Category Archives: Neuigkeiten

03Feb./22
Haus aus Geldschein gefaltet

Fort­set­zung der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG

Bald soll die KfW Ban­ken­gruppe wieder Anträge bear­beiten und För­der­geld zahlen: Bun­des­wirt­schafts­mi­nister Robert Habeck hat auf einer Pres­se­kon­fe­renz am 1. Februar mit­ge­teilt, dass die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG erneut anlaufe. Zuvor hat die KfW das För­der­pro­gramm am 24. Januar unter­bro­chen. In einer gemein­samen Pres­se­mit­tei­lung von KfW und Minis­te­rium heißt es jetzt über die Alt­fälle: »Demnach sollen alle för­der­fä­higen Alt­an­träge, die bis zum Antrags­stopp 24.01.2022 ein­ge­gangen sind, geneh­migt werden«. Ansonsten ist zu lesen: »Diese ein­ge­gan­genen Anträge werden nun von der KfW nach den bis­he­rigen Pro­gramm­kri­te­rien geprüft; die för­der­fä­higen werden genehmigt«.

Bislang exis­tiert keine Zusam­men­fas­sung, was weiter in den nächsten Tagen oder Wochen geschehen soll. Robert Habeck nennt einige Details. Medien ver­öf­fent­li­chen Hin­ter­grund­in­for­ma­tionen und Spe­ku­la­tionen. Ein­rich­tungen wie das Deut­sche Ener­gie­be­rater-Netz­werk DEN pflegen die Kon­takte mit der KfW und dem Minis­te­rium. Bei all diesen Akti­vi­täten werden Umrisse sichtbar, was bei der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude zu erwarten ist. Ohne eine Garantie zeigen wir, was auf Sie zukommen könnte.

Ankün­di­gungen vom Wirtschaftsminister

  • »Die­je­nigen, die einen Antrag [vor dem För­der­stopp] ein­ge­reicht haben, können damit rechnen, dass sie geför­dert werden, sofern der Antrag för­der­fähig ist«.
  • »Dann endet das Pro­gramm […], und wir werden eine neue För­der­ku­lisse auf­setzen […]. dass wir für die Sanie­rung der Gebäude weiter bei der KfW-55-För­de­rung bleiben werden«
  • »dass wir [im Neubau] den Stan­dard EH 40 fort­setzen werden, aller­dings mit einer redu­zierten För­der­summe und nur bis Ende dieses Jahres – und wir werden einen Deckel von einer Mil­li­arde einziehen«.
  • »Wir werden weiter dann im Anschluss ein neues Pro­gramm ›Kli­ma­freund­li­ches Bauen‹ auf­setzen […]. Das wird dann weiter und umfas­sender gefasst werden, wird aller­dings erst jetzt erarbeitet«.
  • »Es bedeutet für die­je­nigen, die nicht zum 24.01. bean­tragt haben, dass sie einen neuen Antrag stellen können, dann entlang der Kri­te­rien […] EH 40. Sie müssten also umge­schrieben werden an der Stelle«.
  • »Es war immer klar, dass wir Här­te­fall­re­ge­lungen finden würden, dass wir […] die För­de­rung von Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern […] fort­setzen würden […]«.
  • »Die KfW-För­de­rung 55 für Sanie­rung wird etwas anders auf­ge­setzt, aber in der Logik die gleiche sein wie bisher«.
  • »Die För­de­rung für den Stan­dard EH 40 [im Neubau] wird in den Kri­te­rien eben­falls dem ent­spre­chen, was man kennt, aber in einem abge­senkten Satz und eben gede­ckelt auf eine Mil­li­arde Euro bezie­hungs­weise ter­mi­niert bis Ende des Jahres«.
  • »Das geht jetzt wieder weiter, und die Gelder werden jetzt nach­ge­stellt. Damit kann die KfW weiter arbeiten«.
  • »Die Pro­gramme, die jetzt leicht modi­fi­ziert fort­ge­setzt werden, also für Sanie­rung KfW 55 und für Neubau EH 40, wird die KfW Bank auf­stellen […]. Das wird nicht sehr lange dauern […]. Wir reden über Tage und Wochen und nicht über Monate an der Stelle«.

