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21Apr./22
Durchgestrichenes Haus aus Dollar-Scheinen

Anträge für Neubau: Zuschüsse ent­fallen, und För­der­be­träge sinken

Für wenige Stunden wurden ener­gie­ef­fi­zi­ente Neu­bauten ab 20. April wieder geför­dert: Die KfW Ban­ken­gruppe akzep­tierte Anträge, aber der Etat war offen­sicht­lich am selben Tag ver­braucht. Anders als früher können Unter­nehmen und Pri­vat­leute in diesem För­der­pro­gramm keine Zuschüsse erhalten, denn inzwi­schen bewil­ligt die KfW aus­schließ­lich Kredite mit Til­gungs­zu­schüssen. Außerdem sinken die För­der­sätze nach bis­he­rigen Infor­ma­tionen. Weitere Regeln sollen sich ändern. So müssten die För­der­stufen höhere Ansprüche erfüllen. Eine Mil­li­arde Euro stand für das refor­mierte Neu­bau­pro­gramm bereit. Weil Bau­herren diese Haus­halts­mittel sofort aus­ge­schöpft haben, schließt sich eine Neu­bau­för­de­rung mit stren­geren Kon­di­tionen an.

Laut offi­zi­ellen HIn­weisen ent­wirft das Wirt­schafts­mi­nis­te­rium für 2023 ein För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­li­ches Bauen«: Damit könnte die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG enden – die BEG wurde erst 2021 schritt­weise ein­ge­führt, aber ab 24. Januar 2022 gestoppt. Für ener­ge­ti­sche Sanie­rungen setzte die För­de­rung nach BEG unver­än­dert ab 22. Februar ein. Die plötz­liche Unter­bre­chung im Januar hat vorerst Ein­zel­maß­nahmen nicht betroffen. Minister Robert Habeck kündigt an: »Der Neu­start der Neu­bau­för­de­rung geht mit einer schritt­weisen Neu­aus­rich­tung der Neu­bau­för­de­rung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nach­hal­tig­keit und Effi­zienz aus­zu­richten. Par­allel werden wir prio­ritär die drin­gend not­wen­dige Sanie­rung fördern«.

Neubau ab 20. April

För­der­stufen und För­der­sätze im Neubau

Die För­de­rung von Neu­bauten als Effizienz­haus 55 ist schon im Januar erlo­schen. Es bleibt die Chance, die Planung an ein anderes Effizienz­haus anzu­passen und einen neuen För­der­an­trag nach diesen Bedin­gungen zu stellen. Ab 20. April sollen im Neubau drei För­der­stufen gelten. Das bis­he­rige Effizienz­haus 40 ohne Zusätze würde dann entfallen.

Für eine För­de­rung ist min­des­tens ein Effizienz­haus 40 mit erneu­er­baren Ener­gien vor­ge­schrieben, solange der Etat aus­reicht. Neben dieser EE-Klasse exis­tieren dem­nächst die NH-Klasse und aus­schließ­lich für Wohn­ge­bäude die Plus-Klasse. Für die EE-Klasse müssen nach den neuen Regeln min­des­tens 55 Prozent der Wärme- und Käl­te­ver­sor­gung des Gebäudes aus erneu­er­baren Ener­gien stammen. Darüber hinaus würde ein Effizienz­gebäude die NH-Klasse errei­chen, falls es das »Qua­li­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude QNG« von einer akkre­di­tierten Zer­ti­fi­zie­rungs­stelle erhält. In der Plus-Klasse würden gebäu­de­nahe Anlagen zur Strom­erzeu­gung aus erneu­er­baren Ener­gien instal­liert werden, und zusätz­liche Kri­te­rien für ein Effizienz­haus 40 Plus wären nach bislang bekannten Vor­gaben zu erfüllen.

Gegen­über den alten Bedin­gungen würden ver­gleich­bare För­der­sätze auf die Hälfte sinken. Bei Neu­bauten hat der Gesetz­geber ledig­lich zwei För­der­sätze für die drei För­der­stufen fest­ge­legt, wie offi­ziell ver­öf­fent­lichte Hin­weise zeigen:

