Bund, Länder und Gemeinden fördern energetische Maßnahmen – mit Krediten sowie Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und von der KfW Bankengruppe.
Energieaudit
Energieaudit nach DIN EN 16247–1: Zur Analyse und Kontrolle energetisch relevanter Vorgänge gehört die Beurteilung der Maschinen im Unternehmen.
Energiekonzepte
In Münster hat sich ein Altbau mit erhaltenswerter Sandstein-/Ziegelfassade in ein Effizienzhaus verwandelt – mit Unterstützung von ENTECH.
Wärmedämmung
Sanierung mit architektonischen Vorgaben und Wärmebrücken an den Mauerblenden: Die neue äußere Wärmedämmung senkt den Energieverbauch eines früheren Behördengebäudes.
Grüne Energie
Abwärmenutzung, Biogasanlage, Blockheizkraftwerk, Fotovoltaik, Windkraft… – ENTECH bietet Orientierung auf der Suche nach der passenden Energiequelle.
Gebäudetechnik
Gebäudetechnik überschneidet sich mit Versorgungstechnik: ENTECH untersucht etwa Heizungen, Klimaanlagen, Kühlanlagen, Raumlufttechnik (RLT), Wärmepumpen.
ISO 50001
Energiemanagement ISO 50001: An einer Raumlufttechnischen (RLT) Anlage ermöglicht eine Messzange, die elektrische Stromstärke berührungslos zu erfassen.
Bauzeichnungen
Energieausweise, Energiekonzepte, Machbarkeitsstudien: Sogar älteste Bauzeichnungen liefern nützliche Informationen.
Fahrzeuge
Beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 nimmt ENTECH energetisch relevante Daten auf – für Abteilungen und Anlagen wie EDV, Fuhrpark, Lagerhallen, Werkstätten.
Energieausweis
Frühere Landwirtschaftskammer Münster: Bei Denkmalschutz entfällt die Pflicht zum Energieausweis, aber dieses Dokument wertet das hochwertig sanierte Gebäude auf.
Thermografie
Thermografie enttarnt energetische Schwachstellen in der Fassade, besonders effizient in Kombination mit Blower Door – etwa beim Wärmeschutznachweis.
Wärmebrücken
Anders als menschliche Hausbewohner freuen sich Störche auf dem Dach vielleicht über Wärmebrücken. Aber die Schreitvögel profitieren eher von Klimaschutzkonzepten.
Professionelle Analyse
Trotz geputzter Fenster lohnt hier nur Abriss, oder? Eine professionelle Analyse hilft, die Vorteile der Sanierung eines traurigen Gebäudes einzuschätzen.
Holzheizung
Heizen mit Holz: Sinnvoll beim Einsatz geeigneter Technik – aber als Alternative zu einem klassischen Kaminofen dienen Pelletanlagen mit automatischer Zufuhr.
Energieberatung für Wohngebäude EBW, Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN und Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BEW: Diese Förderprogramme laufen nach einer zweimonatigen Pause wieder an.
Energieberatung für Wohngebäude liefert iSFP
Ohnehin hat die bisherige Haushaltssperre die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG nicht unterbrochen. So gewährt die KfW Bankengruppe Kredite und Tilgungszuschüsse für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Allerdings hat etwa bei geförderten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan iSFP gefehlt: Dieser Bericht gehört zu einer Energieberatung für Wohngebäude und kann wiederum den Förderbetrag für bestimmte Einzelmaßnahmen erhöhen. Ohne iSFP haben sich viele Projekte für Einzelmaßnahmen verzögert. Nach einer abgeschlossenen Energieberatung kann der iSFP demnächst wieder einen Antrag zur BEG ergänzen. Das Öko-Zentrum NRW erläutert bisherige und anstehende Entwicklungen zur BEG.
