Bund, Länder und Gemeinden fördern energetische Maßnahmen – mit Krediten sowie Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und von der KfW Bankengruppe.
Energieaudit
Energieaudit nach DIN EN 16247–1: Zur Analyse und Kontrolle energetisch relevanter Vorgänge gehört die Beurteilung der Maschinen im Unternehmen.
Energiekonzepte
In Münster hat sich ein Altbau mit erhaltenswerter Sandstein-/Ziegelfassade in ein Effizienzhaus verwandelt – mit Unterstützung von ENTECH.
Wärmedämmung
Sanierung mit architektonischen Vorgaben und Wärmebrücken an den Mauerblenden: Die neue äußere Wärmedämmung senkt den Energieverbauch eines früheren Behördengebäudes.
Grüne Energie
Abwärmenutzung, Biogasanlage, Blockheizkraftwerk, Fotovoltaik, Windkraft… – ENTECH bietet Orientierung auf der Suche nach der passenden Energiequelle.
Gebäudetechnik
Gebäudetechnik überschneidet sich mit Versorgungstechnik: ENTECH untersucht etwa Heizungen, Klimaanlagen, Kühlanlagen, Raumlufttechnik (RLT), Wärmepumpen.
ISO 50001
Energiemanagement ISO 50001: An einer Raumlufttechnischen (RLT) Anlage ermöglicht eine Messzange, die elektrische Stromstärke berührungslos zu erfassen.
Bauzeichnungen
Energieausweise, Energiekonzepte, Machbarkeitsstudien: Sogar älteste Bauzeichnungen liefern nützliche Informationen.
Fahrzeuge
Beim Energieaudit nach DIN EN 16247-1 nimmt ENTECH energetisch relevante Daten auf – für Abteilungen und Anlagen wie EDV, Fuhrpark, Lagerhallen, Werkstätten.
Energieausweis
Frühere Landwirtschaftskammer Münster: Bei Denkmalschutz entfällt die Pflicht zum Energieausweis, aber dieses Dokument wertet das hochwertig sanierte Gebäude auf.
Thermografie
Thermografie enttarnt energetische Schwachstellen in der Fassade, besonders effizient in Kombination mit Blower Door – etwa beim Wärmeschutznachweis.
Wärmebrücken
Anders als menschliche Hausbewohner freuen sich Störche auf dem Dach vielleicht über Wärmebrücken. Aber die Schreitvögel profitieren eher von Klimaschutzkonzepten.
Professionelle Analyse
Trotz geputzter Fenster lohnt hier nur Abriss, oder? Eine professionelle Analyse hilft, die Vorteile der Sanierung eines traurigen Gebäudes einzuschätzen.
Holzheizung
Heizen mit Holz: Sinnvoll beim Einsatz geeigneter Technik – aber als Alternative zu einem klassischen Kaminofen dienen Pelletanlagen mit automatischer Zufuhr.
(UPDATE zum Beitrag vom 01.05.2024) Stellen Sie jetzt Ihren Antrag zur Heizungsförderung – als privater Bewohner im Eigenheim: Die KfW Bankengruppe nimmt laut ihren Aussagen erste Förderanträge an. Ab 28. Mai soll der Kreis der Antragsteller erweitert werden, etwa auf Eigentümerinnen oder Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Im selbst genutzten Einfamilienhaus können Sie dann einen Zuschuss bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten, wenn Sie die veraltete Heizung gegen eine moderne Anlage wechseln. Zum Beispiel für Vermieter von Einfamilienhäusern läuft die Heizungsförderung später an.
Laut Rückmeldungen aus der Praxis bewilligt die KfW inzwischen erste Zuschüsse für Eigentümer. Wenn die Förderung zugesagt worden ist, sollten nach den Vorschriften die Bauarbeiten beginnen. Aber vorübergehend akzeptiert die KfW eine andere Reihenfolge. Planen Sie rechtzeitig, denn viele Handwerkerinnen und Handwerker sind ausgelastet. Ab September sollen Antragsteller die Möglichkeit erhalten, Ihre Identität nachzuweisen und die sogenannte »Bestätigung nach Durchführung BnD« einzureichen. Geld würde ab Herbst fließen. Allerdings können wir diese Abläufe nicht garantieren.
