Bund, Länder und Gemeinden fördern energetische Maßnahmen – mit Krediten sowie Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und von der KfW Bankengruppe.
Energieaudit
Energieaudit nach DIN EN 16247–1: Zur Analyse und Kontrolle energetisch relevanter Vorgänge gehört die Beurteilung der Maschinen im Unternehmen.
Energiekonzepte
In Münster hat sich ein Altbau mit erhaltenswerter Sandstein-/Ziegelfassade in ein Effizienzhaus verwandelt – mit Unterstützung von ENTECH.
Wärmedämmung
Sanierung mit architektonischen Vorgaben und Wärmebrücken an den Mauerblenden: Die neue äußere Wärmedämmung senkt den Energieverbauch eines früheren Behördengebäudes.
Grüne Energie
Abwärmenutzung, Biogasanlage, Blockheizkraftwerk, Fotovoltaik, Windkraft… – ENTECH bietet Orientierung auf der Suche nach der passenden Energiequelle.
Gebäudetechnik
Gebäudetechnik überschneidet sich mit Versorgungstechnik: ENTECH untersucht etwa Heizungen, Klimaanlagen, Kühlanlagen, Raumlufttechnik (RLT), Wärmepumpen.
ISO 50001
Energiemanagement ISO 50001: An einer Raumlufttechnischen (RLT) Anlage ermöglicht eine Messzange, die elektrische Stromstärke berührungslos zu erfassen.
Bauzeichnungen
Energieausweise, Energiekonzepte, Machbarkeitsstudien: Sogar älteste Bauzeichnungen liefern nützliche Informationen.
Fahrzeuge
Beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 nimmt ENTECH energetisch relevante Daten auf – für Abteilungen und Anlagen wie EDV, Fuhrpark, Lagerhallen, Werkstätten.
Energieausweis
Frühere Landwirtschaftskammer Münster: Bei Denkmalschutz entfällt die Pflicht zum Energieausweis, aber dieses Dokument wertet das hochwertig sanierte Gebäude auf.
Thermografie
Thermografie enttarnt energetische Schwachstellen in der Fassade, besonders effizient in Kombination mit Blower Door – etwa beim Wärmeschutznachweis.
Wärmebrücken
Anders als menschliche Hausbewohner freuen sich Störche auf dem Dach vielleicht über Wärmebrücken. Aber die Schreitvögel profitieren eher von Klimaschutzkonzepten.
Professionelle Analyse
Trotz geputzter Fenster lohnt hier nur Abriss, oder? Eine professionelle Analyse hilft, die Vorteile der Sanierung eines traurigen Gebäudes einzuschätzen.
Holzheizung
Heizen mit Holz: Sinnvoll beim Einsatz geeigneter Technik – aber als Alternative zu einem klassischen Kaminofen dienen Pelletanlagen mit automatischer Zufuhr.
In Münster endet das kommunale Förderprogramm für Wohngebäude am 30. Juni 2022: Nach diesem Stichtag akzeptiert die zuständige Behörde keine Anträge für »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster«. Ohnehin vergibt die Stadt Münster lediglich den Rest der gesamten Fördersumme von 3,3 Millionen Euro. Eventuell reichen die bewilligten Haushaltsmittel nicht für sämtliche Projekte: »Alle Anträge durchlaufen eine Prüfung, eine Bewilligung kann angesichts begrenzter Mittel nicht garantiert werden« – so heißt es in einer öffentlichen Mitteilung der Stadt Münster. Dort ist zudem zu hören, dass ein erneuertes Förderprogramm 2023 starten soll.
Bis Monatsanfang haben Bauherrinnen und Bauherrn Anträge für insgesamt 2,3 Millionen Euro an Zuschüssen gestellt. Aber davon warten die meisten Dokumente noch auf ihre Kontrolle. Bislang haben die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter lediglich Förderung von insgesamt 600.000 Euro bewilligt. Vertreter der Stadt Münster sagen, dass die steigende »Nachfrage nach Leistungen im Bereich der energetischen Sanierung« bald das Förderprogramm überlaste. Mit dieser Begründung beginnt jetzt ein Endspurt auf die restlichen Fördermittel. Anträge müssen vollständig bis 30. Juni vorliegen.
Angebote und Kostenvoranschläge gehören zu den Unterlagen, selbst wenn die Zeit drängen mag. Bei einer Altbausanierung muss vorab sogar eine Energieberatung stattfinden. Diese Mühen sichern keinen Erfolg, eine Förderung zu erhalten: Sobald der Etat verbraucht ist, werden weitere Anträge abgelehnt. Die Stadt Münster erklärt die Prioritäten: »Durch den befristeten Stopp soll ermöglicht werden, dass die noch nicht bearbeiteten sowie die nach dieser Ankündigung noch eingehenden Anträge dieses Jahr noch bearbeitet werden können«.
Frühere Werbekampagne zur geförderten Sanierung Stadt Münster
Entwicklung vom Förderprogramm
Ein Jahr vorher wurde »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« reformiert und erweitert. Seitdem flossen Zuschüsse für die Förderbausteine »Energetische Sanierung«, »Energieeffizienter Neubau«, »Photovoltaik« und »Dachbegrünung«. Im Mai 2020 hatte das Förderprogramm die langjährige Altbauförderung ersetzt und zusätzliche Leistungen eingeschlossen. Auf ihrer Website verspricht die Stadt Münster für die Zukunft: »Zum Jahr 2023 werden auch von städtischer Seite wieder kommunale Fördermittel zur Verfügung stehen«.
Für wenige Stunden wurden energieeffiziente Neubauten ab 20. April wieder gefördert: Die KfW Bankengruppe akzeptierte Anträge, aber der Etat war am selben Tag verbraucht. Anders als früher können Unternehmen und Privatleute in diesem Förderprogramm keine Zuschüsse erhalten, denn die KfW bewilligt ausschließlich Kredite mit Tilgungszuschüssen. Außerdem sinken die Fördersätze. Weitere Regeln ändern sich. So erfüllen die Förderstufen höhere Ansprüche. Eine Milliarde Euro stand für das reformierte Neubauprogramm bereit. Weil Bauherren diese Haushaltsmittel sofort ausgeschöpft haben, schließt sich eine Neubauförderung mit strengeren Konditionen an.
