Tag Archives: Energieberatung

17Sep./24
Verfremdeter Zugang zum Alten Elbtunnel in Hamburg

Hamburg ver­traut Ener­gie­ex­perte von ENTECH

Das Pla­nungs­büro ENTECH erwei­tert sein Enga­ge­ment in Hamburg: Geschäfts­in­haber Andreas Deppe ist als Ener­gie­ex­perte für För­der­pro­gramme der Han­se­stadt zuge­lassen worden.

Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­beiter von ENTECH begleiten bereits Pro­jekte wie das Besu­cher­zen­trum vom Deut­schen Elek­tronen-Syn­chro­tron DESY. Ohnehin ver­trauen Kun­dinnen und Kunden in ganz Deutsch­land ENTECH etwa bei Gebäu­de­sa­nie­rungen und Neu­bauten: Dann winkt Unter­stüt­zung aus der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG. Eigen­tümer können ebenso eine Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW beauf­tragen und dabei den »indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP« erhalten.

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Con­tinue reading
06Aug./24
Haus mit Prozentzeichen auf einer Wippe

För­de­rung Energie­beratung für Gebäude sinkt

In der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW sinkt der Zuschuss von 80 Prozent auf 50 Prozent des för­der­fä­higen Hono­rars. Die gleiche Kürzung trifft die Energie­beratung für Nicht­wohn­ge­bäude EBN. In beiden För­der­pro­grammen werden zudem die maxi­malen Beträge hal­biert. Die Ände­rungen gelten für För­der­an­träge ab 7. August 2024. Das zustän­dige Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA ver­spricht am 6. August, dass ein Zusam­men­bruch des BAFA-Portals nicht den Antrag­stel­lern schade. Ansonsten bleibt bei Wohn­ge­bäuden der indi­vi­du­elle Sanie­rungs­fahr­plan iSFP als Abschluss­be­richt erhalten: Bei vielen Ein­zel­maß­nahmen (EM) kann er nach wie vor zum iSFP-Bonus führen – damit steigt die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG EM beim Sanierungsprojekt.

Con­tinue reading
16Juni/24
Bahn Anzeigetafel mit gestrichenen Verbindungen

Ver­zichten wir auf den iSFP (Gast­bei­trag)

Lasst uns den indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP abschaffen!

Warum?

Ich will es euch erklären.

Gast­bei­trag von Carsten Herbert – als soge­nannter »Ener­gie­spar­kom­missar« schreibt der Bau­in­ge­nieur Bücher, hält Vor­träge und ver­öf­fent­licht Videos. Er hat seine Kritik am iSFP bereits auf Lin­kedIn ver­öf­fent­licht und zur Dis­kus­sion unter wei­teren Ener­gie­ex­perten ange­regt. Carsten Herbert lehnt den iSFP ab, denn das ursprüng­liche Konzept sei leider ver­schwunden: »Ich war seit 2014 an der Ent­wick­lung des iSFP als Unter­auf­trag­nehmer betei­ligt. Wir haben als eines von drei Büros den ersten Entwurf für einen iSFP erstellt, der später zu 80 Prozent als Vor­schlag ans Wirt­schafts­mi­nis­te­rium und an die dena ging. Durch die Ver­bands­ar­beit der Immo­bi­li­en­wirt­schaft wurde das ursprüng­liche Konzept nach und nach umgekrempelt«.

Con­tinue reading
28Jan./24
Silhouette Münster

Ver­brau­cher­zen­trale bietet offene Sprech­stunde in Münster

Die Ver­brau­cher­zen­trale NRW ergänzt ihre kos­ten­losen Ange­bote zur Energie­beratung: Sie lädt mitt­wochs in die Sprech­stunde im Haus der Nach­hal­tig­keit, Hammer Straße 1 in Münster. Kommen Sie spontan zwi­schen 14 Uhr und 17 Uhr – zu einem per­sön­li­chen Gespräch mit Ener­gie­be­rater Thomas Weber. Bei grö­ßerem Andrang müssen Sie leider etwas warten, um Tipps und Infor­ma­tionen für ihr Anliegen zu erhalten.

Zu welchem Thema wollen Sie etwas erfahren? Der Experte liefert Hin­weise – zum Bei­spiel wie Sie weniger Strom ver­brau­chen oder welche För­der­pro­gramme für erneu­er­bare Ener­gien exis­tieren. Thomas Weber kann Ihnen ebenso helfen, spar­same Haus­halts­ge­räte auszuwählen.

