Bund, Länder und Gemeinden fördern energetische Maßnahmen – mit Krediten sowie Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und von der KfW Bankengruppe.
Energieaudit
Energieaudit nach DIN EN 16247–1: Zur Analyse und Kontrolle energetisch relevanter Vorgänge gehört die Beurteilung der Maschinen im Unternehmen.
Energiekonzepte
In Münster hat sich ein Altbau mit erhaltenswerter Sandstein-/Ziegelfassade in ein Effizienzhaus verwandelt – mit Unterstützung von ENTECH.
Wärmedämmung
Sanierung mit architektonischen Vorgaben und Wärmebrücken an den Mauerblenden: Die neue äußere Wärmedämmung senkt den Energieverbauch eines früheren Behördengebäudes.
Grüne Energie
Abwärmenutzung, Biogasanlage, Blockheizkraftwerk, Fotovoltaik, Windkraft… – ENTECH bietet Orientierung auf der Suche nach der passenden Energiequelle.
Gebäudetechnik
Gebäudetechnik überschneidet sich mit Versorgungstechnik: ENTECH untersucht etwa Heizungen, Klimaanlagen, Kühlanlagen, Raumlufttechnik (RLT), Wärmepumpen.
ISO 50001
Energiemanagement ISO 50001: An einer Raumlufttechnischen (RLT) Anlage ermöglicht eine Messzange, die elektrische Stromstärke berührungslos zu erfassen.
Bauzeichnungen
Energieausweise, Energiekonzepte, Machbarkeitsstudien: Sogar älteste Bauzeichnungen liefern nützliche Informationen.
Fahrzeuge
Beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 nimmt ENTECH energetisch relevante Daten auf – für Abteilungen und Anlagen wie EDV, Fuhrpark, Lagerhallen, Werkstätten.
Energieausweis
Frühere Landwirtschaftskammer Münster: Bei Denkmalschutz entfällt die Pflicht zum Energieausweis, aber dieses Dokument wertet das hochwertig sanierte Gebäude auf.
Thermografie
Thermografie enttarnt energetische Schwachstellen in der Fassade, besonders effizient in Kombination mit Blower Door – etwa beim Wärmeschutznachweis.
Wärmebrücken
Anders als menschliche Hausbewohner freuen sich Störche auf dem Dach vielleicht über Wärmebrücken. Aber die Schreitvögel profitieren eher von Klimaschutzkonzepten.
Professionelle Analyse
Trotz geputzter Fenster lohnt hier nur Abriss, oder? Eine professionelle Analyse hilft, die Vorteile der Sanierung eines traurigen Gebäudes einzuschätzen.
Holzheizung
Heizen mit Holz: Sinnvoll beim Einsatz geeigneter Technik – aber als Alternative zu einem klassischen Kaminofen dienen Pelletanlagen mit automatischer Zufuhr.
Die Verbraucherzentrale NRW ergänzt ihre kostenlosen Angebote zur Energieberatung: Sie lädt mittwochs in die Sprechstunde im Haus der Nachhaltigkeit, Hammer Straße 1 in Münster. Kommen Sie spontan zwischen 14 Uhr und 17 Uhr – zu einem persönlichen Gespräch mit Energieberater Thomas Weber. Bei größerem Andrang müssen Sie leider etwas warten, um Tipps und Informationen für ihr Anliegen zu erhalten.
Zu welchem Thema wollen Sie etwas erfahren? Der Experte liefert Hinweise – zum Beispiel wie Sie weniger Strom verbrauchen oder welche Förderprogramme für erneuerbare Energien existieren. Thomas Weber kann Ihnen ebenso helfen, sparsame Haushaltsgeräte auszuwählen.
Diese neue Gelegenheit ersetzt keineswegs die bisherigen Termine: Nach wie vor empfiehlt die Verbraucherzentrale, eine Energieberatung zu ausgewählten Problemen zu vereinbaren.
