In der Stadt Münster tritt mit Wirkung zum 1. Mai 2020 eine neues Förderprogramm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« in Kraft. Die jährliche Gesamtfördersumme ist gegenüber den Vorjahren auf 4,5 Millionen € verzehnfacht worden. Seit 20 Jahren liegt der Schwerpunkt der städtischen Förderung auf der Altbausanierung. Nun begünstigt die Stadt Münster auch Neubauten und die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Damit wird das etablierte Förderprogramm »Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster« abgelöst und erweitert.
1. »Förderbaustein Altbausanierung«
Die etablierte Förderung von Dämmmaßnahmen über gestaffelte Zuschüsse pro Quadratmeter verbesserter Fläche der Gebäudehülle bleibt erhalten. Die Anforderungen an die Dämmqualitäten bleiben unverändert – ebenso Zuschläge für ökologische Dämmstoffe. Das Bonussystem für ganzheitliche Dämmmaßnahmen wird erweitert. Neu sind Förderungen im Bereich der Anlagentechnik wie Heizungsaustauchpauschalen oder die Förderung einer Fotovoltaikanlage bei gleichzeitiger Dachdämmung. Es werden nun auch neuere Gebäude gefördert: Diese müssen vor dem 1. Januar 2002 bezugsfertig gewesen sein – vorher galt der Stichtag 1. Januar 1995. Weggefallen ist die Größenbegrenzung auf Wohnflächen in Eigenheimen von unter 150 qm. Zusätzlich kann ein vorzeitiger Baubeginn nun genehmigt werden, sodass mit der Genehmigung keine Nachteile für die Fördermittel entstehen.
Die Kopplung an eine vorherige unabhängige Energieberatung bleibt ebenfalls bestehen: Es muss ein Gutachten nach den Kriterien der BAFA-Energieberatung für Wohngebäude erstellt werden.
Ebenso müssen bedarfsbasierte Energieausweise vor und nach der Sanierung vorgelegt werden.
Insgesamt entstehen dem Antragssteller nur geringe Kosten: Für ein typisches Einfamilienwohnhaus beträgt der zu tragende Eigenanteil etwa 350 €.
Ebenso müssen bedarfsbasierte Energieausweise vor und nach der Sanierung vorgelegt werden.
Insgesamt entstehen dem Antragssteller nur geringe Kosten: Für ein typisches Einfamilienwohnhaus beträgt der zu tragende Eigenteil etwa 350 €.
Gefördert werden (Auszüge):
- Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
- Einbau neuer Fenster und Außentüren
- Außenwanddämmung
- Kerndämmung
- Innenwanddämmung
- Dämmung der Kellerdecke oder des untersten Geschossbodens
- Heizungsaustausch
- Einbau energiesparender Lüftungsanlagen
- Einen Bonus gibt es für den Einsatz ökologischer oder umweltfreundlicher Dämmstoffe
- Ebenfalls gibt es einen Bonus bei »ganzheitlicher Gebäudedämmung«
- Ein Lüftungskonzept, eine Luftdichtheitsmessung und »die Optimierung des Heizungssystems über die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs« werden ebenfalls bezuschusst.
2. »Förderbaustein Effizienz im Neubau«
Große Veränderungen gibt es bei dem Förderbaustein Neubau. Die bisherige Förderung der energetischen Qualitätssicherung wurde auf 1100 € verdoppelt. Zusätzlich gibt es nun eine Förderung in Höhe von 21000 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus oder 10000 € je Wohneinheit, maximal jedoch 40000 € je Gebäude. Dazu muss der Transmissionswärmeverlust des Neubaus die Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV um mindestens 40 Prozent unterschreiten. In der KfW-Sprache würde dies ein Energieeffizienzhaus 45 darstellen, aber nur in Bezug auf den H’T (»Spezifischer Transmissionswärmeverlustkoffeffizient« = Mittelwert für die Dämmqualität der Gebäudehülle inkl. der Wärmebrücken), nicht den QP (»Primärenergiebedarf« = Umweltbelastung durch die Verwendung von Energie für Heizen und Brauchwarmwasser). Eine Kumulation mit Fördermitteln der KfW ist ausdrücklich nicht möglich.
Wenn das Land Nordrhein-Westfalen einem Haushalt Wohnraumförderung für ein neues Eigenheim bewilligt, gibt es einen weiteren Zuschuss von 4000 €.
3. »Förderbaustein Erneuerbare Energien«
Bisher wurden in der Richtlinie lediglich Fotovoltaikanlagen mit stationären Batteriespeichersystemen gefördert.
Nun soll auch der sinnvolle Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung und der Ausbau der Fotovoltaik in Bereichen, in denen die Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG nicht gut greift, vermehrt angestossen werden.
Die Maßnahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errichtenden Gebäuden förderfähig.
Nun soll auch der sinnvolle Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung und der Ausbau der Fotovoltaik in Bereichen, in denen die Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG nicht gut greift, vermehrt angestossen werden.
Die Maßnahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errichtenden Gebäuden förderfähig.
Kombination mit weiteren Förderprogrammen
Die »Kumulation« – so die Förderfachsprache für die Kombinierbarkeit – mit vielen weiteren Förderprogrammen ist zulässig. Die wichtigsten sind:
- »Energieeffizient Sanieren« der KfW (151÷152 oder 430) mit Tilgungszuschüssen/Zuschüssen ab 20 Prozent
- »Erneuerbare Energien« vom BAFA mit Zuschüssen von 20 Prozent bis 45 Prozent
- »Proges« des Landes NRW mit Zuschüssen für diverse Anlagentechniken (zum Beispiel 90 €/qm Solarkollektorfläche)
Das sind bei weitem noch nicht alle Programme, die bei der Altbausanierung, beim Neubau oder der Sanierung der Heizungsanlagentechnik in Frage kommen. Die Kumulierbarkeit ist zwar häufig möglich, folgt aber auch bestimmten Regeln. Im Rahmen von Energieberatungen werden Sie dazu ausführlich beraten, um Ihre Maßnahmen qualitativ und fördertechnisch zu optimieren.
Energieberatung ist wichtig
Ausgangspunkt sollte immer eine Energieberatung sein. Wir erklären Ihnen die Vorgehensweise und die Förderung unsere Leistungen. Für die Förderung durch die Stadt Münster ist diese zwingend notwendig, und die KfW empfiehlt die vorherige Energieberatung ebenfalls. Ohne fundierte Kenntnisse über Ihr Gebäude und Ihre Vorhaben, die mit der Beratung erlangt werden, ist keine Optimierung möglich.
Das Planungsbüro ENTECH erläutert gerne die Richtlinie. Einen ersten Überblick, der auch die Veränderungen gegenüber der alten Richtlinie übersichtlich darstellt, finden Sie hier in der Gegenüberstellung.
Als zertifizierte Experten für Energieeffizienz leiten wir Sie durch das Antragsverfahren und leisten die Energieberatung, die teils in diesem Förderprogramm zwingend vorgeschrieben ist.
Hier stellen wir Ihnen wichtige Antragsunterlagen zur Verfügung:
- Antragsformular Altbausanierung
- Antragsformular Neubau
- Antragsformular Erneuerbare Energien
- Förderrichtlinie 2020