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09Feb./21
Anstecknadel NRW

För­der­pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« geht 2021 weiter

Nach einer drei­mo­na­tigen Pause nimmt die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg für 2021 wieder För­der­an­träge für das lan­des­weit gel­tende Pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« an: Seit 04.02.21 warten Zuschüsse für den Einsatz moderner Technik zum Kli­ma­schutz. Frei­be­rufler, Gemeinden, kom­mu­nale Ein­rich­tungen, Pri­vat­per­sonen und Unter­nehmen erhalten diese Zuwen­dungen für Maß­nahmen zur Energieeffizienz.

Unter­stüt­zung über »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« ist möglich für:

  • Lüf­tungs­an­lagen und Lüf­tungs­ge­räte mit Wärmerückgewinnung
  • gewerb­liche Anlagen zur Ver­wer­tung von Abwärme
  • ther­mi­sche Solaranlagen
  • sta­tio­näre elek­tri­sche Bat­te­rie­spei­cher in Ver­bin­dung mit einer neu zu errich­tenden Foto­voltaik­anlage – geför­dert wird seit Mitte März 2020 der Bat­te­rie­spei­cher und das zum Betrieb erfor­der­liche Batteriemanagementsystem
  • Was­ser­kraft­an­lagen
  • Wär­me­über­ga­be­sta­tionen
  • Bio­mas­se­an­lagen in Ver­bin­dung mit einer ther­mi­schen Solaranlage
  • Wärme- und Kältespeicher
  • Wärme- und Kältenetze
  • ober­flä­chen­nahe Geo­thermie – Boh­rungen und Erdwärmekollektoren
  • Anlagen, Maß­nahmen und Studien, an denen beson­deres Lan­des­in­ter­esse besteht
  • Wohn­ge­bäude im Pas­siv­haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen
  • Wohn­ge­bäude im Drei-Liter-Haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen

Die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg als ver­ant­wort­liche Behörde für ganz NRW weist darauf hin, dass die Vor­schriften genau zu beachten sind. So darf ein Antrag­steller erst los­legen, wenn er den Bewil­li­gungs­be­scheid in Händen hält: Bereits der Ver­trags­ab­schluss über den Kauf oder die Instal­la­tion einer Anlage mar­kiert die zeit­liche Grenze, sodass die Kunden eine Rei­hen­folge für ihre Ent­schei­dungen fest­legen sollten. Spä­tes­tens am 20. November 2021 muss der För­der­an­trag der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg vor­liegen: Danach ruht »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« erneut für einige Wochen oder Monate.

Dabei gelten bis auf Wei­teres fol­gende Anpas­sungen der För­der­kon­di­tionen:

  • Bat­te­rie­spei­cher – Nummer 2.4 der Richt­linie:
    Absen­kung des För­der­satzes für Bat­te­rie­spei­cher von 200 auf 150 Euro je kWh, Das maximal zuläs­sige Ver­hältnis der Leis­tung der Photo­voltaik­anlage in kWp zur Bat­te­rie­spei­cher­ka­pa­zität in kWh beträgt 1 zu 3 statt 1 zu 2, För­der­höchst­grenze: 75.000 Euro
  • Wär­me­über­ga­be­sta­tionen – Nummer 2.6 der Richt­linie:
    Ver­ein­heit­li­chung des För­der­satzes für Wär­me­über­ga­be­sta­tionen auf 1.000 Euro je Anlage (bisher 1.500 oder 1.000 Euro je nach Anla­gen­größe),
    Unter­nehmen sind wieder antragsberechtigt
  • Bio­mas­se­an­lagen - Nummer 2.7 der Richt­linie:
    Absen­kung des För­der­satzes für Kom­bikessel (Hybrid­kessel) und Holz­hack­schnit­zel­kessel von 1.250 auf 1.000 Euro je Anlage; im Neubau werden nur noch Pel­let­kessel mit Brenn­wert­technik, sowie was­ser­ge­führte Pel­let­öfen und Holz­ver­gas­er­öfen gefördert
  • Geo­thermie – Erd­wär­me­kol­lek­toren – Nummer 2.10 der Richt­linie:
    Absen­kung des För­der­satzes für Erd­wär­me­kol­lek­toren von 3,25 auf 3 Euro (Neubau) bzw. 6,50 auf 6 Euro (Bestandsbau) je m²
  • Wohn­ge­bäude – Pas­siv­haus-Stan­dard und Wohn­ge­bäude im Drei-Liter-Haus-Stan­dard – Nummern 2.12÷2.13 der Richt­linie:
    För­de­rung des Gebäu­de­stan­dards nur noch inner­halb des Lan­des­pro­jekts „100 Kli­ma­schutz­sied­lungen“
    Ein Link für die Antrag­stel­lung für diese För­der­ge­gen­stände wird Ihnen auf Anfrage direkt zugesandt.