Planen Sie rechtzeitig, wem Sie Ihr Unternehmen anvertrauen. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Bernd Friedrich informiert am 22. August ab 18 Uhr, wie Sie die Übergabe regeln. Beim Forum »Fast Forward« lernen Sie Jörg Rahn kennen, der seinen Handwerksbetrieb verkauft hat: Er hat seine Entscheidung keinen Augenblick bereut. Besuchen Sie den Vortrag und das Gespräch der Wirtschaftsförderung Münster GmbH – in der Gesellschaft für Warenwirtschafts-Systeme, Willy-Brandt-Weg 1, 48155 Münster. Bitte melden Sie sich bis 18. August zum spannenden Termin über Unternehmensnachfolge an – auf der Website des Veranstalters.
Nach einer halbjährigen Pause läuft das Förderprogramm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« weiter: Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung nimmt Anträge ab 1. Januar 2023 an. Allerdings prüfen die Mitarbeiter die Unterlagen erst später – von April bis November. Trotzdem dürfen keine Bauarbeiten starten, bevor die Stadt den zugehörigen Zuschuss bewilligt – außer wenn sie einen vorzeitigen Baubeginn genehmigt.
In Münster endet das kommunale Förderprogramm für Wohngebäude am 30. Juni 2022: Nach diesem Stichtag akzeptiert die zuständige Behörde keine Anträge für »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster«. Ohnehin vergibt die Stadt Münster lediglich den Rest der gesamten Fördersumme von 3,3 Millionen Euro. Eventuell reichen die bewilligten Haushaltsmittel nicht für sämtliche Projekte: »Alle Anträge durchlaufen eine Prüfung, eine Bewilligung kann angesichts begrenzter Mittel nicht garantiert werden« – so heißt es in einer öffentlichen Mitteilung der Stadt Münster. Dort ist zudem zu hören, dass ein erneuertes Förderprogramm 2023 starten soll.
Bis Monatsanfang haben Bauherrinnen und Bauherrn Anträge für insgesamt 2,3 Millionen Euro an Zuschüssen gestellt. Aber davon warten die meisten Dokumente noch auf ihre Kontrolle. Bislang haben die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter lediglich Förderung von insgesamt 600.000 Euro bewilligt. Vertreter der Stadt Münster sagen, dass die steigende »Nachfrage nach Leistungen im Bereich der energetischen Sanierung« bald das Förderprogramm überlaste. Mit dieser Begründung beginnt jetzt ein Endspurt auf die restlichen Fördermittel. Anträge müssen vollständig bis 30. Juni vorliegen.
Angebote und Kostenvoranschläge gehören zu den Unterlagen, selbst wenn die Zeit drängen mag. Bei einer Altbausanierung muss vorab sogar eine Energieberatung stattfinden. Diese Mühen sichern keinen Erfolg, eine Förderung zu erhalten: Sobald der Etat verbraucht ist, werden weitere Anträge abgelehnt. Die Stadt Münster erklärt die Prioritäten: »Durch den befristeten Stopp soll ermöglicht werden, dass die noch nicht bearbeiteten sowie die nach dieser Ankündigung noch eingehenden Anträge dieses Jahr noch bearbeitet werden können«.
Entwicklung vom Förderprogramm
Ein Jahr vorher wurde »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« reformiert und erweitert. Seitdem flossen Zuschüsse für die Förderbausteine »Energetische Sanierung«, »Energieeffizienter Neubau«, »Photovoltaik« und »Dachbegrünung«. Im Mai 2020 hatte das Förderprogramm die langjährige Altbauförderung ersetzt und zusätzliche Leistungen eingeschlossen. Auf ihrer Website verspricht die Stadt Münster für die Zukunft: »Zum Jahr 2023 werden auch von städtischer Seite wieder kommunale Fördermittel zur Verfügung stehen«.
Die Stadt Münster ändert ihr Förderprogramm für »Klimafreundliche Wohngebäude«: Zum 1. Juli gestaltet sie einige Konditionen um und ergänzt einen Förderbaustein für Dachbegrünung. Ein größerer Zuschuss als bisher lockt beim Austausch der Heizungsanlage. Bereits seit Mai 2020 bewilligt die Stadt Münster höhere Beträge und akzeptiert in ihrem Förderprogramm mehr unterschiedliche Projekte als in den Vorjahren.
