(UPDATE zum Beitrag vom 01.05.2024) Stellen Sie jetzt Ihren Antrag zur Heizungsförderung – als privater Bewohner im Eigenheim: Die KfW Bankengruppe nimmt laut ihren Aussagen erste Förderanträge an. Ab 28. Mai soll der Kreis der Antragsteller erweitert werden, etwa auf Eigentümerinnen oder Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Im selbst genutzten Einfamilienhaus können Sie dann einen Zuschuss bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten, wenn Sie die veraltete Heizung gegen eine moderne Anlage wechseln. Zum Beispiel für Vermieter von Einfamilienhäusern läuft die Heizungsförderung später an.
Laut Rückmeldungen aus der Praxis bewilligt die KfW inzwischen erste Zuschüsse für Eigentümer. Wenn die Förderung zugesagt worden ist, sollten nach den Vorschriften die Bauarbeiten beginnen. Aber vorübergehend akzeptiert die KfW eine andere Reihenfolge. Planen Sie rechtzeitig, denn viele Handwerkerinnen und Handwerker sind ausgelastet. Ab September sollen Antragsteller die Möglichkeit erhalten, Ihre Identität nachzuweisen und die sogenannte »Bestätigung nach Durchführung BnD« einzureichen. Geld würde ab Herbst fließen. Allerdings können wir diese Abläufe nicht garantieren.
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