Bund, Länder und Gemeinden fördern energetische Maßnahmen – mit Krediten sowie Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und von der KfW Bankengruppe.
Energieaudit
Energieaudit nach DIN EN 16247–1: Zur Analyse und Kontrolle energetisch relevanter Vorgänge gehört die Beurteilung der Maschinen im Unternehmen.
Energiekonzepte
In Münster hat sich ein Altbau mit erhaltenswerter Sandstein-/Ziegelfassade in ein Effizienzhaus verwandelt – mit Unterstützung von ENTECH.
Wärmedämmung
Sanierung mit architektonischen Vorgaben und Wärmebrücken an den Mauerblenden: Die neue äußere Wärmedämmung senkt den Energieverbauch eines früheren Behördengebäudes.
Grüne Energie
Abwärmenutzung, Biogasanlage, Blockheizkraftwerk, Fotovoltaik, Windkraft… – ENTECH bietet Orientierung auf der Suche nach der passenden Energiequelle.
Gebäudetechnik
Gebäudetechnik überschneidet sich mit Versorgungstechnik: ENTECH untersucht etwa Heizungen, Klimaanlagen, Kühlanlagen, Raumlufttechnik (RLT), Wärmepumpen.
ISO 50001
Energiemanagement ISO 50001: An einer Raumlufttechnischen (RLT) Anlage ermöglicht eine Messzange, die elektrische Stromstärke berührungslos zu erfassen.
Bauzeichnungen
Energieausweise, Energiekonzepte, Machbarkeitsstudien: Sogar älteste Bauzeichnungen liefern nützliche Informationen.
Fahrzeuge
Beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 nimmt ENTECH energetisch relevante Daten auf – für Abteilungen und Anlagen wie EDV, Fuhrpark, Lagerhallen, Werkstätten.
Energieausweis
Frühere Landwirtschaftskammer Münster: Bei Denkmalschutz entfällt die Pflicht zum Energieausweis, aber dieses Dokument wertet das hochwertig sanierte Gebäude auf.
Thermografie
Thermografie enttarnt energetische Schwachstellen in der Fassade, besonders effizient in Kombination mit Blower Door – etwa beim Wärmeschutznachweis.
Wärmebrücken
Anders als menschliche Hausbewohner freuen sich Störche auf dem Dach vielleicht über Wärmebrücken. Aber die Schreitvögel profitieren eher von Klimaschutzkonzepten.
Professionelle Analyse
Trotz geputzter Fenster lohnt hier nur Abriss, oder? Eine professionelle Analyse hilft, die Vorteile der Sanierung eines traurigen Gebäudes einzuschätzen.
Holzheizung
Heizen mit Holz: Sinnvoll beim Einsatz geeigneter Technik – aber als Alternative zu einem klassischen Kaminofen dienen Pelletanlagen mit automatischer Zufuhr.
Das Planungsbüro ENTECH erweitert sein Engagement in Hamburg: Geschäftsinhaber Andreas Deppe ist als Energieexperte für Förderprogramme der Hansestadt zugelassen worden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ENTECH begleiten bereits Projekte wie das Besucherzentrum vom Deutschen Elektronen-Synchrotron DESY. Ohnehin vertrauen Kundinnen und Kunden in ganz Deutschland ENTECH etwa bei Gebäudesanierungen und Neubauten: Dann winkt Unterstützung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. Eigentümer können ebenso eine Energieberatung für Wohngebäude EBW beauftragen und dabei den »individuellen Sanierungsfahrplan iSFP« erhalten.
Lasst uns den individuellen Sanierungsfahrplan iSFP abschaffen!
Warum?
Ich will es euch erklären.
Gastbeitrag von Carsten Herbert – als sogenannter »Energiesparkommissar« schreibt der Bauingenieur Bücher, hält Vorträge und veröffentlicht Videos. Er hat seine Kritik am iSFP bereits auf LinkedIn veröffentlicht und zur Diskussion unter weiteren Energieexperten angeregt. Carsten Herbert lehnt den iSFP ab, denn das ursprüngliche Konzept sei leider verschwunden: »Ich war seit 2014 an der Entwicklung des iSFP als Unterauftragnehmer beteiligt. Wir haben als eines von drei Büros den ersten Entwurf für einen iSFP erstellt, der später zu 80 Prozent als Vorschlag ans Wirtschaftsministerium und an die dena ging. Durch die Verbandsarbeit der Immobilienwirtschaft wurde das ursprüngliche Konzept nach und nach umgekrempelt«.
