Tag Archives: Energieberatung

14Feb./20
Mehrfamilienhaus mit Sanierungsbedarf

BAFA Zuschüsse steigen für Energie­beratung Wohngebäude

Unter dem Strich werden Ener­gie­be­ra­tungen für Wohn­ge­bäude güns­tiger etwa für Eigen­tümer, Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften und Pächter: Die Bun­des­för­de­rung für Energie­beratung für Wohn­ge­bäude (EBW) ist zum 1. Februar gestiegen. Das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA erhöht den Zuschuss für Ener­gie­be­ra­tungen bei Wohn­ge­bäuden (Vor-Ort-Bera­tung, indi­vi­du­eller Sanie­rungs­fahr­plan) von 60 Prozent auf 80 Prozent des anfal­lenden Hono­rars vom Energieberater.

Für ein Ein­fa­mi­lien- oder Zwei­fa­mi­li­en­haus liegt die Ober­grenze bei 1300 €: Damit fließen bis zu 500 € mehr für diese Art der För­de­rung. Ab drei Wohn­ein­heiten unter­stützt das BAFA die Energie­beratung mit maximal 1700 € statt bisher 1100 €.

Wenn der qua­li­fi­zierte Ener­gie­be­rater den Bericht und einen zuge­hö­rigen Sanie­rungs­fahr­plan auf einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung erläu­tert, bietet das BAFA eine ein­ma­lige Zuwen­dung von höchs­tens 500 €. Diese Prä­sen­ta­tion soll den Eigen­tü­mern helfen, ihre unter­schied­li­chen Inter­essen mit­ein­ander abzu­stimmen und die pas­sende Moder­ni­sie­rung ihres Wohn­ge­bäudes zu vereinbaren.

Der Eigen­an­teil für die Energie­beratung kann durch zusätz­liche För­de­rungen von Kom­munen oder Bun­des­län­dern auf zehn Prozent des Hono­rars schrumpfen – dieser Rest ist immer aus eigener Tasche zu zahlen.

Damit das BAFA die För­de­rung geneh­migt, muss das Wohn­ge­bäude in Deutsch­land liegen und der Bau­an­trag vor min­des­tens zehn Jahren gestellt worden sein – damit ersetzt der neue Zeit­rahmen die bislang feste Datums­grenze des Bau­an­trags 31. Januar 2002. Zudem müssen Kleine und Mitt­lere Unter­nehmen KMU die Leis­tungen für die Energie­beratung auf ihre soge­nannten De-Minimis-Bei­hilfen anrechnen lassen. Größere Unter­nehmen nach EU-Defi­ni­tion sind von dieser För­de­rung aus­ge­schlossen. Hin­gegen können Ein­rich­tungen für gemein­nüt­zige, mild­tä­tige oder kirch­liche Zwecke ebenso die Vor-Ort-Bera­tung nutzen.

Nach dem Auftrag für die Vor-Ort-Bera­tung stellt der Ener­gie­be­rater den För­der­an­trag im Namen des Kundens, auf den also kein zusätz­li­cher Stress durch For­mu­lare wartet. Die Abrech­nung läuft ähnlich unbü­ro­kra­tisch: Eine Vor­leis­tung für das Gesamt­ho­norar ent­fällt – es ist ledig­lich der Eigen­an­teil zu über­weisen. Der Ener­gie­be­rater erhält den Zuschuss direkt vom BAFA, nachdem er seine Auf­gaben erle­digt hat.

Sanierungsbedürftiges Zweifamilienhaus mit Flecken und Algenbewuchs auf dem hellen Putz
Vor-Ort-Bera­tung liefert Hin­weise für sinn­volle Sanierung

Die Vor-Ort-Bera­tung geht weit über die Erhe­bungen für einen Ener­gie­aus­weis hinaus: Sie führt zu detail­lierten Infor­ma­tionen und Ver­gleichs­mög­lich­keiten, um den Ener­gie­ver­brauch nach­voll­ziehen und bewerten zu können. Auf Basis einer umfas­senden Bestands­auf­nahme erfährt der Kunde, wie er sein Wohn­ge­bäude in ein KfW-Effizienz­haus umge­stalten kann. Alter­nativ kann er einen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan zur Opti­mie­rung der Ener­gie­effi­zienz erhalten – mit diesen Vor­schlägen lassen sich sinn­volle Maß­nahmen zur ener­ge­ti­schen Sanie­rung Schritt für Schritt erledigen.