(Pressemitteilung) Ab 20.02.2024 starten die BMWSB-Förderprogramme »Klimafreundlicher Neubau KFN«, »Altersgerecht Umbauen« sowie »Genossenschaftliches Wohnen«. Anträge können über die Website der KfW gestellt werden.
[…] Bei KFN wird der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02.2024 bei 2,1 % liegen und damit deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen […]:
Energieberatung für Wohngebäude EBW, Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN und Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BEW: Diese Förderprogramme sollen nach einer zweimonatigen Pause wieder anlaufem.
Energieberatung für Wohngebäude liefert iSFP
Ohnehin hat die bisherige Haushaltssperre die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG nicht unterbrochen. Nach offiziellen Stellungnahmen gewährt die KfW Bankengruppe Kredite und Tilgungszuschüsse für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Allerdings hat etwa bei geförderten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan iSFP gefehlt: Dieser Bericht gehört zu einer Energieberatung für Wohngebäude und kann wiederum den Förderbetrag für bestimmte Einzelmaßnahmen erhöhen. Ohne iSFP haben sich viele Projekte für Einzelmaßnahmen verzögert. Konsequenz aus dem jetzigen Neustart: Nach einer abgeschlossenen Energieberatung könnte der iSFP demnächst wieder einen Antrag zur BEG ergänzen. Das Öko-Zentrum NRW erläutert bisherige und anstehende Entwicklungen zur BEG.
BAFA will Förderanträge bewilligen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA hat angekündigt, Förderanträge anzunehmen und zu bewilligen. So ist das Antragsportal zur BEW seit 22. Januar geöffnet. Indes verweist das BAFA bei mehreren Gelegenheiten auf »Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung« und den »Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel«. Diese Einschränkungen können theoretisch die Förderung verhindern. Störungen sind jedoch nicht bekannt.
Leider erhalten wir keine zusätzlichen Erklärungen über den aktuellen Förderstopp. Wir können Ihnen also keine versteckten Hinweise liefern, teilen jedoch Ihren Ärger über Auswirkungen der Haushaltssperre. Bis Jahresende sehen wir uns gezwungen, besonders Aufträge mit Fristen zu bearbeiten. In dieser Krise müssen wir einige Aufgaben zurückstellen. Daher bitten wir um Geduld bei Angeboten und technischen Fragen. Soweit möglich, informieren wir Sie auf der Website und in Social Media über Änderungen beim Förderstopp.
Künftig sollen Eigenleistungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG zählen: Jetzt sollen die zugehörigen Vorschriften ermöglichen, dass Materialkosten angerechnet werden. Außerdem sollen sich die Konditionen für den Bonus zum sogenannten Worst Performing Building WPB verbessern. Demnach können Bauherren von Wohngebäuden einen Zuschlag für serielles Sanieren erhalten, sofern sie vorgefertigte Bauelemente verwenden. Ansonsten sollen die Richtlinien für die BEG 2023 ab 1. Januar greifen. Die Reform der Gebäudeförderung geht also in die nächste Runde, nachdem die Bundesregierung die BEG im Jahr 2022 mehrmals überarbeitet hat. Auch künftig kann das Förderprogramm jederzeit geändert werden. Alle Angaben sind also ohne Gewähr für die weitere Entwicklung.
Für wenige Stunden wurden energieeffiziente Neubauten ab 20. April wieder gefördert: Die KfW Bankengruppe akzeptierte Anträge, aber der Etat war offensichtlich am selben Tag verbraucht. Anders als früher können Unternehmen und Privatleute in diesem Förderprogramm keine Zuschüsse erhalten, denn inzwischen bewilligt die KfW ausschließlich Kredite mit Tilgungszuschüssen. Außerdem sinken die Fördersätze nach bisherigen Informationen. Weitere Regeln sollen sich ändern. So müssten die Förderstufen höhere Ansprüche erfüllen. Eine Milliarde Euro stand für das reformierte Neubauprogramm bereit. Weil Bauherren diese Haushaltsmittel sofort ausgeschöpft haben, schließt sich eine Neubauförderung mit strengeren Konditionen an.