Für 2023 entwirft das Wirtschaftsministerium ein Förderprogramm »Klimafreundliches Bauen«: Damit soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG enden – die BEG wurde erst 2021 schrittweise eingeführt, aber ab 24. Januar 2022 gestoppt. Für energetische Sanierungen setzte die Förderung nach BEG unverändert ab 22. Februar ein. Die plötzliche Unterbrechung im Januar hat Einzelmaßnahmen nicht betroffen. Minister Robert Habeck kündigt an: »Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern«.
Die Förderung von Neubauten als Effizienzhaus 55 ist schon im Januar erloschen. Es bleibt die Chance, die Planung an ein anderes Effizienzhaus anzupassen und einen neuen Förderantrag nach diesen Bedingungen zu stellen. Ab 20. April gelten im Neubau drei Förderstufen. Das bisherige Effizienzhaus 40 ohne Zusätze entfällt.
Für eine Förderung ist mindestens ein Effizienzhaus 40 mit erneuerbaren Energien vorgeschrieben, solange der Etat ausreicht. Neben dieser EE-Klasse existieren die NH-Klasse und ausschließlich für Wohngebäude die Plus-Klasse. Für die EE-Klasse müssen mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammen. Ein Effizienzgebäude erreicht die NH-Klasse, wenn es das »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG« von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erhält. In der Plus-Klasse werden gebäudenahe Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert, und zusätzliche Kriterien für ein Effizienzhaus 40 Plus sind zu erfüllen.
Gegenüber den alten Bedingungen sinken vergleichbare Fördersätze auf die Hälfte. Bei Neubauten hat der Gesetzgeber lediglich zwei Fördersätze für die drei Förderstufen festgelegt:
2021 waren die Zuschüsse im Neubau besonders beliebt. Ohnehin wählen Bauherren diese Art der Förderung gerne bei Sanierungen. Bei Neubauten entfällt jetzt die Alternative zum Darlehen. Zumindest gewerbliche und private Interessenten an einer Förderung erhalten keinen Zuschuss. Ihnen bleiben die Kredite mit Tilgungszuschuss. Die Einschränkungen betreffen nicht die Sanierungen: Nach wie vor können diese Antragsteller zwischen Zuschuss und Kredit mit Tilgungszuschuss auswählen. Ebenso können Kommunen im Neubau weiterhin zwischen Kredit- und Zuschussvariante entscheiden.
Im Neubau hat die Bundesregierung den Etat auf eine Millarde Euro gedeckelt: Das Förderprogramm ist beim Neustart am 20. April sofort ausgelaufen, denn dieses Geld ist verbraucht worden. »In einem zweiten Schritt wird […] die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt«, heißt es in einer Pressemitteilung. Nachhaltigkeit zählt jetzt als Voraussetzung für die Förderung energieeffizienter Neubauten. Der Übergang wertet das erforderliche »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG« auf. »Somit werden die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 und EH/EG 40 Erneuerbare Energien (EE) nicht mehr angeboten«, ist online bei der Initiative »Deutschland macht’s effizient« zu lesen: »Gefördert werden nur noch die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen 40 Nachhaltigkeit (NH)«. Ferner läuft diese Neubauförderung spätestens zum Jahresende aus.
Wirtschaftsministerium und KfW entwickeln »Klimafreundliches Bauen«
»Ab Anfang Januar 2023 soll schließlich das Förderprogramm ›Klimafreundliches Bauen‹ starten«, erklärt »Deutschland macht’s effizient« in den »Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG«. Diese sogenannten FAQ erläutern, dass die Bundesregierung das QNG weiter entwickeln wolle. Konsequenz für »Klimafreundliches Bauen«: »Dieses Programm wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude stärker in den Fokus stellen und so ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen setzen«. Die Pressemitteilung zur BEG für Neubauten enthält keine Einzelheiten zur umfassenden Reform, denn »die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet«.
Symbolbild »Klimafreundliches Bauen« Renate Oberinger | Wikimedia | CC BY 3.0
Mit unveränderten Konditionen setzt die Förderung der energetischen Sanierung wieder ein: Die KfW Bankenkruppe nimmt die Anträge ab 22. Februar entgegen. Das Anschlussprogramm für Neubauten wird erst später starten. Seit einigen Tagen stehen die Haushaltsmittel zur Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG bereit. Nach wie vor ist unklar, in welcher Zeit die Förderanträge bearbeitet werden, die der KfW spätestens am 23. Januar vollständig vorlagen. ENTECH informiert über die Entwicklung in der Gebäudeförderung.
Bei Sanierungen existieren sämtliche Förderstufen weiter. Gegenüber den früheren Regeln verändert sich die Förderung nicht. Die Förderung von Neubauten wird erst mit Verzögerung anlaufen. Für Sanierungen laufen demnach die bekannten Förderprogramme »Wohngebäude – Kredit« und »Wohngebäude – Zuschuss«. Unternehmen nutzen bei Sanierungen wie zuvor die KfW-Förderprogramme »Nichtwohngebäude – Kredit« und »Nichtwohngebäude – Zuschuss«.
Seit 24. Januar floss keine Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG: Das Bundeswirtschaftsministerium und die KfW unterbrachen das Förderprogramm. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es: »Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten«. Dabei geht es um noch nicht bewilligte Anträge, die vor dem Stichtag 24. Januar eingereicht worden sind. Laut der Pressemitteilung werden »diese Anträge […] bei Förderfähigkeit genehmigt«. Die KfW sagt allerdings nicht, wann sie die einzelnen Zusagen verschicken wird – 24.000 Vorgänge nach den alten Regeln sollen sich aufgestaut haben.