Erwar­tungen von Medien und Einrichtungen

  • Nach wie vor liegen viele För­der­an­träge bei der KfW, die vor dem Stichtag 24. Januar voll­ständig ein­ge­reicht worden sind: Sie sollen nach den bis­he­rigen Kri­te­rien bear­beitet werden. Sofern die Bau­herren sämt­liche Vor­schriften erfüllen, sollen die Anträge bewil­ligt werden – so lauten all­ge­mein die Erwartungen.
  • Ab 24. Januar werden die Zuschüsse oder Til­gungs­zu­schüsse für Sanie­rungen wahr­schein­lich leicht sinken. Ferner sollen die gewohnten Kon­di­tionen nach offi­zi­ellen Infor­ma­tionen erhalten bleiben.
  • Spä­tes­tens zum Monats­ende könnte das För­der­pro­gramm wieder starten.
  • Nach unserer Kenntnis hat niemand die För­de­rung für Sanie­rungen etwa als Effizienz­haus Denkmal oder Effizienz­haus 70 erwähnt. Für Sanie­rungen ist oft Effizienz­haus 55 und für Neu­bauten Effizienz­haus 40 her­vor­ge­hoben worden. Doch nir­gendwo scheint die Rede davon zu sein, dass nun die Stufen für Sanie­rungen abge­schafft werden könnten. Sämt­liche Experten gehen wohl davon aus, dass die För­de­rung von Sanie­rungen in sämt­li­chen Klassen wieder anläuft.
  • Im geför­derten Neubau ver­schwindet das Effizienz­haus 55. Dieser Umbruch war für Ende Januar geplant. Die Dead­line ist offen­sicht­lich auf 24. Januar vor­ge­zogen worden. Trotzdem sollen Här­te­fälle ver­mut­lich ver­mieden werden. Die Grenze ist klar, aber das Datum lässt sich even­tuell inter­pre­tieren. Zum Bei­spiel Bau­herren neuer Ein­fa­mi­li­en­häuser oder Opfer der Flut­ka­ta­strophe könnten ihre Anträge modi­fi­zieren, sodass der soge­nannte »Vor­ha­bens­be­ginn« anders als bisher gedeutet wird. Einige Gruppen können also hoffen, dass die KfW ihre Anträge für einen Neubau nach EH 55 wider Erwarten ab 24. Januar akzep­tiert. Grund­sätz­lich zieht die KfW jedoch einen harten Schnitt zum 24. Januar.

Weitere Hin­weise liegen uns nicht vor. Wir beob­achten die Ent­wick­lung und infor­mieren Sie laufend.

24Jan./22
Haus aus Dollar-Scheinen

KfW stoppt För­de­rung BEG – Auszüge Mit­tei­lung Ministerium

Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium infor­miert, dass kein Geld mehr für die Sanie­rung oder den Neubau ener­gie­ef­fi­zi­enter Gebäude fließe – weder als Zuschuss noch als Kredit: »Die Bewil­li­gung von Anträgen nach der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG der KfW wird mit sofor­tiger Wirkung mit einem vor­läu­figen Pro­gramm­stopp belegt«, heißt es in einer Mit­tei­lung des Minis­te­riums vom Januar 2022. Wir doku­men­tieren Auszüge aus dieser Ankün­di­gung. Trotz der plötz­li­chen Unter­bre­chung vom För­der­pro­gramm emp­fehlen wir, weiter auf eine För­de­rung für Wohn­ge­bäude und Nicht­wohn­ge­bäude zu setzen.

ENTECH-Emp­feh­lungen für unter­bro­chene Förderung

Bitte halten Sie an der Energie­beratung fest, denn die Bun­des­re­gie­rung will die För­de­rung für ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude und Ein­zel­maß­nahmen fort­führen. Mit unserer Unter­stüt­zung bereiten Sie sich auf die künf­tige Ver­tei­lung der För­der­mittel vor.