Schon länger stehen die Ziele in der Förderrichtlinie: »nachhaltige Einsparung von Heizenergie«, »Minderung des Energieverbrauches«, »verbesserter oder erhöhter Wärmeschutz der Wohngebäude«, »Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen« und »Reduzierung der CO2-Emissionen«. In der aktuellen Fassung nennt die Stadt Münster zusätzliche Argumente für ihr Engagement: »Darüber hinaus soll eine Reduzierung der städtischen Wärmeinsel erzielt werden, die einhergeht mit einer verbesserten Wohn- und Aufenthaltsqualität«, heißt es zum Förderzweck, »durch den Rückhalt von Regenwasser wird eine Verbesserung des städtischen Wasserhaushalts erreicht«. Die Richtlinie verweist auf eine neue Kontrolle: »Sofern sich die Maßnahme im Gebiet einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung befindet oder dem Denkmalschutz unterliegt, ist vorab eine Genehmigung beim Bauordnungsamt oder der städtischen Denkmalbehörde einzuholen«. Nach wie vor ist es möglich, Fördermittel zu verbinden – also die Leistungen für »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« zum Beispiel mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. Die Übersichten zum Ablauf für Förderanträge sind überarbeitet worden:
Förderbaustein Energetische Sanierung
Der »Förderbaustein Altbausanierung« heißt nun »Förderbaustein Energetische Sanierung«. Gestrichen worden ist ein Zusatz zur Kopplung von Fotovoltaik mit der Dachdämmung: »Wird im Rahmen der Dämmung der Dachfläche über beheizten und/oder gekühlten Räumen erstmalig eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) installiert und ein Wärmedurchgangskoeffizient von U ≤ 0,15 W/m2K der Dachdämmung erreicht, so wird ein Zuschuss von 100 € je Kilowattpeak (kWp) Photovoltaikleistung gewährt« – diese Erweiterung gilt nicht mehr.
Änderungen beim Heizungsaustausch
Bislang musste der Heizkessel der fossil befeuerten Anlage mindestens 15 Jahre alt sein, damit eine Förderung beim Austausch floss. Jetzt reicht es, wenn ein Heizkessel der fossil befeuerten Anlage oder eine Nachtspeicherheizung ersetzt wird.
Der Zuschuss steigt von pauschal 1500 € auf 3000 €.
Gefördert wird eine Wärmepumpe, Biomasseanlage oder der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz.
Der Begriff »Wärmepumpe« ist etwas weiter gefasst worden – bisher hieß es »Erdwärmepumpe«.
Entfallen sind die Förderung für Blockheizkraftwerke (BHKW) und der Zuschlag von 2500 € »für ein Brennstoffzellen-BHKW«.
Zuvor wurde eine Flächenförderung von 200 €/m2 für Solarthermie gezahlt – beim früheren »Förderbaustein Erneuerbare Energien«. Nun ist die Unterstützung für Solarthermie pauschalisiert worden – ein Bonus von 1500 € wird beim Heizungsaustausch gewährt.
Förderbaustein Energieeffizienter Neubau
Die Korrekturen zu diesem Förderbaustein berühren die Praxis nur wenig.
Förderbaustein Photovoltaik
Hier ist nur wenig geändert worden. Die Stadt Münster erläutert die Förderbeträge und weitere Details auf ihrer Website und in ihrer Richtlinie.
Förderbaustein Dachbegrünung
Diese geförderte Maßnahme kann mit anderen Bausteinen von »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« kombiniert werden: Auf dem Dach kann demnach eine Vegetation die Fotovoltaikanlage ergänzen – wodurch die bewilligte Fördersumme wächst. Die Richtlinie billigt Dachbegrünungen sowohl bei Sanierungen als auch bei Neubauten:
»Die Förderung umfasst die Begrünung von Dachflächen ab der Oberkante der Dachabdichtung mit Aufbau der Vegetationsschicht inklusive wurzelfester Abdichtung, Schutzvlies, Dränage-Elemente, Filtervlies und Substrat«.
