Bund, Länder und Gemeinden fördern energetische Maßnahmen – mit Krediten sowie Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und von der KfW Bankengruppe.
Energieaudit
Energieaudit nach DIN EN 16247–1: Zur Analyse und Kontrolle energetisch relevanter Vorgänge gehört die Beurteilung der Maschinen im Unternehmen.
Energiekonzepte
In Münster hat sich ein Altbau mit erhaltenswerter Sandstein-/Ziegelfassade in ein Effizienzhaus verwandelt – mit Unterstützung von ENTECH.
Wärmedämmung
Sanierung mit architektonischen Vorgaben und Wärmebrücken an den Mauerblenden: Die neue äußere Wärmedämmung senkt den Energieverbauch eines früheren Behördengebäudes.
Grüne Energie
Abwärmenutzung, Biogasanlage, Blockheizkraftwerk, Fotovoltaik, Windkraft… – ENTECH bietet Orientierung auf der Suche nach der passenden Energiequelle.
Gebäudetechnik
Gebäudetechnik überschneidet sich mit Versorgungstechnik: ENTECH untersucht etwa Heizungen, Klimaanlagen, Kühlanlagen, Raumlufttechnik (RLT), Wärmepumpen.
ISO 50001
Energiemanagement ISO 50001: An einer Raumlufttechnischen (RLT) Anlage ermöglicht eine Messzange, die elektrische Stromstärke berührungslos zu erfassen.
Bauzeichnungen
Energieausweise, Energiekonzepte, Machbarkeitsstudien: Sogar älteste Bauzeichnungen liefern nützliche Informationen.
Fahrzeuge
Beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 nimmt ENTECH energetisch relevante Daten auf – für Abteilungen und Anlagen wie EDV, Fuhrpark, Lagerhallen, Werkstätten.
Energieausweis
Frühere Landwirtschaftskammer Münster: Bei Denkmalschutz entfällt die Pflicht zum Energieausweis, aber dieses Dokument wertet das hochwertig sanierte Gebäude auf.
Thermografie
Thermografie enttarnt energetische Schwachstellen in der Fassade, besonders effizient in Kombination mit Blower Door – etwa beim Wärmeschutznachweis.
Wärmebrücken
Anders als menschliche Hausbewohner freuen sich Störche auf dem Dach vielleicht über Wärmebrücken. Aber die Schreitvögel profitieren eher von Klimaschutzkonzepten.
Professionelle Analyse
Trotz geputzter Fenster lohnt hier nur Abriss, oder? Eine professionelle Analyse hilft, die Vorteile der Sanierung eines traurigen Gebäudes einzuschätzen.
Holzheizung
Heizen mit Holz: Sinnvoll beim Einsatz geeigneter Technik – aber als Alternative zu einem klassischen Kaminofen dienen Pelletanlagen mit automatischer Zufuhr.
Energieberatung für Wohngebäude EBW, Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN und Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BEW: Diese Förderprogramme sollen nach einer zweimonatigen Pause wieder anlaufem.
Energieberatung für Wohngebäude liefert iSFP
Ohnehin hat die bisherige Haushaltssperre die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG nicht unterbrochen. Nach offiziellen Stellungnahmen gewährt die KfW Bankengruppe Kredite und Tilgungszuschüsse für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Allerdings hat etwa bei geförderten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan iSFP gefehlt: Dieser Bericht gehört zu einer Energieberatung für Wohngebäude und kann wiederum den Förderbetrag für bestimmte Einzelmaßnahmen erhöhen. Ohne iSFP haben sich viele Projekte für Einzelmaßnahmen verzögert. Konsequenz aus dem jetzigen Neustart: Nach einer abgeschlossenen Energieberatung könnte der iSFP demnächst wieder einen Antrag zur BEG ergänzen. Das Öko-Zentrum NRW erläutert bisherige und anstehende Entwicklungen zur BEG.
BAFA will Förderanträge bewilligen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA hat angekündigt, Förderanträge anzunehmen und zu bewilligen. So ist das Antragsportal zur BEW seit 22. Januar geöffnet. Indes verweist das BAFA bei mehreren Gelegenheiten auf »Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung« und den »Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel«. Diese Einschränkungen können theoretisch die Förderung verhindern. Störungen sind jedoch nicht bekannt.
Leider erhalten wir keine zusätzlichen Erklärungen über den aktuellen Förderstopp. Wir können Ihnen also keine versteckten Hinweise liefern, teilen jedoch Ihren Ärger über Auswirkungen der Haushaltssperre. Bis Jahresende sehen wir uns gezwungen, besonders Aufträge mit Fristen zu bearbeiten. In dieser Krise müssen wir einige Aufgaben zurückstellen. Daher bitten wir um Geduld bei Angeboten und technischen Fragen. Soweit möglich, informieren wir Sie auf der Website und in Social Media über Änderungen beim Förderstopp.