ENTECH bittet die Kunden, einen kühlen Kopf zu bewahren: Die För­de­rung für ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude und Ein­zel­maß­nahmen ist kei­nes­wegs gestorben. Sie soll dem­nächst in ver­än­derter Form zurück­kehren, wie viele Experten und Poli­tiker über­ein­stimmen. Schon aus diesem Grund wäre es falsch, jetzt auf eine ener­gie­ef­fi­zi­ente Bau­weise zu ver­zichten. Nach wie vor hilft nach unserer Über­zeu­gung eine dau­er­hafte Energieplanung

  • weniger Energie als je zuvor zu verbrauchen
  • über längere Zeit die Gesamt­kosten des Gebäudes zu senken
  • die Belas­tung mit Treib­haus­gasen zu verringern
  • und mehr Komfort im Gebäude zu bieten

Für Sanie­rungen solle die För­de­rung für ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude und Ein­zel­maß­nahmen ohnehin bald wieder starten, ver­spricht das Minis­te­rium in diesen Tagen. Die Stra­tegie in Politik und Ver­wal­tung mit Vorrang für ener­gie­ef­fi­zi­ente Sanie­rungen bleibt nach unserem Ein­druck erhalten. Für Ein­zel­maß­nahmen zahlt das BAFA zunächst die gewohnten Zuschüsse: Die Unter­bre­chung der BEG betrifft nicht dieses Segment der Förderung.

Wir bitten darum, nicht nach Details zu fragen. In diesem Artikel und in den sozialen Medien liefern wir Ihnen bereits sämt­liche Infor­ma­tionen, die wir zu diesem Thema erfahren haben. Leider über­rennen uns der För­der­stopp und all die berech­tigten Nach­fragen der Kunden. Wir wollen die Pro­bleme gemeinsam in den Bera­tungs­ge­sprä­chen lösen. Folgen Sie also weiter Ihren Absichten, sich beraten zu lassen. Ver­zichten Sie nicht auf die Bera­tung, die Sie bereits mit uns ver­ein­bart haben. Bitte denken Sie daran, dass viele Bau­herren bei einer Neu­auf­lage der KfW-För­der­mittel sofort durch­starten wollen. Dann können wir unmög­lich sämt­liche Kunden gleich­zeitig beraten: Sie wollen bestimmt nicht unten auf einer War­te­liste landen! Ferner kennen wir nicht den Status Ihrer bereits bewil­ligten Anträge – bei unseren Kon­takten mit der KfW hat die För­der­bank solche Zuschüsse und Kredite nicht abgesagt.

Ent­schei­dungen zur Gebäu­de­för­de­rung gelten sofort

Zitierte Begrün­dung für Einschnitte

Keine För­de­rung für Effizienz­haus 55

End­gültig ein­ge­stellt wird die Neu­bau­för­de­rung des Effizienzhauses/​Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monats­ende aus­ge­laufen wäre. Die enorme Antrags­flut im Monat Januar ins­be­son­dere für Anträge für die EH55 Neu­bau­för­de­rung hat die bereit gestellten Mittel deut­lich über­stiegen. Ange­sichts der vor­läu­figen Haus­halts­füh­rung musste die KfW das Pro­gramm daher heute mit sofor­tiger Wirkung stoppen. […]

För­de­rung für Neubau vom Effizienz­haus 40 wird umgestaltet

Die För­de­rung für Sanie­rungen wird vor­läufig gestoppt und wieder auf­ge­nommen, sobald ent­spre­chende Haus­halts­mittel bereit­ge­stellt sind. Über die Zukunft der Neu­bau­för­de­rung für EH40-Neu­bauten wird vor dem Hin­ter­grund der zur Ver­fü­gung ste­henden Mittel im Energie- und Kli­ma­fonds und der Mit­tel­be­darfe anderer Pro­gramme in der Bun­des­re­gie­rung zügig ent­schieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits ein­ge­gan­genen, aber noch nicht beschie­denen EH55- und EH40-Anträgen ent­schieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereit­ge­stellten Haus­halts­mittel nicht aus. Um keine Liqui­di­täts­lü­cken für bau­reife Pro­jekte auf Seiten der Antrag­steller ent­stehen zu lassen, prüfen Bun­des­re­gie­rung und KfW ein Dar­le­hens­pro­gramm, das Kredite für alle Antrag­steller anbietet, deren Anträge nicht bewil­ligt wurden. Nicht betroffen vom Pro­gramm­stopp ist die vom BAFA umge­setzte BEG-För­de­rung von Ein­zel­maß­nahmen in der Sanie­rung (u.a. Hei­zungs­tausch etc.). […] 