»Gefördert werden bis zu 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten einer Maßnahme, höchstens jedoch 40 € je m2 gestalteter Dachfläche und 10.000 € pro Maßnahme/Liegenschaft«.
»Sofern der Höchstbetrag nicht überschritten wird, können mehrere Maßnahmen in einer Liegenschaft gefördert werden«.
Antragsunterlagen zum Download
»Richtlinie des städtischen Förderprogramms Klimafreundliche Wohngebäude für Münster«
Die entfallene Kopplung von Fotovoltaik und Dachsanierung ist zu bedauern . Sie konnte zusätzliche Anreize liefern.
iSFP
Die Richtlinienänderung hat leider Unklarheiten in einigen Begriffen nicht beseitigt: Es ist zum Beispiel nicht zu erkennen, in welcher Form der verlangte Beratungsbericht vorzulegen ist – leider übernimmt die Stadt Münster die undeutlichen Angaben zum individuellen Sanierungsfahrplan iSFP aus dem BAFA-Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude EBW. Tatsächlich können Bauherren bei der EBW nach wie vor zwischen einer ergebnisoffenen Analyse und der weniger flexiblen Variante iSFP wählen. Diese beiden Sorten des Berichts setzen unterschiedliche Prioritäten. Aber im Förderprogramm in Münster fehlt diese Differenzierung: Ob generell ein ausführlicher Beratungsbericht oder eher der standardisierte iSFP verlangt wird – das ist in der Richtlinie nicht zu erkennen. Beratungsbericht und iSFP scheinen gleich zu sein, was nicht der Realität entspricht. Offensichtlich wird aber in der Genehmigung beides gleichgesetzt und anerkannt.
Lüftungskonzept
Der Begriff »Lüftungskonzept« wird in der Richtlinie nach wie vor leider widersprüchlich benutzt. Eine Klarstellung wurde mit der Änderung zum 02.07.2021 nicht vorgenommen: Bei einer Sanierung fordert die Richtlinie a) für die Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke b) sowie für den Einbau neuer Fenster und Außentüren und c) nicht zuletzt für die Installation energiesparender Lüftungsanlagen: »Es ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946–6 zu erstellen«. Dafür soll ein Bonus gezahlt werden: »Die Erstellung eines Lüftungskonzepts wird in Höhe von 50% des Rechnungsbetrags (inkl. Umsatzsteuer), maximal jedoch 500 Euro gefördert«.
Gemäß einer »Lüftungsnorm«, der DIN 1946–6 »Raumlufttechnik – Teil 6 Lüftung von Wohnungen …«, steht zu Beginn der Erstellung eines Lüftungskonzeptes die Frage nach der Notwendigkeit einer sogenannten »lüftungstechnischen Maßnahme«. Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein: sogenannte »Fensterfalzlüfter« oder raumlufttechnische Anlagen (RLT), die ventilatorgestützt arbeiten. Die eigentliche vom Nutzer selbst geführte Lüftung über Fenster ist keine lüftungstechnische Maßnahme im Sinne dieser Norm und allenfalls als Ergänzung »bei Party« vorgesehen.
Wenn eine solche Prüfung ergibt, dass eine lüftungstechnische Maßnahme ergriffen werden soll, bedeutet dies nicht, dass diese auch umgesetzt werden muss. Denn weder ist die DIN 1946–6 eine Art gesetzliche Vorgabe noch ist dies bei der Fördermittelbeantragung bei der Stadt Münster erforderlich. Wenn lüftungstechnische Maßnahmen umgesetzt werden sollen, also Fensterfalzlüfter oder raumlufttechnische Anlagen, ist ein »Lüftungskonzept« zu erstellen: eine Ausführungsplanung der technischen Maßnahme (Volumenströme etc.) kann nach der Norm 1946–6 erfolgen.
Also bietet die Norm praktisch zwei Konzepte an:
die Prüfung auf Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme
die Ausführungsplanung der lüftungstechnischen Maßnahme = Lüftungskonzept.