Planen Sie rechtzeitig, wem Sie Ihr Unternehmen anvertrauen. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Bernd Friedrich informiert am 22. August ab 18 Uhr, wie Sie die Übergabe regeln. Beim Forum »Fast Forward« lernen Sie Jörg Rahn kennen, der seinen Handwerksbetrieb verkauft hat: Er hat seine Entscheidung keinen Augenblick bereut. Besuchen Sie den Vortrag und das Gespräch der Wirtschaftsförderung Münster GmbH – in der Gesellschaft für Warenwirtschafts-Systeme, Willy-Brandt-Weg 1, 48155 Münster. Bitte melden Sie sich bis 18. August zum spannenden Termin über Unternehmensnachfolge an.
Wollen Sie Ihre Sanierung mit einer Energieberatung für Wohngebäude EBW vorbereiten? Dann müssen Sie ab 1. Juli 2023 neuen Regeln folgen, damit die Fördermittel fließen. In der Regel werden Ihnen die Zuschüsse zur EBW direkt gezahlt. Andererseits stellen Sie den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle BAFA. Später erhalten Sie den zugehörigen Bescheid. Allerdings können Sie dem Energieberater eine Vollmacht ausstellen, damit dieser Experte Sie im Förderverfahren vertritt. Erfahren Sie, welche weiteren Korrekturen der Richtlinie wichtig für Sie sind.
Künftig sollen Eigenleistungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG zählen: Jetzt sollen die zugehörigen Vorschriften ermöglichen, dass Materialkosten angerechnet werden. Außerdem sollen sich die Konditionen für den Bonus zum sogenannten Worst Performing Building WPB verbessern. Demnach können Bauherren von Wohngebäuden einen Zuschlag für serielles Sanieren erhalten, sofern sie vorgefertigte Bauelemente verwenden. Ansonsten sollen die Richtlinien für die BEG 2023 ab 1. Januar greifen. Die Reform der Gebäudeförderung geht also in die nächste Runde, nachdem die Bundesregierung die BEG im Jahr 2022 mehrmals überarbeitet hat. Auch künftig kann das Förderprogramm jederzeit geändert werden. Alle Angaben sind also ohne Gewähr für die weitere Entwicklung.
Nach einer halbjährigen Pause läuft das Förderprogramm »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« weiter: Das Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung nimmt Anträge ab 1. Januar 2023 an. Nach eigenen Worten im Web prüfen die Mitarbeiter die Unterlagen erst später – von April bis November. Trotzdem dürfen keine Bauarbeiten starten, bevor die Stadt den zugehörigen Zuschuss bewilligt – außer wenn sie einen vorzeitigen Baubeginn genehmigt.
Seit 28. Juli gelten bekanntlich andere Vorschriften und Konditionen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. Doch erst ab 15. August sollen die Fördersätze sinken und die Zuschläge bei den Einzelmaßnahmen wechseln. Anders als bei Neubauten und Sanierungen zum Effizienzhaus liegt die gesamte Verantwortung künftig beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA (Stand August 2022).
Bei Neubauten und Sanierungen streicht die KfW Bankengruppe die Zuschüsse laut den bisherigen Ankündigungen: Sie würde ausschließlich Anträge für Kredite mit Tilgungszuschuss akzeptieren. Bei Einzelmaßnahmen würden umgekehrt die Kredite mit Tilgungszuschuss über die Förderbank entfallen – das BAFA würde dann Zuschüsse bewilligen. Zudem sollen sich weitere Regeln zum Beispiel bei Heizungen ändern. Damit überarbeitet das Bundeswirtschaftsministerium die BEG zum dritten Mal seit dem Förderstopp vom Januar: Seinerzeit lief die Förderung von Einzelmaßnahmen wie gewohnt weiter.
Bei Einzelmaßnahmen ändern sich Zuschüsse und Zuschläge
Fördersätze bei Einzelmaßnahmen sinken
Für Nichtwohngebäude soll die Höchstgrenze förderfähiger Kosten von 15 Millionen Euro auf fünf Millionen Euro fallen. Eine Pressemitteilung begründet solche Einschnitte, dass »Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich schneller« als früher lohnten: »Die Fördersätze werden deshalb um fünf bis zehn Prozentpunkte abgesenkt«.
Bislang betrug der Zuschuss oder der Tilgungszuschuss höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten – beim Ersatz einer Ölheizung durch Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien. Laut der Pressemitteilung würden die Fördersätze »auf einem hohen Niveau« bleiben: Bei Wohnungen lägen sie »bei den Einzelmaßnahmen (maximal förderfähige Kosten von 60.000 Euro) zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen«. (Alle Angaben ohne Gewähr)
Förderung für regenerative Energien statt für Heizungsanlagen mit Erdgas
Eine verbindliche »Bekanntmachung« beschreibt eine Reaktion auf den anhaltenden Mangel an Erdgas: »Die Förderung von Gas-Brennwertheizungen (›Renewable Ready‹) wird gestrichen«, und »die Förderung von Gas-Hybridheizungen wird gestrichen«. Gleiches gilt bei gasbetriebenen Wärmepumpen.
