In der Energieberatung für Wohngebäude EBW sinkt der Zuschuss von 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Honorars. Die gleiche Kürzung trifft die Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN. In beiden Förderprogrammen werden zudem die maximalen Beträge halbiert. Die Änderungen gelten für Förderanträge ab 7. August 2024. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA verspricht am 6. August auf seiner Website, dass ein Zusammenbruch des BAFA-Portals nicht den Antragstellern schade. Ansonsten bleibt bei Wohngebäuden der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP als Abschlussbericht erhalten: Bei vielen Einzelmaßnahmen (EM) kann er nach wie vor zum iSFP-Bonus führen – durch diesen Zuschlag steigt die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG EM beim Sanierungsprojekt. ENTECH hat alle Angaben aus offiziellen Quellen recherchiert. Indes können diese Hinweise schnell veralten, zumal die Vorschriften oft reformiert werden. Sichere Informationen bieten ausschließlich die verbindlichen Dokumente etwa vom BAFA. Vertrauen Sie ansonsten Ihrer Energieexpertin oder Ihrem Energieexperten.
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Wie startet die geförderte Energieberatung für Wohngebäude? Wofür brauchen Sie den iSFP?
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle oder zur Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung kann Ihr Fördersatz steigen: In der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG erhalten Sie derzeit für unterschiedliche Einzelmaßnahmen einen Bonus von fünf Prozent, sofern Sie den »individuellen Sanierungsfahrplan iSFP« vorlegen (Stand Mai 2024). Der iSFP zählt wiederum als Bericht einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude EBW.
In der Regel schickt das BAFA Ihnen den Bewilligungsbescheid und veranlasst die Überweisung auf Ihr Bankkonto. Weil Sie den Zuschuss einnehmen, zahlen Sie den gesamten Rechnungsbetrag der Energieberatung für Wohngebäude EBW. ENTECH kann weder eine bestimmte Rechtslage noch eine Förderung versprechen – bei der EBW und beim iSFP zählen alleine die Vorgaben etwa vom BAFA. Doch Ihre Energieberaterin oder Ihr Energieberater unterstützt Sie, Ihre Ziele beim Projekt zu erreichen.
Leider scheint das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA nur langsam den Berg der EBW-Förderanträge zu bewältigen (Stand Mai 2024). Trotzdem soll dieses Problem keineswegs Ihr Sanierungsprojekt ausbremsen: Ihr Energieexperte startet nämlich gerne, wenn Sie den Förderantrag gestellt haben – sofern sich die Rechtslage nicht irgendwann ändert. Das BAFA bestätigt jedenfalls auf seiner Website: »Mit der Energieberatung darf immer nach der Antragstellung begonnen werden«. Zudem erklärt das Bundeswirtschaftsministerium online, wann Sie den iSFP für die BEG vorweisen müssen. UPDATE am 03.01.2026: »Aktuell beträgt die Bearbeitung der Anträge etwa 2 Wochen.«, heißt es beim BAFA.
Continue readingNeue Heizungsförderung läuft langsam an
(UPDATE zum Beitrag vom 01.05.2024) Stellen Sie jetzt Ihren Antrag zur Heizungsförderung – als privater Bewohner im Eigenheim: Die KfW Bankengruppe nimmt laut ihren Aussagen erste Förderanträge an. Ab 28. Mai soll der Kreis der Antragsteller erweitert werden, etwa auf Eigentümerinnen oder Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Im selbst genutzten Einfamilienhaus können Sie dann einen Zuschuss bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten, wenn Sie die veraltete Heizung gegen eine moderne Anlage wechseln. Zum Beispiel für Vermieter von Einfamilienhäusern läuft die Heizungsförderung später an.
Laut Rückmeldungen aus der Praxis bewilligt die KfW inzwischen erste Zuschüsse für Eigentümer. Wenn die Förderung zugesagt worden ist, sollten nach den Vorschriften die Bauarbeiten beginnen. Aber vorübergehend akzeptiert die KfW eine andere Reihenfolge. Planen Sie rechtzeitig, denn viele Handwerkerinnen und Handwerker sind ausgelastet. Ab September sollen Antragsteller die Möglichkeit erhalten, Ihre Identität nachzuweisen und die sogenannte »Bestätigung nach Durchführung BnD« einzureichen. Geld würde ab Herbst fließen. Allerdings können wir diese Abläufe nicht garantieren.
Continue readingVerbraucherzentrale bietet offene Sprechstunde in Münster
Die Verbraucherzentrale NRW ergänzt ihre kostenlosen Angebote zur Energieberatung: Sie lädt mittwochs in die Sprechstunde im Haus der Nachhaltigkeit, Hammer Straße 1 in Münster. Kommen Sie spontan zwischen 14 Uhr und 17 Uhr – zu einem persönlichen Gespräch mit Energieberater Thomas Weber. Bei größerem Andrang müssen Sie leider etwas warten, um Tipps und Informationen für ihr Anliegen zu erhalten.