Der erste Punkt muss bearbeitet werden und bei der Stadt Münster dem Antrag beigefügt werden, wenn Fensteraustausch oder Dachdämmung gefördert werden sollen und ist in der Regel als kostenlose Leistung in der Energieberatung enthalten. Zu einer Umsetzung wird man nicht verpflichtet! Der zweite Punkt wird von der Stadt Münster gefördert und ist erforderlich, wenn lüftungstechnischen Maßnahmen umgesetzt werden. Die Fachwelt ebenso wie die Richtlinie benutzten den Begriff »Lüftungskonzept« also unterschiedlich: Einerseits kann ein Lüftungskonzept zeigen, ob die Regeln zum Luftaustausch eingehalten werden und ob eine technische Anlage für Zu- und Abluft überhaupt notwendig ist. Andererseits kann ein Lüftungskonzept weiterführen, indem es die Ausführungsplanung einschließt.
Ohnehin sieht ENTECH die Vereinnahmung und die Reduzierung des Begriffs »Lüftungskonzept« durch die Norm 1946–6 kritisch.
Gerade hat im Mai 2021 ein Verbändebündnis aus Kammern von Architekten und Ingenieuren und weiteren Akteuren aus der Bau- und Immobilienwirschaft aus einer vorgelegten Studie zum Lüften im Wohnungsbau ein Merkblatt herausgegeben mit folgendem Inhalt:
»Beleuchtet werden die Grundlagen zum Lüften, das Bauordnungsrecht und weitere technische Regeln, die Auslegung der Luftvolumenströme, geeignete Lüftungssystem sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und haftungsrelevanten Aspekte beim Erstellen von Lüftungskonzepten. Zentrale Elemente der Studie und des Merkblatts sind eine Checkliste mit Bewertungskriterien für Wohnungslüftungssysteme und ein Schema zu den Vertragspflichten im Planungsablauf«. Quelle (dort auch Studie und Merkblatt).
Endlich wird hier von einer breiten Masse von Experten klargestellt, dass der Begriff »Lüftungskonzept« in der Baupraxis unterschiedlich genutzt wird und inhaltlich nicht an die DIN 1946–6 gekoppelt ist. Im Ergebnis können alle betrachteten Lüftungssysteme – von der manuellen Fensterlüftung bis zur ventilatorgestützten Lüftung, beispielsweise die zentrale Wohnungslüftung oder eine dezentrale Wohnungslüftung – zur Anwendung kommen. Die Entscheidung für oder gegen ein System zur Wohnraumlüftung obliegt dem Bestellenden, also Ihnen. Kernaussage: »Bis auf fensterlose Küchen, Bäder und Toilettenräume können zur Lüftung von Wohnräumen alle Lüftungssysteme inklusive der Fensterlüftung genutzt werden«. Ein selbstverständlicher Schwerpunkt im Rahmen der BAFA-geförderten und für die Antragsstellung notwendigen Energieberatung ist die Aufklärung und Beratung zur Lüftung, also ein »Lüftungskonzept«.
Nicht dass die Kritik missverstanden wird: Ausdrücklich empfiehlt ENTECH die Prüfung und Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen, idealerweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Ebenso begrüßt ENTECH dann auch die qualitativ gute Ausführungsplanung und deren Förderung durch die Stadt Münster, gegebenenfalls auch nach DIN 1946–6. Aber eine normkonforme und die spezifische Nutzung vernachlässigende Prüfung auf Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme ist überflüssig und sollte nicht mehr zwingend verlangt werden. Weder ist das Ergebnis daraus bindend, noch lassen sich aus dieser eh technisch sehr schlicht gehaltenen Prüfung Sicherheiten oder Risiken ableiten in der einen oder anderen Richtung. Die Beratung zum richtigen Lüften (und Heizen) ist ein Schwerpunkt der durchgeführten Energieberatung.
Ausblick für Förderprogramm in Münster
Eine weitere Überarbeitung der Richtlinie ist mittelfristig angekündigt. Wir informieren Sie über die Entwicklung. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie an die Fördermittel aus dem Programm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« gelangen.