BAFA will Förderanträge bewilligen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA hat angekündigt, Förderanträge anzunehmen und zu bewilligen. So ist das Antragsportal zur BEW seit 22. Januar geöffnet. Indes verweist das BAFA auf »Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung« und den »Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel«. Diese Einschränkungen können theoretisch die Förderung verhindern. Störungen sind jedoch nicht bekannt. »Die Einreichung und Bewilligung von Anträgen für BEW und die Energieberatungsprogramme wird nun wieder ermöglicht« – so heißt es auf einer Website vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das kleine Pannen einkalkuliert: »Dies wird aktuell technisch umgesetzt, hierfür bitten wir noch um etwas Geduld«.
Leider erhalten wir keine zusätzlichen Erklärungen über den aktuellen Förderstopp. Wir können Ihnen also keine versteckten Hinweise liefern, teilen jedoch Ihren Ärger über Auswirkungen der Haushaltssperre. Bis Jahresende sehen wir uns gezwungen, besonders Aufträge mit Fristen zu bearbeiten. In dieser Krise müssen wir einige Aufgaben zurückstellen. Daher bitten wir um Geduld bei Angeboten und technischen Fragen. Soweit möglich, informieren wir Sie auf der Website und in Social Media über Änderungen beim Förderstopp.
Planen Sie rechtzeitig, wem Sie Ihr Unternehmen anvertrauen. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Bernd Friedrich informiert am 22. August ab 18 Uhr, wie Sie die Übergabe regeln. Beim Forum »Fast Forward« lernen Sie Jörg Rahn kennen, der seinen Handwerksbetrieb verkauft hat: Er hat seine Entscheidung keinen Augenblick bereut. Besuchen Sie den Vortrag und das Gespräch der Wirtschaftsförderung Münster GmbH – in der Gesellschaft für Warenwirtschafts-Systeme, Willy-Brandt-Weg 1, 48155 Münster. Bitte melden Sie sich bis 18. August zum spannenden Termin über Unternehmensnachfolge an – auf der Website des Veranstalters.
Wollen Sie Ihre Sanierung mit einer Energieberatung für Wohngebäude EBW vorbereiten? Dann müssen Sie ab 1. Juli 2023 neuen Regeln folgen, damit die Fördermittel fließen. Ohne Ihre sogenannte »Ermächtigung« kann der ausgewählte Energieberater die bewilligte Fördersumme nicht vom Rechnungsbetrag abziehen: Die Zuschüsse zur EBW werden Ihnen direkt gezahlt. Andererseits stellen Sie den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle BAFA. Später erhalten Sie den zugehörigen Bescheid. Allerdings können Sie dem Energieberater eine Vollmacht ausstellen, damit dieser Experte Sie im Förderverfahren vertritt. Erfahren Sie, welche weiteren Korrekturen der Richtlinie wichtig für Sie sind.
Künftig zählen Eigenleistungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG, denn Materialkosten können angerechnet werden. Außerdem verbessern sich die Konditionen für den Bonus zum sogenannten Worst Performing Building WPB. Bei Wohngebäuden können Bauherren einen Zuschlag für serielles Sanieren erhalten, sofern sie vorgefertigte Bauelemente verwenden. Ansonsten gelten neue Richtlinien für die BEG 2023 ab 1. Januar. Die Reform der Gebäudeförderung geht in die nächste Runde, nachdem die Bundesregierung die BEG im Jahr 2022 mehrmals verändert hat.
Nach einer halbjährigen Pause läuft das Förderprogramm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« weiter: Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung nimmt Anträge ab 1. Januar 2023 an. Allerdings prüfen die Mitarbeiter die Unterlagen erst später – von April bis November. Trotzdem dürfen keine Bauarbeiten starten, bevor die Stadt den zugehörigen Zuschuss bewilligt – außer wenn sie einen vorzeitigen Baubeginn genehmigt.
