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01Mai/20
Zeichnung vom Umriss der Innenstadt Münster

Münster ver­bes­sert För­de­rung Alt­bau­sa­nie­rung und Neubauten

In der Stadt Münster tritt mit Wirkung zum 1. Mai 2020 eine neues För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« in Kraft. Die jähr­liche Gesamt­för­der­summe ist gegen­über den Vor­jahren auf 4,5 Mil­lionen € ver­zehn­facht worden. Seit 20 Jahren liegt der Schwer­punkt der städ­ti­schen För­de­rung auf der Alt­bau­sa­nie­rung. Nun begüns­tigt die Stadt Münster auch Neu­bauten und die Instal­la­tion von Anlagen zur Nutzung erneu­er­barer Ener­gien. Damit wird das eta­blierte För­der­pro­gramm »Ener­gie­ein­spa­rung und Alt­bau­sa­nie­rung in der Stadt Münster« abge­löst und erweitert.

1. »För­der­bau­stein Altbausanierung«

Die eta­blierte För­de­rung von Dämm­maß­nahmen über gestaf­felte Zuschüsse pro Qua­drat­meter ver­bes­serter Fläche der Gebäu­de­hülle bleibt erhalten. Die Anfor­de­rungen an die Dämm­qua­li­täten bleiben unver­än­dert – ebenso Zuschläge für öko­lo­gi­sche Dämm­stoffe. Das Bonus­system für ganz­heit­liche Dämm­maß­nahmen wird erwei­tert. Neu sind För­de­rungen im Bereich der Anla­gen­technik wie Hei­zungs­aus­tauch­pau­schalen oder die För­de­rung einer Foto­voltaik­anlage bei gleich­zei­tiger Dach­däm­mung. Es werden nun auch neuere Gebäude geför­dert: Diese müssen vor dem 1. Januar 2002 bezugs­fertig gewesen sein – vorher galt der Stichtag 1. Januar 1995. Weg­ge­fallen ist die Grö­ßen­be­gren­zung auf Wohn­flä­chen in Eigen­heimen von unter 150 qm. Zusätz­lich kann ein vor­zei­tiger Bau­be­ginn nun geneh­migt werden, sodass mit der Geneh­mi­gung keine Nach­teile für die För­der­mittel entstehen.

Die Kopp­lung an eine vor­he­rige unab­hän­gige Energie­beratung bleibt eben­falls bestehen: Es muss ein Gut­achten nach den Kri­te­rien der BAFA-Energie­beratung für Wohn­ge­bäude erstellt werden.

Ebenso müssen bedarfs­ba­sierte Ener­gie­aus­weise vor und nach der Sanie­rung vor­ge­legt werden.

Ins­ge­samt ent­stehen dem Antrags­steller nur geringe Kosten: Für ein typi­sches Ein­fa­mi­li­en­wohn­haus beträgt der zu tra­gende Eigen­an­teil etwa 350 €.

Anschlag auf Litfaßsäule für geförderte Altbausanierung Münster
Münster wirbt für geför­derte Altbausanierung

Ebenso müssen bedarfs­ba­sierte Ener­gie­aus­weise vor und nach der Sanie­rung vor­ge­legt werden.

Ins­ge­samt ent­stehen dem Antrags­steller nur geringe Kosten: Für ein typi­sches Ein­fa­mi­li­en­wohn­haus beträgt der zu tra­gende Eigen­teil etwa 350 €.

Geför­dert werden (Auszüge):

  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Einbau neuer Fenster und Außentüren
  • Außen­wand­däm­mung
  • Kern­däm­mung
  • Innen­wand­däm­mung
  • Dämmung der Kel­ler­decke oder des untersten Geschossbodens
  • Hei­zungs­aus­tausch
  • Einbau ener­gie­spa­render Lüftungsanlagen
  • Einen Bonus gibt es für den Einsatz öko­lo­gi­scher oder umwelt­freund­li­cher Dämmstoffe
  • Eben­falls gibt es einen Bonus bei »ganz­heit­li­cher Gebäudedämmung«
  • Ein Lüf­tungs­kon­zept, eine Luft­dicht­heits­mes­sung und »die Opti­mie­rung des Hei­zungs­sys­tems über die Durch­füh­rung eines hydrau­li­schen Abgleichs« werden eben­falls bezuschusst.

2. »För­der­bau­stein Effi­zienz im Neubau«

Große Ver­än­de­rungen gibt es bei dem För­der­bau­stein Neubau. Die bis­he­rige För­de­rung der ener­ge­ti­schen Qua­li­täts­si­che­rung wurde auf 1100 € ver­dop­pelt. Zusätz­lich gibt es nun eine För­de­rung in Höhe von 21000 € für ein Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­haus oder 10000 € je Wohn­ein­heit, maximal jedoch 40000 € je Gebäude. Dazu muss der Trans­missions­wärme­ver­lust des Neubaus die Vor­gaben der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung EnEV um min­des­tens 40 Prozent unter­schreiten. In der KfW-Sprache würde dies ein Ener­gie­ef­fi­zi­enz­haus 45 dar­stellen, aber nur in Bezug auf den H’T (»Spe­zi­fi­scher Trans­mis­si­ons­wär­me­ver­lust­kof­fef­fi­zient« = Mit­tel­wert für die Dämm­qua­lität der Gebäu­de­hülle inkl. der Wär­me­brü­cken), nicht den QP (»Pri­mär­ener­gie­be­darf« = Umwelt­be­las­tung durch die Ver­wen­dung von Energie für Heizen und Brauch­warm­wasser). Eine Kumu­la­tion mit För­der­mit­teln der KfW ist aus­drück­lich nicht möglich.

