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Energieberatung für Wohngebäude EBW wird geändert
Wollen Sie Ihre Sanierung mit einer Energieberatung für Wohngebäude EBW vorbereiten? Dann müssen Sie ab 1. Juli 2023 neuen Regeln folgen, damit die Fördermittel fließen. In der Regel werden Ihnen die Zuschüsse zur EBW direkt gezahlt. Andererseits stellen Sie den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle BAFA. Später erhalten Sie den zugehörigen Bescheid. Allerdings können Sie dem Energieberater eine Vollmacht ausstellen, damit dieser Experte Sie im Förderverfahren vertritt. Erfahren Sie, welche weiteren Korrekturen der Richtlinie wichtig für Sie sind.
Continue readingJanuar 2023 Reform Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
Künftig sollen Eigenleistungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG zählen: Jetzt sollen die zugehörigen Vorschriften ermöglichen, dass Materialkosten angerechnet werden. Außerdem sollen sich die Konditionen für den Bonus zum sogenannten Worst Performing Building WPB verbessern. Demnach können Bauherren von Wohngebäuden einen Zuschlag für serielles Sanieren erhalten, sofern sie vorgefertigte Bauelemente verwenden. Ansonsten sollen die Richtlinien für die BEG 2023 ab 1. Januar greifen. Die Reform der Gebäudeförderung geht also in die nächste Runde, nachdem die Bundesregierung die BEG im Jahr 2022 mehrmals überarbeitet hat. Auch künftig kann das Förderprogramm jederzeit geändert werden. Alle Angaben sind also ohne Gewähr für die weitere Entwicklung.
Continue readingMünster fördert wieder klimafreundliche Wohngebäude
Nach einer halbjährigen Pause läuft das Förderprogramm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« weiter: Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung nimmt Anträge ab 1. Januar 2023 an. Nach eigenen Worten im Web prüfen die Mitarbeiter die Unterlagen erst später – von April bis November. Trotzdem dürfen keine Bauarbeiten starten, bevor die Stadt den zugehörigen Zuschuss bewilligt – außer wenn sie einen vorzeitigen Baubeginn genehmigt.
Continue readingBAFA Reform der Gebäudeförderung betrifft Einzelmaßnahmen
Seit 28. Juli gelten bekanntlich andere Vorschriften und Konditionen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. Doch erst ab 15. August sollen die Fördersätze sinken und die Zuschläge bei den Einzelmaßnahmen wechseln. Anders als bei Neubauten und Sanierungen zum Effizienzhaus liegt die gesamte Verantwortung künftig beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA (Stand August 2022).
Bei Neubauten und Sanierungen streicht die KfW Bankengruppe die Zuschüsse laut den bisherigen Ankündigungen: Sie würde ausschließlich Anträge für Kredite mit Tilgungszuschuss akzeptieren. Bei Einzelmaßnahmen würden umgekehrt die Kredite mit Tilgungszuschuss über die Förderbank entfallen – das BAFA würde dann Zuschüsse bewilligen. Zudem sollen sich weitere Regeln zum Beispiel bei Heizungen ändern. Damit überarbeitet das Bundeswirtschaftsministerium die BEG zum dritten Mal seit dem Förderstopp vom Januar: Seinerzeit lief die Förderung von Einzelmaßnahmen wie gewohnt weiter.
Bei Einzelmaßnahmen ändern sich Zuschüsse und Zuschläge
Fördersätze bei Einzelmaßnahmen sinken
Für Nichtwohngebäude soll die Höchstgrenze förderfähiger Kosten von 15 Millionen Euro auf fünf Millionen Euro fallen. Eine Pressemitteilung begründet solche Einschnitte, dass »Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich schneller« als früher lohnten: »Die Fördersätze werden deshalb um fünf bis zehn Prozentpunkte abgesenkt«.
Bislang betrug der Zuschuss oder der Tilgungszuschuss höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten – beim Ersatz einer Ölheizung durch Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien. Laut der Pressemitteilung würden die Fördersätze »auf einem hohen Niveau« bleiben: Bei Wohnungen lägen sie »bei den Einzelmaßnahmen (maximal förderfähige Kosten von 60.000 Euro) zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen«. (Alle Angaben ohne Gewähr)
Förderung für regenerative Energien statt für Heizungsanlagen mit Erdgas
Eine verbindliche »Bekanntmachung« beschreibt eine Reaktion auf den anhaltenden Mangel an Erdgas: »Die Förderung von Gas-Brennwertheizungen (›Renewable Ready‹) wird gestrichen«, und »die Förderung von Gas-Hybridheizungen wird gestrichen«. Gleiches gilt bei gasbetriebenen Wärmepumpen.
Die »Bekanntmachung« erlaubt den Schluss, dass moderne Systeme mit regenerativen Energien die veralteten Anlagen mit fossilen Brennstoffen ersetzen sollen: Ein Zuschlag von zehn Prozent könnte dazu motivieren. An Stelle der bisherigen »Austauschprämie für Ölheizungen« tritt dieser »Heizungs-Tausch-Bonus«. Nun wären funktionstüchtige Öl‑, Kohle‑, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen eingeschlossen.