Laut offiziellen HInweisen entwirft das Wirtschaftsministerium für 2023 ein Förderprogramm »Klimafreundliches Bauen«: Damit könnte die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG enden – die BEG wurde erst 2021 schrittweise eingeführt, aber ab 24. Januar 2022 gestoppt. Für energetische Sanierungen setzte die Förderung nach BEG unverändert ab 22. Februar ein. Die plötzliche Unterbrechung im Januar hat vorerst Einzelmaßnahmen nicht betroffen. Minister Robert Habeck kündigt an: »Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern«.
Die Förderung von Neubauten als Effizienzhaus 55 ist schon im Januar erloschen. Es bleibt die Chance, die Planung an ein anderes Effizienzhaus anzupassen und einen neuen Förderantrag nach diesen Bedingungen zu stellen. Ab 20. April sollen im Neubau drei Förderstufen gelten. Das bisherige Effizienzhaus 40 ohne Zusätze würde dann entfallen.
Für eine Förderung ist mindestens ein Effizienzhaus 40 mit erneuerbaren Energien vorgeschrieben, solange der Etat ausreicht. Neben dieser EE-Klasse existieren demnächst die NH-Klasse und ausschließlich für Wohngebäude die Plus-Klasse. Für die EE-Klasse müssen nach den neuen Regeln mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammen. Darüber hinaus würde ein Effizienzgebäude die NH-Klasse erreichen, falls es das »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG« von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erhält. In der Plus-Klasse würden gebäudenahe Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert werden, und zusätzliche Kriterien für ein Effizienzhaus 40 Plus wären nach bislang bekannten Vorgaben zu erfüllen.
Gegenüber den alten Bedingungen würden vergleichbare Fördersätze auf die Hälfte sinken. Bei Neubauten hat der Gesetzgeber lediglich zwei Fördersätze für die drei Förderstufen festgelegt, wie offiziell veröffentlichte Hinweise zeigen:
Im Neubau zahlt KfW nach bisherigen Planungen keinen Zuschuss
Laut diversen Statistiken waren 2021 die Zuschüsse im Neubau besonders beliebt. Ohnehin scheinen Bauherren diese Art der Förderung gerne bei Sanierungen zu wählen. Bei Neubauten soll jetzt die Alternative zum Darlehen entfallen. Zumindest gewerbliche und private Interessenten an einer Förderung würden keinen Zuschuss erhalten. Ihnen blieben lediglich die Kredite mit Tilgungszuschuss. Die Einschränkungen sollen nicht die Sanierungen betreffen: Nach wie vor können diese Antragsteller zwischen Zuschuss und Kredit mit Tilgungszuschuss auswählen, wie die Übersichten der Förderprogramme zeigen. Ebenso können Kommunen im Neubau weiterhin zwischen Kredit- und Zuschussvariante entscheiden, wie online zu lesen ist.
Bei Neubauten würden also nach den künftigen Regeln die Tilgungszuschüsse niedriger als bisher liegen. Inzwischen nennt die KfW weitere Details für die Fördersummen:
Im Neubau hat die Bundesregierung den Etat auf eine Millarde Euro gedeckelt, wie den Medien zu entnehmen ist: Das Förderprogramm ist beim Neustart am 20. April sofort ausgelaufen, denn dieses Geld ist verbraucht worden. »In einem zweiten Schritt wird […] die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt«, heißt es in einer Pressemitteilung. Nachhaltigkeit zählt jetzt als mögliche Voraussetzung für die Förderung energieeffizienter Neubauten. Der Übergang würde das erforderliche »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG« aufwerten. »Somit werden die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 und EH/EG 40 Erneuerbare Energien (EE) nicht mehr angeboten«, ist online bei der Initiative »Deutschland macht’s effizient« zu lesen: »Gefördert werden nur noch die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen 40 Nachhaltigkeit (NH)«. Ferner läuft diese Neubauförderung spätestens zum Jahresende aus, wie die zugehörigen Dokumente festschreiben.