Wenn das Land Nord­rhein-West­falen einem Haus­halt Wohn­raum­för­de­rung für ein neues Eigen­heim bewil­ligt, gibt es einen wei­teren Zuschuss von 4000 €.

3. »För­der­bau­stein Erneu­er­bare Energien«

Bisher wurden in der Richt­linie ledig­lich Foto­vol­ta­ik­an­lagen mit sta­tio­nären Bat­te­rie­spei­cher­sys­temen gefördert.

Nun soll auch der sinn­volle Einsatz erneu­er­barer Ener­gien zur Wär­me­ver­sor­gung und der Ausbau der Foto­voltaik in Berei­chen, in denen die För­de­rung nach Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz EEG nicht gut greift, ver­mehrt ange­stossen werden.

Die Maß­nahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errich­tenden Gebäuden förderfähig.

Anschlag auf Litfaßsäule für geförderte Fotovoltaik in Münster
Münster fördert Fotovoltaikanlagen

Nun soll auch der sinn­volle Einsatz erneu­er­barer Ener­gien zur Wär­me­ver­sor­gung und der Ausbau der Foto­voltaik in Berei­chen, in denen die För­de­rung nach Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz EEG nicht gut greift, ver­mehrt ange­stossen werden.

Die Maß­nahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errich­tenden Gebäuden förderfähig.

Kom­bi­na­tion mit wei­teren Förderprogrammen

Die »Kumu­la­tion« – so die För­der­fach­sprache für die Kom­bi­nier­bar­keit – mit vielen wei­teren För­der­pro­grammen ist zulässig. Die wich­tigsten sind:

  • »Energie­effizient Sanieren« der KfW (151÷152 oder 430) mit Tilgungszuschüssen/​Zuschüssen ab 20 Prozent
  • »Erneu­er­bare Ener­gien« vom BAFA mit Zuschüssen von 20 Prozent bis 45 Prozent
  • »Proges« des Landes NRW mit Zuschüssen für diverse Anla­gen­tech­niken (zum Bei­spiel 90 €/​qm Solarkollektorfläche)

Das sind bei weitem noch nicht alle Pro­gramme, die bei der Alt­bau­sa­nie­rung, beim Neubau oder der Sanie­rung der Hei­zungs­an­la­gen­technik in Frage kommen. Die Kumu­lier­bar­keit ist zwar häufig möglich, folgt aber auch bestimmten Regeln. Im Rahmen von Ener­gie­be­ra­tungen werden Sie dazu aus­führ­lich beraten, um Ihre Maß­nahmen qua­li­tativ und för­der­tech­nisch zu optimieren.

Energie­beratung ist wichtig

Aus­gangs­punkt sollte immer eine Energie­beratung sein. Wir erklären Ihnen die Vor­ge­hens­weise und die För­de­rung unsere Leis­tungen. Für die För­de­rung durch die Stadt Münster ist diese zwin­gend not­wendig, und die KfW emp­fiehlt die vor­he­rige Energie­beratung eben­falls. Ohne fun­dierte Kennt­nisse über Ihr Gebäude und Ihre Vor­haben, die mit der Bera­tung erlangt werden, ist keine Opti­mie­rung möglich.

Das Pla­nungs­büro ENTECH erläu­tert gerne die Richt­linie. Einen ersten Über­blick, der auch die Ver­än­de­rungen gegen­über der alten Richt­linie über­sicht­lich dar­stellt, finden Sie hier in der Gegen­über­stel­lung.

Als zer­ti­fi­zierte Experten für Ener­gie­effi­zienz leiten wir Sie durch das Antrags­ver­fahren und leisten die Energie­beratung, die teils in diesem För­der­pro­gramm zwin­gend vor­ge­schrieben ist.

Hier stellen wir Ihnen wich­tige Antrags­un­ter­lagen zur Verfügung:

Gegenüberstellung der alten und neuen Richtlinie
Über­sicht­liche Gegen­über­stel­lung der alten und neuen Richtlinie
16Apr/20
BAFA Hauptgebäude

För­der­mittel Ener­gie­effi­zienz und Fristen Energieaudit

Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium ver­spricht, För­der­mittel in der aktu­ellen Krise durch das Coro­na­virus nicht umzu­schichten: »Die Haus­halts­mittel für unsere bestehenden För­der­pro­gramme im Bereich Ener­gie­effi­zienz und erneu­er­bare Ener­gien bleiben unver­än­dert gesi­chert«, heißt es in einem Rund­schreiben, »hierzu zählt ins­be­son­dere die Bun­des­för­de­rung für Ener­gie­effi­zienz in der Wirt­schaft – Zuschuss, Kredit und För­der­wett­be­werb.« Das Minis­te­rium kündigt außerdem an, die Pflicht für ein Ener­gie­audit nach DIN EN 16247–1 in der nächsten Zeit nicht zu über­prüfen: »Das BAFA wird daher Unter­nehmen, die ihr Ener­gie­audit auf­grund der Corona-Pan­demie nicht frist­ge­recht durch­führen können, nicht sanktionieren.«

Nach wie vor gehört aller­dings eine Vor-Ort-Bege­hung zu einem Ener­gie­audit: »Somit ist das Ener­gie­audit erst voll­ständig abge­schlossen, wenn auch die Vor-Ort-Bege­hung durch­ge­führt wurde«, infor­miert das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA auf seiner Website.

