mit Til­gungs­zu­schüssen. Außerdem sinken die För­der­sätze. Weitere Regeln ändern sich. So erfüllen die För­der­stufen höhere Ansprüche. Eine Mil­li­arde Euro stand für das refor­mierte Neu­bau­pro­gramm bereit. Weil Bau­herren diese Haus­halts­mittel sofort aus­ge­schöpft haben, schließt sich eine Neu­bau­för­de­rung mit stren­geren Kon­di­tionen an.

Für 2023 ent­wirft das Wirt­schafts­mi­nis­te­rium ein För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­li­ches Bauen«: Damit soll die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG enden – die BEG wurde erst 2021 schritt­weise ein­ge­führt, aber ab 24. Januar 2022 gestoppt. Für ener­ge­ti­sche Sanie­rungen setzte die För­de­rung nach BEG unver­än­dert ab 22. Februar ein. Die plötz­liche Unter­bre­chung im Januar hat Ein­zel­maß­nahmen nicht betroffen. Minister Robert Habeck kündigt an: »Der Neu­start der Neu­bau­för­de­rung geht mit einer schritt­weisen Neu­aus­rich­tung der Neu­bau­för­de­rung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nach­hal­tig­keit und Effi­zienz aus­zu­richten. Par­allel werden wir prio­ritär die drin­gend not­wen­dige Sanie­rung fördern«.

Neubau ab 20. April

För­der­stufen und För­der­sätze im Neubau

Die För­de­rung von Neu­bauten als Effizienz­haus 55 ist schon im Januar erlo­schen. Es bleibt die Chance, die Planung an ein anderes Effizienz­haus anzu­passen und einen neuen För­der­an­trag nach diesen Bedin­gungen zu stellen. Ab 20. April gelten im Neubau drei För­der­stufen. Das bis­he­rige Effizienz­haus 40 ohne Zusätze entfällt.

Für eine För­de­rung ist min­des­tens ein Effizienz­haus 40 mit erneu­er­baren Ener­gien vor­ge­schrieben, solange der Etat aus­reicht. Neben dieser EE-Klasse exis­tieren die NH-Klasse und aus­schließ­lich für Wohn­ge­bäude die Plus-Klasse. Für die EE-Klasse müssen min­des­tens 55 Prozent der Wärme- und Käl­te­ver­sor­gung des Gebäudes aus erneu­er­baren Ener­gien stammen. Ein Effizienz­gebäude erreicht die NH-Klasse, wenn es das »Qua­li­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude QNG« von einer akkre­di­tierten Zer­ti­fi­zie­rungs­stelle erhält. In der Plus-Klasse werden gebäu­de­nahe Anlagen zur Strom­erzeu­gung aus erneu­er­baren Ener­gien instal­liert, und zusätz­liche Kri­te­rien für ein Effizienz­haus 40 Plus sind zu erfüllen.

Gegen­über den alten Bedin­gungen sinken ver­gleich­bare För­der­sätze auf die Hälfte. Bei Neu­bauten hat der Gesetz­geber ledig­lich zwei För­der­sätze für die drei För­der­stufen festgelegt:

Über­sicht Neubau 20.4.2022 Deutsch­land macht’s effizient

Im Neubau zahlt KfW keinen Zuschuss

2021 waren die Zuschüsse im Neubau beson­ders beliebt. Ohnehin wählen Bau­herren diese Art der För­de­rung gerne bei Sanie­rungen. Bei Neu­bauten ent­fällt jetzt die Alter­na­tive zum Dar­lehen. Zumin­dest gewerb­liche und private Inter­es­senten an einer För­de­rung erhalten keinen Zuschuss. Ihnen bleiben die Kredite mit Tilgungs­zuschuss. Die Ein­schrän­kungen betreffen nicht die Sanie­rungen: Nach wie vor können diese Antrag­steller zwi­schen Zuschuss und Kredit mit Tilgungs­zuschuss aus­wählen. Ebenso können Kom­munen im Neubau wei­terhin zwi­schen Kredit- und Zuschuss­variante entscheiden.

»Das rote Haus« Firmengebäude in Bonn
Neubau Fir­men­ge­bäude Bild: KfW | Hein­rich Völkel, Ostkreuz

Details im Neubau

Bei Neu­bauten liegen also die Til­gungs­zu­schüsse nied­riger als bisher. Inzwi­schen nennt die KfW weitere Details für die Fördersummen:

KfW zeigt Übersicht zu Beträgen im Neubau
Über­sicht zu Beträgen im Neubau 20.4.2022 KfW

BEG bis Jahresende

Im Neubau hat die Bun­des­re­gie­rung den Etat auf eine Mil­larde Euro gede­ckelt: Das För­der­pro­gramm ist beim Neu­start am 20. April sofort aus­ge­laufen, denn dieses Geld ist ver­braucht worden. »In einem zweiten Schritt wird […] die Neu­bau­för­de­rung im Pro­gramm EH40-Nach­hal­tig­keit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchs­vol­leren Kon­di­tionen fort­ge­führt«, heißt es in einer Pres­se­mit­tei­lung. Nach­hal­tig­keit zählt jetzt als Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ener­gie­ef­fi­zi­enter Neu­bauten. Der Über­gang wertet das erfor­der­liche »Qua­li­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude QNG« auf. »Somit werden die Effizienz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäude-Stufe 40 und EH/​EG 40 Erneu­er­bare Ener­gien (EE) nicht mehr ange­boten«, ist online bei der Initia­tive »Deutsch­land macht’s effi­zient« zu lesen: »Geför­dert werden nur noch die Effizienz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäude-Stufen 40 Nach­hal­tig­keit (NH)«. Ferner läuft diese Neu­bau­för­de­rung spä­tes­tens zum Jah­res­ende aus.

Wirt­schafts­mi­nis­te­rium und KfW ent­wi­ckeln »Kli­ma­freund­li­ches Bauen«

»Ab Anfang Januar 2023 soll schließ­lich das För­der­pro­gramm ›Kli­ma­freund­li­ches Bauen‹ starten«, erklärt »Deutsch­land macht’s effi­zient« in den »Ant­worten auf häufig gestellte Fragen zur BEG«. Diese soge­nannten FAQ erläu­tern, dass die Bun­des­re­gie­rung das QNG weiter ent­wi­ckeln wolle. Kon­se­quenz für »Kli­ma­freund­li­ches Bauen«: »Dieses Pro­gramm wird ins­be­son­dere die Treib­hausgas-Emis­sionen im Lebens­zy­klus der Gebäude stärker in den Fokus stellen und so ein Signal für die Neu­aus­rich­tung auf nach­hal­tiges Bauen setzen«. Die Pres­se­mit­tei­lung zur BEG für Neu­bauten enthält keine Ein­zel­heiten zur umfas­senden Reform, denn »die genaue Jus­tie­rung des Pro­grammes wird noch erarbeitet«.

Dachbegrünung vom Künstler Friedensreich Hundertwasser
Sym­bol­bild »Kli­ma­freund­li­ches Bauen« Renate Ober­inger | Wiki­media | CC BY 3.0