Haus aus Geldschein gefaltet

Neubau Effizienz­haus 55 ab Februar 2022 ohne BEG Förderung

Für den Neubau von einem

  • Effizienz­haus 55 (Wohn­ge­bäude)
  • oder Effizienz­gebäude 55 (Nicht­wohn­ge­bäude)

fließt ab 1. Februar 2022 keine Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG: An diesem Stichtag wird diese För­der­stufe abge­schafft. Die För­de­rungen für Effizienz­haus 40 und Effizienz­haus 40 Plus sowie für Effizienz­gebäude 40 bleiben erhalten. Ohnehin ändert sich nichts bei Sanierungen.

Künf­tige BEG Kon­di­tionen für Neubauten

Wohn­ge­bäude

KfW-Übersicht zum BEG Förderprogramm 461
Über­sicht Zuschüsse für Wohn­ge­bäude: KfW-Pro­gramm 461
KfW-Übersicht zum BEG Förderprogramm 261, 262
Über­sicht Til­gungs­zu­schüsse für Wohn­ge­bäude: KfW-Pro­gramm 261, 262

Nicht­wohn­ge­bäude

KfW-Übersicht zum BEG Förderprogramm 463
Über­sicht Zuschüsse für Nicht­wohn­ge­bäude: KfW-Pro­gramm 463
KfW-Übersicht zum BEG Förderprogramm 263
Über­sicht Til­gungs­zu­schüsse für Nicht­wohn­ge­bäude: KfW-Pro­gramm 263

Emp­feh­lungen

Bitte halten Sie bei der BEG die Frist bis 31. Januar 2022 ein, wenn Sie noch För­der­gelder für einen Neubau von einem Effizienz­haus 55 oder Effizienz­gebäude 55 erhalten wollen. Oder wir beraten Sie über die Chance, dass die KfW mehr Geld zahlt – sofern Sie stren­gere Ansprüche zum Ener­gie­ein­satz erfüllen. Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium emp­fiehlt in den FAQ seiner Aktion »Deutsch­land macht’s effi­zient«: »Die Pla­nungen werden vor Antrag­stel­lung auf ein höheres Effizienz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäu­de­ni­veau (EH bzw. EG 40) umge­plant. Bei einem ambi­tio­nier­teren Effizienz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäude-Niveau ist derzeit eine um min­des­tens 5 Pro­zent­punkte höhere För­de­rung möglich«.