Wie zuvor ist es also möglich, Anträge für die För­der­pro­gramme zur Ener­gie­effi­zienz zu stellen. Die gesamten vor­ge­se­henen För­der­mittel sollen nicht in die Corona-Hilfs­pa­kete fließen: »Denn unsere inves­tiven För­der­pro­gramme leisten einen wich­tigen Beitrag zur Sta­bi­li­sie­rung der Kon­junktur in Deutsch­land, der gerade vor dem Hin­ter­grund der abträg­li­chen wirt­schaft­li­chen Wir­kungen der Corona-Pan­demie unver­än­dert weiter auf­recht erhalten bleiben soll«, erklärt Abtei­lungs­leiter Thorsten Herdan aus dem Ministerium.

Die der­zei­tigen Belas­tungen recht­fer­tigten Ver­spä­tungen bei anste­henden Ener­gie­au­dits, ist im Rund­schreiben zu lesen: »Im Rahmen seines Ermes­sens­spiel­raums wird das BAFA viel­mehr von einem unver­schul­deten Frist­ver­säumnis aus­gehen.« Unter­nehmen sind nicht mal ver­pflichtet, die Ver­zö­ge­rung dem BAFA anzu­kün­digen. Ent­gegen der bis­he­rigen Praxis kon­trol­liert das BAFA nicht durch Stich­proben, ob die betrof­fenen Nicht-KMU pünkt­lich ihr Ener­gie­audit durch­führen. Aller­dings können sich diese Unter­nehmen nicht befreien lassen: Nach der Krise müssen sie das Audit oder Reaudit nach­holen. Das BAFA wird recht­zeitig auf seiner Website »eine ange­mes­sene Frist« setzen und dann eine indi­vi­du­elle Begrün­dung für eine Ver­zö­ge­rung ver­langen – zum Bei­spiel »wegen Coro­na­krise kein Betre­tungs­recht durch Externe«, for­mu­liert das BAFA auf seinen Internet-Seiten.

Etwas mehr Aufwand ist mit einem lau­fenden Ener­gie­audit ver­bunden, falls betrieb­liche Ein­schrän­kungen durch das Coro­na­virus einst­weilen die not­wen­dige Vor-Ort-Bege­hung ver­hin­dern. Eine Doku­men­ta­tion für den Auf­schub könne erläu­tern, ob etwa »begrün­dete Ver­dachts­fälle bestanden, der Betrieb kom­plett oder für Externe (Ener­gie­au­di­toren) geschlossen wurde oder es aus anderen Gründen nicht möglich war, dem Geschäfts­be­trieb normal nach­zu­gehen« – so das BAFA auf der Website: »Je aus­führ­li­cher die Doku­men­ta­tion ist, desto hilf­rei­cher ist es für die Beur­tei­lung.« Wenn das Unter­nehmen »die Corona-bedingte Aus­nah­me­si­tua­tion« über­wunden hat, muss es die Vor-Ort-Bege­hung »unver­züg­lich« nachziehen.

Auch unter den unge­wöhn­li­chen Umständen berät das Pla­nungs­büro ENTECH zuver­lässig über För­der­mittel für ener­ge­ti­sche Maß­nahmen – über die ver­än­derten Abläufe infor­miert ein eigener Artikel. In diesem geson­derten Beitrag ist ebenso zu erfahren, wie die Ener­gie­be­rater Sie beim Ener­gie­audit und bei der Vor-Ort-Bege­hung unterstützen. 

15Mrz/20
Anstecknadel NRW

För­der­pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« beendet Pause

Nach einer drei­mo­na­tigen Pause nimmt die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg wieder För­der­an­träge für das lan­des­weit gel­tende Pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« an: Seit Februar warten Zuschüsse für den Einsatz moderner Technik zum Kli­ma­schutz. Frei­be­rufler, Gemeinden, kom­mu­nale Ein­rich­tungen, Pri­vat­per­sonen und Unter­nehmen erhalten diese Zuwen­dungen für Maß­nahmen zur Energieeffizienz.

Unter dem Dach des För­der­pro­gramms »progres.nrw« gilt für den Schwer­punkt »Markt­ein­füh­rung« eine eigene Richt­linie, die »Tech­niken zur Nutzung uner­schöpf­li­cher Ener­gie­quellen und der ratio­nellen Ener­gie­ver­wen­dung« auf dem Markt durch­setzen soll. In Nord­rhein-West­falen sinkt durch dieses För­der­pro­gramm der eigene Aufwand für eine Gebäu­de­sa­nie­rung oder eine Nach­rüs­tung ener­gie­spa­render Anlagen.

Unter­stüt­zung über »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« ist möglich für:

  1. Lüf­tungs­an­lagen und Lüf­tungs­ge­räte mit Wärmerückgewinnung
  2. gewerb­liche Anlagen zur Ver­wer­tung von Abwärme
  3. ther­mi­sche Solaranlagen
  4. sta­tio­näre elek­tri­sche Bat­te­rie­spei­cher in Ver­bin­dung mit einer neu zu errich­tenden Foto­voltaik­anlage – geför­dert wird seit Mitte März 2020 der Bat­te­rie­spei­cher und das zum Betrieb erfor­der­liche Batteriemanagementsystem 
  5. Was­ser­kraft­an­lagen
  6. Wär­me­über­ga­be­sta­tionen
  7. Bio­mas­se­an­lagen in Ver­bin­dung mit einer ther­mi­schen Solaranlage
  8. Wärme- und Kältespeicher
  9. Wärme- und Kältenetze
  10. ober­flä­chen­nahe Geo­thermie – Boh­rungen und Erdwärmekollektoren
  11. Anlagen, Maß­nahmen und Studien, an denen beson­deres Lan­des­in­ter­esse besteht
  12. Wohn­ge­bäude im Pas­siv­haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen
  13. Wohn­ge­bäude im Drei-Liter-Haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen
Mann in Schutzkleidung macht Notizen vor Anlage zur Abwärmenutzung
Anlage zur Abwärmenutzung
Blick auf Baustelle einer Gebäudesanierung zum Passivhaus
Sanie­rung zum Passivhaus