Über­sicht Neubau 20.4.2022 Deutsch­land macht’s effizient

Im Neubau zahlt KfW nach bis­he­rigen Pla­nungen keinen Zuschuss

Laut diversen Sta­tis­tiken waren 2021 die Zuschüsse im Neubau beson­ders beliebt. Ohnehin scheinen Bau­herren diese Art der För­de­rung gerne bei Sanie­rungen zu wählen. Bei Neu­bauten soll jetzt die Alter­na­tive zum Dar­lehen ent­fallen. Zumin­dest gewerb­liche und private Inter­es­senten an einer För­de­rung würden keinen Zuschuss erhalten. Ihnen blieben ledig­lich die Kredite mit Tilgungs­zuschuss. Die Ein­schrän­kungen sollen nicht die Sanie­rungen betreffen: Nach wie vor können diese Antrag­steller zwi­schen Zuschuss und Kredit mit Tilgungs­zuschuss aus­wählen, wie die Über­sichten der För­der­pro­gramme zeigen. Ebenso können Kom­munen im Neubau wei­terhin zwi­schen Kredit- und Zuschuss­variante ent­scheiden, wie online zu lesen ist.

»Das rote Haus« Firmengebäude in Bonn
Neubau Fir­men­ge­bäude Bild: KfW | Hein­rich Völkel, Ostkreuz

Details im Neubau

Bei Neu­bauten würden also nach den künf­tigen Regeln die Til­gungs­zu­schüsse nied­riger als bisher liegen. Inzwi­schen nennt die KfW weitere Details für die Fördersummen:

KfW zeigt Übersicht zu Beträgen im Neubau
Über­sicht zu Beträgen im Neubau 20.4.2022 KfW

BEG bis Jahresende

Im Neubau hat die Bun­des­re­gie­rung den Etat auf eine Mil­larde Euro gede­ckelt, wie den Medien zu ent­nehmen ist: Das För­der­pro­gramm ist beim Neu­start am 20. April sofort aus­ge­laufen, denn dieses Geld ist ver­braucht worden. »In einem zweiten Schritt wird […] die Neu­bau­för­de­rung im Pro­gramm EH40-Nach­hal­tig­keit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchs­vol­leren Kon­di­tionen fort­ge­führt«, heißt es in einer Pres­se­mit­tei­lung. Nach­hal­tig­keit zählt jetzt als mög­liche Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ener­gie­ef­fi­zi­enter Neu­bauten. Der Über­gang würde das erfor­der­liche »Qua­li­täts­siegel Nach­hal­tiges Gebäude QNG« auf­werten. »Somit werden die Effizienz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäude-Stufe 40 und EH/​EG 40 Erneu­er­bare Ener­gien (EE) nicht mehr ange­boten«, ist online bei der Initia­tive »Deutsch­land macht’s effi­zient« zu lesen: »Geför­dert werden nur noch die Effizienz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäude-Stufen 40 Nach­hal­tig­keit (NH)«. Ferner läuft diese Neu­bau­för­de­rung spä­tes­tens zum Jah­res­ende aus, wie die zuge­hö­rigen Doku­mente festschreiben.

Wirt­schafts­mi­nis­te­rium und KfW ent­wi­ckeln »Kli­ma­freund­li­ches Bauen«

»Ab Anfang Januar 2023 soll schließ­lich das För­der­pro­gramm ›Kli­ma­freund­li­ches Bauen‹ starten«, erklärt »Deutsch­land macht’s effi­zient« in den »Ant­worten auf häufig gestellte Fragen zur BEG«. Diese soge­nannten FAQ erläu­tern, dass die Bun­des­re­gie­rung das QNG weiter ent­wi­ckeln wolle. Kon­se­quenz für »Kli­ma­freund­li­ches Bauen«: »Dieses Pro­gramm wird ins­be­son­dere die Treib­hausgas-Emis­sionen im Lebens­zy­klus der Gebäude stärker in den Fokus stellen und so ein Signal für die Neu­aus­rich­tung auf nach­hal­tiges Bauen setzen«. Die Pres­se­mit­tei­lung zur BEG für Neu­bauten enthält keine Ein­zel­heiten zur umfas­senden Reform, denn »die genaue Jus­tie­rung des Pro­grammes wird noch erarbeitet«.

Dachbegrünung vom Künstler Friedensreich Hundertwasser
Sym­bol­bild »Kli­ma­freund­li­ches Bauen« Renate Oberinger | Wiki­media | CC BY 3.0
21Feb./22
Gebäude mit Gerüst für Sanierung

BEG För­der­an­träge für Sanie­rung ab 22. Februar

Mit unver­än­derten Kon­di­tionen setzt die För­de­rung der ener­ge­ti­schen Sanie­rung wieder ein: Laut ihrer eigenen Aus­kunft nimmt die KfW Ban­ken­kruppe die Anträge ab 22. Februar ent­gegen. Das Anschluss­pro­gramm für Neu­bauten soll erst später starten. Seit einigen Tagen stehen die Haus­halts­mittel zur Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG bereit, heißt es von Seiten der Regie­rung. Nach wie vor ist unklar, in welcher Zeit die För­der­an­träge bear­beitet werden, die der KfW spä­tes­tens am 23. Januar voll­ständig vor­lagen. Soweit möglich, infor­miert ENTECH weiter über die Ent­wick­lung in der Gebäudeförderung.