Diese neue Gele­gen­heit ersetzt kei­nes­wegs die bis­he­rigen Termine: Nach wie vor emp­fiehlt die Ver­brau­cher­zen­trale, eine Energie­beratung zu aus­ge­wählten Pro­blemen zu vereinbaren.

Energieberater Thomas Weber am Stehtisch zwischen Werbematerial in Münster
Srechen Sie mit Ener­gie­be­rater Thomas Weber im Haus der Nach­hal­tig­keit Bild: Stadt Münster
22Juni/21
Mona Lisa mit Mundschutz

ENTECH opti­miert Regeln zur Coronakrise

Die Lan­des­re­gie­rungen und die Behörden lockern ihre Vor­gaben zur Coro­na­krise. Trotzdem schätzt das Pla­nungs­büro ENTECH bewährte Prin­zi­pien der ver­gan­genen Monate – schon alleine um die Gesund­heit von Kunden und Mit­ar­bei­tern zu schützen. Ver­trauen Sie dieser erneu­erten Stra­tegie für Sommer und Herbst 2021:

  • Wir emp­fehlen den Aus­tausch per E‑Mail – und nach vor­he­riger Absprache per Telefon oder Videokonferenz.
  • Bitte ver­zeihen Sie, dass Sie uns in der Coro­na­krise nicht immer sofort errei­chen. Am schnellsten können wir auf E‑Mails reagieren und den wei­teren Aus­tausch planen.
  • Unsere Büro­zeiten: montags bis don­ners­tags von 9 Uhr bis 17 Uhr und frei­tags von 9 Uhr bis 14 Uhr.
  • Mailen Sie uns bitte digi­ta­li­sierte Belege – also gescannt oder foto­gra­fiert und anschlie­ßend in eine PDF-Datei umge­wan­delt. Oder Sie schi­cken uns Kopien per Post.
  • Bei der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude laden wir Sie ein, unseren Digi-Check ein­zu­setzen – eine Liste für digi­ta­li­sier­bare Doku­mente, Fotos und wei­teres Material.
  • Wegen des Infek­ti­ons­ri­sikos ver­zichten wir auf die meisten Treffen. Sofern not­wendig, begegnen wir Ihnen gerne etwa auf einer Baustelle.
  • Kunden, Gäste, Ener­gie­be­rater, Hand­werker und sons­tige Teil­neh­mende dieser Bespre­chungen sollten medi­zi­ni­sche Masken auf­setzen und den Min­dest­ab­stand ein­halten – zum Bei­spiel auf Dach­böden oder in Hei­zungs­kel­lern oder bei gemein­samer Sich­tung von Unterlagen.
  • Wir bitten darum, geschlos­sene Räume gut zu lüften und Details für solche Termine recht­zeitig fest­zu­legen: Sollen alle vorab einen Schnell­test bestehen?
  • Ohnehin unter­zieht sich das gesamte ENTECH-Team solchen Schnell­tests min­des­tens einmal pro Woche.
  • Wir fragen nie­manden nach Imp­fungen oder anderen Befrei­ungs­gründen – denn wir betrachten dieses Thema als Privatangelegenheit.
  • Trotzdem müssen die Men­schen noch immer gegen­sei­tige Anste­ckungen abwehren. Daher erwarten wir, dass sämt­liche Per­sonen bei einem Treffen die Hygie­ne­re­geln befolgen.
  • Bitte tragen Sie Ihren Mund-Nasen-Schutz!
  • Mit SARS-CoV‑2 infi­zierte Per­sonen dürfen zu keiner Energie­beratung vor Ort kommen – selbst falls sie keine Sym­ptome einer Erkran­kung an Covid-19 zeigen.
Karikatur »Videokonferenz«
Energie­beratung auf Distanz. Bild: man­fred­steger | pixabay

Wir ver­spre­chen:

  • Kunden und Inter­es­sierte erhalten auf unserer Website aktu­elle Infor­ma­tionen zur Energieeffizienz.
  • Trotz orga­ni­sa­to­ri­scher Ein­schrän­kungen erle­digen wir zuver­lässig Ihre Aufträge.
  • Zusammen mit Ihnen bereiten wir Ener­gie­au­dits in gewohnter Qua­lität vor.
  • Kein Virus hindert uns daran, den ener­ge­ti­schen Zustand Ihres Neubaus oder Umbaus zu optimieren.
  • Selbst bei einer Ver­schär­fung der Coro­na­krise begleiten wir Ihr Unter­nehmen bei den Maß­nahmen zur Energieeffizienz.
  • Gerne erklären wir, welche För­der­mittel Sie bean­tragen können – per E‑Mail oder in einer ver­ein­barten Video­kon­fe­renz oder in einem ver­ab­re­deten Telefonat.
  • Bei Mes­sungen und Ter­minen folgen wir Vor­gaben wie dem SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­stan­dard: Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales hat diese Leit­li­nien seit Beginn der Pan­demie mehr­mals aufgefrischt.
01Mai/20
Zeichnung vom Umriss der Innenstadt Münster

Münster ver­bes­sert För­de­rung Alt­bau­sa­nie­rung und Neubauten

In der Stadt Münster tritt mit Wirkung zum 1. Mai 2020 eine neues För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« in Kraft. Die jähr­liche Gesamt­för­der­summe ist gegen­über den Vor­jahren auf 4,5 Mil­lionen € ver­zehn­facht worden. Seit 20 Jahren liegt der Schwer­punkt der städ­ti­schen För­de­rung auf der Alt­bau­sa­nie­rung. Nun begüns­tigt die Stadt Münster auch Neu­bauten und die Instal­la­tion von Anlagen zur Nutzung erneu­er­barer Ener­gien. Damit wird das eta­blierte För­der­pro­gramm »Ener­gie­ein­spa­rung und Alt­bau­sa­nie­rung in der Stadt Münster« abge­löst und erweitert.

1. »För­der­bau­stein Altbausanierung«

Die eta­blierte För­de­rung von Dämm­maß­nahmen über gestaf­felte Zuschüsse pro Qua­drat­meter ver­bes­serter Fläche der Gebäu­de­hülle bleibt erhalten. Die Anfor­de­rungen an die Dämm­qua­li­täten bleiben unver­än­dert – ebenso Zuschläge für öko­lo­gi­sche Dämm­stoffe. Das Bonus­system für ganz­heit­liche Dämm­maß­nahmen wird erwei­tert. Neu sind För­de­rungen im Bereich der Anlagen­technik wie Hei­zungs­austauch­pau­schalen oder die För­de­rung einer Foto­voltaik­anlage bei gleich­zei­tiger Dach­däm­mung. Es werden nun auch neuere Gebäude geför­dert: Diese müssen vor dem 1. Januar 2002 bezugs­fertig gewesen sein – vorher galt der Stichtag 1. Januar 1995. Weg­ge­fallen ist die Grö­ßen­be­gren­zung auf Wohn­flä­chen in Eigen­heimen von unter 150 qm. Zusätz­lich kann ein vor­zei­tiger Bau­be­ginn nun geneh­migt werden, sodass mit der Geneh­mi­gung keine Nach­teile für die För­der­mittel entstehen.

Die Kopp­lung an eine vor­he­rige unab­hän­gige Energie­beratung bleibt eben­falls bestehen: Es muss ein Gut­achten nach den Kri­te­rien der BAFA-Energie­beratung für Wohn­ge­bäude erstellt werden.

Ebenso müssen bedarfs­ba­sierte Ener­gie­aus­weise vor und nach der Sanie­rung vor­ge­legt werden.

Ins­ge­samt ent­stehen dem Antrags­steller nur geringe Kosten: Für ein typi­sches Ein­fa­mi­li­en­wohn­haus beträgt der zu tra­gende Eigen­an­teil etwa 350 €.

Anschlag auf Litfaßsäule für geförderte Altbausanierung Münster
Münster wirbt für geför­derte Altbausanierung

Ebenso müssen bedarfs­ba­sierte Ener­gie­aus­weise vor und nach der Sanie­rung vor­ge­legt werden.

Ins­ge­samt ent­stehen dem Antrags­steller nur geringe Kosten: Für ein typi­sches Ein­fa­mi­li­en­wohn­haus beträgt der zu tra­gende Eigen­teil etwa 350 €.

