Category Archives: Neuigkeiten

27Aug/24
Alter Heizkörper im Metallschrott

Weitere Gruppen erhalten Heizungsförderung

(Pres­se­mit­tei­lung) […] Ab sofort steht die Bean­tra­gung der KfW-Hei­zungs­för­de­rung auch der dritten Antrag­stel­ler­gruppe offen: Neu hin­zu­ge­kommen sind nun Unter­nehmen für Wohn­ge­bäude und Nicht­wohn­ge­bäude, Eigen­tümer ver­mie­teter Ein­fa­mi­li­en­häuser und Eigen­tümer von ver­mie­teten und selbst­ge­nutzten Eigen­tums­woh­nungen in Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften WEG) bei Maß­nahmen am Son­der­ei­gentum. […] Die För­de­rung kann als Zuschuss direkt im Online-Kun­den­portal der KfW bean­tragt werden.

Banken ver­mit­teln Ergänzungskredite

[…] Darüber hinaus gibt es zins­güns­tige Ergän­zungs­kre­dite sowohl für die Inves­ti­tionen in Wohn­ge­bäude als auch in Nicht­wohn­ge­bäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Spar­kassen bean­tragt werden. »Wir […] ermög­li­chen plan­gemäß Ende August die Antrag­stel­lung für die dritte Antrag­stel­ler­gruppe. Ins­ge­samt können damit jetzt Unter­nehmen und alle Pri­vat­per­sonen als Eigen­tümer die För­de­rung für den Umstieg auf eine kli­ma­freund­liche Heizung in Wohn­ge­bäuden und Nicht­wohn­ge­bäuden über unser Online-Kun­den­portal beantragen.

Zuschuss­zu­sagen und damit die Reser­vie­rung der För­der­mittel erfolgen bei voll­stän­digen Unter­lagen und för­der­fä­higen Pro­jekten in der Regel digital und auto­ma­ti­siert in wenigen Minuten […]«, sagt Katha­rina Herr­mann, für das Inlän­di­sche För­der­ge­schäft zustän­dige Vor­ständin der KfW.

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06Aug/24
Haus mit Prozentzeichen auf einer Wippe

För­de­rung Energie­beratung für Gebäude sinkt

In der Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW sinkt der Zuschuss von 80 Prozent auf 50 Prozent des för­der­fä­higen Hono­rars. Die gleiche Kürzung trifft die Energie­beratung für Nicht­wohn­ge­bäude EBN. In beiden För­der­pro­grammen werden zudem die maxi­malen Beträge hal­biert. Die Ände­rungen gelten für För­der­an­träge ab 7. August 2024. Das zustän­dige Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA ver­spricht am 6. August, dass ein Zusam­men­bruch des BAFA-Portals nicht den Antrag­stel­lern schade. Ansonsten bleibt bei Wohn­ge­bäuden der indi­vi­du­elle Sanie­rungs­fahr­plan iSFP als Abschluss­be­richt erhalten: Bei vielen Ein­zel­maß­nahmen (EM) kann er nach wie vor zum iSFP-Bonus führen – damit steigt die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG EM beim Sanierungsprojekt.

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25Mai/24
Symbole für iSFP und Wohngebäude

Wie startet die Energie­beratung für Wohn­ge­bäude? Wofür brau­chen Sie den iSFP?

Bei Maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle oder zur Anlagen­technik oder zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung kann Ihr Förder­satz steigen: In der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG erhalten Sie für unter­schied­liche Ein­zel­maß­nahmen einen Bonus von fünf Prozent, sofern Sie den »indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP« vor­legen. Der iSFP zählt als Bericht einer geför­derten Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW.

Leider bewäl­tigt das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA nur langsam den Berg an För­der­an­trägen zur EBW. Die Gefahr schwindet, dass Ihr Sanie­rungs­pro­jekt auf diese Weise aus­ge­bremst werden kann: Ihr Ener­gie­ex­perte startet gerne, wenn Sie den För­der­an­trag gestellt haben. Das BAFA bestä­tigt auf seiner Website: »Mit der Energie­beratung darf immer nach der Antrag­stel­lung begonnen werden«. Zudem erklärt das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium online, wann Sie den iSFP für die BEG vor­weisen müssen.