Wirtschaftsministerium und KfW entwickeln »Klimafreundliches Bauen«
»Ab Anfang Januar 2023 soll schließlich das Förderprogramm ›Klimafreundliches Bauen‹ starten«, erklärt »Deutschland macht’s effizient« in den »Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG«. Diese sogenannten FAQ erläutern, dass die Bundesregierung das QNG weiter entwickeln wolle. Konsequenz für »Klimafreundliches Bauen«: »Dieses Programm wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude stärker in den Fokus stellen und so ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen setzen«. Die Pressemitteilung zur BEG für Neubauten enthält keine Einzelheiten zur umfassenden Reform, denn »die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet«.
Symbolbild »Klimafreundliches Bauen« Renate Oberinger | Wikimedia | CC BY 3.0
Mit unveränderten Konditionen setzt die Förderung der energetischen Sanierung wieder ein: Laut ihrer eigenen Auskunft nimmt die KfW Bankenkruppe die Anträge ab 22. Februar entgegen. Das Anschlussprogramm für Neubauten soll erst später starten. Seit einigen Tagen stehen die Haushaltsmittel zur Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG bereit, heißt es von Seiten der Regierung. Nach wie vor ist unklar, in welcher Zeit die Förderanträge bearbeitet werden, die der KfW spätestens am 23. Januar vollständig vorlagen. Soweit möglich, informiert ENTECH weiter über die Entwicklung in der Gebäudeförderung.
Bei Sanierungen sollen angeblich sämtliche Förderstufen weiter existieren. Gegenüber den früheren Regeln würde sich die Förderung nicht verändern. Die Förderung von Neubauten soll aber mit Verzögerung anlaufen. Für Sanierungen würden demnach die bekannten Förderprogramme »Wohngebäude – Kredit« und »Wohngebäude – Zuschuss« zur Verfügung stehen. Sofern Taten den Ankündigungen folgen, sollen Unternehmen bei Sanierungen wie zuvor die KfW-Förderprogramme »Nichtwohngebäude – Kredit« und »Nichtwohngebäude – Zuschuss« nutzen.
Seit 24. Januar ist keine Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG geflossen: Das Bundeswirtschaftsministerium und die KfW unterbrachen das Förderprogramm. In einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es über die aktuelle Planung: »Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen, alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten«. Dabei geht es um noch nicht bewilligte Anträge, die vor dem Stichtag 24. Januar eingereicht worden sind. Laut der Pressemitteilung werden »diese Anträge […] bei Förderfähigkeit genehmigt«. Die KfW sagt allerdings nicht, wann sie die einzelnen Zusagen verschicken wird – 24.000 Vorgänge nach den alten Regeln sollen sich laut begründeten Behauptungen aufgestaut haben.
Bald soll die KfW Bankengruppe wieder Anträge bearbeiten und Fördergeld zahlen: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat auf einer Pressekonferenz am 1. Februar mitgeteilt, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG erneut anlaufe. Zuvor hat die KfW das Förderprogramm am 24. Januar unterbrochen. In einer gemeinsamen Pressemitteilung von KfW und Ministerium heißt es jetzt über die Altfälle: »Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden«. Ansonsten ist zu lesen: »Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt«.
Bislang existiert keine Zusammenfassung, was weiter in den nächsten Tagen oder Wochen geschehen soll. Robert Habeck nennt einige Details. Medien veröffentlichen Hintergrundinformationen und Spekulationen. Einrichtungen wie das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN pflegen die Kontakte mit der KfW und dem Ministerium. Bei all diesen Aktivitäten werden Umrisse sichtbar, was bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude zu erwarten ist. Ohne eine Garantie zeigen wir, was auf Sie zukommen könnte.
»Diejenigen, die einen Antrag [vor dem Förderstopp] eingereicht haben, können damit rechnen, dass sie gefördert werden, sofern der Antrag förderfähig ist«.