Die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg als ver­ant­wort­liche Behörde für ganz NRW weist darauf hin, dass die Vor­schriften genau zu beachten sind. So darf ein Antrag­steller erst los­legen, wenn er den Bewil­li­gungs­be­scheid in Händen hält: Bereits der Ver­trags­ab­schluss über den Kauf oder die Instal­la­tion einer Anlage mar­kiert die zeit­liche Grenze, sodass die Kunden eine Rei­hen­folge für ihre Ent­schei­dungen fest­legen sollten. Spä­tes­tens am 20. November 2020 muss der För­der­an­trag der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg vor­liegen: Danach ruht »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« erneut für einige Wochen oder Monate.

Ande­rer­seits erleich­tert progres.nrw die Kos­ten­pla­nung, zumal dieses För­der­pro­gramm mit Mitteln vom Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA und von der KfW Ban­ken­gruppe kom­bi­niert werden kann – so lange die Summe der Zuwen­dungen nicht die Aus­gaben für das Projekt über­schreitet. Außerdem ist eine Baga­tell­grenze ein­zu­halten: Die För­de­rung nach progres.nrw ent­fällt, falls das Vor­haben weniger als 350 € kostet. Geld aus progres.nrw fließt ledig­lich für Maß­nahmen in Nord­rhein-West­falen. Eine Repa­ratur, Ersatz­maß­nahme, Ersatz­teil­be­schaf­fung sowie eine gesetz­lich vor­ge­schrie­bene oder behörd­lich ange­ord­nete Maß­nahme ist von dieser För­de­rung aus­ge­schlossen. Nicht­pri­vate Antrag­steller müssen För­der­höchst­grenzen der EU und De-minimis-Regeln einhalten.

In einer Pres­se­mit­tei­lung betrachtet das NRW-Wirt­schafts­mi­nis­te­rium das För­der­pro­gramm als Erfolg: »Die Anzahl der bewil­ligten Zuwen­dungs­be­scheide ist von etwas über 7000 im Jahr 2017 auf über 8000 im Jahr 2018 ange­stiegen.« Im Jahr 2019 sei eine Gesamt­för­der­summe von rund 23,5 Mil­lionen € für ins­ge­samt 8700 Anträge aus­ge­schüttet worden, heißt es ein Jahr später. Das Minis­te­rium nennt geo­ther­mi­sche Boh­rungen, Bat­te­rie­spei­cher, Woh­nungs­lüf­tungs­an­lagen und solar­ther­mi­sche Anlagen als bis­he­rige Schwer­punkte von »progres.nrw – Markteinführung«.

Das Pla­nungs­büro ENTECH infor­miert gerne über die Details und die Hürden von »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung«. Vorab bietet der prak­ti­sche Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW einen Über­blick von För­der­pro­grammen des Bundes und des Landes Nord­rhein-West­falen.

14Feb/20
Mehrfamilienhaus mit Sanierungsbedarf

BAFA Zuschüsse steigen für Energie­beratung Wohngebäude

Unter dem Strich werden Ener­gie­be­ra­tungen für Wohn­ge­bäude güns­tiger etwa für Eigen­tümer, Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften und Pächter: Die Bun­des­för­de­rung für Energie­beratung für Wohn­ge­bäude (EBW) ist zum 1. Februar gestiegen. Das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA erhöht den Zuschuss für Ener­gie­be­ra­tungen bei Wohn­ge­bäuden (Vor-Ort-Bera­tung, indi­vi­du­eller Sanie­rungs­fahr­plan) von 60 Prozent auf 80 Prozent des anfal­lenden Hono­rars vom Energieberater.

Für ein Ein­fa­mi­lien- oder Zwei­fa­mi­li­en­haus liegt die Ober­grenze bei 1300 €: Damit fließen bis zu 500 € mehr für diese Art der För­de­rung. Ab drei Wohn­ein­heiten unter­stützt das BAFA die Energie­beratung mit maximal 1700 € statt bisher 1100 €.

Wenn der qua­li­fi­zierte Ener­gie­be­rater den Bericht und einen zuge­hö­rigen Sanie­rungs­fahr­plan auf einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung erläu­tert, bietet das BAFA eine ein­ma­lige Zuwen­dung von höchs­tens 500 €. Diese Prä­sen­ta­tion soll den Eigen­tü­mern helfen, ihre unter­schied­li­chen Inter­essen mit­ein­ander abzu­stimmen und die pas­sende Moder­ni­sie­rung ihres Wohn­ge­bäudes zu vereinbaren.

Der Eigen­an­teil für die Energie­beratung kann durch zusätz­liche För­de­rungen von Kom­munen oder Bun­des­län­dern auf zehn Prozent des Hono­rars schrumpfen – dieser Rest ist immer aus eigener Tasche zu zahlen.

Damit das BAFA die För­de­rung geneh­migt, muss das Wohn­ge­bäude in Deutsch­land liegen und der Bau­an­trag vor min­des­tens zehn Jahren gestellt worden sein – damit ersetzt der neue Zeit­rahmen die bislang feste Datums­grenze des Bau­an­trags 31. Januar 2002. Zudem müssen Kleine und Mitt­lere Unter­nehmen KMU die Leis­tungen für die Energie­beratung auf ihre soge­nannten De-Minimis-Bei­hilfen anrechnen lassen. Größere Unter­nehmen nach EU-Defi­ni­tion sind von dieser För­de­rung aus­ge­schlossen. Hin­gegen können Ein­rich­tungen für gemein­nüt­zige, mild­tä­tige oder kirch­liche Zwecke ebenso die Vor-Ort-Bera­tung nutzen.

