Gegensatz zwischen modernisierter und unsanierter Hausfassade

Bun­des­re­gie­rung plant Pflicht zur Energie­beratung für Wohngebäude

Die Bun­des­re­gie­rung will Eigen­tümer von Wohn­ge­bäuden ver­pflichten, dass sie »zu bestimmten Anlässen« eine Energie­beratung durch­führen lassen: Sie ver­langt künftig eine indi­vi­du­elle Bera­tung durch einen Experten etwa bei einem Eigen­tü­mer­wechsel. Damit reichen die neuen Regeln weiter als die bis­he­rigen Vor­schriften zur Vorlage eines Ener­gie­aus­weises. Der Plan gehört zu den »Eck­punkten für das Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030« vom 20. Sep­tember 2019.

Die gefor­derte Energie­beratung soll Eigen­tümer von Wohn­ge­bäuden finan­ziell nicht stärker belasten, heißt es in der Zusam­men­fas­sung des soge­nannten Kli­ma­ka­bi­netts: »Die Kosten werden über die bestehenden För­der­pro­gramme gedeckt«. Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Energie will in seiner Kam­pagne »Deutsch­land macht’s effi­zient« stärker auf die Bedürf­nisse von Woh­nungs­ei­gen­tü­mern ein­gehen und sie deut­li­cher infor­mieren, wie sie von der Energie­beratung und der ener­ge­ti­schen Moder­ni­sie­rung profitieren. 

Diagramm: Ansatzpunkte für Energieberatung bei Wohngebäuden
Ansatz­punkte für Energie­beratung bei Wohn­ge­bäuden. Bild: dena

Bislang nennt die Bun­des­re­gie­rung keine Details für die Ände­rungen bei der Energie­beratung und der Öffent­lich­keits­ar­beit über die Sanie­rungen, sondern erstellt zunächst eine Stra­tegie. Jürgen Leppig vom Bun­des­ver­band »Gebäu­de­en­er­gie­be­rater, Inge­nieure, Hand­werker (GIH) e.V.« sagt über die Ankün­di­gungen: »Das För­der­pro­gramm ›Energie­beratung für Wohn­ge­bäude‹ prä­sen­tiert sich nicht nur deut­lich ver­bes­sert, sondern wird bei ein­schnei­denden Anlässen wie einem Eigen­tü­mer­wechsel auch ver­pflich­tend«. Der Vor­sit­zende erwartet zudem, dass »mehr Haus­be­sitzer umfäng­lich beraten und mit ganz­heit­li­chen Kon­zepten für sinn­volle ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­rungen aus­ge­stattet werden«.

Dazu aus dem Kli­ma­schutz­paket: »Die sta­gnie­rende Sanie­rungs­rate macht deut­lich, dass vielen Gebäu­de­ei­gen­tü­mern die Moti­va­tion fehlt, ihr Haus ener­ge­tisch sanieren zu lassen«. Daher soll die Energie­beratung durch fol­gende Maß­nahmen gestärkt werden:
· Erhö­hung der För­de­rung in der „Energie­beratung für Wohn­ge­bäude (EBW)“ auf bis zu 80% Zuschuss (bislang 60%);
· Moder­ni­sie­rungs­emp­feh­lungen durch eine geför­derte Energie­beratung für die Erstel­lung eines Ener­gie­aus­weises (Bedarfs­aus­weis) nutzen;
· Energie­beratung anknüp­fend an Immis­si­ons­mes­sungen durch qua­li­fi­zierte Schorn­stein­feger adres­sieren;
· Weitere Anlässe für eine qua­li­fi­zierte Bera­tung nutzen (u.a. Hei­zungs­tausch, Nutzung von Syn­er­gie­ef­fekten mit bar­rie­re­freiem Umbau oder Einbruchschutz).

Wir erwarten und hoffen, dass die Ver­ant­wor­tung nach der Reform beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA liegt – mit dem bewährten und unkom­pli­zierten För­der­pro­gramm »Vor-Ort-Bera­tung«: Bereits jetzt erhalten zum Bei­spiel Eigen­tümer einen Zuschuss, wenn sie frei­willig einen Auftrag für ihr Wohn­ge­bäude einem zuge­las­senen Ener­gie­be­rater erteilen.

Bei­trags­bild in der Sei­ten­leiste: Gegen­satz zwi­schen moder­ni­sierter und unsa­nierter Haus­fas­sade. KfW-Bild­ar­chiv | photothek.net