Die Bundesregierung will Eigentümer von Wohngebäuden verpflichten, dass sie »zu bestimmten Anlässen« eine Energieberatung durchführen lassen: Sie verlangt künftig eine individuelle Beratung durch einen Experten etwa bei einem Eigentümerwechsel. Damit reichen die neuen Regeln weiter als die bisherigen Vorschriften zur Vorlage eines Energieausweises. Der Plan gehört zu den »Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030« vom 20. September 2019.
Die geforderte Energieberatung soll Eigentümer von Wohngebäuden finanziell nicht stärker belasten, heißt es in der Zusammenfassung des sogenannten Klimakabinetts: »Die Kosten werden über die bestehenden Förderprogramme gedeckt«. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will in seiner Kampagne »Deutschland macht’s effizient« stärker auf die Bedürfnisse von Wohnungseigentümern eingehen und sie deutlicher informieren, wie sie von der Energieberatung und der energetischen Modernisierung profitieren.

Bislang nennt die Bundesregierung keine Details für die Änderungen bei der Energieberatung und der Öffentlichkeitsarbeit über die Sanierungen, sondern erstellt zunächst eine Strategie. Jürgen Leppig vom Bundesverband »Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker (GIH) e.V.« sagt über die Ankündigungen: »Das Förderprogramm ›Energieberatung für Wohngebäude‹ präsentiert sich nicht nur deutlich verbessert, sondern wird bei einschneidenden Anlässen wie einem Eigentümerwechsel auch verpflichtend«. Der Vorsitzende erwartet zudem, dass »mehr Hausbesitzer umfänglich beraten und mit ganzheitlichen Konzepten für sinnvolle energetische Modernisierungen ausgestattet werden«.
Dazu aus dem Klimaschutzpaket: »Die stagnierende Sanierungsrate macht deutlich, dass vielen Gebäudeeigentümern die Motivation fehlt, ihr Haus energetisch sanieren zu lassen«. Daher soll die Energieberatung durch folgende Maßnahmen gestärkt werden:
· Erhöhung der Förderung in der „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ auf bis zu 80% Zuschuss (bislang 60%);
· Modernisierungsempfehlungen durch eine geförderte Energieberatung für die Erstellung eines Energieausweises (Bedarfsausweis) nutzen;
· Energieberatung anknüpfend an Immissionsmessungen durch qualifizierte Schornsteinfeger adressieren;
· Weitere Anlässe für eine qualifizierte Beratung nutzen (u.a. Heizungstausch, Nutzung von Synergieeffekten mit barrierefreiem Umbau oder Einbruchschutz).
Wir erwarten und hoffen, dass die Verantwortung nach der Reform beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA liegt – mit dem bewährten und unkomplizierten Förderprogramm »Vor-Ort-Beratung«: Bereits jetzt erhalten zum Beispiel Eigentümer einen Zuschuss, wenn sie freiwillig einen Auftrag für ihr Wohngebäude einem zugelassenen Energieberater erteilen.
Beitragsbild in der Seitenleiste: Gegensatz zwischen modernisierter und unsanierter Hausfassade. KfW-Bildarchiv | photothek.net