»Dann endet das Programm […], und wir werden eine neue Förderkulisse aufsetzen […]. dass wir für die Sanierung der Gebäude weiter bei der KfW-55-Förderung bleiben werden«
»dass wir [im Neubau] den Standard EH 40 fortsetzen werden, allerdings mit einer reduzierten Fördersumme und nur bis Ende dieses Jahres – und wir werden einen Deckel von einer Milliarde einziehen«.
»Wir werden weiter dann im Anschluss ein neues Programm ›Klimafreundliches Bauen‹ aufsetzen […]. Das wird dann weiter und umfassender gefasst werden, wird allerdings erst jetzt erarbeitet«.
»Es bedeutet für diejenigen, die nicht zum 24.01. beantragt haben, dass sie einen neuen Antrag stellen können, dann entlang der Kriterien […] EH 40. Sie müssten also umgeschrieben werden an der Stelle«.
»Es war immer klar, dass wir Härtefallregelungen finden würden, dass wir […] die Förderung von Ein- und Zweifamilienhäusern […] fortsetzen würden […]«.
»Die KfW-Förderung 55 für Sanierung wird etwas anders aufgesetzt, aber in der Logik die gleiche sein wie bisher«.
»Die Förderung für den Standard EH 40 [im Neubau] wird in den Kriterien ebenfalls dem entsprechen, was man kennt, aber in einem abgesenkten Satz und eben gedeckelt auf eine Milliarde Euro beziehungsweise terminiert bis Ende des Jahres«.
»Das geht jetzt wieder weiter, und die Gelder werden jetzt nachgestellt. Damit kann die KfW weiter arbeiten«.
»Die Programme, die jetzt leicht modifiziert fortgesetzt werden, also für Sanierung KfW 55 und für Neubau EH 40, wird die KfW Bank aufstellen […]. Das wird nicht sehr lange dauern […]. Wir reden über Tage und Wochen und nicht über Monate an der Stelle«.
Erwartungen von Medien und Einrichtungen
Nach wie vor liegen viele Förderanträge bei der KfW, die vor dem Stichtag 24. Januar vollständig eingereicht worden sind: Sie sollen nach den bisherigen Kriterien bearbeitet werden. Sofern die Bauherren sämtliche Vorschriften erfüllen, sollen die Anträge bewilligt werden – so lauten allgemein die Erwartungen.
Ab 24. Januar werden die Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse für Sanierungen wahrscheinlich leicht sinken. Ferner sollen die gewohnten Konditionen nach offiziellen Informationen erhalten bleiben.
Spätestens zum Monatsende könnte das Förderprogramm wieder starten.
Nach unserer Kenntnis hat niemand die Förderung für Sanierungen etwa als Effizienzhaus Denkmal oder Effizienzhaus 70 erwähnt. Für Sanierungen ist oft Effizienzhaus 55 und für Neubauten Effizienzhaus 40 hervorgehoben worden. Doch nirgendwo scheint die Rede davon zu sein, dass nun die Stufen für Sanierungen abgeschafft werden könnten. Sämtliche Experten gehen wohl davon aus, dass die Förderung von Sanierungen in sämtlichen Klassen wieder anläuft.
Im geförderten Neubau verschwindet das Effizienzhaus 55. Dieser Umbruch war für Ende Januar geplant. Die Deadline ist offensichtlich auf 24. Januar vorgezogen worden. Trotzdem sollen Härtefälle vermutlich vermieden werden. Die Grenze ist klar, aber das Datum lässt sich eventuell interpretieren. Zum Beispiel Bauherren neuer Einfamilienhäuser oder Opfer der Flutkatastrophe könnten ihre Anträge modifizieren, sodass der sogenannte »Vorhabensbeginn« anders als bisher gedeutet wird. Einige Gruppen können also hoffen, dass die KfW ihre Anträge für einen Neubau nach EH 55 wider Erwarten ab 24. Januar akzeptiert. Grundsätzlich zieht die KfW jedoch einen harten Schnitt zum 24. Januar.
Weitere Hinweise liegen uns nicht vor. Wir beobachten die Entwicklung und informieren Sie laufend.
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