In der Stadt Münster tritt mit Wirkung zum 1. Mai 2020 eine neues Förderprogramm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« in Kraft. Die jährliche Gesamtfördersumme ist gegenüber den Vorjahren auf 4,5 Millionen € verzehnfacht worden. Seit 20 Jahren liegt der Schwerpunkt der städtischen Förderung auf der Altbausanierung. Nun begünstigt die Stadt Münster auch Neubauten und die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Damit wird das etablierte Förderprogramm »Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster« abgelöst und erweitert.
Die etablierte Förderung von Dämmmaßnahmen über gestaffelte Zuschüsse pro Quadratmeter verbesserter Fläche der Gebäudehülle bleibt erhalten. Die Anforderungen an die Dämmqualitäten bleiben unverändert – ebenso Zuschläge für ökologische Dämmstoffe. Das Bonussystem für ganzheitliche Dämmmaßnahmen wird erweitert. Neu sind Förderungen im Bereich der Anlagentechnik wie Heizungsaustauchpauschalen oder die Förderung einer Fotovoltaikanlage bei gleichzeitiger Dachdämmung. Es werden nun auch neuere Gebäude gefördert: Diese müssen vor dem 1. Januar 2002 bezugsfertig gewesen sein – vorher galt der Stichtag 1. Januar 1995. Weggefallen ist die Größenbegrenzung auf Wohnflächen in Eigenheimen von unter 150 qm. Zusätzlich kann ein vorzeitiger Baubeginn nun genehmigt werden, sodass mit der Genehmigung keine Nachteile für die Fördermittel entstehen.
Die Kopplung an eine vorherige unabhängige Energieberatung bleibt ebenfalls bestehen: Es muss ein Gutachten nach den Kriterien der BAFA-Energieberatung für Wohngebäude erstellt werden.
Ebenso müssen bedarfsbasierte Energieausweise vor und nach der Sanierung vorgelegt werden.
Insgesamt entstehen dem Antragssteller nur geringe Kosten: Für ein typisches Einfamilienwohnhaus beträgt der zu tragende Eigenanteil etwa 350 €.
Ebenso müssen bedarfsbasierte Energieausweise vor und nach der Sanierung vorgelegt werden.
Insgesamt entstehen dem Antragssteller nur geringe Kosten: Für ein typisches Einfamilienwohnhaus beträgt der zu tragende Eigenteil etwa 350 €.
Gefördert werden (Auszüge):
Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
Einbau neuer Fenster und Außentüren
Außenwanddämmung
Kerndämmung
Innenwanddämmung
Dämmung der Kellerdecke oder des untersten Geschossbodens
Heizungsaustausch
Einbau energiesparender Lüftungsanlagen
Einen Bonus gibt es für den Einsatz ökologischer oder umweltfreundlicher Dämmstoffe
Ebenfalls gibt es einen Bonus bei »ganzheitlicher Gebäudedämmung«
Ein Lüftungskonzept, eine Luftdichtheitsmessung und »die Optimierung des Heizungssystems über die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs« werden ebenfalls bezuschusst.
2. »Förderbaustein Effizienz im Neubau«
Große Veränderungen gibt es bei dem Förderbaustein Neubau. Die bisherige Förderung der energetischen Qualitätssicherung wurde auf 1100 € verdoppelt. Zusätzlich gibt es nun eine Förderung in Höhe von 21000 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus oder 10000 € je Wohneinheit, maximal jedoch 40000 € je Gebäude. Dazu muss der Transmissionswärmeverlust des Neubaus die Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV um mindestens 40 Prozent unterschreiten. In der KfW-Sprache würde dies ein Energieeffizienzhaus 45 darstellen, aber nur in Bezug auf den H’T (»Spezifischer Transmissionswärmeverlustkoffeffizient« = Mittelwert für die Dämmqualität der Gebäudehülle inkl. der Wärmebrücken), nicht den QP (»Primärenergiebedarf« = Umweltbelastung durch die Verwendung von Energie für Heizen und Brauchwarmwasser). Eine Kumulation mit Fördermitteln der KfW ist ausdrücklich nicht möglich.
Wenn das Land Nordrhein-Westfalen einem Haushalt Wohnraumförderung für ein neues Eigenheim bewilligt, gibt es einen weiteren Zuschuss von 4000 €.