Die Vor-Ort-Bera­tung hilft, kein Geld für ineff­zi­ente Arbeiten am Wohn­ge­bäude zu ver­schwenden. Dabei weist der Ener­gie­be­rater auf KfW-För­der­pro­gramme etwa zur Sanie­rung (beson­ders Pro­gramme 151 und 430) oder zur qua­li­täts­si­chernden Bau­be­glei­tung hin. Bei der Bau­be­glei­tung (Pro­gramm 431) über­nimmt die KfW bis zu 4000 € von der Hälfte der Kosten eines Experten für Energieeffizienz.

Indes exis­tiert keine Pflicht, anschlie­ßend die vor­ge­schla­genen Maß­nahmen durch­zu­führen. Doch wenn der Bauherr Zuschüsse oder Kredite für solch ein Vor­haben bean­sprucht, emp­fiehlt die KfW eine Vor-Ort-Bera­tung für den Ein­stieg in das Projekt. Ohnehin ist zum Bei­spiel in Münster diese Energie­beratung für Wohn­ge­bäude vor­ge­schrieben, damit die Stadt weitere Zuschüsse bewilligt. 

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Zusammen mit Ihnen erstellen wir den Fahr­plan zu effi­zi­enten Maß­nahmen und opti­malen Fördermitteln.

25Sep./19
Gegensatz zwischen modernisierter und unsanierter Hausfassade

Bun­des­re­gie­rung plant Pflicht zur Energie­beratung für Wohngebäude

Die Bun­des­re­gie­rung will Eigen­tümer von Wohn­ge­bäuden ver­pflichten, dass sie »zu bestimmten Anlässen« eine Energie­beratung durch­führen lassen: Sie ver­langt künftig eine indi­vi­du­elle Bera­tung durch einen Experten etwa bei einem Eigen­tü­mer­wechsel. Damit reichen die neuen Regeln weiter als die bis­he­rigen Vor­schriften zur Vorlage eines Ener­gie­aus­weises. Der Plan gehört zu den »Eck­punkten für das Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030« vom 20. Sep­tember 2019.

Die gefor­derte Energie­beratung soll Eigen­tümer von Wohn­ge­bäuden finan­ziell nicht stärker belasten, heißt es in der Zusam­men­fas­sung des soge­nannten Kli­ma­ka­bi­netts: »Die Kosten werden über die bestehenden För­der­pro­gramme gedeckt«. Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Energie will in seiner Kam­pagne »Deutsch­land macht’s effi­zient« stärker auf die Bedürf­nisse von Woh­nungs­ei­gen­tü­mern ein­gehen und sie deut­li­cher infor­mieren, wie sie von der Energie­beratung und der ener­ge­ti­schen Moder­ni­sie­rung profitieren. 

Diagramm: Ansatzpunkte für Energieberatung bei Wohngebäuden
Ansatz­punkte für Energie­beratung bei Wohn­ge­bäuden. Bild: dena

Bislang nennt die Bun­des­re­gie­rung keine Details für die Ände­rungen bei der Energie­beratung und der Öffent­lich­keits­ar­beit über die Sanie­rungen, sondern erstellt zunächst eine Stra­tegie. Jürgen Leppig vom Bun­des­ver­band »Gebäu­de­en­er­gie­be­rater, Inge­nieure, Hand­werker (GIH) e.V.« sagt über die Ankün­di­gungen: »Das För­der­pro­gramm ›Energie­beratung für Wohn­ge­bäude‹ prä­sen­tiert sich nicht nur deut­lich ver­bes­sert, sondern wird bei ein­schnei­denden Anlässen wie einem Eigen­tü­mer­wechsel auch ver­pflich­tend«. Der Vor­sit­zende erwartet zudem, dass »mehr Haus­be­sitzer umfäng­lich beraten und mit ganz­heit­li­chen Kon­zepten für sinn­volle ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­rungen aus­ge­stattet werden«.

Dazu aus dem Kli­ma­schutz­paket: »Die sta­gnie­rende Sanie­rungs­rate macht deut­lich, dass vielen Gebäu­de­ei­gen­tü­mern die Moti­va­tion fehlt, ihr Haus ener­ge­tisch sanieren zu lassen«. Daher soll die Energie­beratung durch fol­gende Maß­nahmen gestärkt werden:
· Erhö­hung der För­de­rung in der „Energie­beratung für Wohn­ge­bäude (EBW)“ auf bis zu 80% Zuschuss (bislang 60%);
· Moder­ni­sie­rungs­emp­feh­lungen durch eine geför­derte Energie­beratung für die Erstel­lung eines Ener­gie­aus­weises (Bedarfs­aus­weis) nutzen;
· Energie­beratung anknüp­fend an Immis­si­ons­mes­sungen durch qua­li­fi­zierte Schorn­stein­feger adres­sieren;
· Weitere Anlässe für eine qua­li­fi­zierte Bera­tung nutzen (u.a. Hei­zungs­tausch, Nutzung von Syn­er­gie­ef­fekten mit bar­rie­re­freiem Umbau oder Einbruchschutz).