Nach dem Auftrag für die Vor-Ort-Bera­tung stellt der Ener­gie­be­rater den För­der­an­trag im Namen des Kundens, auf den also kein zusätz­li­cher Stress durch For­mu­lare wartet. Die Abrech­nung läuft ähnlich unbü­ro­kra­tisch: Eine Vor­leis­tung für das Gesamt­ho­norar ent­fällt – es ist ledig­lich der Eigen­an­teil zu über­weisen. Der Ener­gie­be­rater erhält den Zuschuss direkt vom BAFA, nachdem er seine Auf­gaben erle­digt hat.

Sanierungsbedürftiges Zweifamilienhaus mit Flecken und Algenbewuchs auf dem hellen Putz
Vor-Ort-Bera­tung liefert Hin­weise für sinn­volle Sanierung

Die Vor-Ort-Bera­tung geht weit über die Erhe­bungen für einen Ener­gie­aus­weis hinaus: Sie führt zu detail­lierten Infor­ma­tionen und Ver­gleichs­mög­lich­keiten, um den Ener­gie­ver­brauch nach­voll­ziehen und bewerten zu können. Auf Basis einer umfas­senden Bestands­auf­nahme erfährt der Kunde, wie er sein Wohn­ge­bäude in ein KfW-Effizienz­haus umge­stalten kann. Alter­nativ kann er einen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan zur Opti­mie­rung der Ener­gie­effi­zienz erhalten – mit diesen Vor­schlägen lassen sich sinn­volle Maß­nahmen zur ener­ge­ti­schen Sanie­rung Schritt für Schritt erledigen.

Die Vor-Ort-Bera­tung hilft, kein Geld für ineff­zi­ente Arbeiten am Wohn­ge­bäude zu ver­schwenden. Dabei weist der Ener­gie­be­rater auf KfW-För­der­pro­gramme etwa zur Sanie­rung (beson­ders Pro­gramme 151 und 430) oder zur qua­li­täts­si­chernden Bau­be­glei­tung hin. Bei der Bau­be­glei­tung (Pro­gramm 431) über­nimmt die KfW bis zu 4000 € von der Hälfte der Kosten eines Experten für Energieeffizienz.

Indes exis­tiert keine Pflicht, anschlie­ßend die vor­ge­schla­genen Maß­nahmen durch­zu­führen. Doch wenn der Bauherr Zuschüsse oder Kredite für solch ein Vor­haben bean­sprucht, emp­fiehlt die KfW eine Vor-Ort-Bera­tung für den Ein­stieg in das Projekt. Ohnehin ist zum Bei­spiel in Münster diese Energie­beratung für Wohn­ge­bäude vor­ge­schrieben, damit die Stadt weitere Zuschüsse bewilligt. 

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Zusammen mit Ihnen erstellen wir den Fahr­plan zu effi­zi­enten Maß­nahmen und opti­malen Fördermitteln.

08Jan/20
Alte Fenster mit beschädigten und schmutzigen Rahmen

KfW-För­de­rung für Ener­gief­fi­zienz bei Gebäuden 2020

Die KfW hat ver­öf­fent­licht, welche erheb­li­chen Ver­bes­se­rungen bei den För­der­pro­grammen für Gebäude ab 24. Januar 2020 gelten. 

Erhö­hung von Zuschüssen/​Tilgungszuschüssen

Bei der Sanie­rung von Wohn­ge­bäuden erhöht die KfW in der Kre­dit­va­ri­ante (151, 152) den Tilgungs­zuschuss um 12,5 Pro­zent­punkte und in der Zuschuss­va­ri­ante (430) den Inves­ti­ti­ons­zu­schuss um 10,0 Pro­zent­punkte. Die Til­gungs­zu­schüsse (153) für den Neubau von Wohn­ge­bäuden steigen um 10,0 Prozentpunkte. 

Bei Nicht­wohn­ge­bäuden (277, 278 etc.) werden die Til­gungs­zu­schüsse in der Sanie­rung von KfW-Effi­zi­enz­ge­bäuden um 10,0 Pro­zent­punkte erhöht, für Ein­zel­maß­nahmen um 15 Pro­zent­punkte. Beim Neubau von Nicht­wohn­ge­bäuden (276 etc.) bleiben die Til­gungs­zu­schüsse (leider) unverändert.

Diese Ände­rungen gelten für Anträge, die ab dem 24.01.2020 bei der KfW ein­gehen (Wohn­ge­bäude) bezie­hungs­weise zuge­sagt werden (Nicht­wohn­ge­bäude).

Erhö­hung von Zuschüssen/​Tilgungszuschüssen

Die För­der­höchst­be­träge werden für Wohn­ge­bäude auf 120.000 € pro Wohn­ein­heit erhöht.

Diagramm »Energieeffizient Sanieren (Nichtwohngebäude) Förderstufen«
Ände­rungen bei Nicht­wohn­ge­bäuden in der Sanie­rung Bild: KfW
Diagramm »Energieeffizient Bauen (Wohngebäude) Förderstufen«
Ände­rungen bei Neu­bauten (Wohn­ge­bäude) Bild: KfW
Diagramm »Energieeffizient Sanieren: Kredit und Zuschuss (Wohngebäude) Förderstufen«
Ände­rungen bei Wohn­ge­bäuden in der Sanie­rung Bild: KfW

Ein erster Kom­mentar: Das sind für die­je­nigen, die sanieren oder neu bauen möchten, erheb­liche Ver­bes­se­rungen! Es ist zu ver­muten, dass in den nächsten Tagen weitere Details dazu ver­öf­fent­lich werden, zum Bei­spiel ange­passte Merkblätter.