Zu welchem Thema wollen Sie etwas erfahren? Der Experte liefert Hinweise – zum Beispiel wie Sie weniger Strom verbrauchen oder welche Förderprogramme für erneuerbare Energien existieren. Thomas Weber kann Ihnen ebenso helfen, sparsame Haushaltsgeräte auszuwählen.
Diese neue Gelegenheit ersetzt keineswegs die bisherigen Termine: Nach wie vor empfiehlt die Verbraucherzentrale, eine Energieberatung zu ausgewählten Problemen zu vereinbaren.
Gestoppte Förderung etwa zur Energieberatung für Wohngebäude fließt wieder
Energieberatung für Wohngebäude EBW, Energieberatung für Nichtwohngebäude EBN und Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BEW: Diese Förderprogramme sollen nach einer zweimonatigen Pause wieder anlaufem.
Energieberatung für Wohngebäude liefert iSFP
Ohnehin hat die bisherige Haushaltssperre die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG nicht unterbrochen. Nach offiziellen Stellungnahmen gewährt die KfW Bankengruppe Kredite und Tilgungszuschüsse für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus. Allerdings hat etwa bei geförderten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle der sogenannte individuelle Sanierungsfahrplan iSFP gefehlt: Dieser Bericht gehört zu einer Energieberatung für Wohngebäude und kann wiederum den Förderbetrag für bestimmte Einzelmaßnahmen erhöhen. Ohne iSFP haben sich viele Projekte für Einzelmaßnahmen verzögert. Konsequenz aus dem jetzigen Neustart: Nach einer abgeschlossenen Energieberatung könnte der iSFP demnächst wieder einen Antrag zur BEG ergänzen. Das Öko-Zentrum NRW erläutert bisherige und anstehende Entwicklungen zur BEG.
BAFA will Förderanträge bewilligen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA hat angekündigt, Förderanträge anzunehmen und zu bewilligen. So ist das Antragsportal zur BEW seit 22. Januar geöffnet. Indes verweist das BAFA bei mehreren Gelegenheiten auf »Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung« und den »Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel«. Diese Einschränkungen können theoretisch die Förderung verhindern. Störungen sind jedoch nicht bekannt.
Continue readingENTECH teilt Ärger über Haushaltssperre und Förderstopp
Leider erhalten wir keine zusätzlichen Erklärungen über den aktuellen Förderstopp. Wir können Ihnen also keine versteckten Hinweise liefern, teilen jedoch Ihren Ärger über Auswirkungen der Haushaltssperre. Bis Jahresende sehen wir uns gezwungen, besonders Aufträge mit Fristen zu bearbeiten. In dieser Krise müssen wir einige Aufgaben zurückstellen. Daher bitten wir um Geduld bei Angeboten und technischen Fragen. Soweit möglich, informieren wir Sie auf der Website und in Social Media über Änderungen beim Förderstopp.
Continue readingWirtschaftsförderung Münster informiert über Nachfolge im Unternehmen
Planen Sie rechtzeitig, wem Sie Ihr Unternehmen anvertrauen. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Bernd Friedrich informiert am 22. August ab 18 Uhr, wie Sie die Übergabe regeln. Beim Forum »Fast Forward« lernen Sie Jörg Rahn kennen, der seinen Handwerksbetrieb verkauft hat: Er hat seine Entscheidung keinen Augenblick bereut. Besuchen Sie den Vortrag und das Gespräch der Wirtschaftsförderung Münster GmbH – in der Gesellschaft für Warenwirtschafts-Systeme, Willy-Brandt-Weg 1, 48155 Münster. Bitte melden Sie sich bis 18. August zum spannenden Termin über Unternehmensnachfolge an.
Continue readingEnergieberatung für Wohngebäude EBW wird geändert
Wollen Sie Ihre Sanierung mit einer Energieberatung für Wohngebäude EBW vorbereiten? Dann müssen Sie ab 1. Juli 2023 neuen Regeln folgen, damit die Fördermittel fließen. In der Regel werden Ihnen die Zuschüsse zur EBW direkt gezahlt. Andererseits stellen Sie den Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle BAFA. Später erhalten Sie den zugehörigen Bescheid. Allerdings können Sie dem Energieberater eine Vollmacht ausstellen, damit dieser Experte Sie im Förderverfahren vertritt. Erfahren Sie, welche weiteren Korrekturen der Richtlinie wichtig für Sie sind.
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