Bald bearbeitet die KfW Bankengruppe wieder Anträge und zahlt Fördergeld: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat auf einer Pressekonferenz am 1. Februar mitgeteilt, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG erneut anlaufe. Zuvor hat die KfW das Förderprogramm am 24. Januar unterbrochen. In einer gemeinsamen Pressemitteilung von KfW und Ministerium heißt es jetzt über die Altfälle: »Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden«. Ansonsten ist zu lesen: »Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt«.
Bislang existiert keine Zusammenfassung, was weiter in den nächsten Tagen oder Wochen geschehen soll. Robert Habeck nennt einige Details. Medien veröffentlichen Hintergrundinformationen und Spekulationen. Einrichtungen wie das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN pflegen die Kontakte mit der KfW und dem Ministerium. Bei all diesen Aktivitäten werden Umrisse sichtbar, was bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude zu erwarten ist. Ohne eine Garantie zeigen wir, was auf Sie zukommt.
»Diejenigen, die einen Antrag [vor dem Förderstopp] eingereicht haben, können damit rechnen, dass sie gefördert werden, sofern der Antrag förderfähig ist«.
»Dann endet das Programm […], und wir werden eine neue Förderkulisse aufsetzen […]. dass wir für die Sanierung der Gebäude weiter bei der KfW-55-Förderung bleiben werden«
»dass wir [im Neubau] den Standard EH 40 fortsetzen werden, allerdings mit einer reduzierten Fördersumme und nur bis Ende dieses Jahres – und wir werden einen Deckel von einer Milliarde einziehen«.
»Wir werden weiter dann im Anschluss ein neues Programm ›Klimafreundliches Bauen‹ aufsetzen […]. Das wird dann weiter und umfassender gefasst werden, wird allerdings erst jetzt erarbeitet«.
»Es bedeutet für diejenigen, die nicht zum 24.01. beantragt haben, dass sie einen neuen Antrag stellen können, dann entlang der Kriterien […] EH 40. Sie müssten also umgeschrieben werden an der Stelle«.
»Es war immer klar, dass wir Härtefallregelungen finden würden, dass wir […] die Förderung von Ein- und Zweifamilienhäusern […] fortsetzen würden […]«.
»Die KfW-Förderung 55 für Sanierung wird etwas anders aufgesetzt, aber in der Logik die gleiche sein wie bisher«.
»Die Förderung für den Standard EH 40 [im Neubau] wird in den Kriterien ebenfalls dem entsprechen, was man kennt, aber in einem abgesenkten Satz und eben gedeckelt auf eine Milliarde Euro beziehungsweise terminiert bis Ende des Jahres«.
»Das geht jetzt wieder weiter, und die Gelder werden jetzt nachgestellt. Damit kann die KfW weiter arbeiten«.
»Die Programme, die jetzt leicht modifiziert fortgesetzt werden, also für Sanierung KfW 55 und für Neubau EH 40, wird die KfW Bank aufstellen […]. Das wird nicht sehr lange dauern […]. Wir reden über Tage und Wochen und nicht über Monate an der Stelle«.
Erwartungen von Medien und Einrichtungen
Nach wie vor liegen viele Förderanträge bei der KfW, die vor dem Stichtag 24. Januar vollständig eingereicht worden sind: Sie werden nach den bisherigen Kriterien bearbeitet. Sofern die Bauherren sämtliche Vorschriften erfüllen, werden die Anträge bewilligt.
Ab 24. Januar werden die Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse für Sanierungen wahrscheinlich leicht sinken. Ferner bleiben die gewohnten Konditionen erhalten.
Spätestens zum Monatsende könnte das Förderprogramm wieder starten.
Niemand hat die Förderung für Sanierungen etwa als Effizienzhaus Denkmal oder Effizienzhaus 70 erwähnt. Für Sanierungen ist Effizienzhaus 55 und für Neubauten Effizienzhaus 40 hervorgehoben worden. Doch nirgendwo ist die Rede davon, dass nun die Stufen für Sanierungen abgeschafft werden könnten. Sämtliche Experten gehen davon aus, dass die Förderung von Sanierungen in sämtlichen Klassen wieder anläuft.
Im geförderten Neubau verschwindet das Effizienzhaus 55. Dieser Umbruch war für Ende Januar geplant. Die Deadline ist auf 24. Januar vorgezogen worden. Trotzdem sollen Härtefälle vermieden werden. Die Grenze ist klar, aber das Datum lässt sich eventuell interpretieren. Zum Beispiel Bauherren neuer Einfamilienhäuser oder Opfer der Flutkatastrophe könnten ihre Anträge modifizieren, sodass der sogenannte »Vorhabensbeginn« anders als bisher gedeutet wird. Einige Gruppen können also hoffen, dass die KfW ihre Anträge für einen Neubau nach EH 55 wider Erwarten ab 24. Januar akzeptiert. Grundsätzlich zieht die KfW jedoch einen harten Schnitt zum 24. Januar.
Weitere Hinweise liegen uns nicht vor. Wir beobachten die Entwicklung und informieren Sie laufend. Bitte folgen Sie uns auf Twitter unter @EffizienzEntech, oder besuchen Sie unsere anderen Auftritte in Social Media.
Das Bundeswirtschaftsministerium informiert, dass kein Geld mehr für die Sanierung oder den Neubau energieeffizienter Gebäude fließe – weder als Zuschuss noch als Kredit: »Die Bewilligung von Anträgen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG der KfW wird mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt«, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Wir dokumentieren Auszüge aus dieser Ankündigung. Trotz der plötzlichen Unterbrechung vom Förderprogramm empfehlen wir, weiter auf eine Förderung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zu setzen.
Bitte halten Sie an der Energieberatung fest, denn die Bundesregierung will die Förderung für energieeffiziente Gebäude und Einzelmaßnahmen fortführen. Mit unserer Unterstützung bereiten Sie sich auf die künftige Verteilung der Fördermittel vor. Verfolgen Sie die Entwicklung über unseren Twitter-Account @EffizienzEntech. Oder besuchen Sie unsere anderen Auftritte in Social Media (siehe unten).
