Künftig sollen Eigenleistungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG zählen: Jetzt sollen die zugehörigen Vorschriften ermöglichen, dass Materialkosten angerechnet werden. Außerdem sollen sich die Konditionen für den Bonus zum sogenannten Worst Performing Building WPB verbessern. Demnach können Bauherren von Wohngebäuden einen Zuschlag für serielles Sanieren erhalten, sofern sie vorgefertigte Bauelemente verwenden. Ansonsten sollen die Richtlinien für die BEG 2023 ab 1. Januar greifen. Die Reform der Gebäudeförderung geht also in die nächste Runde, nachdem die Bundesregierung die BEG im Jahr 2022 mehrmals überarbeitet hat. Auch künftig kann das Förderprogramm jederzeit geändert werden. Alle Angaben sind also ohne Gewähr für die weitere Entwicklung.
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Münster fördert wieder klimafreundliche Wohngebäude
Nach einer halbjährigen Pause läuft das Förderprogramm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« weiter: Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung nimmt Anträge ab 1. Januar 2023 an. Nach eigenen Worten im Web prüfen die Mitarbeiter die Unterlagen erst später – von April bis November. Trotzdem dürfen keine Bauarbeiten starten, bevor die Stadt den zugehörigen Zuschuss bewilligt – außer wenn sie einen vorzeitigen Baubeginn genehmigt.
Continue readingFörderstopp »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster«
In Münster soll das kommunale Förderprogramm für Wohngebäude am 30. Juni 2022 enden: Nach diesem Stichtag akzeptiert die zuständige Behörde keine Anträge für »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster«, wie es offiziell heißt. Ohnehin will die Stadt Münster lediglich den Rest der gesamten Fördersumme von 3,3 Millionen Euro vergeben. Eventuell reichen die bewilligten Haushaltsmittel nicht für sämtliche Projekte: »Alle Anträge durchlaufen eine Prüfung, eine Bewilligung kann angesichts begrenzter Mittel nicht garantiert werden« – so lautet eine öffentlichen Mitteilung der Stadt Münster. Dort ist zudem zu hören, dass ein erneuertes Förderprogramm 2023 starten soll.
Bauherren in Zeitnot
Im Juni läuft Endspurt auf Fördermittel
Bis Monatsanfang haben angeblich Bauherrinnen und Bauherrn Anträge für insgesamt 2,3 Millionen Euro an Zuschüssen gestellt. Aber davon scheinen die meisten Dokumente noch auf ihre Kontrolle zu warten. Nach Schätzungen haben die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bisher lediglich Förderung von insgesamt 600.000 Euro bewilligt. Vertreter der Stadt Münster sagen, dass die steigende »Nachfrage nach Leistungen im Bereich der energetischen Sanierung« bald das Förderprogramm überlaste. Mit dieser Begründung beginnt jetzt ein Endspurt auf die restlichen Fördermittel. Anträge müssen demnach vollständig bis 30. Juni vorliegen.
Angebote und Kostenvoranschläge gehören zu den Unterlagen, selbst wenn die Zeit drängen mag. Bei einer Altbausanierung muss laut Ausschreibungen vorab sogar eine Energieberatung stattfinden. Diese Mühen sichern keinen Erfolg, eine Förderung zu erhalten: Sobald der Etat verbraucht ist, werden nach bisherigen Kenntnissen weitere Anträge abgelehnt. Die Stadt Münster erklärt die Prioritäten: »Durch den befristeten Stopp soll ermöglicht werden, dass die noch nicht bearbeiteten sowie die nach dieser Ankündigung noch eingehenden Anträge dieses Jahr noch bearbeitet werden können«.

Entwicklung vom Förderprogramm
Ein Jahr vorher wurde »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« reformiert und erweitert. Seitdem flossen Zuschüsse für die Förderbausteine »Energetische Sanierung«, »Energieeffizienter Neubau«, »Photovoltaik« und »Dachbegrünung«. Im Mai 2020 hatte das Förderprogramm die langjährige Altbauförderung ersetzt und zusätzliche Leistungen eingeschlossen. Auf ihrer Website verspricht die Stadt Münster für die Zukunft: »Zum Jahr 2023 werden auch von städtischer Seite wieder kommunale Fördermittel zur Verfügung stehen«.
BEG Förderanträge für Sanierung ab 22. Februar
Mit unveränderten Konditionen setzt die Förderung der energetischen Sanierung wieder ein: Laut ihrer eigenen Auskunft nimmt die KfW Bankenkruppe die Anträge ab 22. Februar entgegen. Das Anschlussprogramm für Neubauten soll erst später starten. Seit einigen Tagen stehen die Haushaltsmittel zur Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG bereit, heißt es von Seiten der Regierung. Nach wie vor ist unklar, in welcher Zeit die Förderanträge bearbeitet werden, die der KfW spätestens am 23. Januar vollständig vorlagen. Soweit möglich, informiert ENTECH weiter über die Entwicklung in der Gebäudeförderung.
