Die KfW fördert Neubauten vom Effizienzhaus EH 55 und Effizienzgebäude EG 55. Anträge für die Förderstufen »Effizienzhaus 55 – Wohngebäude« und »Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude« können in den Förderprogrammen gestellt werden:
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297 für private Selbstnutzung und 298 etwa für Wohneigentumsgemeinschaften sowie Unternehmen)
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498 für Wohngebäude und 499 für Nichtwohngebäude).
Neue Projekte werden nicht gefördert. Zum Beispiel nach einem Merkblatt für die Förderprogramme 297/298 muss:
- bei Antragstellung »bereits eine gültige Baugenehmigung vorliegen«
- oder bei einem nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben »die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt« haben, sodass »mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf«
- laut Online-Seiten der Förderprogramme darf das betroffene Gebäude »nicht mit Öl oder Gas beheizt« werden
- ein weiterer Hinweis ist etwa dem Merkblatt zum Förderprogramm 299 zu entnehmen – »gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB)«.