Ande­rer­seits erleich­tert progres.nrw die Kos­ten­pla­nung, zumal dieses För­der­pro­gramm mit Mitteln vom Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA und von der KfW Ban­ken­gruppe kom­bi­niert werden kann – so lange die Summe der Zuwen­dungen nicht die Aus­gaben für das Projekt über­schreitet. Außerdem ist eine Baga­tell­grenze ein­zu­halten: Die För­de­rung nach progres.nrw ent­fällt, falls das Vor­haben weniger als 350 € kostet. Geld aus progres.nrw fließt ledig­lich für Maß­nahmen in Nord­rhein-West­falen. Eine Repa­ratur, Ersatz­maß­nahme, Ersatz­teil­be­schaf­fung sowie eine gesetz­lich vor­ge­schrie­bene oder behörd­lich ange­ord­nete Maß­nahme ist von dieser För­de­rung aus­ge­schlossen. Nicht­pri­vate Antrag­steller müssen För­der­höchst­grenzen der EU und De-minimis-Regeln einhalten.

In einer Pres­se­mit­tei­lung betrachtet das NRW-Wirt­schafts­mi­nis­te­rium das För­der­pro­gramm als Erfolg: »Mit rund 25.000 Zuwen­dungs­be­scheiden und einer Gesamt­för­der­summe von 49,3 Mil­lionen Euro konnten fast dreimal so viele Anträge und ins­ge­samt mehr als doppelt so viele För­der­mittel wie im Vorjahr bewil­ligt werden. « Das Minis­te­rium nennt geo­ther­mi­sche Boh­rungen, Bat­te­rie­spei­cher, Woh­nungs­lüf­tungs­an­lagen und solar­ther­mi­sche Anlagen als bis­he­rige Schwer­punkte von »progres.nrw – Markteinführung«.

Das Pla­nungs­büro ENTECH infor­miert gerne über die Details und die Hürden von »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung«. Vorab bietet der prak­ti­sche Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW einen Über­blick von För­der­pro­grammen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.

01Mai/20
Zeichnung vom Umriss der Innenstadt Münster

Münster ver­bes­sert För­de­rung Alt­bau­sa­nie­rung und Neubauten

In der Stadt Münster tritt mit Wirkung zum 1. Mai 2020 eine neues För­der­pro­gramm »Kli­ma­freund­liche Wohn­ge­bäude der Stadt Münster« in Kraft. Die jähr­liche Gesamt­för­der­summe ist gegen­über den Vor­jahren auf 4,5 Mil­lionen € ver­zehn­facht worden. Seit 20 Jahren liegt der Schwer­punkt der städ­ti­schen För­de­rung auf der Alt­bau­sa­nie­rung. Nun begüns­tigt die Stadt Münster auch Neu­bauten und die Instal­la­tion von Anlagen zur Nutzung erneu­er­barer Ener­gien. Damit wird das eta­blierte För­der­pro­gramm »Ener­gie­ein­spa­rung und Alt­bau­sa­nie­rung in der Stadt Münster« abge­löst und erweitert.