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24Mai/24
Konventionelle Ölheizung in Blau mit Boiler

Neue Hei­zungs­för­de­rung läuft langsam an

(UPDATE zum Beitrag vom 01.05.2024) Stellen Sie jetzt Ihren Antrag zur Hei­zungs­för­de­rung – als pri­vater Bewohner im Eigen­heim: Die KfW Ban­ken­gruppe nimmt För­der­an­träge an. Ab 28. Mai wird der Kreis der Antrag­steller erwei­tert, etwa auf Eigentümer­innen oder Eigen­tümer von Mehr­familien­häusern. Im selbst genutzten Ein­fa­mi­li­en­haus können Sie einen Zuschuss bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten, wenn Sie die ver­al­tete Heizung gegen eine moderne Anlage wech­seln. Zum Bei­spiel für Ver­mieter von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern läuft die Hei­zungs­för­de­rung später an.

Inzwi­schen bewil­ligt die KfW erste Zuschüsse für Eigen­tümer. Wenn die För­de­rung zuge­sagt worden ist, sollten die Bau­ar­beiten beginnen. Vor­über­ge­hend akzep­tiert die KfW eine andere Rei­hen­folge. Planen Sie recht­zeitig, denn viele Hand­wer­ke­rinnen und Hand­werker sind aus­ge­lastet. Ab Sep­tember erhalten Antrag­steller die Mög­lich­keit, Ihre Iden­tität nach­zu­weisen und die soge­nannte »Bestä­ti­gung nach Durch­füh­rung BnD« ein­zu­rei­chen. Geld fließt ab Herbst.

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20Feb/24
Anstecknadel NRW

För­der­pro­gramm »progres.nrw – Kli­ma­schutz­technik« kehrt zurück

(Pres­se­mit­tei­lung) NRW unter­stützt Umstieg auf erneu­er­bare Wär­me­quellen – mit einem starken Fokus auf kli­ma­scho­nende Wär­me­quellen wie Erd­wärme, Abwas­ser­wärme und Son­nen­en­ergie setzt das Land sein För­der­pro­gramm »progres.nrw – Kli­ma­schutz­technik« fort. Ab sofort können Bür­ge­rinnen und Bürger, Unter­nehmen und Kom­munen wieder Anträge für För­der­mittel stellen. Das Land Nord­rhein-West­falen stellt ins­ge­samt mehr als 11,5 Mil­lionen Euro zur Ver­fü­gung, um die Wär­me­wende zu beschleunigen.

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20Feb/24
Haus aus Geldschein gefaltet

Bun­des­bau­mi­nis­te­rium startet wieder För­de­rung im Neubau

(Pres­se­mit­tei­lung) Ab 20.02.2024 starten die BMWSB-För­der­pro­gramme »Kli­ma­freund­li­cher Neubau KFN«, »Alters­ge­recht Umbauen« sowie »Genos­sen­schaft­li­ches Wohnen«. Anträge können über die Website der KfW gestellt werden.

[…] Bei KFN wird der End­kun­den­zins­satz für Wohn­ge­bäude mit Start 20.02.2024 bei 2,1 % liegen und damit deut­lich unter den aktuell markt­üb­li­chen Zinsen für Baufinanzierungen […]: Con­tinue reading
28Jan/24
Silhouette Münster

Ver­brau­cher­zen­trale bietet offene Sprech­stunde in Münster

Die Ver­brau­cher­zen­trale NRW ergänzt ihre kos­ten­losen Ange­bote zur Energie­beratung: Sie lädt mitt­wochs in die Sprech­stunde im Haus der Nach­hal­tig­keit, Hammer Straße 1 in Münster. Kommen Sie spontan zwi­schen 14 Uhr und 17 Uhr – zu einem per­sön­li­chen Gespräch mit Ener­gie­be­rater Thomas Weber. Bei grö­ßerem Andrang müssen Sie leider etwas warten, um Tipps und Infor­ma­tionen für ihr Anliegen zu erhalten.

Zu welchem Thema wollen Sie etwas erfahren? Der Experte liefert Hin­weise – zum Bei­spiel wie Sie weniger Strom ver­brau­chen oder welche För­der­pro­gramme für erneu­er­bare Ener­gien exis­tieren. Thomas Weber kann Ihnen ebenso helfen, spar­same Haus­halts­ge­räte auszuwählen.

Diese neue Gele­gen­heit ersetzt kei­nes­wegs die bis­he­rigen Termine: Nach wie vor emp­fiehlt die Ver­brau­cher­zen­trale, eine Energie­beratung zu aus­ge­wählten Pro­blemen zu vereinbaren.

Energieberater Thomas Weber am Stehtisch zwischen Werbematerial in Münster
Srechen Sie mit Ener­gie­be­rater Thomas Weber im Haus der Nach­hal­tig­keit Bild: Stadt Münster