Sanierung ab 22. Februar
Bei Sanierungen sollen angeblich sämtliche Förderstufen weiter existieren. Gegenüber den früheren Regeln würde sich die Förderung nicht verändern. Die Förderung von Neubauten soll aber mit Verzögerung anlaufen. Für Sanierungen würden demnach die bekannten Förderprogramme »Wohngebäude – Kredit« und »Wohngebäude – Zuschuss« zur Verfügung stehen. Sofern Taten den Ankündigungen folgen, sollen Unternehmen bei Sanierungen wie zuvor die KfW-Förderprogramme »Nichtwohngebäude – Kredit« und »Nichtwohngebäude – Zuschuss« nutzen.

Anträge bis 23. Januar
Seit 24. Januar ist keine Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG geflossen: Das Bundeswirtschaftsministerium und die KfW unterbrachen das Förderprogramm. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es über die aktuelle Planung: »Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten«. Dabei geht es um noch nicht bewilligte Anträge, die vor dem Stichtag 24. Januar eingereicht worden sind. Laut der Pressemitteilung werden »diese Anträge […] bei Förderfähigkeit genehmigt«. Die KfW sagt allerdings nicht, wann sie die einzelnen Zusagen verschicken wird – 24.000 Vorgänge nach den alten Regeln sollen sich laut begründeten Behauptungen aufgestaut haben.
Fortsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
Bald soll die KfW Bankengruppe wieder Anträge bearbeiten und Fördergeld zahlen: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat auf einer Pressekonferenz am 1. Februar mitgeteilt, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG erneut anlaufe. Zuvor hat die KfW das Förderprogramm am 24. Januar unterbrochen. In einer gemeinsamen Pressemitteilung von KfW und Ministerium heißt es jetzt über die Altfälle: »Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden«. Ansonsten ist zu lesen: »Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt«.
Bislang existiert keine Zusammenfassung, was weiter in den nächsten Tagen oder Wochen geschehen soll. Robert Habeck nennt einige Details. Medien veröffentlichen Hintergrundinformationen und Spekulationen. Einrichtungen wie das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN pflegen die Kontakte mit der KfW und dem Ministerium. Bei all diesen Aktivitäten werden Umrisse sichtbar, was bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude zu erwarten ist. Ohne eine Garantie zeigen wir, was auf Sie zukommen könnte.
Ankündigungen vom Wirtschaftsminister
- »Diejenigen, die einen Antrag [vor dem Förderstopp] eingereicht haben, können damit rechnen, dass sie gefördert werden, sofern der Antrag förderfähig ist«.
- »Dann endet das Programm […], und wir werden eine neue Förderkulisse aufsetzen […]. dass wir für die Sanierung der Gebäude weiter bei der KfW-55-Förderung bleiben werden«
- »dass wir [im Neubau] den Standard EH 40 fortsetzen werden, allerdings mit einer reduzierten Fördersumme und nur bis Ende dieses Jahres – und wir werden einen Deckel von einer Milliarde einziehen«.
- »Wir werden weiter dann im Anschluss ein neues Programm ›Klimafreundliches Bauen‹ aufsetzen […]. Das wird dann weiter und umfassender gefasst werden, wird allerdings erst jetzt erarbeitet«.
- »Es bedeutet für diejenigen, die nicht zum 24.01. beantragt haben, dass sie einen neuen Antrag stellen können, dann entlang der Kriterien […] EH 40. Sie müssten also umgeschrieben werden an der Stelle«.
- »Es war immer klar, dass wir Härtefallregelungen finden würden, dass wir […] die Förderung von Ein- und Zweifamilienhäusern […] fortsetzen würden […]«.
- »Die KfW-Förderung 55 für Sanierung wird etwas anders aufgesetzt, aber in der Logik die gleiche sein wie bisher«.
- »Die Förderung für den Standard EH 40 [im Neubau] wird in den Kriterien ebenfalls dem entsprechen, was man kennt, aber in einem abgesenkten Satz und eben gedeckelt auf eine Milliarde Euro beziehungsweise terminiert bis Ende des Jahres«.
- »Das geht jetzt wieder weiter, und die Gelder werden jetzt nachgestellt. Damit kann die KfW weiter arbeiten«.
- »Die Programme, die jetzt leicht modifiziert fortgesetzt werden, also für Sanierung KfW 55 und für Neubau EH 40, wird die KfW Bank aufstellen […]. Das wird nicht sehr lange dauern […]. Wir reden über Tage und Wochen und nicht über Monate an der Stelle«.
Erwartungen von Medien und Einrichtungen
- Nach wie vor liegen viele Förderanträge bei der KfW, die vor dem Stichtag 24. Januar vollständig eingereicht worden sind: Sie sollen nach den bisherigen Kriterien bearbeitet werden. Sofern die Bauherren sämtliche Vorschriften erfüllen, sollen die Anträge bewilligt werden – so lauten allgemein die Erwartungen.
- Ab 24. Januar werden die Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse für Sanierungen wahrscheinlich leicht sinken. Ferner sollen die gewohnten Konditionen nach offiziellen Informationen erhalten bleiben.
- Spätestens zum Monatsende könnte das Förderprogramm wieder starten.