1. »För­der­bau­stein Altbausanierung«

Die eta­blierte För­de­rung von Dämm­maß­nahmen über gestaf­felte Zuschüsse pro Qua­drat­meter ver­bes­serter Fläche der Gebäu­de­hülle bleibt erhalten. Die Anfor­de­rungen an die Dämm­qua­li­täten bleiben unver­än­dert – ebenso Zuschläge für öko­lo­gi­sche Dämm­stoffe. Das Bonus­system für ganz­heit­liche Dämm­maß­nahmen wird erwei­tert. Neu sind För­de­rungen im Bereich der Anlagen­technik wie Hei­zungs­austauch­pau­schalen oder die För­de­rung einer Foto­voltaik­anlage bei gleich­zei­tiger Dach­däm­mung. Es werden nun auch neuere Gebäude geför­dert: Diese müssen vor dem 1. Januar 2002 bezugs­fertig gewesen sein – vorher galt der Stichtag 1. Januar 1995. Weg­ge­fallen ist die Grö­ßen­be­gren­zung auf Wohn­flä­chen in Eigen­heimen von unter 150 qm. Zusätz­lich kann ein vor­zei­tiger Bau­be­ginn nun geneh­migt werden, sodass mit der Geneh­mi­gung keine Nach­teile für die För­der­mittel entstehen.

Die Kopp­lung an eine vor­he­rige unab­hän­gige Energie­beratung bleibt eben­falls bestehen: Es muss ein Gut­achten nach den Kri­te­rien der BAFA-Energie­beratung für Wohn­ge­bäude erstellt werden.

Ebenso müssen bedarfs­ba­sierte Ener­gie­aus­weise vor und nach der Sanie­rung vor­ge­legt werden.

Ins­ge­samt ent­stehen dem Antrags­steller nur geringe Kosten: Für ein typi­sches Ein­fa­mi­li­en­wohn­haus beträgt der zu tra­gende Eigen­an­teil etwa 350 €.

Anschlag auf Litfaßsäule für geförderte Altbausanierung Münster
Münster wirbt für geför­derte Altbausanierung

Ebenso müssen bedarfs­ba­sierte Ener­gie­aus­weise vor und nach der Sanie­rung vor­ge­legt werden.

Ins­ge­samt ent­stehen dem Antrags­steller nur geringe Kosten: Für ein typi­sches Ein­fa­mi­li­en­wohn­haus beträgt der zu tra­gende Eigen­teil etwa 350 €.

Geför­dert werden (Auszüge):

  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
  • Einbau neuer Fenster und Außentüren
  • Außen­wand­däm­mung
  • Kern­däm­mung
  • Innen­wand­däm­mung
  • Dämmung der Kel­ler­decke oder des untersten Geschossbodens
  • Hei­zungs­aus­tausch
  • Einbau ener­gie­spa­render Lüftungsanlagen
  • Einen Bonus gibt es für den Einsatz öko­lo­gi­scher oder umwelt­freund­li­cher Dämmstoffe
  • Eben­falls gibt es einen Bonus bei »ganz­heit­li­cher Gebäudedämmung«
  • Ein Lüf­tungs­kon­zept, eine Luft­dicht­heits­mes­sung und »die Opti­mie­rung des Hei­zungs­sys­tems über die Durch­füh­rung eines hydrau­li­schen Abgleichs« werden eben­falls bezuschusst.

