20Jan./24
Symbolbild mit Haus, Geldscheinen und Grundriss

Gestoppte För­de­rung etwa zur Energie­beratung für Wohn­ge­bäude fließt wieder

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW, Energie­beratung für Nicht­wohn­ge­bäude EBN und Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Wär­me­netze BEW: Diese För­der­pro­gramme sollen nach einer zwei­mo­na­tigen Pause wieder anlaufem.

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude liefert iSFP

Ohnehin hat die bis­he­rige Haus­halts­sperre die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG nicht unter­bro­chen. Nach offi­zi­ellen Stel­lung­nahmen gewährt die KfW Ban­ken­gruppe Kredite und Til­gungs­zu­schüsse für Kom­plett­sa­nie­rungen zum Effizienz­haus. Aller­dings hat etwa bei geför­derten Ein­zel­maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle der soge­nannte indi­vi­du­elle Sanie­rungs­fahr­plan iSFP gefehlt: Dieser Bericht gehört zu einer Energie­beratung für Wohn­ge­bäude und kann wie­derum den För­der­be­trag für bestimmte Ein­zel­maß­nahmen erhöhen. Ohne iSFP haben sich viele Pro­jekte für Ein­zel­maß­nahmen ver­zö­gert. Kon­se­quenz aus dem jet­zigen Neu­start: Nach einer abge­schlos­senen Energie­beratung könnte der iSFP dem­nächst wieder einen Antrag zur BEG ergänzen. Das Öko-Zentrum NRW erläu­tert bis­he­rige und anste­hende Ent­wick­lungen zur BEG.

BAFA will För­der­an­träge bewilligen

Das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA hat ange­kün­digt, För­der­an­träge anzu­nehmen und zu bewil­ligen. So ist das Antrag­sportal zur BEW seit 22. Januar geöffnet. Indes ver­weist das BAFA bei meh­reren Gele­gen­heiten auf »Vor­gaben der vor­läu­figen Haus­halts­füh­rung« und den »Vor­be­halt ver­füg­barer Haus­halts­mittel«. Diese Ein­schrän­kungen können theo­re­tisch die För­de­rung ver­hin­dern. Stö­rungen sind jedoch nicht bekannt.

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11Dez./23
Durchgestrichenes Haus aus Dollar-Scheinen

ENTECH teilt Ärger über Haus­halts­sperre und Förderstopp

Leider erhalten wir keine zusätz­li­chen Erklä­rungen über den aktu­ellen För­der­stopp. Wir können Ihnen also keine ver­steckten Hin­weise liefern, teilen jedoch Ihren Ärger über Aus­wir­kungen der Haus­halts­sperre. Bis Jah­res­ende sehen wir uns gezwungen, beson­ders Auf­träge mit Fristen zu bear­beiten. In dieser Krise müssen wir einige Auf­gaben zurück­stellen. Daher bitten wir um Geduld bei Ange­boten und tech­ni­schen Fragen. Soweit möglich, infor­mieren wir Sie auf der Website und in Social Media über Ände­rungen beim Förderstopp.

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14Aug./23
Logo der Wirtschaftsförderung Münster GmbH

Wirt­schafts­för­de­rung Münster infor­miert über Nach­folge im Unternehmen

Planen Sie recht­zeitig, wem Sie Ihr Unter­nehmen anver­trauen. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Bernd Fried­rich infor­miert am 22. August ab 18 Uhr, wie Sie die Über­gabe regeln. Beim Forum »Fast Forward« lernen Sie Jörg Rahn kennen, der seinen Hand­werks­be­trieb ver­kauft hat: Er hat seine Ent­schei­dung keinen Augen­blick bereut. Besu­chen Sie den Vortrag und das Gespräch der Wirt­schafts­för­de­rung Münster GmbH – in der Gesell­schaft für Waren­wirt­schafts-Systeme, Willy-Brandt-Weg 1, 48155 Münster. Bitte melden Sie sich bis 18. August zum span­nenden Termin über Unter­neh­mens­nach­folge an.