3. »Förderbaustein Erneuerbare Energien«
Bisher wurden in der Richtlinie lediglich Fotovoltaikanlagen mit stationären Batteriespeichersystemen gefördert.
Nun soll auch der sinnvolle Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung und der Ausbau der Fotovoltaik in Bereichen, in denen die Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG nicht gut greift, vermehrt angestossen werden.
Die Maßnahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errichtenden Gebäuden förderfähig.
Nun soll auch der sinnvolle Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung und der Ausbau der Fotovoltaik in Bereichen, in denen die Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG nicht gut greift, vermehrt angestossen werden.
Die Maßnahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errichtenden Gebäuden förderfähig.
Kombination mit weiteren Förderprogrammen
Die »Kumulation« – so die Förderfachsprache für die Kombinierbarkeit – mit vielen weiteren Förderprogrammen ist zulässig. Die wichtigsten sind:
»Energieeffizient Sanieren« der KfW (151÷152 oder 430) mit Tilgungszuschüssen/Zuschüssen ab 20 Prozent
»Erneuerbare Energien« vom BAFA mit Zuschüssen von 20 Prozent bis 45 Prozent
»Proges« des Landes NRW mit Zuschüssen für diverse Anlagentechniken (zum Beispiel 90 €/qm Solarkollektorfläche)
Das sind bei weitem noch nicht alle Programme, die bei der Altbausanierung, beim Neubau oder der Sanierung der Heizungsanlagentechnik in Frage kommen. Die Kumulierbarkeit ist zwar häufig möglich, folgt aber auch bestimmten Regeln. Im Rahmen von Energieberatungen werden Sie dazu ausführlich beraten, um Ihre Maßnahmen qualitativ und fördertechnisch zu optimieren.
Energieberatung ist wichtig
Ausgangspunkt sollte immer eine Energieberatung sein. Wir erklären Ihnen die Vorgehensweise und die Förderung unsere Leistungen. Für die Förderung durch die Stadt Münster ist diese zwingend notwendig, und die KfW empfiehlt die vorherige Energieberatung ebenfalls. Ohne fundierte Kenntnisse über Ihr Gebäude und Ihre Vorhaben, die mit der Beratung erlangt werden, ist keine Optimierung möglich.
Das Planungsbüro ENTECH erläutert gerne die Richtlinie. Einen ersten Überblick, der auch die Veränderungen gegenüber der alten Richtlinie übersichtlich darstellt, finden Sie hier in der Gegenüberstellung.
Als zertifizierte Experten für Energieeffizienz leiten wir Sie durch das Antragsverfahren und leisten die Energieberatung, die teils in diesem Förderprogramm zwingend vorgeschrieben ist.
Hier stellen wir Ihnen wichtige Antragsunterlagen zur Verfügung:
Nadine Somberg von der Stadt Münster und Andreas Deppe vom Planungsbüro ENTECH zeigen interessierten Bürgern die Baustelle der Sanierung eines Mehrfamilienhauses: Zusammen mit dem Bauherrn führen sie die Besucher durch das Gebäude in Münster Mauritz. Am Dienstag, dem 10. Dezember, können die Gäste die Verwandlung von einem 65 Jahre alten Wohngebäude in ein Effizienzhaus verfolgen. Sie erhalten Informationen über das Energiekonzept, die Sanierungsschritte und die Ergänzung der KfW-Förderung durch städtische Unterstützung im Programm »Energieeinsparung und Altbausanierung«.
Anmeldung unter klimaschutz@stadt-muenster.de oder Tel. 0251 4926725 – dann erfahren die Teilnehmer, wo die Besichtigungstour um 15 Uhr startet. Der Rundgang gehört zur Aktionsreihe »Bauen und Sanieren«, mit der die Stadt Münster für klimafreundliches und energiesparendes Bauen und Sanieren wirbt. Mehr dazu unter Münster – Unser Klima 2050.