- Nach unserer Kenntnis hat niemand die Förderung für Sanierungen etwa als Effizienzhaus Denkmal oder Effizienzhaus 70 erwähnt. Für Sanierungen ist oft Effizienzhaus 55 und für Neubauten Effizienzhaus 40 hervorgehoben worden. Doch nirgendwo scheint die Rede davon zu sein, dass nun die Stufen für Sanierungen abgeschafft werden könnten. Sämtliche Experten gehen wohl davon aus, dass die Förderung von Sanierungen in sämtlichen Klassen wieder anläuft.
- Im geförderten Neubau verschwindet das Effizienzhaus 55. Dieser Umbruch war für Ende Januar geplant. Die Deadline ist offensichtlich auf 24. Januar vorgezogen worden. Trotzdem sollen Härtefälle vermutlich vermieden werden. Die Grenze ist klar, aber das Datum lässt sich eventuell interpretieren. Zum Beispiel Bauherren neuer Einfamilienhäuser oder Opfer der Flutkatastrophe könnten ihre Anträge modifizieren, sodass der sogenannte »Vorhabensbeginn« anders als bisher gedeutet wird. Einige Gruppen können also hoffen, dass die KfW ihre Anträge für einen Neubau nach EH 55 wider Erwarten ab 24. Januar akzeptiert. Grundsätzlich zieht die KfW jedoch einen harten Schnitt zum 24. Januar.
Weitere Hinweise liegen uns nicht vor. Wir beobachten die Entwicklung und informieren Sie laufend.
KfW stoppt Förderung BEG – Auszüge Mitteilung Ministerium
Das Bundeswirtschaftsministerium informiert, dass kein Geld mehr für die Sanierung oder den Neubau energieeffizienter Gebäude fließe – weder als Zuschuss noch als Kredit: »Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt«, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums vom Januar 2022. Wir dokumentieren Auszüge aus dieser Ankündigung. Trotz der plötzlichen Unterbrechung vom Förderprogramm empfehlen wir, weiter auf eine Förderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zu setzen.
ENTECH-Empfehlungen für unterbrochene Förderung
Bitte halten Sie an der Energieberatung fest, denn die Bundesregierung will die Förderung für energieeffiziente Gebäude und Einzelmaßnahmen fortführen. Mit unserer Unterstützung bereiten Sie sich auf die künftige Verteilung der Fördermittel vor.
ENTECH bittet die Kunden, einen kühlen Kopf zu bewahren: Die Förderung für energieeffiziente Gebäude und Einzelmaßnahmen ist keineswegs gestorben. Sie soll demnächst in veränderter Form zurückkehren, wie viele Experten und Politiker übereinstimmen. Schon aus diesem Grund wäre es falsch, jetzt auf eine energieeffiziente Bauweise zu verzichten. Nach wie vor hilft nach unserer Überzeugung eine dauerhafte Energieplanung
- weniger Energie als je zuvor zu verbrauchen
- über längere Zeit die Gesamtkosten des Gebäudes zu senken
- die Belastung mit Treibhausgasen zu verringern
- und mehr Komfort im Gebäude zu bieten
Für Sanierungen solle die Förderung für energieeffiziente Gebäude und Einzelmaßnahmen ohnehin bald wieder starten, verspricht das Ministerium in diesen Tagen. Die Strategie in Politik und Verwaltung mit Vorrang für energieeffiziente Sanierungen bleibt nach unserem Eindruck erhalten. Für Einzelmaßnahmen zahlt das BAFA zunächst die gewohnten Zuschüsse: Die Unterbrechung der BEG betrifft nicht dieses Segment der Förderung.
Wir bitten darum, nicht nach Details zu fragen. In diesem Artikel und in den sozialen Medien liefern wir Ihnen bereits sämtliche Informationen, die wir zu diesem Thema erfahren haben. Leider überrennen uns der Förderstopp und all die berechtigten Nachfragen der Kunden. Wir wollen die Probleme gemeinsam in den Beratungsgesprächen lösen. Folgen Sie also weiter Ihren Absichten, sich beraten zu lassen. Verzichten Sie nicht auf die Beratung, die Sie bereits mit uns vereinbart haben. Bitte denken Sie daran, dass viele Bauherren bei einer Neuauflage der KfW-Fördermittel sofort durchstarten wollen. Dann können wir unmöglich sämtliche Kunden gleichzeitig beraten: Sie wollen bestimmt nicht unten auf einer Warteliste landen! Ferner kennen wir nicht den Status Ihrer bereits bewilligten Anträge – bei unseren Kontakten mit der KfW hat die Förderbank solche Zuschüsse und Kredite nicht abgesagt.
Entscheidungen zur Gebäudeförderung gelten sofort
Zitierte Begründung für Einschnitte
Keine Förderung für Effizienzhaus 55
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen. […]
Förderung für Neubau vom Effizienzhaus 40 wird umgestaltet
Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch etc.). […]
Förderung für Sanierungen soll später wieder starten
Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen. […] Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft. […]
Die vollständige Mitteilung ist auf der Website des Wirtschaftsministeriums zu finden.