Geför­dert werden (Auszüge):

  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Einbau neuer Fenster und Außentüren
  • Außen­wand­däm­mung
  • Kern­däm­mung
  • Innen­wand­däm­mung
  • Dämmung der Kel­ler­decke oder des untersten Geschossbodens
  • Hei­zungs­aus­tausch
  • Einbau ener­gie­spa­render Lüftungsanlagen
  • Einen Bonus gibt es für den Einsatz öko­lo­gi­scher oder umwelt­freund­li­cher Dämmstoffe
  • Eben­falls gibt es einen Bonus bei »ganz­heit­li­cher Gebäudedämmung«
  • Ein Lüf­tungs­kon­zept, eine Luft­dicht­heits­mes­sung und »die Opti­mie­rung des Hei­zungs­sys­tems über die Durch­füh­rung eines hydrau­li­schen Abgleichs« werden eben­falls bezuschusst.

2. »För­der­bau­stein Effi­zienz im Neubau«

Große Ver­än­de­rungen gibt es bei dem För­der­bau­stein Neubau. Die bis­he­rige För­de­rung der ener­ge­ti­schen Qua­li­täts­si­che­rung wurde auf 1100 € ver­dop­pelt. Zusätz­lich gibt es nun eine För­de­rung in Höhe von 21000 € für ein Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­haus oder 10000 € je Wohn­ein­heit, maximal jedoch 40000 € je Gebäude. Dazu muss der Trans­missions­wärme­ver­lust des Neubaus die Vor­gaben der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung EnEV um min­des­tens 40 Prozent unter­schreiten. In der KfW-Sprache würde dies ein Ener­gie­ef­fi­zi­enz­haus 45 dar­stellen, aber nur in Bezug auf den H’T (»Spe­zi­fi­scher Trans­mis­si­ons­wär­me­ver­lust­koff­ef­fi­zient« = Mit­tel­wert für die Dämm­qua­lität der Gebäu­de­hülle inkl. der Wär­me­brü­cken), nicht den QP (»Pri­mär­ener­gie­be­darf« = Umwelt­be­las­tung durch die Ver­wen­dung von Energie für Heizen und Brauch­warm­wasser). Eine Kumu­la­tion mit För­der­mit­teln der KfW ist aus­drück­lich nicht möglich.

Wenn das Land Nord­rhein-West­falen einem Haus­halt Wohn­raum­för­de­rung für ein neues Eigen­heim bewil­ligt, gibt es einen wei­teren Zuschuss von 4000 €.

3. »För­der­bau­stein Erneu­er­bare Energien«

Bisher wurden in der Richt­linie ledig­lich Foto­vol­ta­ik­an­lagen mit sta­tio­nären Bat­te­rie­spei­cher­sys­temen gefördert.

Nun soll auch der sinn­volle Einsatz erneu­er­barer Ener­gien zur Wär­me­ver­sor­gung und der Ausbau der Foto­voltaik in Berei­chen, in denen die För­de­rung nach Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz EEG nicht gut greift, ver­mehrt ange­stossen werden.

Die Maß­nahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errich­tenden Gebäuden förderfähig.

Anschlag auf Litfaßsäule für geförderte Fotovoltaik in Münster
Münster fördert Fotovoltaikanlagen

Nun soll auch der sinn­volle Einsatz erneu­er­barer Ener­gien zur Wär­me­ver­sor­gung und der Ausbau der Foto­voltaik in Berei­chen, in denen die För­de­rung nach Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz EEG nicht gut greift, ver­mehrt ange­stossen werden.

Die Maß­nahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errich­tenden Gebäuden förderfähig.

Kom­bi­na­tion mit wei­teren Förderprogrammen

Die »Kumu­la­tion« – so die För­der­fach­sprache für die Kom­bi­nier­bar­keit – mit vielen wei­teren För­der­pro­grammen ist zulässig. Die wich­tigsten sind:

  • »Energie­effizient Sanieren« der KfW (151÷152 oder 430) mit Tilgungszuschüssen/​Zuschüssen ab 20 Prozent
  • »Erneu­er­bare Ener­gien« vom BAFA mit Zuschüssen von 20 Prozent bis 45 Prozent
  • »Proges« des Landes NRW mit Zuschüssen für diverse Anlagen­tech­niken (zum Bei­spiel 90 €/​qm Solarkollektorfläche)

Das sind bei weitem noch nicht alle Pro­gramme, die bei der Alt­bau­sa­nie­rung, beim Neubau oder der Sanie­rung der Hei­zungs­an­la­gen­technik in Frage kommen. Die Kumu­lier­bar­keit ist zwar häufig möglich, folgt aber auch bestimmten Regeln. Im Rahmen von Ener­gie­be­ra­tungen werden Sie dazu aus­führ­lich beraten, um Ihre Maß­nahmen qua­li­tativ und för­der­tech­nisch zu optimieren.