Kein iSFP-Bonus bei Anlagen zur Wärmeerzeugung und neuer Zuschlag für Wärmepumpen
Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung würde nach den neuen Regeln der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP entfallen. Andererseits wird beim Einbau von Wärmepumpen »zusätzlich ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird« – so heißt es in der erwähnten »Bekanntmachung«.
Weitere Infos zur Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
Wegen des dünnen Zuspruchs erlösche jetzt die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen, meint Energiewechsel – diese Website des Wirtschaftsministeriums erläutert die BEG und die Reform.
Bis zur nächsten Reform gelten diese Fördersätze für Einzelmaßnahmen
Hier eine Übersicht der offiziell vermeldeten Konditionen bei Einzelmaßnahmen:
Fördersätze ab 15.08.2022 (bis auf weiteres und ohne Gewähr)
Stichtag für Einzelmaßnahmen und künftige Pläne für Gebäudeförderung
»Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden«, gibt die angeführte Pressemitteilung eine Gnadenfrist: »Ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen Förderbedingungen«. Ferner ist die Ankündigung zu lesen, dass die Bundesregierung die BEG weiter umformen werde: Aus den bisherigen Ankündigungen folgt, dass diese Pläne besonders die Förderung von Neubauten beträfen.
Förderstopp »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster«
In Münster soll das kommunale Förderprogramm für Wohngebäude am 30. Juni 2022 enden: Nach diesem Stichtag akzeptiert die zuständige Behörde keine Anträge für »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster«, wie es offiziell heißt. Ohnehin will die Stadt Münster lediglich den Rest der gesamten Fördersumme von 3,3 Millionen Euro vergeben. Eventuell reichen die bewilligten Haushaltsmittel nicht für sämtliche Projekte: »Alle Anträge durchlaufen eine Prüfung, eine Bewilligung kann angesichts begrenzter Mittel nicht garantiert werden« – so lautet eine öffentlichen Mitteilung der Stadt Münster. Dort ist zudem zu hören, dass ein erneuertes Förderprogramm 2023 starten soll.
Bauherren in Zeitnot
Im Juni läuft Endspurt auf Fördermittel
Bis Monatsanfang haben angeblich Bauherrinnen und Bauherrn Anträge für insgesamt 2,3 Millionen Euro an Zuschüssen gestellt. Aber davon scheinen die meisten Dokumente noch auf ihre Kontrolle zu warten. Nach Schätzungen haben die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bisher lediglich Förderung von insgesamt 600.000 Euro bewilligt. Vertreter der Stadt Münster sagen, dass die steigende »Nachfrage nach Leistungen im Bereich der energetischen Sanierung« bald das Förderprogramm überlaste. Mit dieser Begründung beginnt jetzt ein Endspurt auf die restlichen Fördermittel. Anträge müssen demnach vollständig bis 30. Juni vorliegen.
Angebote und Kostenvoranschläge gehören zu den Unterlagen, selbst wenn die Zeit drängen mag. Bei einer Altbausanierung muss laut Ausschreibungen vorab sogar eine Energieberatung stattfinden. Diese Mühen sichern keinen Erfolg, eine Förderung zu erhalten: Sobald der Etat verbraucht ist, werden nach bisherigen Kenntnissen weitere Anträge abgelehnt. Die Stadt Münster erklärt die Prioritäten: »Durch den befristeten Stopp soll ermöglicht werden, dass die noch nicht bearbeiteten sowie die nach dieser Ankündigung noch eingehenden Anträge dieses Jahr noch bearbeitet werden können«.