Wir erwarten und hoffen, dass die Ver­ant­wor­tung nach der Reform beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA liegt – mit dem bewährten und unkom­pli­zierten För­der­pro­gramm »Vor-Ort-Bera­tung«: Bereits jetzt erhalten zum Bei­spiel Eigen­tümer einen Zuschuss, wenn sie frei­willig einen Auftrag für ihr Wohn­ge­bäude einem zuge­las­senen Ener­gie­be­rater erteilen.

Bei­trags­bild in der Sei­ten­leiste: Gegen­satz zwi­schen moder­ni­sierter und unsa­nierter Haus­fas­sade. KfW-Bild­ar­chiv | photothek.net

19Feb./19
Herausforderung Schulsanierung: Fensteraustausch mit oder ohne Aussenwanddämmmung und was ist mit der Lüftung?

Kom­mu­nale Gebäude – BAFA fördert Energie­beratung zu 80 %

Das För­der­pro­gramm des Bun­des­mi­nis­te­riums für Wirt­schaft und Energie (BMWi) För­de­rung von Ener­gie­be­ra­tungen für Nicht­wohn­ge­bäude bietet Kom­munen und gemein­nüt­zigen Orga­ni­sa­tionen (wie z. B. Kirchen) die Mög­lich­keit, eine unab­hän­gige und zer­ti­zierte Ener­gie­be­ra­tungs­leis­tung zu nutzen – zum Bei­spiel für die Erstel­lung eines ener­ge­ti­schen Sanie­rungs­kon­zepts aber auch für den Neubau von Nicht­wohn­ge­bäuden, d. h. Schulen, Kin­der­gärten, Rat­häuser etc.

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22Feb./18
Warnschild als Symbolbild »Rutschgefahr«

Welche Anbieter garan­tieren unab­hän­gige Energieberatung?

Das Pla­nungs­büro ENTECH in Münster teilt die Kritik des Deut­schen Ener­gie­be­rater-Netz­werks (DEN), dass bran­chen­fremde Ener­gie­be­rater ihre Leis­tungen oft nicht unab­hängig anbieten: »Ohne viel Auf­he­bens davon zu machen, hat die nur noch geschäfts­füh­rende Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­terin den Kreis der antrags­be­rech­tigten Ener­gie­be­rater erheb­lich erwei­tert«, heißt es in einer Pres­se­mit­tei­lung vom DEN. Jetzt sei mit Inter­es­sen­kon­flikten zu rechnen, warnt der Verein qua­li­fi­zierter Ener­gie­be­rater: Bislang habe ein Anbieter eine von ihm emp­foh­lene Maß­nahme nicht »durch einen eigenen Betrieb oder die Zuge­hö­rig­keit zu einem Ener­gie­ver­sor­gungs­un­ter­nehmen« umsetzen dürfen – doch kurz vor dem Jah­res­wechsel sind diese Beschrän­kungen gefallen.

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21Feb./18
Symbolbild Homepage

ENTECH startet neue Website

Das Pla­nungs­büro ENTECH in Münster hat einen umfang­rei­chen Internet-Auf­tritt gestartet und im Gegenzug seine alte Website unter entech-deppe.de gelöscht: Unter www.planungsbuero-entech.de erhalten Geschäfts­partner, Inter­es­senten und Kunden Aus­kunft über qua­li­fi­zierte Energie­beratung und indi­vi­du­elle Kon­zepte. Im Mit­tel­punkt stehen sowohl All­tags­pro­bleme wie Ener­gie­aus­weise als auch große Vor­haben wie Ener­gie­ma­nage­ment­sys­teme nach ISO 50001. Fotos, Gra­fiken, Texte und Videos infor­mieren etwa über Effi­zi­enz­häuser nach Stan­dards der KfW Ban­ken­gruppe, Ener­gie­au­dits nach DIN EN 16247–1 und För­der­pro­gramme. Nicht zuletzt beleuchten Mel­dungen aktu­elle Ent­wick­lungen in Energie, Umwelt und Wirtschaft.

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