ENTECH bittet die Kunden, einen kühlen Kopf zu bewahren: Die Förderung für energieeffiziente Gebäude und Einzelmaßnahmen ist keineswegs gestorben. Sie wird demnächst in veränderter Form zurückkehren. Schon aus diesem Grund wäre es falsch, jetzt auf eine energieeffiziente Bauweise zu verzichten. Nach wie vor hilft eine dauerhafte Energieplanung
weniger Energie als je zuvor zu verbrauchen
über längere Zeit die Gesamtkosten des Gebäudes zu senken
die Belastung mit Treibhausgasen zu verringern
und mehr Komfort im Gebäude zu bieten
Wünschen Sie einen Neubau als Effizienzhaus 55, und haben Sie die Förderung bei Ihrer Kalkulation berücksichtigt? In diesem Fall überlegen wir gemeinsam, ob Sie auf ein Effizienzhaus 40 wechseln sollten. Für Sanierungen solle die Förderung für energieeffiziente Gebäude und Einzelmaßnahmen ohnehin bald wieder starten, verspricht das Ministerium. Die Strategie in Politik und Verwaltung mit Vorrang für energieeffiziente Sanierungen bleibt erhalten. Für Einzelmaßnahmen zahlt das BAFA die gewohnten Zuschüsse: Die Unterbrechung der BEG betrifft nicht dieses Segment der Förderung.
Wir bitten darum, nicht nach Details zu fragen. In diesem Artikel und in den sozialen Medien liefern wir Ihnen bereits sämtliche Informationen, die wir zu diesem Thema erfahren haben. Leider überrennen uns der Förderstopp und all die berechtigten Nachfragen der Kunden. Wir wollen die Probleme gemeinsam in den Beratungsgesprächen lösen. Folgen Sie also weiter Ihren Absichten, sich beraten zu lassen. Verzichten Sie nicht auf die Beratung, die Sie bereits mit uns vereinbart haben. Bitte denken Sie daran, dass viele Bauherren bei einer Neuauflage der KfW-Fördermittel sofort durchstarten wollen. Dann können wir unmöglich sämtliche Kunden gleichzeitig beraten: Sie wollen bestimmt nicht unten auf einer Warteliste landen! Ferner kennen wir nicht den Status Ihrer bereits bewilligten Anträge – bei unseren Kontakten mit der KfW hat die Förderbank solche Zuschüsse und Kredite nicht abgesagt.
Entscheidungen zur Gebäudeförderung gelten sofort
Zitierte Erklärungen für die Einschnitte
Keine Förderung für Effizienzhaus 55
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55), die ohnehin zum Monatsende ausgelaufen wäre. Die enorme Antragsflut im Monat Januar insbesondere für Anträge für die EH55 Neubauförderung hat die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW das Programm daher heute mit sofortiger Wirkung stoppen. […]
Förderung für Neubau vom Effizienzhaus 40 wird umgestaltet
Die Förderung für Sanierungen wird vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden. Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüfen Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (u.a. Heizungstausch etc.). […]
Förderung für Sanierungen soll später wieder starten
Die KfW-Förderung für energetische Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen. […] Ebenso wird zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichen derzeit die bereitgestellten KfW-Mittel nicht aus. Gegebenenfalls kann für diese eingegangenen Anträge ein Angebot zinsverbilligter Kredite der KfW zur Verfügung gestellt werden, das wird jetzt geprüft. […]
Die vollständige Mitteilung ist auf der Website des Wirtschaftsministeriums zu finden.
fließt ab 1. Februar 2022 keine Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG: An diesem Stichtag wird diese Förderstufe abgeschafft. Die Förderungen für Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 40 Plus sowie für Effizienzgebäude 40 bleiben erhalten. Ohnehin ändert sich nichts bei Sanierungen.
Übersicht Tilgungszuschüsse für Nichtwohngebäude: KfW-Programm 263
Empfehlungen
Bitte halten Sie bei der BEG die Frist bis 31. Januar 2022 ein, wenn Sie noch Fördergelder für einen Neubau von einem Effizienzhaus 55 oder Effizienzgebäude 55 erhalten wollen. Oder wir beraten Sie über die Chance, dass die KfW mehr Geld zahlt – sofern Sie strengere Ansprüche zum Energieeinsatz erfüllen. Das Bundeswirtschaftsministerium empfiehlt in den FAQ seiner Aktion »Deutschland macht’s effizient«: »Die Planungen werden vor Antragstellung auf ein höheres Effizienzhaus-/Effizienzgebäudeniveau (EH bzw. EG 40) umgeplant. Bei einem ambitionierteren Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Niveau ist derzeit eine um mindestens 5 Prozentpunkte höhere Förderung möglich«.
Die Stadt Münster ändert ihr Förderprogramm für »Klimafreundliche Wohngebäude«: Zum 1. Juli gestaltet sie einige Konditionen um und ergänzt einen Förderbaustein für Dachbegrünung. Ein größerer Zuschuss als bisher lockt beim Austausch der Heizungsanlage. Bereits seit Mai 2020 bewilligt die Stadt Münster höhere Beträge und akzeptiert in ihrem Förderprogramm mehr unterschiedliche Projekte als in den Vorjahren.
Schon länger stehen die Ziele in der Förderrichtlinie: »nachhaltige Einsparung von Heizenergie«, »Minderung des Energieverbrauches«, »verbesserter oder erhöhter Wärmeschutz der Wohngebäude«, »Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen« und »Reduzierung der CO2-Emissionen«. In der aktuellen Fassung nennt die Stadt Münster zusätzliche Argumente für ihr Engagement: »Darüber hinaus soll eine Reduzierung der städtischen Wärmeinsel erzielt werden, die einhergeht mit einer verbesserten Wohn- und Aufenthaltsqualität«, heißt es zum Förderzweck, »durch den Rückhalt von Regenwasser wird eine Verbesserung des städtischen Wasserhaushalts erreicht«. Die Richtlinie verweist auf eine neue Kontrolle: »Sofern sich die Maßnahme im Gebiet einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung befindet oder dem Denkmalschutz unterliegt, ist vorab eine Genehmigung beim Bauordnungsamt oder der städtischen Denkmalbehörde einzuholen«. Nach wie vor ist es möglich, Fördermittel zu verbinden – also die Leistungen für »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« zum Beispiel mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. Die Übersichten zum Ablauf für Förderanträge sind überarbeitet worden:
Antragsverfahren Sanierung oder Neubau Stadt Münster
Antragsverfahren Fotovoltaik oder Dachbegrünung Stadt Münster
Förderbaustein Energetische Sanierung
Der »Förderbaustein Altbausanierung« heißt nun »Förderbaustein Energetische Sanierung«. Gestrichen worden ist ein Zusatz zur Kopplung von Fotovoltaik mit der Dachdämmung: »Wird im Rahmen der Dämmung der Dachfläche über beheizten und/oder gekühlten Räumen erstmalig eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) installiert und ein Wärmedurchgangskoeffizient von U ≤ 0,15 W/m2K der Dachdämmung erreicht, so wird ein Zuschuss von 100 € je Kilowattpeak (kWp) Photovoltaikleistung gewährt« – diese Erweiterung gilt nicht mehr.