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01Juli/23
Symbole für iSFP und Wohngebäude

Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW wird geändert

Wollen Sie Ihre Sanie­rung mit einer Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW vor­be­reiten? Dann müssen Sie ab 1. Juli 2023 neuen Regeln folgen, damit die För­der­mittel fließen. In der Regel werden Ihnen die Zuschüsse zur EBW direkt gezahlt. Ande­rer­seits stellen Sie den Antrag beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Außen­kon­trolle BAFA. Später erhalten Sie den zuge­hö­rigen Bescheid. Aller­dings können Sie dem Ener­gie­be­rater eine Voll­macht aus­stellen, damit dieser Experte Sie im För­der­ver­fahren ver­tritt. Erfahren Sie, welche wei­teren Kor­rek­turen der Richt­linie wichtig für Sie sind.

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01Jan./23
Haus aus Geldschein gefaltet

Januar 2023 Reform Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG

Künftig sollen Eigen­leis­tungen bei der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG zählen: Jetzt sollen die zuge­hö­rigen Vor­schriften ermög­li­chen, dass Mate­ri­al­kosten ange­rechnet werden. Außerdem sollen sich die Kon­di­tionen für den Bonus zum soge­nannten Worst Per­forming Buil­ding WPB ver­bes­sern. Demnach können Bau­herren von Wohn­ge­bäuden einen Zuschlag für seri­elles Sanieren erhalten, sofern sie vor­ge­fer­tigte Bau­ele­mente ver­wenden. Ansonsten sollen die Richt­li­nien für die BEG 2023 ab 1. Januar greifen. Die Reform der Gebäu­de­för­de­rung geht also in die nächste Runde, nachdem die Bun­des­re­gie­rung die BEG im Jahr 2022 mehr­mals über­ar­beitet hat. Auch künftig kann das För­der­pro­gramm jeder­zeit geän­dert werden. Alle Angaben sind also ohne Gewähr für die weitere Entwicklung.

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31Dez./22
Zeichnung vom Umriss der Innenstadt Münster

Münster fördert wieder kli­ma­freund­liche Wohngebäude

Nach einer halb­jäh­rigen Pause läuft das För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« weiter: Das Amt für Woh­nungs­wesen und Quar­tiers­ent­wick­lung nimmt Anträge ab 1. Januar 2023 an. Nach eigenen Worten im Web prüfen die Mit­ar­beiter die Unter­lagen erst später – von April bis November. Trotzdem dürfen keine Bau­ar­beiten starten, bevor die Stadt den zuge­hö­rigen Zuschuss bewil­ligt – außer wenn sie einen vor­zei­tigen Bau­be­ginn genehmigt.

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03Aug./22
Alte Fenster mit beschädigten und schmutzigen Rahmen

BAFA Reform der Gebäu­de­för­de­rung betrifft Einzelmaßnahmen

Seit 28. Juli gelten bekannt­lich andere Vor­schriften und Kon­di­tionen in der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG. Doch erst ab 15. August sollen die För­der­sätze sinken und die Zuschläge bei den Ein­zel­maß­nahmen wech­seln. Anders als bei Neu­bauten und Sanie­rungen zum Effizienz­haus liegt die gesamte Ver­ant­wor­tung künftig beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA (Stand August 2022).

Bei Neu­bauten und Sanie­rungen streicht die KfW Ban­ken­gruppe die Zuschüsse laut den bis­he­rigen Ankün­di­gungen: Sie würde aus­schließ­lich Anträge für Kredite mit Tilgungs­zuschuss akzep­tieren. Bei Ein­zel­maß­nahmen würden umge­kehrt die Kredite mit Tilgungs­zuschuss über die För­der­bank ent­fallen – das BAFA würde dann Zuschüsse bewil­ligen. Zudem sollen sich weitere Regeln zum Bei­spiel bei Hei­zungen ändern. Damit über­ar­beitet das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium die BEG zum dritten Mal seit dem För­der­stopp vom Januar: Sei­ner­zeit lief die För­de­rung von Ein­zel­maß­nahmen wie gewohnt weiter.