2. »För­der­bau­stein Effi­zienz im Neubau«

Große Ver­än­de­rungen gibt es bei dem För­der­bau­stein Neubau. Die bis­he­rige För­de­rung der ener­ge­ti­schen Qua­li­täts­si­che­rung wurde auf 1100 € ver­dop­pelt. Zusätz­lich gibt es nun eine För­de­rung in Höhe von 21000 € für ein Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­haus oder 10000 € je Wohn­ein­heit, maximal jedoch 40000 € je Gebäude. Dazu muss der Trans­missions­wärme­ver­lust des Neubaus die Vor­gaben der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung EnEV um min­des­tens 40 Prozent unter­schreiten. In der KfW-Sprache würde dies ein Ener­gie­ef­fi­zi­enz­haus 45 dar­stellen, aber nur in Bezug auf den H’T (»Spe­zi­fi­scher Trans­mis­si­ons­wär­me­ver­lust­koff­ef­fi­zient« = Mit­tel­wert für die Dämm­qua­lität der Gebäu­de­hülle inkl. der Wär­me­brü­cken), nicht den QP (»Pri­mär­ener­gie­be­darf« = Umwelt­be­las­tung durch die Ver­wen­dung von Energie für Heizen und Brauch­warm­wasser). Eine Kumu­la­tion mit För­der­mit­teln der KfW ist aus­drück­lich nicht möglich.

Wenn das Land Nord­rhein-West­falen einem Haus­halt Wohn­raum­för­de­rung für ein neues Eigen­heim bewil­ligt, gibt es einen wei­teren Zuschuss von 4000 €.

3. »För­der­bau­stein Erneu­er­bare Energien«

Bisher wurden in der Richt­linie ledig­lich Foto­vol­ta­ik­an­lagen mit sta­tio­nären Bat­te­rie­spei­cher­sys­temen gefördert.

Nun soll auch der sinn­volle Einsatz erneu­er­barer Ener­gien zur Wär­me­ver­sor­gung und der Ausbau der Foto­voltaik in Berei­chen, in denen die För­de­rung nach Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz EEG nicht gut greift, ver­mehrt ange­stossen werden.

Die Maß­nahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errich­tenden Gebäuden förderfähig.

Anschlag auf Litfaßsäule für geförderte Fotovoltaik in Münster
Münster fördert Fotovoltaikanlagen

Nun soll auch der sinn­volle Einsatz erneu­er­barer Ener­gien zur Wär­me­ver­sor­gung und der Ausbau der Foto­voltaik in Berei­chen, in denen die För­de­rung nach Erneu­er­bare-Ener­gien-Gesetz EEG nicht gut greift, ver­mehrt ange­stossen werden.

Die Maß­nahmen sind sowohl an bestehenden als auch an neu zu errich­tenden Gebäuden förderfähig.

Kom­bi­na­tion mit wei­teren Förderprogrammen

Die »Kumu­la­tion« – so die För­der­fach­sprache für die Kom­bi­nier­bar­keit – mit vielen wei­teren För­der­pro­grammen ist zulässig. Die wich­tigsten sind:

  • »Energie­effizient Sanieren« der KfW (151÷152 oder 430) mit Tilgungszuschüssen/​Zuschüssen ab 20 Prozent
  • »Erneu­er­bare Ener­gien« vom BAFA mit Zuschüssen von 20 Prozent bis 45 Prozent
  • »Proges« des Landes NRW mit Zuschüssen für diverse Anlagen­tech­niken (zum Bei­spiel 90 €/​qm Solarkollektorfläche)

Das sind bei weitem noch nicht alle Pro­gramme, die bei der Alt­bau­sa­nie­rung, beim Neubau oder der Sanie­rung der Hei­zungs­an­la­gen­technik in Frage kommen. Die Kumu­lier­bar­keit ist zwar häufig möglich, folgt aber auch bestimmten Regeln. Im Rahmen von Ener­gie­be­ra­tungen werden Sie dazu aus­führ­lich beraten, um Ihre Maß­nahmen qua­li­tativ und för­der­tech­nisch zu optimieren.

Energie­beratung ist wichtig

Aus­gangs­punkt sollte immer eine Energie­beratung sein. Wir erklären Ihnen die Vor­ge­hens­weise und die För­de­rung unsere Leis­tungen. Für die För­de­rung durch die Stadt Münster ist diese zwin­gend not­wendig, und die KfW emp­fiehlt die vor­he­rige Energie­beratung eben­falls. Ohne fun­dierte Kennt­nisse über Ihr Gebäude und Ihre Vor­haben, die mit der Bera­tung erlangt werden, ist keine Opti­mie­rung möglich.