Einladung zur geförderten Sanierung Stadt Münster
Änderungen beim Heizungsaustausch
Bislang musste der Heizkessel der fossil befeuerten Anlage mindestens 15 Jahre alt sein, damit eine Förderung beim Austausch floss. Jetzt reicht es, wenn ein Heizkessel der fossil befeuerten Anlage oder eine Nachtspeicherheizung ersetzt wird.
Der Zuschuss steigt von pauschal 1500 € auf 3000 €.
Gefördert wird eine Wärmepumpe, Biomasseanlage oder der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz.
Der Begriff »Wärmepumpe« ist etwas weiter gefasst worden – bisher hieß es »Erdwärmepumpe«.
Entfallen sind die Förderung für Blockheizkraftwerke (BHKW) und der Zuschlag von 2500 € »für ein Brennstoffzellen-BHKW«.
Zuvor wurde eine Flächenförderung von 200 €/m2 für Solarthermie gezahlt – beim früheren »Förderbaustein Erneuerbare Energien«. Nun ist die Unterstützung für Solarthermie pauschalisiert worden – ein Bonus von 1500 € wird beim Heizungsaustausch gewährt.
Förderbaustein Energieeffizienter Neubau
Die Korrekturen zu diesem Förderbaustein berühren die Praxis nur wenig.
Förderbaustein Photovoltaik
Hier ist nur wenig geändert worden. Die Stadt Münster erläutert die Förderbeträge und weitere Details auf ihrer Website und in ihrer Richtlinie.
Fachwerkhaus mit Fotovoltaikanlage Bild: Túrelio | Wikimedia | CC BY 3.0
Förderbaustein Dachbegrünung
Diese geförderte Maßnahme kann mit anderen Bausteinen von »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« kombiniert werden: Auf dem Dach kann demnach eine Vegetation die Fotovoltaikanlage ergänzen – wodurch die bewilligte Fördersumme wächst. Die Richtlinie billigt Dachbegrünungen sowohl bei Sanierungen als auch bei Neubauten:
»Die Förderung umfasst die Begrünung von Dachflächen ab der Oberkante der Dachabdichtung mit Aufbau der Vegetationsschicht inklusive wurzelfester Abdichtung, Schutzvlies, Dränage-Elemente, Filtervlies und Substrat«.
»Gefördert werden bis zu 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten einer Maßnahme, höchstens jedoch 40 € je m2 gestalteter Dachfläche und 10.000 € pro Maßnahme/Liegenschaft«.
»Sofern der Höchstbetrag nicht überschritten wird, können mehrere Maßnahmen in einer Liegenschaft gefördert werden«.
Dachbegrünung von Friedensreich Hundertwasser Bild: Renate Oberinger | Wikimedia | CC BY 3.0
Antragsunterlagen zum Download
»Richtlinie des städtischen Förderprogramms Klimafreundliche Wohngebäude für Münster«
Die entfallene Kopplung von Fotovoltaik und Dachsanierung ist zu bedauern . Sie konnte zusätzliche Anreize liefern.
iSFP
Die Richtlinienänderung hat leider Unklarheiten in einigen Begriffen nicht beseitigt: Es ist zum Beispiel nicht zu erkennen, in welcher Form der verlangte Beratungsbericht vorzulegen ist – leider übernimmt die Stadt Münster die undeutlichen Angaben zum individuellen Sanierungsfahrplan iSFP aus dem BAFA-Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude EBW. Tatsächlich können Bauherren bei der EBW nach wie vor zwischen einer ergebnisoffenen Analyse und der weniger flexiblen Variante iSFP wählen. Diese beiden Sorten des Berichts setzen unterschiedliche Prioritäten. Aber im Förderprogramm in Münster fehlt diese Differenzierung: Ob generell ein ausführlicher Beratungsbericht oder eher der standardisierte iSFP verlangt wird – das ist in der Richtlinie nicht zu erkennen. Beratungsbericht und iSFP scheinen gleich zu sein, was nicht der Realität entspricht. Offensichtlich wird aber in der Genehmigung beides gleichgesetzt und anerkannt.
Lüftungskonzept
Der Begriff »Lüftungskonzept« wird in der Richtlinie nach wie vor leider widersprüchlich benutzt. Eine Klarstellung wurde mit der Änderung zum 02.07.2021 nicht vorgenommen: Bei einer Sanierung fordert die Richtlinie a) für die Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke b) sowie für den Einbau neuer Fenster und Außentüren und c) nicht zuletzt für die Installation energiesparender Lüftungsanlagen: »Es ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946–6 zu erstellen«. Dafür soll ein Bonus gezahlt werden: »Die Erstellung eines Lüftungskonzepts wird in Höhe von 50% des Rechnungsbetrags (inkl. Umsatzsteuer), maximal jedoch 500 Euro gefördert«.