Sanie­rung ab 22. Februar

Bei Sanie­rungen sollen angeb­lich sämt­liche För­der­stufen weiter exis­tieren. Gegen­über den frü­heren Regeln würde sich die För­de­rung nicht ver­än­dern. Die För­de­rung von Neu­bauten soll aber mit Ver­zö­ge­rung anlaufen. Für Sanie­rungen würden demnach die bekannten För­der­pro­gramme »Wohn­ge­bäude – Kredit« und »Wohn­ge­bäude – Zuschuss« zur Ver­fü­gung stehen. Sofern Taten den Ankün­di­gungen folgen, sollen Unter­nehmen bei Sanie­rungen wie zuvor die KfW-För­der­pro­gramme »Nicht­wohn­ge­bäude – Kredit« und »Nicht­wohn­ge­bäude – Zuschuss« nutzen.

Blick auf Baustelle einer Gebäudesanierung zum Passivhaus
Sanie­rung zum Passivhaus
Gegensatz zwischen modernisierter und unsanierter Hausfassade
Moder­ni­sierte gegen unsa­nierte Haus­fas­sade Bild: KfW-Bild­ar­chiv | photothek.net

Anträge bis 23. Januar

Seit 24. Januar ist keine Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG geflossen: Das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium und die KfW unter­bra­chen das För­der­pro­gramm. In einer Pres­se­mit­tei­lung des Wirt­schafts­mi­nis­te­riums heißt es über die aktu­elle Planung: »Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle för­der­fä­higen Alt­an­träge zu bear­beiten«. Dabei geht es um noch nicht bewil­ligte Anträge, die vor dem Stichtag 24. Januar ein­ge­reicht worden sind. Laut der Pres­se­mit­tei­lung werden »diese Anträge […] bei För­der­fä­hig­keit geneh­migt«. Die KfW sagt aller­dings nicht, wann sie die ein­zelnen Zusagen ver­schi­cken wird – 24.000 Vor­gänge nach den alten Regeln sollen sich laut begrün­deten Behaup­tungen auf­ge­staut haben.

03Feb./22
Haus aus Geldschein gefaltet

Fort­set­zung der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG

Bald soll die KfW Ban­ken­gruppe wieder Anträge bear­beiten und För­der­geld zahlen: Bun­des­wirt­schafts­mi­nister Robert Habeck hat auf einer Pres­se­kon­fe­renz am 1. Februar mit­ge­teilt, dass die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG erneut anlaufe. Zuvor hat die KfW das För­der­pro­gramm am 24. Januar unter­bro­chen. In einer gemein­samen Pres­se­mit­tei­lung von KfW und Minis­te­rium heißt es jetzt über die Alt­fälle: »Demnach sollen alle för­der­fä­higen Alt­an­träge, die bis zum Antrags­stopp 24.01.2022 ein­ge­gangen sind, geneh­migt werden«. Ansonsten ist zu lesen: »Diese ein­ge­gan­genen Anträge werden nun von der KfW nach den bis­he­rigen Pro­gramm­kri­te­rien geprüft; die för­der­fä­higen werden genehmigt«.

Bislang exis­tiert keine Zusam­men­fas­sung, was weiter in den nächsten Tagen oder Wochen geschehen soll. Robert Habeck nennt einige Details. Medien ver­öf­fent­li­chen Hin­ter­grund­in­for­ma­tionen und Spe­ku­la­tionen. Ein­rich­tungen wie das Deut­sche Ener­gie­be­rater-Netz­werk DEN pflegen die Kon­takte mit der KfW und dem Minis­te­rium. Bei all diesen Akti­vi­täten werden Umrisse sichtbar, was bei der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude zu erwarten ist. Ohne eine Garantie zeigen wir, was auf Sie zukommen könnte.