Entwicklung vom Förderprogramm
Ein Jahr vorher wurde »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« reformiert und erweitert. Seitdem flossen Zuschüsse für die Förderbausteine »Energetische Sanierung«, »Energieeffizienter Neubau«, »Photovoltaik« und »Dachbegrünung«. Im Mai 2020 hatte das Förderprogramm die langjährige Altbauförderung ersetzt und zusätzliche Leistungen eingeschlossen. Auf ihrer Website verspricht die Stadt Münster für die Zukunft: »Zum Jahr 2023 werden auch von städtischer Seite wieder kommunale Fördermittel zur Verfügung stehen«.
Anträge für Neubau: Zuschüsse entfallen, und Förderbeträge sinken
Für wenige Stunden wurden energieeffiziente Neubauten ab 20. April wieder gefördert: Die KfW Bankengruppe akzeptierte Anträge, aber der Etat war offensichtlich am selben Tag verbraucht. Anders als früher können Unternehmen und Privatleute in diesem Förderprogramm keine Zuschüsse erhalten, denn inzwischen bewilligt die KfW ausschließlich Kredite mit Tilgungszuschüssen. Außerdem sinken die Fördersätze nach bisherigen Informationen. Weitere Regeln sollen sich ändern. So müssten die Förderstufen höhere Ansprüche erfüllen. Eine Milliarde Euro stand für das reformierte Neubauprogramm bereit. Weil Bauherren diese Haushaltsmittel sofort ausgeschöpft haben, schließt sich eine Neubauförderung mit strengeren Konditionen an.
Laut offiziellen HInweisen entwirft das Wirtschaftsministerium für 2023 ein Förderprogramm »Klimafreundliches Bauen«: Damit könnte die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG enden – die BEG wurde erst 2021 schrittweise eingeführt, aber ab 24. Januar 2022 gestoppt. Für energetische Sanierungen setzte die Förderung nach BEG unverändert ab 22. Februar ein. Die plötzliche Unterbrechung im Januar hat vorerst Einzelmaßnahmen nicht betroffen. Minister Robert Habeck kündigt an: »Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern«.
Neubau ab 20. April
Förderstufen und Fördersätze im Neubau
Die Förderung von Neubauten als Effizienzhaus 55 ist schon im Januar erloschen. Es bleibt die Chance, die Planung an ein anderes Effizienzhaus anzupassen und einen neuen Förderantrag nach diesen Bedingungen zu stellen. Ab 20. April sollen im Neubau drei Förderstufen gelten. Das bisherige Effizienzhaus 40 ohne Zusätze würde dann entfallen.
Für eine Förderung ist mindestens ein Effizienzhaus 40 mit erneuerbaren Energien vorgeschrieben, solange der Etat ausreicht. Neben dieser EE-Klasse existieren demnächst die NH-Klasse und ausschließlich für Wohngebäude die Plus-Klasse. Für die EE-Klasse müssen nach den neuen Regeln mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammen. Darüber hinaus würde ein Effizienzgebäude die NH-Klasse erreichen, falls es das »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG« von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erhält. In der Plus-Klasse würden gebäudenahe Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert werden, und zusätzliche Kriterien für ein Effizienzhaus 40 Plus wären nach bislang bekannten Vorgaben zu erfüllen.
Gegenüber den alten Bedingungen würden vergleichbare Fördersätze auf die Hälfte sinken. Bei Neubauten hat der Gesetzgeber lediglich zwei Fördersätze für die drei Förderstufen festgelegt, wie offiziell veröffentlichte Hinweise zeigen:

Im Neubau zahlt KfW nach bisherigen Planungen keinen Zuschuss
Laut diversen Statistiken waren 2021 die Zuschüsse im Neubau besonders beliebt. Ohnehin scheinen Bauherren diese Art der Förderung gerne bei Sanierungen zu wählen. Bei Neubauten soll jetzt die Alternative zum Darlehen entfallen. Zumindest gewerbliche und private Interessenten an einer Förderung würden keinen Zuschuss erhalten. Ihnen blieben lediglich die Kredite mit Tilgungszuschuss. Die Einschränkungen sollen nicht die Sanierungen betreffen: Nach wie vor können diese Antragsteller zwischen Zuschuss und Kredit mit Tilgungszuschuss auswählen, wie die Übersichten der Förderprogramme zeigen. Ebenso können Kommunen im Neubau weiterhin zwischen Kredit- und Zuschussvariante entscheiden, wie online zu lesen ist.