Kon­tak­tieren Sie uns: Wir beraten Sie gerne spe­zi­fisch für Ihr Vor­haben und ver­sorgen Sie mit Informationen.

18Okt/19
Alte Fenster mit beschädigten und schmutzigen Rahmen

Bun­des­re­gie­rung will Steu­er­vor­teile für Sanie­rungen in Gesetz schreiben

Die Bun­des­re­gie­rung hat Mitte Oktober beschlossen, ener­ge­ti­sche Sanie­rungen von selbst genutzten Wohn­ge­bäuden ab 1. Januar 2020 steu­er­lich zu fördern. Die bis­he­rigen Kredit- und Zuschuss­pro­gramme sollen weiter laufen und alter­nativ zur Ver­fü­gung stehen.

Die Ände­rung im Steu­er­recht gehört zu den Reformen des »Kli­ma­schutz­pro­gramms 2030«: Bereits Ende Sep­tember ent­hielten die ersten »Eck­punkte« das Ziel, dass »Gebäu­de­be­sitzer aller Ein­kom­mens­klassen« ihre Auf­wen­dungen für Sanie­rungen steu­er­lich absetzen können. Jetzt will die Bun­des­re­gie­rung das Ein­kom­men­steu­er­ge­setz für »zu eigenen Wohn­zwe­cken genutzte Gebäude« ergänzen, sofern sie min­des­tens zehn Jahre alt sind.

Danach können künftig 20 Prozent der Gesamt­kosten für mehrere Ein­zel­maß­nahmen von der Steu­er­schuld abge­zogen werden – maximal 40.000 Euro pro Objekt, über drei Jahre nach festen Pro­zent­sätzen ver­teilt. Die Arbeiten müssen vor dem 1. Januar 2030 abge­schlossen werden. Aber »Voll­sa­nie­rungen sind mit dem Instru­ment der Steu­er­ermä­ßi­gung nicht abge­deckt«, kri­ti­sierte die Ver­brau­cher­zen­trale Bun­des­ver­band vzbv einen frü­heren Refe­ren­ten­ent­wurf aus dem Finanzministerium.

Als steu­er­lich abzugs­fä­hige Ein­zel­maß­nahmen gelten:

  1. Wär­me­däm­mung von Wänden
  2. Wär­me­däm­mung von Dachflächen
  3. Wär­me­däm­mung von Geschossdecken
  4. Erneue­rung der Fenster oder Außentüren
  5. Erneue­rung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  6. Erneue­rung der Heizungsanlage
  7. Einbau von digi­talen Sys­temen zur ener­ge­ti­schen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  8. Opti­mie­rung bestehender Hei­zungs­an­lagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind

Der Para­graf zur ener­ge­ti­schen Gebäu­de­sa­nie­rung schließt Eigen­leis­tungen aus: »Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist, dass die jewei­lige ener­ge­ti­sche Maß­nahme von einem Fach­un­ter­nehmen aus­ge­führt wurde«. Welche Anfor­de­rungen solch ein Fach­un­ter­nehmen erfüllen muss und welchen Stan­dards die Ein­zel­maß­nahmen folgen – das soll bald eine Ver­ord­nung klären, damit die steu­er­li­chen Regeln der geplanten Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG entsprechen.

Lustige Figuren Handwerker
Sanie­rung steu­er­lich absetzen nur bei Einsatz von Fach­un­ter­nehmen Bild: Alexas_​Fotos | Pixabay

Diese Ver­ord­nung könnte nicht weit genug reichen, befürchtet die Ver­brau­cher­zen­trale. Sie for­derte in ihrer Stel­lung­nahme beim Finanz­mi­nis­te­rium: »Darüber hinaus muss sicher­ge­stellt werden, dass die durch­ge­führten Maß­nahmen bau­tech­nisch bezie­hungs­weise ener­gie­tech­nisch sinn­voll sind«. Mehrere Maß­nahmen für ein Gebäude müssten auf­ein­ander abge­stimmt werden, so die vzbv: Ein Experte außer­halb des Fach­un­ter­neh­mens solle sie vorab »durch eine unab­hän­gige Bera­tung als geeignet bestä­tigen«. Ob die ange­kün­digte Ver­ord­nung diese vor­ge­schal­tete Bera­tung ver­langen wird, bleibt bislang offen.

Über eine zusätz­liche Bau­be­glei­tung meint der Bun­des­ver­band der Gebäu­de­en­er­gie­be­rater, Inge­nieure, Hand­werker GIH auf Twitter: »#Ener­gie­be­rater muss bei Ein­zel­maß­nahmen  (über KfW und steuerl. Abschrei­bung) durch Bau­be­glei­tung invol­viert bleiben. So wird mehr & besser saniert.«

Das Deut­sche Ener­gie­be­rater-Netz­werk DEN erläu­tert in einer Pres­se­mit­tei­lung die aktu­elle Situa­tion: »Bereits heute können qua­li­fi­zierte Hand­werks­un­ter­nehmen Ein­zel­maß­nahmen im KfW-Pro­gramm gleich­zeitig aus­führen und Bestä­ti­gungen für eine För­de­rung erstellen«. Private Bau­herren pro­fi­tierten laut DEN von einer »Bau­be­glei­tung durch unab­hän­gige Experten«, die bis jetzt über die KfW geför­dert werde.