Bei Ein­zel­maß­nahmen ändern sich Zuschüsse und Zuschläge

För­der­sätze bei Ein­zel­maß­nahmen sinken

Für Nicht­wohn­ge­bäude soll die Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten von 15 Mil­lionen Euro auf fünf Mil­lionen Euro fallen. Eine Pres­se­mit­tei­lung begründet solche Ein­schnitte, dass »Inves­ti­tionen in höhere Effi­zienz grund­sätz­lich schneller« als früher lohnten: »Die För­der­sätze werden deshalb um fünf bis zehn Pro­zent­punkte abgesenkt«.

Bislang betrug der Zuschuss oder der Tilgungs­zuschuss höchs­tens 50 Prozent der för­der­fä­higen Kosten – beim Ersatz einer Ölhei­zung durch Bio­masse-Anlagen und Hybrid­heizungen mit erneuer­baren Ener­gien. Laut der Pres­se­mit­tei­lung würden die För­der­sätze »auf einem hohen Niveau« bleiben: Bei Woh­nungen lägen sie »bei den Ein­zel­maß­nahmen (maximal för­der­fä­hige Kosten von 60.000 Euro) zwi­schen bis zu 20 Prozent bei Dämm­maß­nahmen und bis zu 40 Prozent bei Wär­me­pumpen«. (Alle Angaben ohne Gewähr)

För­de­rung für rege­ne­ra­tive Ener­gien statt für Hei­zungs­an­lagen mit Erdgas

Eine ver­bind­liche »Bekannt­ma­chung« beschreibt eine Reak­tion auf den anhal­tenden Mangel an Erdgas: »Die För­de­rung von Gas-Brenn­wert­hei­zungen (›Rene­wable Ready‹) wird gestri­chen«, und »die För­de­rung von Gas-Hybrid­hei­zungen wird gestri­chen«. Glei­ches gilt bei gas­be­trie­benen Wärmepumpen.

Die »Bekannt­ma­chung« erlaubt den Schluss, dass moderne Systeme mit rege­ne­ra­tiven Ener­gien die ver­al­teten Anlagen mit fos­silen Brenn­stoffen ersetzen sollen: Ein Zuschlag von zehn Prozent könnte dazu moti­vieren. An Stelle der bis­he­rigen »Aus­tausch­prämie für Ölhei­zungen« tritt dieser »Hei­zungs-Tausch-Bonus«. Nun wären funk­ti­ons­tüch­tige Öl‑, Kohle‑, Nacht­spei­cher- und Gas­eta­gen­hei­zungen sowie min­des­tens 20 Jahre alte Gas­hei­zungen eingeschlossen.

Mann mit brennendem Stück Kohle zwischen den Zähnen
Sym­bol­bild: Heizen mit fos­siler Energie ist out Pixabay | Angela_Yurikon_Smith

Kein iSFP-Bonus bei Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung und neuer Zuschlag für Wärmepumpen

Bei Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung würde nach den neuen Regeln der Bonus für einen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP ent­fallen. Ande­rer­seits wird beim Einbau von Wär­me­pumpen »zusätz­lich ein Bonus von fünf Pro­zent­punkten gewährt, wenn als Wär­me­quelle Wasser, Erd­reich oder Abwasser erschlossen wird« – so heißt es in der erwähnten »Bekannt­ma­chung«.

Weitere Infos zur Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG

Wegen des dünnen Zuspruchs erlö­sche jetzt die Kre­dit­för­de­rung von Ein­zel­maß­nahmen, meint Ener­gie­wechsel – diese Website des Wirt­schafts­mi­nis­te­riums erläu­tert die BEG und die Reform.

Bis zur nächsten Reform gelten diese För­der­sätze für Einzelmaßnahmen

Hier eine Über­sicht der offi­ziell ver­mel­deten Kon­di­tionen bei Einzelmaßnahmen:

Stichtag für Ein­zel­maß­nahmen und künf­tige Pläne für Gebäudeförderung

»Anträge auf Ein­zel­sa­nie­rung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedin­gungen gestellt werden«, gibt die ange­führte Pres­se­mit­tei­lung eine Gna­den­frist: »Ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen För­der­be­din­gungen«. Ferner ist die Ankün­di­gung zu lesen, dass die Bun­des­re­gie­rung die BEG weiter umformen werde: Aus den bis­he­rigen Ankün­di­gungen folgt, dass diese Pläne beson­ders die För­de­rung von Neu­bauten beträfen.