Die Verbraucherzentrale NRW ergänzt ihre kostenlosen Angebote zur Energieberatung: Sie lädt mittwochs in die Sprechstunde im Haus der Nachhaltigkeit, Hammer Straße 1 in Münster. Kommen Sie spontan zwischen 14 Uhr und 17 Uhr – zu einem persönlichen Gespräch mit Energieberater Thomas Weber. Bei größerem Andrang müssen Sie leider etwas warten, um Tipps und Informationen für ihr Anliegen zu erhalten.
Zu welchem Thema wollen Sie etwas erfahren? Der Experte liefert Hinweise – zum Beispiel wie Sie weniger Strom verbrauchen oder welche Förderprogramme für erneuerbare Energien existieren. Thomas Weber kann Ihnen ebenso helfen, sparsame Haushaltsgeräte auszuwählen.
Diese neue Gelegenheit ersetzt keineswegs die bisherigen Termine: Nach wie vor empfiehlt die Verbraucherzentrale, eine Energieberatung zu ausgewählten Problemen zu vereinbaren.
Srechen Sie mit Energieberater Thomas Weber im Haus der Nachhaltigkeit Bild: Stadt Münster
Die Landesregierungen und die Behörden lockern ihre Vorgaben zur Coronakrise. Trotzdem schätzt das Planungsbüro ENTECH bewährte Prinzipien der vergangenen Monate – schon alleine um die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern zu schützen. Vertrauen Sie dieser erneuerten Strategie für Sommer und Herbst 2021:
Wir empfehlen den Austausch per E‑Mail – und nach vorheriger Absprache per Telefon oder Videokonferenz.
Bitte verzeihen Sie, dass Sie uns in der Coronakrise nicht immer sofort erreichen. Am schnellsten können wir auf E‑Mails reagieren und den weiteren Austausch planen.
Unsere Bürozeiten: montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 14 Uhr.
Mailen Sie uns bitte digitalisierte Belege – also gescannt oder fotografiert und anschließend in eine PDF-Datei umgewandelt. Oder Sie schicken uns Kopien per Post.
Bei der Energieberatung für Wohngebäude laden wir Sie ein, unseren Digi-Check einzusetzen – eine Liste für digitalisierbare Dokumente, Fotos und weiteres Material.
Wegen des Infektionsrisikos verzichten wir auf die meisten Treffen. Sofern notwendig, begegnen wir Ihnen gerne etwa auf einer Baustelle.
Kunden, Gäste, Energieberater, Handwerker und sonstige Teilnehmende dieser Besprechungen sollten medizinische Masken aufsetzen und den Mindestabstand einhalten – zum Beispiel auf Dachböden oder in Heizungskellern oder bei gemeinsamer Sichtung von Unterlagen.
Wir bitten darum, geschlossene Räume gut zu lüften und Details für solche Termine rechtzeitig festzulegen: Sollen alle vorab einen Schnelltest bestehen?
Ohnehin unterzieht sich das gesamte ENTECH-Team solchen Schnelltests mindestens einmal pro Woche.
Wir fragen niemanden nach Impfungen oder anderen Befreiungsgründen – denn wir betrachten dieses Thema als Privatangelegenheit.
Trotzdem müssen die Menschen noch immer gegenseitige Ansteckungen abwehren. Daher erwarten wir, dass sämtliche Personen bei einem Treffen die Hygieneregeln befolgen.
Bitte tragen Sie Ihren Mund-Nasen-Schutz!
Mit SARS-CoV‑2 infizierte Personen dürfen zu keiner Energieberatung vor Ort kommen – selbst falls sie keine Symptome einer Erkrankung an Covid-19 zeigen.
Energieberatung auf Distanz. Bild: manfredsteger | pixabay
Wir versprechen:
Kunden und Interessierte erhalten auf unserer Website aktuelle Informationen zur Energieeffizienz.
Trotz organisatorischer Einschränkungen erledigen wir zuverlässig Ihre Aufträge.
Zusammen mit Ihnen bereiten wir Energieaudits in gewohnter Qualität vor.
Kein Virus hindert uns daran, den energetischen Zustand Ihres Neubaus oder Umbaus zu optimieren.
Selbst bei einer Verschärfung der Coronakrise begleiten wir Ihr Unternehmen bei den Maßnahmen zur Energieeffizienz.