In einem News­letter bestä­tigt das Wirt­schafts­mi­nis­te­rium, dass die Reform aus­schließ­lich Ein­zel­maß­nahmen betreffe: »Die kom­plette Sanie­rung von Gebäuden zu soge­nannten Effi­zi­enz­häu­sern (solche mit beson­ders geringem Ener­gie­be­darf) wird auch wei­terhin nur über die inves­tiven Gebäu­de­pro­gramme des BMWi gefördert«.

Dagegen pro­tes­tieren neun Ver­bände wie die Bun­des­ar­chi­tek­ten­kammer, DEN, GIH und Ver­brau­cher­zen­trale. In einem gemein­samen »Appell an das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Energie« meinen sie, dass die Ein­schrän­kung »umfas­sende Gesamt­sa­nie­rungen schlechter« stelle und somit stär­keren Einsatz für den Kli­ma­schutz bestrafe: Statt­dessen sollten dem­nächst ebenso »Moder­ni­sie­rungen auf Effizienz­haus-Niveau – alter­nativ zu den KfW-Pro­grammen und mit den glei­chen Anfor­de­rungen und För­der­höhen – steu­er­lich geför­dert werden«.

Neun Logos von Interessenvertretungen zur Energieberatung
Orga­ni­sa­tionen fordern Kor­rek­turen für Wohn­ge­bäude im Klimaschutzprogramm

In der Pres­se­mit­tei­lung seines Netz­werks erwartet Hermann Dan­ne­cker aus dem DEN-Vor­stand, dass die kom­mende Rechts­ver­ord­nung der Bun­des­re­gie­rung zu deut­li­chen Ver­bes­se­rungen führe: Er hofft auf »seriöse, lang­fris­tige Rand­be­din­gungen«, die wie­derum »hohe Kon­ti­nuität und Plan­bar­keit erlauben und dem Ziel des kli­ma­scho­nenden Sanie­rens gerecht werden«.

Das Pla­nungs­büro ENTECH hat den Ein­druck gewonnen, dass die Dis­kus­sion über Gebäu­de­sa­nie­rungen im »Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030« nicht genü­gend eine vor­ge­schal­tete Energie­beratung auf­greift: Eine Bau­be­glei­tung hilft Gebäu­de­be­sit­zern bei der Umset­zung. Aber eine recht­zei­tige Koor­di­na­tion von Maß­nahmen durch eine Energie­beratung führt dazu, dass mehr Maß­nahmen als geplant rea­li­siert werden und der Kunde schließ­lich die lau­fenden Kosten stärker als erwartet senken kann. Zudem erfolgt eine För­der­mit­tel­op­ti­mie­rung im Rahmen der Bera­tung. Die Stadt Münster hat in ihrem eigenen För­der­pro­gramm gute Erfah­rungen gemacht, zur Bewil­li­gung einer För­de­rung zur Alt­bau­sa­nie­rung eine unab­hän­gige BAFA-Energie­beratung zu verlangen.

01Okt/19
Gebäude mit Gerüst für Sanierung

Neu­kon­zep­tion der För­de­rung für Ener­gief­fi­zienz bei Gebäuden

Die Bun­des­re­gie­rung kündigt Steu­er­erleich­te­rungen für die ener­ge­ti­sche Sanie­rung von Gebäuden an, zum Bei­spiel für den Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Außen­wänden. Außerdem fasst sie mehrere För­der­pro­gramme zur neuen »Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG« zusammen. Dadurch soll die Belas­tung mit büro­kra­ti­schen Pflichten schwinden: »Es wird nur noch ein Antrag für Effi­zi­enz­maß­nahmen und Erneu­er­bare Ener­gien genügen«, ist in den »Eck­punkten für das Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030« vom 20. Sep­tember 2019 zu lesen. Künftig fließen durch die BEG höhere Beträge an mehr Emp­fänger, und eine Prämie für den Aus­tausch von Hei­zungen wird eingeführt.

Alter­nativ zu den Zuschüssen können »Gebäu­de­be­sitzer aller Ein­kom­mens­klassen« den Steu­er­abzug wählen und damit »glei­cher­maßen von der Maß­nahme pro­fi­tieren«, heißt es in den Eck­punkten. Als steu­er­lich rele­vant gelten »Ein­zel­maß­nahmen, die auch von der KfW als för­der­würdig ein­ge­stuft sind«.

Die BEG löst bis­he­rige För­der­pro­gramme wie das »CO2-Gebäu­de­sa­nie­rungs­pro­gramm« ab. Wer solche Zuschüsse gegen­über der Unter­stüt­zung über die Steuern bevor­zugt, kann mit einem zehn Pro­zent­punkte höheren Förder­satz für Ein­zel­maß­nahmen wie auch für Effi­zi­enz­haus­stufen rechnen. Aus den der­zei­tigen Zuschüssen zum Bei­spiel im Pro­gramm 430 »Energie­effizient Sanieren« würden sich dann etwa die erhöhten Zuschüsse ergeben:

aktuellkünftig
Ein­zel­maß­nahmen10%20%
Effizienz­haus 11515%25%
Effizienz­haus 5530%40%

Andreas Kuhl­mann, Vor­sit­zender der Geschäfts­füh­rung der »Deut­schen Energie-Agentur dena«, sagt über die Rege­lungen: »Eine ein­fache, attrak­tive steu­er­liche För­de­rung von Sanie­rungs­maß­nahmen als Alter­na­tive zur Kre­dit­för­de­rung sowie eine Anhe­bung der För­de­rung in den bis­he­rigen Pro­grammen war überfällig«.

Konventionelle Ölheizung in Blau mit Boiler

Ebenso will die Bun­des­re­gie­rung den Einbau von Ölhei­zungen ab 2026 ver­bieten – »in Gebäuden, in denen eine kli­ma­freund­li­chere Wär­me­er­zeu­gung möglich ist«. Bereits jetzt will das Kli­ma­ka­bi­nett ältere Ölhei­zungen zurück­drängen und dazu 40 Prozent der Kosten für den Wechsel auf andere Anlagen bezuschussen.