Energie­beratung ist wichtig

Aus­gangs­punkt sollte immer eine Energie­beratung sein. Wir erklären Ihnen die Vor­ge­hens­weise und die För­de­rung unsere Leis­tungen. Für die För­de­rung durch die Stadt Münster ist diese zwin­gend not­wendig, und die KfW emp­fiehlt die vor­he­rige Energie­beratung eben­falls. Ohne fun­dierte Kennt­nisse über Ihr Gebäude und Ihre Vor­haben, die mit der Bera­tung erlangt werden, ist keine Opti­mie­rung möglich.

Das Pla­nungs­büro ENTECH erläu­tert gerne die Richt­linie. Einen ersten Über­blick, der auch die Ver­än­de­rungen gegen­über der alten Richt­linie über­sicht­lich dar­stellt, finden Sie hier in der Gegen­über­stel­lung.

Als zer­ti­fi­zierte Experten für Ener­gie­effi­zienz leiten wir Sie durch das Antrags­ver­fahren und leisten die Energie­beratung, die teils in diesem För­der­pro­gramm zwin­gend vor­ge­schrieben ist.

Hier stellen wir Ihnen wich­tige Antrags­un­ter­lagen zur Verfügung:

Gegenüberstellung der alten und neuen Richtlinie
Über­sicht­liche Gegen­über­stel­lung der alten und neuen Richtlinie
17Apr./20
Mona Lisa mit Mundschutz

So läuft Energie­beratung trotz Coronavirus

Wir erhalten viele Anfragen, ob Energie­beratung unter den Ein­schrän­kungen durch das Coro­na­virus über­haupt möglich sei. Ja: Das Pla­nungs­büro ENTECH bietet nach wie vor Dienst­leis­tungen zur Energieeffizienz.

Karikatur »Videokonferenz«
Energie­beratung auf Distanz. Bild: man­fred­steger | pixabay

Dabei beachten wir die Vor­gaben der NRW-Lan­des­re­gie­rung und der Behörden, sodass wir einige Abläufe ver­än­dern – schon alleine um die Gesund­heit von Kunden und Mit­ar­bei­tern zu schützen.

Wie gewohnt, erhalten Kunden und Inter­es­senten auf unserer Website erste Infor­ma­tionen zur Energieeffizienz.

Außerdem kümmern wir uns um lau­fende Aufträge.

Zusammen mit Ihnen bereiten wir Ener­gie­au­dits vor.

Wir opti­mieren den ener­ge­ti­schen Zustand eines Neubaus oder Umbaus.

Wir begleiten Ihr Unter­nehmen bei anste­henden Maß­nahmen zur Energieeffizienz.

Nicht zuletzt zeigen wir Ihnen, welche För­der­mittel Sie bean­tragen können.

Doch wie gehen wir dabei vor?

Bei not­wen­digen Mes­sungen und Ter­minen folgen wir Vor­gaben wie dem SARS-CoV-2-Arbeits­schutz­stan­dard vom Bun­des­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales. In der aktu­ellen Pan­demie haben wir unsere Energie­beratung auf vier Pfeiler gestellt:

  1. Anpas­sung der Beratung

    Die Bun­des­re­gie­rung hält an den För­der­pro­grammen fest und ermun­tert zum ener­ge­ti­schen Enga­ge­ment. Ohnehin bleiben gesetz­liche Pflichten wie Ener­gie­au­dits für Nicht-KMU bestehen, selbst wenn das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA derzeit keine Frist­ver­säum­nisse bestraft.

    Gerne beraten wir Sie intensiv – bis auf wei­teres tele­fo­nisch oder bei Bedarf schrift­lich etwa per E‑Mail. Wir bitten Sie, Tele­fon­ter­mine für tech­ni­sche Fragen oder einen inten­siven Aus­tausch zu ver­ein­baren. Ansonsten errei­chen Sie uns montags bis don­ners­tags von 9 Uhr bis 17 Uhr, frei­tags von 9 Uhr bis 14 Uhr und nach Absprache zu anderen Zeiten.

    Einige Mit­ar­beiter folgen Ihren Wün­schen im Home-Office. Aber die tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Umstel­lungen beein­träch­tigen uns leider. Daher bitten wir Sie, Ver­zö­ge­rungen oder dop­pelte Nach­fragen oder kleine Pannen zu ent­schul­digen. Alle Tele­fon­num­mern und Mail-Adressen funk­tio­nieren wie bisher.