Details im Neubau
Bei Neubauten würden also nach den künftigen Regeln die Tilgungszuschüsse niedriger als bisher liegen. Inzwischen nennt die KfW weitere Details für die Fördersummen:

BEG bis Jahresende
Im Neubau hat die Bundesregierung den Etat auf eine Millarde Euro gedeckelt, wie den Medien zu entnehmen ist: Das Förderprogramm ist beim Neustart am 20. April sofort ausgelaufen, denn dieses Geld ist verbraucht worden. »In einem zweiten Schritt wird […] die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt«, heißt es in einer Pressemitteilung. Nachhaltigkeit zählt jetzt als mögliche Voraussetzung für die Förderung energieeffizienter Neubauten. Der Übergang würde das erforderliche »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG« aufwerten. »Somit werden die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 und EH/EG 40 Erneuerbare Energien (EE) nicht mehr angeboten«, ist online bei der Initiative »Deutschland macht’s effizient« zu lesen: »Gefördert werden nur noch die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen 40 Nachhaltigkeit (NH)«. Ferner läuft diese Neubauförderung spätestens zum Jahresende aus, wie die zugehörigen Dokumente festschreiben.
Wirtschaftsministerium und KfW entwickeln »Klimafreundliches Bauen«
»Ab Anfang Januar 2023 soll schließlich das Förderprogramm ›Klimafreundliches Bauen‹ starten«, erklärt »Deutschland macht’s effizient« in den »Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG«. Diese sogenannten FAQ erläutern, dass die Bundesregierung das QNG weiter entwickeln wolle. Konsequenz für »Klimafreundliches Bauen«: »Dieses Programm wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude stärker in den Fokus stellen und so ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen setzen«. Die Pressemitteilung zur BEG für Neubauten enthält keine Einzelheiten zur umfassenden Reform, denn »die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet«.

BEG Förderanträge für Sanierung ab 22. Februar
Mit unveränderten Konditionen setzt die Förderung der energetischen Sanierung wieder ein: Laut ihrer eigenen Auskunft nimmt die KfW Bankenkruppe die Anträge ab 22. Februar entgegen. Das Anschlussprogramm für Neubauten soll erst später starten. Seit einigen Tagen stehen die Haushaltsmittel zur Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG bereit, heißt es von Seiten der Regierung. Nach wie vor ist unklar, in welcher Zeit die Förderanträge bearbeitet werden, die der KfW spätestens am 23. Januar vollständig vorlagen. Soweit möglich, informiert ENTECH weiter über die Entwicklung in der Gebäudeförderung.
Sanierung ab 22. Februar
Bei Sanierungen sollen angeblich sämtliche Förderstufen weiter existieren. Gegenüber den früheren Regeln würde sich die Förderung nicht verändern. Die Förderung von Neubauten soll aber mit Verzögerung anlaufen. Für Sanierungen würden demnach die bekannten Förderprogramme »Wohngebäude – Kredit« und »Wohngebäude – Zuschuss« zur Verfügung stehen. Sofern Taten den Ankündigungen folgen, sollen Unternehmen bei Sanierungen wie zuvor die KfW-Förderprogramme »Nichtwohngebäude – Kredit« und »Nichtwohngebäude – Zuschuss« nutzen.

Anträge bis 23. Januar
Seit 24. Januar ist keine Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG geflossen: Das Bundeswirtschaftsministerium und die KfW unterbrachen das Förderprogramm. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es über die aktuelle Planung: »Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten«. Dabei geht es um noch nicht bewilligte Anträge, die vor dem Stichtag 24. Januar eingereicht worden sind. Laut der Pressemitteilung werden »diese Anträge […] bei Förderfähigkeit genehmigt«. Die KfW sagt allerdings nicht, wann sie die einzelnen Zusagen verschicken wird – 24.000 Vorgänge nach den alten Regeln sollen sich laut begründeten Behauptungen aufgestaut haben.