Die »Aus­tausch­prämie« soll Eigen­tümer moti­vieren, mit fos­silen Brenn­stoffen wie Öl lau­fende Hei­zungen durch moder­nere Systeme zu ersetzen. Ziel ist die »Umstel­lung auf erneu­er­bare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effi­zi­ente hybride Gas­hei­zungen, die anteilig Erneu­er­bare Ener­gien einbinden«. 

Bild: Kon­ven­tio­nelle Ölhei­zung. Wusel007 | Lizenz CC BY-SA 3.0

Andreas Kuhl­mann von der dena kri­ti­siert »die Son­der­re­ge­lung und ‑för­de­rung zum Aus­tausch von Gas- und Ölhei­zungen«. Anstelle dieser Beloh­nung bei Hei­zungen wünscht er »eine ein­fache, tech­no­lo­gie­of­fene Lösung für alle grund­le­genden Sanie­rungs­maß­nahmen«, weil Eigen­tümer »Klar­heit« für ihre Pro­jekte benötigen.

25Sep/19
Gegensatz zwischen modernisierter und unsanierter Hausfassade

Bun­des­re­gie­rung plant Pflicht zur Energie­beratung für Wohngebäude

Die Bun­des­re­gie­rung will Eigen­tümer von Wohn­ge­bäuden ver­pflichten, dass sie »zu bestimmten Anlässen« eine Energie­beratung durch­führen lassen: Sie ver­langt künftig eine indi­vi­du­elle Bera­tung durch einen Experten etwa bei einem Eigen­tü­mer­wechsel. Damit reichen die neuen Regeln weiter als die bis­he­rigen Vor­schriften zur Vorlage eines Ener­gie­aus­weises. Der Plan gehört zu den »Eck­punkten für das Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030« vom 20. Sep­tember 2019.

Die gefor­derte Energie­beratung soll Eigen­tümer von Wohn­ge­bäuden finan­ziell nicht stärker belasten, heißt es in der Zusam­men­fas­sung des soge­nannten Kli­ma­ka­bi­netts: »Die Kosten werden über die bestehenden För­der­pro­gramme gedeckt«. Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Energie will in seiner Kam­pagne »Deutsch­land macht’s effi­zient« stärker auf die Bedürf­nisse von Woh­nungs­ei­gen­tü­mern ein­gehen und sie deut­li­cher infor­mieren, wie sie von der Energie­beratung und der ener­ge­ti­schen Moder­ni­sie­rung profitieren. 

Diagramm: Ansatzpunkte für Energieberatung bei Wohngebäuden
Ansatz­punkte für Energie­beratung bei Wohn­ge­bäuden. Bild: dena

Bislang nennt die Bun­des­re­gie­rung keine Details für die Ände­rungen bei der Energie­beratung und der Öffent­lich­keits­ar­beit über die Sanie­rungen, sondern erstellt zunächst eine Stra­tegie. Jürgen Leppig vom Bun­des­ver­band »Gebäu­de­en­er­gie­be­rater, Inge­nieure, Hand­werker (GIH) e.V.« sagt über die Ankün­di­gungen: »Das För­der­pro­gramm ›Energie­beratung für Wohn­ge­bäude‹ prä­sen­tiert sich nicht nur deut­lich ver­bes­sert, sondern wird bei ein­schnei­denden Anlässen wie einem Eigen­tü­mer­wechsel auch ver­pflich­tend«. Der Vor­sit­zende erwartet zudem, dass »mehr Haus­be­sitzer umfäng­lich beraten und mit ganz­heit­li­chen Kon­zepten für sinn­volle ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­rungen aus­ge­stattet werden«.

Dazu aus dem Kli­ma­schutz­paket: »Die sta­gnie­rende Sanie­rungs­rate macht deut­lich, dass vielen Gebäu­de­ei­gen­tü­mern die Moti­va­tion fehlt, ihr Haus ener­ge­tisch sanieren zu lassen«. Daher soll die Energie­beratung durch fol­gende Maß­nahmen gestärkt werden:
· Erhö­hung der För­de­rung in der „Energie­beratung für Wohn­ge­bäude (EBW)“ auf bis zu 80% Zuschuss (bislang 60%);
· Moder­ni­sie­rungs­emp­feh­lungen durch eine geför­derte Energie­beratung für die Erstel­lung eines Ener­gie­aus­weises (Bedarfs­aus­weis) nutzen;
· Energie­beratung anknüp­fend an Immis­si­ons­mes­sungen durch qua­li­fi­zierte Schorn­stein­feger adres­sieren;
· Weitere Anlässe für eine qua­li­fi­zierte Bera­tung nutzen (u.a. Hei­zungs­tausch, Nutzung von Syn­er­gie­ef­fekten mit bar­rie­re­freiem Umbau oder Einbruchschutz).

Wir erwarten und hoffen, dass die Ver­ant­wor­tung nach der Reform beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA liegt – mit dem bewährten und unkom­pli­zierten För­der­pro­gramm »Vor-Ort-Bera­tung«: Bereits jetzt erhalten zum Bei­spiel Eigen­tümer einen Zuschuss, wenn sie frei­willig einen Auftrag für ihr Wohn­ge­bäude einem zuge­las­senen Ener­gie­be­rater erteilen.

Bei­trags­bild in der Sei­ten­leiste: Gegen­satz zwi­schen moder­ni­sierter und unsa­nierter Haus­fas­sade. KfW-Bild­ar­chiv | photothek.net