    Ob Mes­sungen etwa bei Blower Door laufen oder ob wir diese Akti­vi­täten ver­schieben müssen, ent­scheiden wir von Fall zu Fall. Wir bitten um Ver­ständnis, dass wir keine all­ge­mein gül­tigen Regeln für Mes­sungen auf­stellen können. Bisher haben nach Absprache der Sicher­heits­de­tails alle Mes­sungen wie gewohnt stattgefunden. 

  2. Digi­ta­li­sie­rung und Postversand

    Die Krise zwingt uns, mög­lichst wenig Unter­lagen von Ihnen ent­ge­gen­zu­nehmen. Mailen Sie uns daher bitte mög­lichst viele rele­vante Unter­lagen digi­ta­li­siert: gescannt oder foto­gra­fiert und anschlie­ßend in eine PDF-Datei umge­wan­delt. Oder Sie schi­cken uns Kopien per Post.

    Bei der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude laden wir Sie ein, unseren neuen Digi-Check ein­zu­setzen – eine Check­liste für digi­ta­li­sier­bare Doku­mente, Fotos und wei­teres Material.

  3. Vir­tu­elle Begehungen

    Was halten Sie von einem vir­tu­ellen Besuch auf Ihrer Bau­stelle oder in Ihrem Unter­nehmen oder in Ihrem Gebäude? Führen Sie uns live per Tablet oder Smart­phone durch die Räume, oder zeigen Sie uns Ihren Betrieb mit­hilfe dieser Geräte. Diese Videos und Ihre Erklä­rungen können uns Infor­ma­tionen in ebenso guter Qua­lität liefern wie eine Bege­hung vor Ort.

  4. Per­sön­liche Termine

    Trotz der digi­ta­li­sierten Doku­mente und der Video­kon­fe­renzen kann eine per­sön­liche Begeg­nung oder Bege­hung erfor­der­lich sein. Außer dem Ener­gie­be­rater sollten nur eine oder mög­lichst wenige Per­sonen an diesem Treffen teil­nehmen. In diesen Ein­zel­fällen stimmen wir die Risiken und Vor­ge­hens­weisen offen und früh mit Ihnen ab:

    • Sie müssen sich frei­willig und über­zeugt für diesen Termin entscheiden.
    • Die Energie­beratung vor Ort kann nicht statt­finden, falls Sie oder ein Mit­glied Ihrer Haus­ge­mein­schaft mit SARS-CoV‑2 infi­ziert sind oder derzeit in einer behörd­lich ange­ord­neten Qua­ran­täne leben.
    • Die Energie­beratung vor Ort ist nur möglich, wenn Sie oder ein Mit­glied Ihrer Haus­ge­mein­schaft keine Sym­ptome für eine Erkran­kung an Covid-19 auf­weisen. Zudem sind Kon­takt­per­sonen von Covid-19-Erkrankten von diesem Termin ausgeschlossen.
    • Ebenso müssen wir über eine Ver­schie­bung oder eine Alter­na­tive zu der per­sön­li­chen Begeg­nung nach­denken, falls Sie oder ein Mit­glied Ihrer Haus­ge­mein­schaft zur Risi­ko­gruppe für schwere Ver­läufe bei Covid-19 gehören.
    • Die Teil­nehmer eines per­sön­li­chen Termins müssen auf den Schutz vor Infek­tionen achten. Die Not­wen­dig­keit, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – min­des­tens eine soge­nannte Com­mu­nity-Maske oder All­tags­maske – sollte vorher zwi­schen allen Teil­neh­mern abge­stimmt werden.
    • Während des Tref­fens ist jeder­zeit ein Min­dest­ab­stand von 1,50 m ein­zu­halten – auch zum Bei­spiel in Trep­pen­häu­sern, auf Dach­böden oder in Hei­zungs­kel­lern. Bei der gemein­samen Sich­tung von Unter­lagen fällt es schwer, immer die Distanz zu wahren – wir bitten um beson­dere Vor­sicht in dieser Situation.

Wenn sich die Corona-Situa­tion ent­spannt, holen wir bei Bedarf per­sön­liche Treffen oder Bege­hungen nach: Dann können wir Details erfassen, die even­tuell noch fehlen. 

22März/20
Symbolbild »Jobs«

ENTECH stellt Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­beiter ein

Das Pla­nungs­büro ENTECH sucht Mit­ar­bei­te­rinnen und Mit­ar­beiter als: