Die KfW fasst ihre Informationen zur Heizungsförderung zusammen: Details sind auf eigenen Seiten online zu finden – unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung
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Weitere Gruppen erhalten Heizungsförderung
(Pressemitteilung) […] Ab sofort steht die Beantragung der KfW-Heizungsförderung auch der dritten Antragstellergruppe offen: Neu hinzugekommen sind nun Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Eigentümer von vermieteten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum. […] Die Förderung kann als Zuschuss direkt im Online-Kundenportal der KfW beantragt werden.
Banken vermitteln Ergänzungskredite
[…] Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Sparkassen beantragt werden. »Wir […] ermöglichen plangemäß Ende August die Antragstellung für die dritte Antragstellergruppe. Insgesamt können damit jetzt Unternehmen und alle Privatpersonen als Eigentümer die Förderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden über unser Online-Kundenportal beantragen.Zuschusszusagen und damit die Reservierung der Fördermittel erfolgen bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten in der Regel digital und automatisiert in wenigen Minuten […]«, sagt Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW.
Continue readingNeue Heizungsförderung läuft langsam an
(UPDATE zum Beitrag vom 01.05.2024) Stellen Sie jetzt Ihren Antrag zur Heizungsförderung – als privater Bewohner im Eigenheim: Die KfW Bankengruppe nimmt Förderanträge an. Ab 28. Mai wird der Kreis der Antragsteller erweitert, etwa auf Eigentümerinnen oder Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Im selbst genutzten Einfamilienhaus können Sie einen Zuschuss bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten, wenn Sie die veraltete Heizung gegen eine moderne Anlage wechseln. Zum Beispiel für Vermieter von Einfamilienhäusern läuft die Heizungsförderung später an.
Inzwischen bewilligt die KfW erste Zuschüsse für Eigentümer. Wenn die Förderung zugesagt worden ist, sollten die Bauarbeiten beginnen. Vorübergehend akzeptiert die KfW eine andere Reihenfolge. Planen Sie rechtzeitig, denn viele Handwerkerinnen und Handwerker sind ausgelastet. Ab September erhalten Antragsteller die Möglichkeit, Ihre Identität nachzuweisen und die sogenannte »Bestätigung nach Durchführung BnD« einzureichen. Geld fließt ab Herbst.
Continue readingBAFA Reform der Gebäudeförderung betrifft Einzelmaßnahmen
Seit 28 Juli gelten andere Vorschriften und Konditionen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. Doch erst ab 15. August sinken die Fördersätze und wechseln die Zuschläge bei den Einzelmaßnahmen. Anders als bei Neubauten und Sanierungen zum Effizienzhaus liegt die gesamte Verantwortung künftig beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA.
Bei Neubauten und Sanierungen streicht die KfW Bankengruppe die Zuschüsse: Sie akzeptiert ausschließlich Anträge für Kredite mit Tilgungszuschuss. Bei Einzelmaßnahmen entfallen umgekehrt die Kredite mit Tilgungszuschuss über die Förderbank – das BAFA bewilligt Zuschüsse. Zudem ändern sich weitere Regeln zum Beispiel bei Heizungen. Damit überarbeitet das Bundeswirtschaftsministerium die BEG zum dritten Mal seit dem Förderstopp vom Januar: Seinerzeit lief die Förderung von Einzelmaßnahmen wie gewohnt weiter.
Bei Einzelmaßnahmen ändern sich Zuschüsse und Zuschläge
Fördersätze bei Einzelmaßnahmen sinken
Für Nichtwohngebäude fällt die Höchstgrenze förderfähiger Kosten von 15 Millionen Euro auf fünf Millionen Euro. Eine Pressemitteilung begründet solche Einschnitte, dass »Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich schneller« als früher lohnten: »Die Fördersätze werden deshalb um fünf bis zehn Prozentpunkte abgesenkt«.
Bislang betrug der Zuschuss oder der Tilgungszuschuss höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten – beim Ersatz einer Ölheizung durch Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien. Laut Pressemitteilung würden die Fördersätze »auf einem hohen Niveau« bleiben: Bei Wohnungen lägen sie »bei den Einzelmaßnahmen (maximal förderfähige Kosten von 60.000 Euro) zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen«.
Förderung für regenerative Energien statt für Heizungsanlagen mit Erdgas
Eine verbindliche »Bekanntmachung« beschreibt eine Reaktion auf den anhaltenden Mangel an Erdgas: »Die Förderung von Gas-Brennwertheizungen (›Renewable Ready‹) wird gestrichen«, und »die Förderung von Gas-Hybridheizungen wird gestrichen«. Gleiches gilt bei gasbetriebenen Wärmepumpen.
Moderne Systeme mit regenerativen Energien sollen Anlagen mit fossilen Brennstoffen ersetzen: Ein Zuschlag von zehn Prozent soll dazu motivieren. An Stelle der bisherigen »Austauschprämie für Ölheizungen« tritt dieser »Heizungs-Tausch-Bonus«. Nun sind funktionstüchtige Öl‑, Kohle‑, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen eingeschlossen.
Kein iSFP-Bonus bei Anlagen zur Wärmeerzeugung und neuer Zuschlag für Wärmepumpen
Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung entfällt der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP. Andererseits wird beim Einbau von Wärmepumpen »zusätzlich ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird« – so heißt es in der »Bekanntmachung«..
Weitere Infos zur Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
Die BEG startete im Januar 2021. Wegen des dünnen Zuspruchs erlösche jetzt die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen, meint Energiewechsel – diese Website des Wirtschaftsministeriums erläutert die BEG und die Reform. Über die Umstellungen bei Neubauten und Sanierungen berichtet ENTECH in einem Extra-Artikel.
Sie erhalten diese Fördersätze für diese Einzelmaßnahmen
Hier eine Übersicht der neuen Konditionen bei Einzelmaßnahmen:
Fördersätze ab 15.08.2022
Stichtag für Einzelmaßnahmen und künftige Pläne für Gebäudeförderung
»Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden«, gibt die Pressemitteilung eine Gnadenfrist: »Ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen Förderbedingungen«. Ferner ist die Ankündigung zu lesen, dass die Bundesregierung die BEG weiter umformen werde: Diese Pläne betreffen besonders die Förderung von Neubauten.
Neukonzeption der Förderung für Energieffizienz bei Gebäuden
Die Bundesregierung kündigt Steuererleichterungen für die energetische Sanierung von Gebäuden an, zum Beispiel für den Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Außenwänden. Außerdem fasst sie mehrere Förderprogramme zur neuen »Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG« zusammen. Dadurch soll die Belastung mit bürokratischen Pflichten schwinden: »Es wird nur noch ein Antrag für Effizienzmaßnahmen und Erneuerbare Energien genügen«, ist in den »Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030« vom 20. September 2019 zu lesen. Künftig fließen durch die BEG höhere Beträge an mehr Empfänger, und eine Prämie für den Austausch von Heizungen wird eingeführt.
Alternativ zu den Zuschüssen können »Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen« den Steuerabzug wählen und damit »gleichermaßen von der Maßnahme profitieren«, heißt es in den Eckpunkten. Als steuerlich relevant gelten »Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als förderwürdig eingestuft sind«.
Die BEG löst bisherige Förderprogramme wie das »CO2-Gebäudesanierungsprogramm« ab. Wer solche Zuschüsse gegenüber der Unterstützung über die Steuern bevorzugt, kann mit einem zehn Prozentpunkte höheren Fördersatz für Einzelmaßnahmen wie auch für Effizienzhausstufen rechnen. Aus den derzeitigen Zuschüssen zum Beispiel im Programm 430 »Energieeffizient Sanieren« würden sich dann etwa die erhöhten Zuschüsse ergeben:
aktuell | künftig | |
Einzelmaßnahmen | 10% | 20% |
Effizienzhaus 115 | 15% | 25% |
Effizienzhaus 55 | 30% | 40% |
Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der »Deutschen Energie-Agentur dena«, sagt über die Regelungen: »Eine einfache, attraktive steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen als Alternative zur Kreditförderung sowie eine Anhebung der Förderung in den bisherigen Programmen war überfällig«.
Ebenso will die Bundesregierung den Einbau von Ölheizungen ab 2026 verbieten – »in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist«. Bereits jetzt will das Klimakabinett ältere Ölheizungen zurückdrängen und dazu 40 Prozent der Kosten für den Wechsel auf andere Anlagen bezuschussen.
Die »Austauschprämie« soll Eigentümer motivieren, mit fossilen Brennstoffen wie Öl laufende Heizungen durch modernere Systeme zu ersetzen. Ziel ist die »Umstellung auf erneuerbare Wärme, oder, wo dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig Erneuerbare Energien einbinden«.
Bild: Konventionelle Ölheizung. Wusel007 | Lizenz CC BY-SA 3.0
Andreas Kuhlmann von der dena kritisiert »die Sonderregelung und ‑förderung zum Austausch von Gas- und Ölheizungen«. Anstelle dieser Belohnung bei Heizungen wünscht er »eine einfache, technologieoffene Lösung für alle grundlegenden Sanierungsmaßnahmen«, weil Eigentümer »Klarheit« für ihre Projekte benötigen.