Nadine Somberg, Energieberater Andreas Deppe und der Bauherr erläutern die bisherigen Schritte der energetischen Sanierung. So ersetzen Fenster mit Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung ihre veralteten und defekten Vorgänger. Außerdem sind die Außenwände und das Dach mit ökologischen Materialien optimiert worden. Die eingerichtete Dämmung der Kellerdecken erhöht den Wohnkomfort und senkt die Energiekosten. Die schmutzige Ölheizung ist verschwunden: An ihrer Stelle erzeugt eine moderne Holzpellet-Anlage die notwendige Wärme. Nach Abschluss der Bauarbeiten soll das Haus den energetischen Standard eines »KfW Effizienzhauses 70« erreichen.
Am 25.03.2019 fand im Festsaal des historischen Rathauses der Stadt Münster die feierliche Übergabe von Gütesiegeln Altbausanierung statt.
Für eine Auszeichnung mit dem Gebäudegütesiegel muss bei der Sanierung des Gebäudes der aktuelle Sanierungsstandard der Energieeinsparverordnung erreicht werden: „Die darin festgeschriebenen Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust H´T) dürfen das Niveau eines vergleichbaren Neubaus um maximal 40 % überschreiten“ bedeutet, dass die Dämmungen (Wände, Dächer, Böden, Kellerdecken, Fenster und Türen) im Mittelwert höchstens 40 % schlechter sein dürfen als bei einem Neubau. Ehrgeizige Zielsetzung? Ja, aber bei ganzheitlicher Sanierung eines Gebäudes häufig erreichbar. Häufig dann auch besser als ein Neubau! Informationen zum Gütesiegel bei der Stadt Münster.
Wir sind stolz, denn 3 von 6 Bauherren, die am diesem Abend Ihre Gütesiegel–Auszeichnung von Stadtrat Peck vor Publikum entgegennehmen konnten, sind Kunden von Entech: zwei Einfamilienhäuser und ein Mehrfamilienwohnhaus sind zu Effizienzhäusern saniert worden. Der Energieverbrauche konnte in diesen Fällen um bis zu 70 % reduziert werden! Die Maßnahmen sind durch die Stadt Münster und die KfW gefördert worden.
Dämmung funktioniert, so die Antworten der Bauherren auf die Frage nach dem Warum der Sanierungen. Und auch: „Oma fror immer im Haus“, „kein Schimmel mehr in unseren Liegenschaften“, „christliche Verantwortung für Umwelt und die jüngere Generation“, „Heizkosten für die Mieter gesenkt“.
Prof. Dr. Ing. K. Mertens berichtet anschließend über die Anfänge der Fotovoltaik und die Einführung der kostendeckenden Vergütung vor ca. 20 Jahren. Die Potentiale der erneuerbaren Energien, insbesondere der Fotovoltaik, sind riesig und bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Technisch steht uns alles zur Verfügung, was zur Realisierung der gesetzten Klimaschutzziele nötig ist. Es sind keine technischen Hemmnisse, die uns davon abhalten.
Flankiert wurde die Preisverleihung durch Vorträge über Klimaschutz. Stadtrat Peck stellt die Klimaschutzstrategie der Stadt Münster dar und es wird deutlich, dass in allen Lebensbereichen gehandelt werden muss und mit den heute zur Verfügung stehenden Techniken gehandelt werden kann. Peck verlässt nach dem Vortrag die Veranstaltung, um sich mit Vertretern von Fridaysforfuture zu treffen.
Meine persönliche Bilanz aus dem Abend in Bezug auf die aktuelle Diskussion um Klimaschutz und Fridaysforfuture : wir müssen nicht darauf warten, dass Schüler Physik lernen und Erfinder werden. Alles für die Lösung liegt seit Jahrzehnten schon fertig vor uns: umsetzen, machen, handeln, engagieren, politisieren … auf die Straße! Erneuerbare Energien in Verbindung mit Energieeffizienz können das fossile Weltwirtschaftssystem technisch gesehen sofort ablösen! Nichts Neues eigentlich, denn schon 1995 beschrieb z.B. Hennicke in seinem Buch „Faktor Vier : doppelter Wohlstand – halbierter Naturverbrauch“ diese Zusammenhänge.“