Die »Bekanntmachung« erlaubt den Schluss, dass moderne Systeme mit regenerativen Energien die veralteten Anlagen mit fossilen Brennstoffen ersetzen sollen: Ein Zuschlag von zehn Prozent könnte dazu motivieren. An Stelle der bisherigen »Austauschprämie für Ölheizungen« tritt dieser »Heizungs-Tausch-Bonus«. Nun wären funktionstüchtige Öl‑, Kohle‑, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen eingeschlossen.
Symbolbild: Heizen mit fossiler Energie ist out Pixabay | Angela_Yurikon_Smith
Kein iSFP-Bonus bei Anlagen zur Wärmeerzeugung und neuer Zuschlag für Wärmepumpen
Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung würde nach den neuen Regeln der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP entfallen. Andererseits wird beim Einbau von Wärmepumpen »zusätzlich ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird« – so heißt es in der erwähnten »Bekanntmachung«.
Weitere Infos zur Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
Wegen des dünnen Zuspruchs erlösche jetzt die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen, meint Energiewechsel – diese Website des Wirtschaftsministeriums erläutert die BEG und die Reform.
Bis zur nächsten Reform gelten diese Fördersätze für Einzelmaßnahmen
Hier eine Übersicht der offiziell vermeldeten Konditionen bei Einzelmaßnahmen:
Stichtag für Einzelmaßnahmen und künftige Pläne für Gebäudeförderung
»Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden«, gibt die angeführte Pressemitteilung eine Gnadenfrist: »Ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen Förderbedingungen«. Ferner ist die Ankündigung zu lesen, dass die Bundesregierung die BEG weiter umformen werde: Aus den bisherigen Ankündigungen folgt, dass diese Pläne besonders die Förderung von Neubauten beträfen.
In Münster soll das kommunale Förderprogramm für Wohngebäude am 30. Juni 2022 enden: Nach diesem Stichtag akzeptiert die zuständige Behörde keine Anträge für »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster«, wie es offiziell heißt. Ohnehin will die Stadt Münster lediglich den Rest der gesamten Fördersumme von 3,3 Millionen Euro vergeben. Eventuell reichen die bewilligten Haushaltsmittel nicht für sämtliche Projekte: »Alle Anträge durchlaufen eine Prüfung, eine Bewilligung kann angesichts begrenzter Mittel nicht garantiert werden« – so lautet eine öffentlichen Mitteilung der Stadt Münster. Dort ist zudem zu hören, dass ein erneuertes Förderprogramm 2023 starten soll.
Bis Monatsanfang haben angeblich Bauherrinnen und Bauherrn Anträge für insgesamt 2,3 Millionen Euro an Zuschüssen gestellt. Aber davon scheinen die meisten Dokumente noch auf ihre Kontrolle zu warten. Nach Schätzungen haben die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bisher lediglich Förderung von insgesamt 600.000 Euro bewilligt. Vertreter der Stadt Münster sagen, dass die steigende »Nachfrage nach Leistungen im Bereich der energetischen Sanierung« bald das Förderprogramm überlaste. Mit dieser Begründung beginnt jetzt ein Endspurt auf die restlichen Fördermittel. Anträge müssen demnach vollständig bis 30. Juni vorliegen.
Angebote und Kostenvoranschläge gehören zu den Unterlagen, selbst wenn die Zeit drängen mag. Bei einer Altbausanierung muss laut Ausschreibungen vorab sogar eine Energieberatung stattfinden. Diese Mühen sichern keinen Erfolg, eine Förderung zu erhalten: Sobald der Etat verbraucht ist, werden nach bisherigen Kenntnissen weitere Anträge abgelehnt. Die Stadt Münster erklärt die Prioritäten: »Durch den befristeten Stopp soll ermöglicht werden, dass die noch nicht bearbeiteten sowie die nach dieser Ankündigung noch eingehenden Anträge dieses Jahr noch bearbeitet werden können«.
Frühere Werbekampagne zur geförderten Sanierung Stadt Münster
Entwicklung vom Förderprogramm
Ein Jahr vorher wurde »Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster« reformiert und erweitert. Seitdem flossen Zuschüsse für die Förderbausteine »Energetische Sanierung«, »Energieeffizienter Neubau«, »Photovoltaik« und »Dachbegrünung«. Im Mai 2020 hatte das Förderprogramm die langjährige Altbauförderung ersetzt und zusätzliche Leistungen eingeschlossen. Auf ihrer Website verspricht die Stadt Münster für die Zukunft: »Zum Jahr 2023 werden auch von städtischer Seite wieder kommunale Fördermittel zur Verfügung stehen«.
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