Seit 28 Juli gelten andere Vorschriften und Konditionen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. Doch erst ab 15. August sinken die Fördersätze und wechseln die Zuschläge bei den Einzelmaßnahmen. Anders als bei Neubauten und Sanierungen zum Effizienzhaus liegt die gesamte Verantwortung künftig beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA.
Bei Neubauten und Sanierungen streicht die KfW Bankengruppe die Zuschüsse: Sie akzeptiert ausschließlich Anträge für Kredite mit Tilgungszuschuss. Bei Einzelmaßnahmen entfallen umgekehrt die Kredite mit Tilgungszuschuss über die Förderbank – das BAFA bewilligt Zuschüsse. Zudem ändern sich weitere Regeln zum Beispiel bei Heizungen. Damit überarbeitet das Bundeswirtschaftsministerium die BEG zum dritten Mal seit dem Förderstopp vom Januar: Seinerzeit lief die Förderung von Einzelmaßnahmen wie gewohnt weiter.
Bei Einzelmaßnahmen ändern sich Zuschüsse und Zuschläge
Fördersätze bei Einzelmaßnahmen sinken
Für Nichtwohngebäude fällt die Höchstgrenze förderfähiger Kosten von 15 Millionen Euro auf fünf Millionen Euro. Eine Pressemitteilung begründet solche Einschnitte, dass »Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich schneller« als früher lohnten: »Die Fördersätze werden deshalb um fünf bis zehn Prozentpunkte abgesenkt«.
Bislang betrug der Zuschuss oder der Tilgungszuschuss höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten – beim Ersatz einer Ölheizung durch Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien. Laut Pressemitteilung würden die Fördersätze »auf einem hohen Niveau« bleiben: Bei Wohnungen lägen sie »bei den Einzelmaßnahmen (maximal förderfähige Kosten von 60.000 Euro) zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen«.
Förderung für regenerative Energien statt für Heizungsanlagen mit Erdgas
Eine verbindliche »Bekanntmachung« beschreibt eine Reaktion auf den anhaltenden Mangel an Erdgas: »Die Förderung von Gas-Brennwertheizungen (›Renewable Ready‹) wird gestrichen«, und »die Förderung von Gas-Hybridheizungen wird gestrichen«. Gleiches gilt bei gasbetriebenen Wärmepumpen.
Moderne Systeme mit regenerativen Energien sollen Anlagen mit fossilen Brennstoffen ersetzen: Ein Zuschlag von zehn Prozent soll dazu motivieren. An Stelle der bisherigen »Austauschprämie für Ölheizungen« tritt dieser »Heizungs-Tausch-Bonus«. Nun sind funktionstüchtige Öl‑, Kohle‑, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen eingeschlossen.
Kein iSFP-Bonus bei Anlagen zur Wärmeerzeugung und neuer Zuschlag für Wärmepumpen
Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung entfällt der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP. Andererseits wird beim Einbau von Wärmepumpen »zusätzlich ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird« – so heißt es in der »Bekanntmachung«..
Weitere Infos zur Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
Die BEG startete im Januar 2021. Wegen des dünnen Zuspruchs erlösche jetzt die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen, meint Energiewechsel – diese Website des Wirtschaftsministeriums erläutert die BEG und die Reform. Über die Umstellungen bei Neubauten und Sanierungen berichtet ENTECH in einem Extra-Artikel.
Sie erhalten diese Fördersätze für diese Einzelmaßnahmen
Hier eine Übersicht der neuen Konditionen bei Einzelmaßnahmen:
Fördersätze ab 15.08.2022
Stichtag für Einzelmaßnahmen und künftige Pläne für Gebäudeförderung
»Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden«, gibt die Pressemitteilung eine Gnadenfrist: »Ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen Förderbedingungen«. Ferner ist die Ankündigung zu lesen, dass die Bundesregierung die BEG weiter umformen werde: Diese Pläne betreffen besonders die Förderung von Neubauten.