13Juni/22
Silhouette Münster

För­der­stopp »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster«

In Münster soll das kom­mu­nale För­der­pro­gramm für Wohn­ge­bäude am 30. Juni 2022 enden: Nach diesem Stichtag akzep­tiert die zustän­dige Behörde keine Anträge für »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster«, wie es offi­ziell heißt. Ohnehin will die Stadt Münster ledig­lich den Rest der gesamten För­der­summe von 3,3 Mil­lionen Euro ver­geben. Even­tuell reichen die bewil­ligten Haus­halts­mittel nicht für sämt­liche Pro­jekte: »Alle Anträge durch­laufen eine Prüfung, eine Bewil­li­gung kann ange­sichts begrenzter Mittel nicht garan­tiert werden« – so lautet eine öffent­li­chen Mit­tei­lung der Stadt Münster. Dort ist zudem zu hören, dass ein erneu­ertes För­der­pro­gramm 2023 starten soll.

Bau­herren in Zeitnot

Im Juni läuft End­spurt auf Fördermittel

Bis Monats­an­fang haben angeb­lich Bau­her­rinnen und Bau­herrn Anträge für ins­ge­samt 2,3 Mil­lionen Euro an Zuschüssen gestellt. Aber davon scheinen die meisten Doku­mente noch auf ihre Kon­trolle zu warten. Nach Schät­zungen haben die Sach­be­ar­bei­te­rinnen und Sach­be­ar­beiter bisher ledig­lich För­de­rung von ins­ge­samt 600.000 Euro bewil­ligt. Ver­treter der Stadt Münster sagen, dass die stei­gende »Nach­frage nach Leis­tungen im Bereich der ener­ge­ti­schen Sanie­rung« bald das För­der­pro­gramm über­laste. Mit dieser Begrün­dung beginnt jetzt ein End­spurt auf die rest­li­chen För­der­mittel. Anträge müssen demnach voll­ständig bis 30. Juni vorliegen.

Ange­bote und Kos­ten­vor­anschläge gehören zu den Unter­lagen, selbst wenn die Zeit drängen mag. Bei einer Alt­bau­sa­nie­rung muss laut Aus­schrei­bungen vorab sogar eine Energie­beratung statt­finden. Diese Mühen sichern keinen Erfolg, eine För­de­rung zu erhalten: Sobald der Etat ver­braucht ist, werden nach bis­he­rigen Kennt­nissen weitere Anträge abge­lehnt. Die Stadt Münster erklärt die Prio­ri­täten: »Durch den befris­teten Stopp soll ermög­licht werden, dass die noch nicht bear­bei­teten sowie die nach dieser Ankün­di­gung noch ein­ge­henden Anträge dieses Jahr noch bear­beitet werden können«.

Werbefoto aus Münster mit zwei Kindern, die als Bauarbeiter verkleidet sind
Frühere Wer­be­kam­pagne zur geför­derten Sanie­rung Stadt Münster

Ent­wick­lung vom Förderprogramm

Ein Jahr vorher wurde »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« refor­miert und erwei­tert. Seitdem flossen Zuschüsse für die För­der­bau­steine »Ener­ge­ti­sche Sanie­rung«, »Ener­gie­ef­fi­zi­enter Neubau«, »Photo­voltaik« und »Dach­be­grü­nung«. Im Mai 2020 hatte das För­der­pro­gramm die lang­jäh­rige Alt­bau­för­de­rung ersetzt und zusätz­liche Leis­tungen ein­ge­schlossen. Auf ihrer Website ver­spricht die Stadt Münster für die Zukunft: »Zum Jahr 2023 werden auch von städ­ti­scher Seite wieder kom­mu­nale För­der­mittel zur Ver­fü­gung stehen«.