Gerne erklären wir, welche Fördermittel Sie beantragen können – per E‑Mail oder in einer vereinbarten Videokonferenz oder in einem verabredeten Telefonat.
Bei Messungen und Terminen folgen wir Vorgaben wie dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat diese Leitlinien seit Beginn der Pandemie mehrmals aufgefrischt.
In der Stadt Münster tritt mit Wirkung zum 1. Mai 2020 eine neues Förderprogramm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« in Kraft. Die jährliche Gesamtfördersumme ist gegenüber den Vorjahren auf 4,5 Millionen € verzehnfacht worden. Seit 20 Jahren liegt der Schwerpunkt der städtischen Förderung auf der Altbausanierung. Nun begünstigt die Stadt Münster auch Neubauten und die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Damit wird das etablierte Förderprogramm »Energieeinsparung und Altbausanierung in der Stadt Münster« abgelöst und erweitert.
Die etablierte Förderung von Dämmmaßnahmen über gestaffelte Zuschüsse pro Quadratmeter verbesserter Fläche der Gebäudehülle bleibt erhalten. Die Anforderungen an die Dämmqualitäten bleiben unverändert – ebenso Zuschläge für ökologische Dämmstoffe. Das Bonussystem für ganzheitliche Dämmmaßnahmen wird erweitert. Neu sind Förderungen im Bereich der Anlagentechnik wie Heizungsaustauchpauschalen oder die Förderung einer Fotovoltaikanlage bei gleichzeitiger Dachdämmung. Es werden nun auch neuere Gebäude gefördert: Diese müssen vor dem 1. Januar 2002 bezugsfertig gewesen sein – vorher galt der Stichtag 1. Januar 1995. Weggefallen ist die Größenbegrenzung auf Wohnflächen in Eigenheimen von unter 150 qm. Zusätzlich kann ein vorzeitiger Baubeginn nun genehmigt werden, sodass mit der Genehmigung keine Nachteile für die Fördermittel entstehen.
Die Kopplung an eine vorherige unabhängige Energieberatung bleibt ebenfalls bestehen: Es muss ein Gutachten nach den Kriterien der BAFA-Energieberatung für Wohngebäude erstellt werden.
Ebenso müssen bedarfsbasierte Energieausweise vor und nach der Sanierung vorgelegt werden.
Insgesamt entstehen dem Antragssteller nur geringe Kosten: Für ein typisches Einfamilienwohnhaus beträgt der zu tragende Eigenanteil etwa 350 €.
Münster wirbt für geförderte Altbausanierung
Ebenso müssen bedarfsbasierte Energieausweise vor und nach der Sanierung vorgelegt werden.
Insgesamt entstehen dem Antragssteller nur geringe Kosten: Für ein typisches Einfamilienwohnhaus beträgt der zu tragende Eigenteil etwa 350 €.
Gefördert werden (Auszüge):
Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
Einbau neuer Fenster und Außentüren
Außenwanddämmung
Kerndämmung
Innenwanddämmung
Dämmung der Kellerdecke oder des untersten Geschossbodens
Heizungsaustausch
Einbau energiesparender Lüftungsanlagen
Einen Bonus gibt es für den Einsatz ökologischer oder umweltfreundlicher Dämmstoffe
Ebenfalls gibt es einen Bonus bei »ganzheitlicher Gebäudedämmung«
Ein Lüftungskonzept, eine Luftdichtheitsmessung und »die Optimierung des Heizungssystems über die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs« werden ebenfalls bezuschusst.
2. »Förderbaustein Effizienz im Neubau«
Große Veränderungen gibt es bei dem Förderbaustein Neubau. Die bisherige Förderung der energetischen Qualitätssicherung wurde auf 1100 € verdoppelt. Zusätzlich gibt es nun eine Förderung in Höhe von 21000 € für ein Ein- und Zweifamilienhaus oder 10000 € je Wohneinheit, maximal jedoch 40000 € je Gebäude. Dazu muss der Transmissionswärmeverlust des Neubaus die Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV um mindestens 40 Prozent unterschreiten. In der KfW-Sprache würde dies ein Energieeffizienzhaus 45 darstellen, aber nur in Bezug auf den H’T (»Spezifischer Transmissionswärmeverlustkoffeffizient« = Mittelwert für die Dämmqualität der Gebäudehülle inkl. der Wärmebrücken), nicht den QP (»Primärenergiebedarf« = Umweltbelastung durch die Verwendung von Energie für Heizen und Brauchwarmwasser). Eine Kumulation mit Fördermitteln der KfW ist ausdrücklich nicht möglich.