Mit einem Tag Vorwarnzeit hat die KfW Bankengruppe ihr Förderprogramm für Zuschüsse zur Gebäudesanierung eingestellt: Wenn etwa Privatpersonen oder Unternehmen ihren Antrag seit 28. Juli einreichen, können sie ausschließlich Kredite mit Tilgungszuschüssen erhalten. »Die Zuschussförderung wird nur noch für kommunale Antragsteller gewährt«, heißt es in einer verbindlichen »Bekanntmachung«. Gleichzeitig sinken die Fördersätze für Gebäude nicht nur bei Sanierungen zum Effizienzhaus, sondern ebenfalls bei Neubauten und bei Einzelmaßnahmen.
Zudem ändern sich weitere Regeln der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. So entfällt die bisherige Förderstufe Effizienzhaus 100 (EH 100) oder Effizienzgebäude 100 (EG 100). Das Bundeswirtschaftsministerium hat die BEG zum dritten Mal seit dem Förderstopp vom Januar überarbeitet. Eine Pressemitteilung begründet die neuen Korrekturen: »Wichtig ist dabei, mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu hebeln und dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen«.
Die KfW schließt ihr Zuschussportal. Die Pressemitteilung begründet die Umstellung mit »dem sich verändernden Zinsumfeld«. Aber sowohl Kredite als auch Zuschüsse stehen bereit für kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften.
Bei Nichtwohngebäuden liegt Höchstgrenze förderfähiger Kosten niedriger
Laut »Bekanntmachung« wird »für Nichtwohngebäude die Höchstgrenze förderfähiger Kosten auf maximal zehn Millionen Euro pro Vorhaben festgelegt«. Bislang wurden die förderfähigen Kosten bei 30 Millionen Euro beschnitten.
Fördersätze für Effizienzhaus und Effizienzgebäude fallen
Mit den früheren Konditionen war die Förderung der energetischen Sanierung gegen Ende Februar wieder gestartet. Doch jetzt gelten andere Fördersätze und Förderstufen:
Tilgungszuschuss
Maximale Zinsvergünstigung
Worst Performing Building
Maximaler Fördersatz
EH 40 oder EG 40
20 %
15 %
5 %
40 %
EH 40 EE oder EG 40 EE oder EG 40 NH
25 %
15 %
5 %
45 %
EH 55 oder EG 55
15 %
15 %
5 %
35 %
EH 55 EE oder EG 55 EE oder EG 55 NH
20 %
15 %
5 %
40 %
EH 70 oder EG 70
10 %
15 %
25 %
EH 70 EE oder EG 70 EE oder EG 70 NH
15 %
15 %
30 %
EH 85 – EG 85 wird nicht gefördert
5 %
15 %
20 %
EH 85 EE
10 %
15 %
25 %
EH Denkmal oder EG Denkmal
5 %
15 %
20 %
EH Denkmal EE oder EG Denkmal EE oder EG Denkmal NH
10 %
15 %
25 %
Fördersätze bei Sanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude
Zinsverbilligung gilt als Subvention für Gebäude
»Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern angesichts knapper Haushaltsmittel den Zugang zu Förderung zu ermöglichen, sind etwas verringerte Fördersätze notwendig« – so die Pressemitteilung. Zum Beispiel sinkt der Tilgungszuschuss für ein Effizienzhaus 55 von 40 Prozent der Kreditsumme auf 15 Prozent. Andererseits zähle eine mögliche Zinsverbilligung als »Subventionswert«, ist in der Pressemitteilung zu lesen: Die Zinsvergünstigung schwanke mit dem Marktzinsniveau und betrage bis zu 15 Prozent.