Gemäß einer »Lüftungsnorm«, der DIN 1946–6 »Raumlufttechnik – Teil 6 Lüftung von Wohnungen …«, steht zu Beginn der Erstellung eines Lüftungskonzeptes die Frage nach der Notwendigkeit einer sogenannten »lüftungstechnischen Maßnahme«. Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein: sogenannte »Fensterfalzlüfter« oder raumlufttechnische Anlagen (RLT), die ventilatorgestützt arbeiten. Die eigentliche vom Nutzer selbst geführte Lüftung über Fenster ist keine lüftungstechnische Maßnahme im Sinne dieser Norm und allenfalls als Ergänzung »bei Party« vorgesehen.
Wenn eine solche Prüfung ergibt, dass eine lüftungstechnische Maßnahme ergriffen werden soll, bedeutet dies nicht, dass diese auch umgesetzt werden muss. Denn weder ist die DIN 1946–6 eine Art gesetzliche Vorgabe noch ist dies bei der Fördermittelbeantragung bei der Stadt Münster erforderlich. Wenn lüftungstechnische Maßnahmen umgesetzt werden sollen, also Fensterfalzlüfter oder raumlufttechnische Anlagen, ist ein »Lüftungskonzept« zu erstellen: eine Ausführungsplanung der technischen Maßnahme (Volumenströme etc.) kann nach der Norm 1946–6 erfolgen.
Also bietet die Norm praktisch zwei Konzepte an:
die Prüfung auf Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme
die Ausführungsplanung der lüftungstechnischen Maßnahme = Lüftungskonzept.
Der erste Punkt muss bearbeitet werden und bei der Stadt Münster dem Antrag beigefügt werden, wenn Fensteraustausch oder Dachdämmung gefördert werden sollen und ist in der Regel als kostenlose Leistung in der Energieberatung enthalten. Zu einer Umsetzung wird man nicht verpflichtet! Der zweite Punkt wird von der Stadt Münster gefördert und ist erforderlich, wenn lüftungstechnischen Maßnahmen umgesetzt werden. Die Fachwelt ebenso wie die Richtlinie benutzten den Begriff »Lüftungskonzept« also unterschiedlich: Einerseits kann ein Lüftungskonzept zeigen, ob die Regeln zum Luftaustausch eingehalten werden und ob eine technische Anlage für Zu- und Abluft überhaupt notwendig ist. Andererseits kann ein Lüftungskonzept weiterführen, indem es die Ausführungsplanung einschließt.
Ohnehin sieht ENTECH die Vereinnahmung und die Reduzierung des Begriffs »Lüftungskonzept« durch die Norm 1946–6 kritisch.
Gerade hat im Mai 2021 ein Verbändebündnis aus Kammern von Architekten und Ingenieuren und weiteren Akteuren aus der Bau- und Immobilienwirschaft aus einer vorgelegten Studie zum Lüften im Wohnungsbau ein Merkblatt herausgegeben mit folgendem Inhalt:
»Beleuchtet werden die Grundlagen zum Lüften, das Bauordnungsrecht und weitere technische Regeln, die Auslegung der Luftvolumenströme, geeignete Lüftungssystem sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und haftungsrelevanten Aspekte beim Erstellen von Lüftungskonzepten. Zentrale Elemente der Studie und des Merkblatts sind eine Checkliste mit Bewertungskriterien für Wohnungslüftungssysteme und ein Schema zu den Vertragspflichten im Planungsablauf«. Quelle (dort auch Studie und Merkblatt).
Endlich wird hier von einer breiten Masse von Experten klargestellt, dass der Begriff »Lüftungskonzept« in der Baupraxis unterschiedlich genutzt wird und inhaltlich nicht an die DIN 1946–6 gekoppelt ist. Im Ergebnis können alle betrachteten Lüftungssysteme – von der manuellen Fensterlüftung bis zur ventilatorgestützten Lüftung, beispielsweise die zentrale Wohnungslüftung oder eine dezentrale Wohnungslüftung – zur Anwendung kommen. Die Entscheidung für oder gegen ein System zur Wohnraumlüftung obliegt dem Bestellenden, also Ihnen. Kernaussage: »Bis auf fensterlose Küchen, Bäder und Toilettenräume können zur Lüftung von Wohnräumen alle Lüftungssysteme inklusive der Fensterlüftung genutzt werden«. Ein selbstverständlicher Schwerpunkt im Rahmen der BAFA-geförderten und für die Antragsstellung notwendigen Energieberatung ist die Aufklärung und Beratung zur Lüftung, also ein »Lüftungskonzept«.
Nicht dass die Kritik missverstanden wird: Ausdrücklich empfiehlt ENTECH die Prüfung und Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen, idealerweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Ebenso begrüßt ENTECH dann auch die qualitativ gute Ausführungsplanung und deren Förderung durch die Stadt Münster, gegebenenfalls auch nach DIN 1946–6. Aber eine normkonforme und die spezifische Nutzung vernachlässigende Prüfung auf Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme ist überflüssig und sollte nicht mehr zwingend verlangt werden. Weder ist das Ergebnis daraus bindend, noch lassen sich aus dieser eh technisch sehr schlicht gehaltenen Prüfung Sicherheiten oder Risiken ableiten in der einen oder anderen Richtung. Die Beratung zum richtigen Lüften (und Heizen) ist ein Schwerpunkt der durchgeführten Energieberatung.
Ausblick für Förderprogramm in Münster
Eine weitere Überarbeitung der Richtlinie ist mittelfristig angekündigt. Wir informieren Sie über die Entwicklung. Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie an die Fördermittel aus dem Programm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« gelangen.
Bauherren erhalten mehr Geld zur energetischen Effizenz von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden – ab 1. Juli durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. Sie ersetzt die bisherigen Programme der Förderbank KfW sowie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA. Das unübersichtliche Geflecht aus zehn Teilprogrammen verschwindet. Seit Jahresbeginn fließen bereits Zuschüsse nach BEG – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Jetzt gelten zusätzlich die BEG – Wohngebäude (BEG WG) und BEG – Nichtwohngebäude (BEG NWG). Die zweite Stufe der Reform erleichtert sowohl umfassende Sanierungen als auch Neubauprojekte. Nicht zuletzt startet die KfW die Kreditvariante der BEG EM.