Wenn das Land Nordrhein-Westfalen einem Haushalt Wohnraumförderung für ein neues Eigenheim bewilligt, gibt es einen weiteren Zuschuss von 4000 €.
3. »Förderbaustein Erneuerbare Energien«
Bisher wurden in der Richtlinie lediglich Fotovoltaikanlagen mit stationären Batteriespeichersystemen gefördert.
Nun soll auch der sinnvolle Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung und der Ausbau der Fotovoltaik in Bereichen, in denen die Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG nicht gut greift, vermehrt angestossen werden.
Die Maßnahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errichtenden Gebäuden förderfähig.
Münster fördert Fotovoltaikanlagen
Nun soll auch der sinnvolle Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung und der Ausbau der Fotovoltaik in Bereichen, in denen die Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG nicht gut greift, vermehrt angestossen werden.
Die Maßnahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errichtenden Gebäuden förderfähig.
Kombination mit weiteren Förderprogrammen
Die »Kumulation« – so die Förderfachsprache für die Kombinierbarkeit – mit vielen weiteren Förderprogrammen ist zulässig. Die wichtigsten sind:
»Energieeffizient Sanieren« der KfW (151÷152 oder 430) mit Tilgungszuschüssen/Zuschüssen ab 20 Prozent
»Erneuerbare Energien« vom BAFA mit Zuschüssen von 20 Prozent bis 45 Prozent
»Proges« des Landes NRW mit Zuschüssen für diverse Anlagentechniken (zum Beispiel 90 €/qm Solarkollektorfläche)
Das sind bei weitem noch nicht alle Programme, die bei der Altbausanierung, beim Neubau oder der Sanierung der Heizungsanlagentechnik in Frage kommen. Die Kumulierbarkeit ist zwar häufig möglich, folgt aber auch bestimmten Regeln. Im Rahmen von Energieberatungen werden Sie dazu ausführlich beraten, um Ihre Maßnahmen qualitativ und fördertechnisch zu optimieren.
Energieberatung ist wichtig
Ausgangspunkt sollte immer eine Energieberatung sein. Wir erklären Ihnen die Vorgehensweise und die Förderung unsere Leistungen. Für die Förderung durch die Stadt Münster ist diese zwingend notwendig, und die KfW empfiehlt die vorherige Energieberatung ebenfalls. Ohne fundierte Kenntnisse über Ihr Gebäude und Ihre Vorhaben, die mit der Beratung erlangt werden, ist keine Optimierung möglich.
Das Planungsbüro ENTECH erläutert gerne die Richtlinie. Einen ersten Überblick, der auch die Veränderungen gegenüber der alten Richtlinie übersichtlich darstellt, finden Sie hier in der Gegenüberstellung.
Als zertifizierte Experten für Energieeffizienz leiten wir Sie durch das Antragsverfahren und leisten die Energieberatung, die teils in diesem Förderprogramm zwingend vorgeschrieben ist.
Hier stellen wir Ihnen wichtige Antragsunterlagen zur Verfügung:
Wir erhalten viele Anfragen, ob Energieberatung unter den Einschränkungen durch das Coronavirus überhaupt möglich sei. Ja: Das Planungsbüro ENTECH bietet nach wie vor Dienstleistungen zur Energieeffizienz.
Dabei beachten wir die Vorgaben der NRW-Landesregierung und der Behörden, sodass wir einige Abläufe verändern – schon alleine um die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern zu schützen.
Wie gewohnt, erhalten Kunden und Interessenten auf unserer Website erste Informationen zur Energieeffizienz.
Wir optimieren den energetischen Zustand eines Neubaus oder Umbaus.
Wir begleiten Ihr Unternehmen bei anstehenden Maßnahmen zur Energieeffizienz.
Nicht zuletzt zeigen wir Ihnen, welche Fördermittel Sie beantragen können.
Doch wie gehen wir dabei vor?
Bei notwendigen Messungen und Terminen folgen wir Vorgaben wie dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. In der aktuellen Pandemie haben wir unsere Energieberatung auf vier Pfeiler gestellt:
Anpassung der Beratung
Die Bundesregierung hält an den Förderprogrammen fest und ermuntert zum energetischen Engagement. Ohnehin bleiben gesetzliche Pflichten wie Energieaudits für Nicht-KMU bestehen, selbst wenn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA derzeit keine Fristversäumnisse bestraft.