Ankün­di­gungen vom Wirtschaftsminister

  • »Die­je­nigen, die einen Antrag [vor dem För­der­stopp] ein­ge­reicht haben, können damit rechnen, dass sie geför­dert werden, sofern der Antrag för­der­fähig ist«.
  • »Dann endet das Pro­gramm […], und wir werden eine neue För­der­ku­lisse auf­setzen […]. dass wir für die Sanie­rung der Gebäude weiter bei der KfW-55-För­de­rung bleiben werden«
  • »dass wir [im Neubau] den Stan­dard EH 40 fort­setzen werden, aller­dings mit einer redu­zierten För­der­summe und nur bis Ende dieses Jahres – und wir werden einen Deckel von einer Mil­li­arde einziehen«.
  • »Wir werden weiter dann im Anschluss ein neues Pro­gramm ›Kli­ma­freund­li­ches Bauen‹ auf­setzen […]. Das wird dann weiter und umfas­sender gefasst werden, wird aller­dings erst jetzt erarbeitet«.
  • »Es bedeutet für die­je­nigen, die nicht zum 24.01. bean­tragt haben, dass sie einen neuen Antrag stellen können, dann entlang der Kri­te­rien […] EH 40. Sie müssten also umge­schrieben werden an der Stelle«.
  • »Es war immer klar, dass wir Här­te­fall­re­ge­lungen finden würden, dass wir […] die För­de­rung von Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern […] fort­setzen würden […]«.
  • »Die KfW-För­de­rung 55 für Sanie­rung wird etwas anders auf­ge­setzt, aber in der Logik die gleiche sein wie bisher«.
  • »Die För­de­rung für den Stan­dard EH 40 [im Neubau] wird in den Kri­te­rien eben­falls dem ent­spre­chen, was man kennt, aber in einem abge­senkten Satz und eben gede­ckelt auf eine Mil­li­arde Euro bezie­hungs­weise ter­mi­niert bis Ende des Jahres«.
  • »Das geht jetzt wieder weiter, und die Gelder werden jetzt nach­ge­stellt. Damit kann die KfW weiter arbeiten«.
  • »Die Pro­gramme, die jetzt leicht modi­fi­ziert fort­ge­setzt werden, also für Sanie­rung KfW 55 und für Neubau EH 40, wird die KfW Bank auf­stellen […]. Das wird nicht sehr lange dauern […]. Wir reden über Tage und Wochen und nicht über Monate an der Stelle«.

Erwar­tungen von Medien und Einrichtungen

  • Nach wie vor liegen viele För­der­an­träge bei der KfW, die vor dem Stichtag 24. Januar voll­ständig ein­ge­reicht worden sind: Sie sollen nach den bis­he­rigen Kri­te­rien bear­beitet werden. Sofern die Bau­herren sämt­liche Vor­schriften erfüllen, sollen die Anträge bewil­ligt werden – so lauten all­ge­mein die Erwartungen.
  • Ab 24. Januar werden die Zuschüsse oder Til­gungs­zu­schüsse für Sanie­rungen wahr­schein­lich leicht sinken. Ferner sollen die gewohnten Kon­di­tionen nach offi­zi­ellen Infor­ma­tionen erhalten bleiben.
  • Spä­tes­tens zum Monats­ende könnte das För­der­pro­gramm wieder starten.
  • Nach unserer Kenntnis hat niemand die För­de­rung für Sanie­rungen etwa als Effizienz­haus Denkmal oder Effizienz­haus 70 erwähnt. Für Sanie­rungen ist oft Effizienz­haus 55 und für Neu­bauten Effizienz­haus 40 her­vor­ge­hoben worden. Doch nir­gendwo scheint die Rede davon zu sein, dass nun die Stufen für Sanie­rungen abge­schafft werden könnten. Sämt­liche Experten gehen wohl davon aus, dass die För­de­rung von Sanie­rungen in sämt­li­chen Klassen wieder anläuft.
  • Im geför­derten Neubau ver­schwindet das Effizienz­haus 55. Dieser Umbruch war für Ende Januar geplant. Die Dead­line ist offen­sicht­lich auf 24. Januar vor­ge­zogen worden. Trotzdem sollen Här­te­fälle ver­mut­lich ver­mieden werden. Die Grenze ist klar, aber das Datum lässt sich even­tuell inter­pre­tieren. Zum Bei­spiel Bau­herren neuer Ein­fa­mi­li­en­häuser oder Opfer der Flut­ka­ta­strophe könnten ihre Anträge modi­fi­zieren, sodass der soge­nannte »Vor­ha­bens­be­ginn« anders als bisher gedeutet wird. Einige Gruppen können also hoffen, dass die KfW ihre Anträge für einen Neubau nach EH 55 wider Erwarten ab 24. Januar akzep­tiert. Grund­sätz­lich zieht die KfW jedoch einen harten Schnitt zum 24. Januar.

Weitere Hin­weise liegen uns nicht vor. Wir beob­achten die Ent­wick­lung und infor­mieren Sie laufend.