Antragsteller profitieren, wenn sie hohe Ansprüche bei einem Wohngebäude beachten: Dann erhalten sie bis zu 27.000 € mehr als nach den alten Vorschriften. So lockt eine Aufstockung der Förderbeträge, wenn eine Sanierung die Vorgaben zum sogenannten Effizienzhaus 40 erfüllt: Bei Sanierungen endeten die finanziellen Vorteile zuvor beim Effizienzhaus 55, während höhere Fördersummen für ein Effizienzhaus 40 lediglich bei einem Neubau gezahlt wurden. Auch bei Nichtwohngebäuden beeinflussen Effizienzhausklassen die Förderung. So bietet die BEG NWG künftig Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse, wenn ein Effizienzhaus 40 entsteht – bei Neubauten und Bestandsgebäuden.
Die Einführung der BEG berührt kaum die technischen Mindestanforderungen an ein Effizienzhaus: Das Gebäudeenergiegesetz GEG kündigt passende Kriterien erst für 2023 an. Es bleibt also vorerst bei neun Klassen für Effizienzhäuser.
Allerdings sind die gesetzlichen Grundlagen verschärft worden, sodass bestimmte Effizienzhäuser die Richtwerte inzwischen nur leicht unterschreiten. Eine Förderung würde verpuffen. Daher unterstützen ab Juli weder die KfW noch das BAFA:
Sanierungen bei Wohngebäuden zum Effizienzhaus 115
Neubauten bei Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus 70
Andererseits setzt die BEG erstmals Anreize für Bauherren mittels:
Förderung von Effizienzhaus 40 bei der Sanierung eines Wohngebäudes
Förderung von Effizienzhaus 40 bei der Sanierung eines Nichtwohngebäudes
Förderung von Effizienzhaus 55 bei der Sanierung eines Nichtwohngebäudes
Förderung von Effizienzhaus 40 beim Neubau eines Nichtwohngebäudes
Beim Effizienzhaus Denkmal entfallen die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz.
Fördersätze
Sowohl das BAFA als auch die KfW berechnet die Höhe der Förderung aus den Kosten des energetischen Projekts: Die beiden Einrichtungen haben ein Merkblatt veröffentlicht, welche Leistungen sie für die Ermittlung der Ausgaben akzeptieren. Bei der BEG WG und BEG NWG soll das geförderte Engagement den Energiestandard eines Effizienzhauses erreichen. Die jeweilige Art des Effizienzhauses bestimmt die Konditionen: Die Tilgungszuschüsse bei einem Kredit oder die Zuschüsse sowie die Höchstbeträge hängen also davon ab:
Wie energieeffizient wird das Gebäude?
Wie teuer wird die Sanierung oder der Neubau?
Die Fördersätze für Wohngebäude und für die Sanierung von Nichtwohngebäuden sind erst 2020 gestiegen. Für den Neubau von Nichtwohngebäuden lohnen die höheren Prozentwerte ab Juli.
Dank diverser Zuschläge bleibt es selten bei der Grundförderung. Aber zuerst sind die Voraussetzungen für die jeweilige Stufe eines Effizienzhauses zu erfüllen. Die Fördersätze für Wohngebäude und Nichtwohngebäude sind in der BEG angeglichen worden. Lediglich das Effizienzhaus 40+ mit 25 Prozent ist dem Neubau von Wohngebäuden vorbehalten, und das Effizienzhaus 85 mit 30 Prozent zählt ausschließlich bei der Sanierung von Wohngebäuden. Ansonsten stimmen die Fördersätze überein:
Grundförderung nach BEG WG und BEG NWG Bild: Öko-Zentrum NRW
Zuschläge und Ergänzungen der BEG
EE-Klasse und NH-Klasse
Die »Effizienzhaus EE-Klasse« enthält einen Zuschlag für den Einsatz erneuerbarer Energien: Der Fördersatz für ein Effizienzhaus wird augestockt, wenn mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs zur Wärme- und Kälteversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Alternativ können die geförderten Gebäude eine »Effizienzhaus NH-Klasse« erreichen, sodass ebenfalls der Fördersatz steigt. Das ist nur möglich, wenn dieses Effizienzhaus das »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude« (QNG) erhält. Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bestätigt mit diesem Qualitätssiegel, dass besondere Kriterien für Nachhaltigkeit erfüllt werden. Für die EE-Klasse und die NH-Klasse gelten die Konditionen:
Wohngebäude, Neubau, Effizienzhaus 55 EE oder Effizienzhaus 40 EE – Zuschlag 2,5 Prozent
Nichtwohngebäude, Neubau, Effizienzhaus EE – Zuschlag 2,5 Prozent
Wohngebäude, Sanierung, Effizienzhaus EE – Zuschlag 5 Prozent
Nichtwohngebäude, Sanierung, Effizienzhaus EE – Zuschlag 5 Prozent
Wohngebäude, Neubau, NH-Klasse – Zuschlag 2,5 Prozent
Nichtwohngebäude, Neubau, NH-Klasse – Zuschlag 2,5 Prozent
Für die Sanierung von Wohngebäuden existiert keine NH-Klasse.
Nichtwohngebäude, Sanierung, NH-Klasse – Zuschlag 5 Prozent
Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse führt zu keiner höheren Förderung – Bauherren müssen sich für einen Bonus entscheiden.
Der Zuschlag wird lediglich ein Mal eingeräumt – bei einer schrittweisen Sanierung erhöht sich der Fördersatz, sobald die EE-Klasse oder die NH-Klasse erreicht wird. Mehraufwand für die fortlaufenden Arbeiten führt zu keinen weiteren Vorteilen.
iSFP
Mitunter laufen Projekte zur Instandhaltung von Wohngebäuden über einen langen Zeitraum: Dann werden ohnehin bis zu 80 Prozent der Beratungskosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP übernommen. Bereits seit Januar sorgt diese spezielle Energieberatung für einen Zuschlag bei Zuschüssen für Einzelmaßnahmen nach BEG EM. Jetzt entsteht ein iSFP-Bonus auch für Einzelmaßnahmen mit einer Kreditförderung. Außerdem kann der iSFP den Fördersatz nach BEG WG anheben: Dazu muss die Maßnahme schrittweise über maximal 15 Jahre umgesetzt werden und das Wohngebäude schließlich als gefördertes Effizienzhaus zählen. Dadurch steigt der Fördersatz um den iSFP-Bonus von weiteren 5 Prozentpunkten. Hingegen verhindert eine Komplettsanierung in einem Zug diesen Zuschlag.