Gerne beraten wir Sie intensiv – bis auf weiteres telefonisch oder bei Bedarf schriftlich etwa per E‑Mail. Wir bitten Sie, Telefontermine für technische Fragen oder einen intensiven Austausch zu vereinbaren. Ansonsten erreichen Sie uns montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 17 Uhr, freitags von 9 Uhr bis 14 Uhr und nach Absprache zu anderen Zeiten.
Einige Mitarbeiter folgen Ihren Wünschen im Home-Office. Aber die technischen und organisatorischen Umstellungen beeinträchtigen uns leider. Daher bitten wir Sie, Verzögerungen oder doppelte Nachfragen oder kleine Pannen zu entschuldigen. Alle Telefonnummern und Mail-Adressen funktionieren wie bisher.
Ob Messungen etwa bei Blower Door laufen oder ob wir diese Aktivitäten verschieben müssen, entscheiden wir von Fall zu Fall. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine allgemein gültigen Regeln für Messungen aufstellen können. Bisher haben nach Absprache der Sicherheitsdetails alle Messungen wie gewohnt stattgefunden.
Digitalisierung und Postversand
Die Krise zwingt uns, möglichst wenig Unterlagen von Ihnen entgegenzunehmen. Mailen Sie uns daher bitte möglichst viele relevante Unterlagen digitalisiert: gescannt oder fotografiert und anschließend in eine PDF-Datei umgewandelt. Oder Sie schicken uns Kopien per Post.
Bei der Energieberatung für Wohngebäude laden wir Sie ein, unseren neuen Digi-Check einzusetzen – eine Checkliste für digitalisierbare Dokumente, Fotos und weiteres Material.
Virtuelle Begehungen
Was halten Sie von einem virtuellen Besuch auf Ihrer Baustelle oder in Ihrem Unternehmen oder in Ihrem Gebäude? Führen Sie uns live per Tablet oder Smartphone durch die Räume, oder zeigen Sie uns Ihren Betrieb mithilfe dieser Geräte. Diese Videos und Ihre Erklärungen können uns Informationen in ebenso guter Qualität liefern wie eine Begehung vor Ort.
Persönliche Termine
Trotz der digitalisierten Dokumente und der Videokonferenzen kann eine persönliche Begegnung oder Begehung erforderlich sein. Außer dem Energieberater sollten nur eine oder möglichst wenige Personen an diesem Treffen teilnehmen. In diesen Einzelfällen stimmen wir die Risiken und Vorgehensweisen offen und früh mit Ihnen ab:
Sie müssen sich freiwillig und überzeugt für diesen Termin entscheiden.
Die Energieberatung vor Ort kann nicht stattfinden, falls Sie oder ein Mitglied Ihrer Hausgemeinschaft mit SARS-CoV‑2 infiziert sind oder derzeit in einer behördlich angeordneten Quarantäne leben.
Die Energieberatung vor Ort ist nur möglich, wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Hausgemeinschaft keine Symptome für eine Erkrankung an Covid-19 aufweisen. Zudem sind Kontaktpersonen von Covid-19-Erkrankten von diesem Termin ausgeschlossen.
Ebenso müssen wir über eine Verschiebung oder eine Alternative zu der persönlichen Begegnung nachdenken, falls Sie oder ein Mitglied Ihrer Hausgemeinschaft zur Risikogruppe für schwere Verläufe bei Covid-19 gehören.
Die Teilnehmer eines persönlichen Termins müssen auf den Schutz vor Infektionen achten. Die Notwendigkeit, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – mindestens eine sogenannte Community-Maske oder Alltagsmaske – sollte vorher zwischen allen Teilnehmern abgestimmt werden.
Während des Treffens ist jederzeit ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten – auch zum Beispiel in Treppenhäusern, auf Dachböden oder in Heizungskellern. Bei der gemeinsamen Sichtung von Unterlagen fällt es schwer, immer die Distanz zu wahren – wir bitten um besondere Vorsicht in dieser Situation.
Wenn sich die Corona-Situation entspannt, holen wir bei Bedarf persönliche Treffen oder Begehungen nach: Dann können wir Details erfassen, die eventuell noch fehlen.