För­de­rung für Sanie­rungen soll später wieder starten

Die KfW-För­de­rung für ener­ge­ti­sche Sanie­rungen wird wieder auf­ge­nommen, sobald ent­spre­chende Haus­halts­mittel bereit­ge­stellt sind. Die För­de­rung für Effizienzhaus/​Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/​EG55) wird end­gültig ein­ge­stellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vor­ge­se­hene Aus­laufen des Pro­gramms wird auf den 24.1.2022 vor­ge­zogen. Es werden keine neuen Anträge mehr ange­nommen. […] Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits ein­ge­gan­genen, aber noch nicht beschie­denen EH55- und EH40-Anträgen ent­schieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereit­ge­stellten KfW-Mittel nicht aus. Gege­be­nen­falls kann für diese ein­ge­gan­genen Anträge ein Angebot zins­ver­bil­ligter Kredite der KfW zur Ver­fü­gung gestellt werden, das wird jetzt geprüft. […] 

Die voll­stän­dige Mit­tei­lung ist auf der Website des Wirt­schafts­mi­nis­te­riums zu finden.

01Jan./22
Haus aus Geldschein gefaltet

Neubau Effizienz­haus 55 ab Februar 2022 ohne BEG Förderung

Für den Neubau von einem

  • Effizienz­haus 55 (Wohn­ge­bäude)
  • oder Effizienz­gebäude 55 (Nicht­wohn­ge­bäude)

fließt laut KfW Ban­ken­gruppe ab 1. Februar 2022 keine Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG: An diesem Stichtag soll diese För­der­stufe abge­schafft werden. Die För­de­rungen für Effizienz­haus 40 und Effizienz­haus 40 Plus sowie für Effizienz­gebäude 40 sollen hin­gegen erhalten bleiben.

KfW nennt BEG Kon­di­tionen für Neubauten

KfW-Infos für Wohn­ge­bäude (Stand November 2021)

KfW-Übersicht zum BEG Förderprogramm 461
Über­sicht Zuschüsse für Wohn­ge­bäude: KfW-Pro­gramm 461
KfW-Übersicht zum BEG Förderprogramm 261, 262
Über­sicht Til­gungs­zu­schüsse für Wohn­ge­bäude: KfW-Pro­gramm 261, 262

KfW-Infos für Nicht­wohn­ge­bäude (Stand November 2021)

KfW-Übersicht zum BEG Förderprogramm 463
Über­sicht Zuschüsse für Nicht­wohn­ge­bäude: KfW-Pro­gramm 463
KfW-Übersicht zum BEG Förderprogramm 263
Über­sicht Til­gungs­zu­schüsse für Nicht­wohn­ge­bäude: KfW-Pro­gramm 263

Emp­feh­lungen zur Reform vom Februar 2022

Bitte halten Sie bei der BEG die Frist bis 31. Januar 2022 ein, wenn Sie noch För­der­gelder für einen Neubau von einem Effizienz­haus 55 oder Effizienz­gebäude 55 erhalten wollen. Oder wir beraten Sie über die Chance, dass die KfW mehr Geld zahlt – sofern Sie stren­gere Ansprüche zum Ener­gie­ein­satz erfüllen. Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium emp­fiehlt in den FAQ seiner Aktion »Deutsch­land macht’s effi­zient«: »Die Pla­nungen werden vor Antrag­stel­lung auf ein höheres Effizienz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäu­de­ni­veau (EH bzw. EG 40) umge­plant. Bei einem ambi­tio­nier­teren Effizienz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäude-Niveau ist derzeit eine um min­des­tens 5 Pro­zent­punkte höhere För­de­rung möglich«.