Wie bisher werden bei Wohngebäuden die Beratungskosten für eine Baubegleitung zur Hälfte übernommen. Die KfW streicht aber das separate Förderprogramm »Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung« (431). Nun läuft diese Förderung der Beratung über die BEG. Dabei klettern die Obergrenzen nach oben – die BEG WG beschränkt die förderfähigen Ausgaben:
bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf 10.000 €
bei Mehrfamilienhäusern auf 4.000 € pro Wohneinheit, doch insgesamt höchstens 40.000 € pro Vorhaben
bei Einzelmaßnahmen an Ein- und Zweifamilienhäusern auf 5.000 €
bei Einzelmaßnahmen an Mehrfamilienhäusern auf 2.000 € pro Wohneinheit, doch insgesamt höchstens 20.000 € pro Zuwendungsbescheid
Ab Juli führt die BEG NWG diesen Zuschuss auch für Nichtwohngebäude ein. Wie bei Wohngebäuden sinken die Beratungskosten für die Bauherren auf die Hälfte – bis zur Obergrenze:
von 10 € pro m2 Nettogrundfläche, doch insgesamt höchstens 40.000 € pro Vorhaben
Entsprechend wird die Obergrenze bei Einzelmaßnahmen festgelegt:
auf 5 € pro m2 Nettogrundfläche, doch insgesamt höchstens 20.000 € pro Zuwendungsbescheid
KfW »Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung« (431)
KfW »IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren« (217÷218)
KfW »IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren« (220÷219)
»KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren« (276÷277÷278)
BAFA »Marktanreizprogramm (MAP)«
BAFA »Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE – ohne BZH)«
BAFA »Förderprogramm des Bundes für die Heizungsoptimierung (HZO)«
Der Wechsel von der herkömmlichen Förderung zur BEG beeinflusst nicht das KfW-Programm 433 »Zuschuss Brennstoffzelle«: Wie zuvor betreut die KfW diese spezielle Förderung, die neben der BEG läuft.
Die BEG ist eng mit dem GEG verknüpft, das seit November 2020 frühere Bestimmungen wie die Energieeinsparverordnung EnEV zusammenfasst. Am 23. Juni 2021 beschloss die Bundesregierung ein »Klimaschutz Sofortprogramm«. Durch diesen Finanzplan würden sich Fördersätze und Anforderungen der BEG im Jahr 2022 ändern. Allerdings weiß niemand, wie die neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl ihre Erwartungen und Ziele anpassen wird: Das Sofortprogramm soll zum Bundeshaushalt für 2022 gehören, den der Bundestag erst später verabschieden wird. In den vergangenen Tagen sind viele Ankündigungen aus den Entwürfen verschwunden.
Immerhin ist in dieser Absichtserklärung die Zusage übrig geblieben, die Fördermittel der BEG um insgesamt 4,5 Milliarden € für 2022 und 2023 aufzustocken. Zudem soll das GEG bereits 2022 und nicht erst 2023 aktualisiert werden. Allgemein heißt es: »Neubaustandards werden angehoben«. Vorher beschrieb ein vertraulicher Entwurf konkrete Maßnahmen, die in der Endfassung nicht mehr auftauchen. So war in dieser früheren Version zu lesen: »Der bisherige Förderstandard EH-55 wird ab 2023 zum Neubaustandard für alle Gebäude (Äquivalent für Nicht-Wohngebäude (NWG))«. Entwicklung in den Folgejahren: »Eine weitere Anhebung auf EH-40-Standard wird für 2025 festgelegt«. Der zurückgezogene Entwurf erklärte zudem: »Die große klimapolitische Herausforderung im Gebäudesektor liegt in den Bestandsgebäuden«. Schlussfolgerung: »Die Fördermittel werden entsprechend stärker auf ambitioniertere Standards im Bestandsbereich konzentriert«, verkündete der Text seinerzeit, »die bisherigen Förderstandards KfW-100 und KfW-85 im Bestand entfallen. EE‑, NH-und Plus-Pakete werden gestärkt. Der Fördersatz für Dämmmaßnahmen wird in der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG) um 10 Prozentpunkte angehoben«.
Einschränkungen und Erwartungen
Vorgesehen war eine Installationspflicht für Fotovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen »für alle Neubauten und bei größeren Dachsanierungen«. Ebenso ist inzwischen eine stärkere Förderung von Wärmepumpen entfallen. Im Sofortprogramm hat eine Aussage überlebt, die ähnlich in anderen Beschlüssen und Gesetzen zu finden ist: »Aus den Förderprogrammen des Bundes werden ab 2023 keine Heizungen mehr gefördert, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können«. Nun ist unsicher, welche Reformen zur energetischen Optimierung von Gebäuden tatsächlich ins GEG und in die BEG wandern werden. Indes spielen veraltete Stufen für Effizienzhäuser in der Praxis zur BEG keine Rolle. Damit könnte sich der Trend stabilisieren, dass die energetischen Ansprüche für Neubauten und Sanierungen wachsen und die zugehörige Förderung steigt.
KfW und BAFA verteilen Aufgaben im Januar 2023
Die BEG startete im Januar 2021 mit dem BAFA-Kreditprogramm für Einzelmaßnahmen. Im Juli folgen die KfW-Förderprogramme. Doch der Übergang zur BEG wird erst später abgeschlossen sein: Voraussichtlich ab Januar 2023 wird die KfW die Verantwortung für die Kreditprogramme tragen. Dann soll alleine das BAFA die Zuschüsse verwalten. Die KfW und das BAFA werden somit ihre Aufgaben übersichtlicher aufteilen. Die Förderrichtlinien zur BEG sollen bis 2030 gelten.