Gebäude mit EE-Klasse, NH-Klasse, Baubegleitung und Zertifizierung der Nachhaltigkeit
In der Sanierungsförderung bleiben erhalten:
Zuschlag von fünf Prozent in der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse)
bei Nichtwohngebäuden alternativ Zuschlag von fünf Prozent in der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse)
zusätzlicher Kreditbetrag und 50 Prozent Tilgungszuschuss für Baubegleitung – mit Höchstgrenzen
bei Nichtwohngebäuden zusätzlicher Kreditbetrag und 50 Prozent Tilgungszuschuss für Zertifizierung der Nachhaltigkeit – mit Höchstgrenzen
Bei Förderung verschwinden gasbetriebene Anlagen, Effizienzhaus 100 und iSFP-Bonus
Ferner legt die »Bekanntmachung« fest: »Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird gestrichen«. Bei Sanierungen verschwinden ebenso »die Förderung des EH/EG 100 inklusive der EE- und NH-Klasse« und der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP.
Bonus für Gebäude als »Worst Performing Building«
Hingegen wird am 22. September ein Bonus von fünf Prozent für ein »Worst Performing Building« (WPB) eingeführt: Ein WPB ist »ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört« – erklärt das »Merkblatt BEG Wohngebäude Kredit«. Dieser Zuschlag entsteht bei einer Sanierung zum Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 oder zum Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55.
Förderung bei Neubauten
Wohngebäude mit 120.000 Euro statt 150.000 Euro als Höchstgrenze förderfähiger Kosten
Seit 20. April verlangt die KfW Nachhaltigkeit als Voraussetzung für die Förderung energieeffizienter Neubauten: Seitdem vergibt die Förderbank bei Wohngebäuden ausschließlich Kredite mit Tilgungszuschuss für Effizienzhäuser 40 NH und bei Nichtwohngebäuden vergleichbare Darlehen für Effizienzgebäude 40 NH. Die »Bekanntmachung« drückt die Grenze von 150.000 Euro nach unten: »Beim Neubau von Wohngebäuden wird die Höchstgrenze förderfähiger Kosten auf maximal 120 000 Euro pro Wohneinheit festgelegt«.
Tilgungszuschuss wird auf fünf Prozent gekürzt
Bis zur derzeitigen Reform betrug der Tilgungszuschuss 12,5 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditsumme, also bis zu 18.750 Euro je Wohneinheit. Ab sofort sinkt dieser Anteil der Förderung auf 6.000 Euro, denn der Tilgungszuschuss wird auf fünf Prozent gekürzt – allerdings nicht bei kommunalen Antragstellern. »Mit der Zinsvergünstigung steht aber weiterhin ein attraktives Förderangebot zur Verfügung«, verspricht die Pressemitteilung.
Nichtwohngebäude
Der Tilgungszuschuss wird ebenso bei Nichtwohngebäuden auf fünf Prozent reduziert. Wie bei Sanierungen liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche – bei maximal 10 Millionen Euro für das jeweilige Vorhaben. Zuvor gehörten maximal 3,75 Millionen Euro Tilgungszuschuss zur Förderung, im Gegensatz zu 500.000 Euro nach den jetzigen Konditionen.
Bundesregierung plant zusätzliche Änderungen für 2023
Wie bei Wohngebäuden erläutert ein Merkblatt den Umbruch und hängt die Richtlinie in der alten Fassung an. Ohnehin erscheinen die angepassten Richtlinien erst im nächsten Jahr, zumal die Bundesregierung eine Novelle der Neubauförderung für 2023 plant. »Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter«, sagt die Pressemitteilung: »Jetzt erfolgen mit der BEG-Reform nur notwendige Folgeanpassungen«. Nicht zuletzt soll ein Bonus für serielle Sanierung eingeführt werden.
Übergangsfrist bei Förderung von Einzelmaßnahmen
Die Reform der BEG betrifft auch Einzelmaßnahmen: Einschränkungen und Erweiterungen »erfolgen mit einer Übergangsfrist zum 15. August 2022«, kündigt die Pressemitteilung an – »Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden«. Lesen Sie einen ergänzenden Artikel, was bei der Förderung der Einzelmaßnahmen geschieht.