KfW und BAFA bereiten die BEG-Umstellung zum 21.07.2026 vor. Die neue Förderlogik ist in Teilen erkennbar, der vollständige Richtlinientext fehlt aber noch. Wir fassen zusammen, was sich ändert und was Eigentümer jetzt tun sollten.
Continue readingCategory Archives: Neuigkeiten
iSFP Münster: Der individuelle Sanierungsfahrplan als Schlüssel zu Fördermitteln
iSFP in Münster: mehr als ein Formular für die Förderung
Wer ein Wohngebäude in Münster energetisch sanieren möchte, stößt schnell auf den Begriff iSFP: Gemeint ist der individuelle Sanierungsfahrplan. Der iSFP ist eines der zentralen Berichtsprodukte aus der BAFA-geförderten Energieberatung für Wohngebäude, kurz BAFA EBW. Diese Energieberatung wird vom BAFA mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst, maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Der iSFP zeigt, wie ein Gebäude schrittweise energetisch verbessert werden kann.
Continue readingHydraulischer Abgleich: Warum gute Heizungsplanung mit Energieberatung beginnt
Der hydraulische Abgleich wird oft als Pflichtformular verstanden. Tatsächlich ist er der letzte Schritt einer sauberen technischen Kette: Gebäudeaufnahme, Energiebilanz, Gebäudeheizlast, raumweise Heizlast, Heizflächenprüfung und erst dann die Einstellung der Anlage. Warum diese Reihenfolge besonders bei Wärmepumpen entscheidend ist, erklären wir aus Sicht der Energieberatung.
Continue readingKfW 358/359: Warum der Ergänzungskredit bei der Sanierung oft entscheidend ist
Wer energetisch saniert, denkt meist zuerst an Zuschüsse. Bei Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Fenstertausch, Dämmung oder Heizungsoptimierung steht häufig die BEG-Zuschussförderung im Mittelpunkt. Weniger bekannt ist der KfW-Ergänzungskredit 358/359. Dabei kann genau dieser Kredit für viele Eigentümerinnen und Eigentümer ein wichtiger Finanzierungsbaustein sein.
Continue readingGewerbe zu Wohnen: Was das neue KfW-Programm für Umbauprojekte bedeutet
Mit dem neuen Programm »Gewerbe zu Wohnen« der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll ab Juli 2026 der Umbau beheizter Nichtwohngebäude zu Wohnraum gefördert werden. Neu ist vor allem der Zuschuss für den Umbau. Für die energetische Einordnung solcher Vorhaben gilt daneben weiterhin der bestehende Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Continue readingEin explosives Urteil für Gaskunden nicht nur in Münster
(Björn Meyer, Münster, 02.02.2026) Das Oberlandesgericht Oldenburg hat geurteilt, dass Verbraucher nicht für die Stilllegung ihres Gasanschlusses zahlen müssen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber wir haben uns genauer angesehen, was es schließlich für Münster bedeuten würde.
Weitere Informationen in der Druckausgabe der Westfälischen Nachrichten oder online hinter der Bezahlschranke
Förderung Neubau Effizienzhaus 55 und Effizienzgebäude 55 kehrt zurück
Die KfW fördert Neubauten vom Effizienzhaus EH 55 und Effizienzgebäude EG 55. Anträge für die Förderstufen »Effizienzhaus 55 – Wohngebäude« und »Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude« können in den Förderprogrammen gestellt werden:
- Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297 für private Selbstnutzung und 298 etwa für Wohneigentumsgemeinschaften sowie Unternehmen)
- Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)
- Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498 für Wohngebäude und 499 für Nichtwohngebäude).
Neue Projekte werden nicht gefördert. Zum Beispiel nach einem Merkblatt für die Förderprogramme 297/298 muss:
- bei Antragstellung »bereits eine gültige Baugenehmigung vorliegen«
- oder bei einem nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben »die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt« haben, sodass »mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf«
- laut Online-Seiten der Förderprogramme darf das betroffene Gebäude »nicht mit Öl oder Gas beheizt« werden
- ein weiterer Hinweis ist etwa dem Merkblatt zum Förderprogramm 299 zu entnehmen – »gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB)«.
In »progres.nrw« steigt Förderung zur Wärmeversorgung
(Pressemitteilung) […] Wer in Nordrhein-Westfalen auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung umsteigt, erhält ab sofort deutlich mehr Unterstützung vom Land. Besonders profitieren Bürgerinnen und Bürger, die eine Wärmepumpe mit Erdwärme-Nutzung anschaffen. Für eine Erdwärmebohrung gibt es bei Neubauten statt 5 Euro zukünftig 35 Euro pro Bohrmeter. Bei Bestandsbauten steigt die Förderung von 10 Euro auf 50 Euro pro Bohrmeter. Auch die Installation von Erdwärme-Kollektoren wird stärker unterstützt. Dafür hat das Land sein Förderprogramm »progres.nrw – Klimaschutztechnik« überarbeitet. […] Continue reading