Das Pla­nungs­büro ENTECH erläu­tert gerne die Richt­linie. Einen ersten Über­blick, der auch die Ver­än­de­rungen gegen­über der alten Richt­linie über­sicht­lich dar­stellt, finden Sie hier in der Gegen­über­stel­lung.

Als zer­ti­fi­zierte Experten für Ener­gie­effi­zienz leiten wir Sie durch das Antrags­ver­fahren und leisten die Energie­beratung, die teils in diesem För­der­pro­gramm zwin­gend vor­ge­schrieben ist.

Hier stellen wir Ihnen wich­tige Antrags­un­ter­lagen zur Verfügung:

Gegenüberstellung der alten und neuen Richtlinie
Über­sicht­liche Gegen­über­stel­lung der alten und neuen Richtlinie
15März/20
Anstecknadel NRW

För­der­pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« beendet Pause

Nach einer drei­mo­na­tigen Pause nimmt die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg wieder För­der­an­träge für das lan­des­weit gel­tende Pro­gramm »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« an: Seit Februar warten Zuschüsse für den Einsatz moderner Technik zum Kli­ma­schutz. Frei­be­rufler, Gemeinden, kom­mu­nale Ein­rich­tungen, Pri­vat­per­sonen und Unter­nehmen erhalten diese Zuwen­dungen für Maß­nahmen zur Energieeffizienz.

Unter dem Dach des För­der­pro­gramms »progres.nrw« gilt für den Schwer­punkt »Markt­ein­füh­rung« eine eigene Richt­linie, die »Tech­niken zur Nutzung uner­schöpf­li­cher Ener­gie­quellen und der ratio­nellen Ener­gie­ver­wen­dung« auf dem Markt durch­setzen soll. In Nord­rhein-West­falen sinkt durch dieses För­der­pro­gramm der eigene Aufwand für eine Gebäu­de­sa­nie­rung oder eine Nach­rüs­tung ener­gie­spa­render Anlagen.

Unter­stüt­zung über »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« ist möglich für:

  1. Lüf­tungs­an­lagen und Lüf­tungs­ge­räte mit Wärmerückgewinnung
  2. gewerb­liche Anlagen zur Ver­wer­tung von Abwärme
  3. ther­mi­sche Solaranlagen
  4. sta­tio­näre elek­tri­sche Bat­te­rie­spei­cher in Ver­bin­dung mit einer neu zu errich­tenden Foto­voltaik­anlage – geför­dert wird seit Mitte März 2020 der Bat­te­rie­spei­cher und das zum Betrieb erfor­der­liche Batteriemanagementsystem 
  5. Was­ser­kraft­an­lagen
  6. Wär­me­über­ga­be­sta­tionen
  7. Bio­mas­se­an­lagen in Ver­bin­dung mit einer ther­mi­schen Solaranlage
  8. Wärme- und Kältespeicher
  9. Wärme- und Kältenetze
  10. ober­flä­chen­nahe Geo­thermie – Boh­rungen und Erdwärmekollektoren
  11. Anlagen, Maß­nahmen und Studien, an denen beson­deres Lan­des­in­ter­esse besteht
  12. Wohn­ge­bäude im Pas­siv­haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen
  13. Wohn­ge­bäude im Drei-Liter-Haus-Stan­dard ein­schließ­lich Lüftungsanlagen
Mann in Schutzkleidung macht Notizen vor Anlage zur Abwärmenutzung
Anlage zur Abwärmenutzung
Blick auf Baustelle einer Gebäudesanierung zum Passivhaus
Sanie­rung zum Passivhaus

Die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg als ver­ant­wort­liche Behörde für ganz NRW weist darauf hin, dass die Vor­schriften genau zu beachten sind. So darf ein Antrag­steller erst los­legen, wenn er den Bewil­li­gungs­be­scheid in Händen hält: Bereits der Ver­trags­ab­schluss über den Kauf oder die Instal­la­tion einer Anlage mar­kiert die zeit­liche Grenze, sodass die Kunden eine Rei­hen­folge für ihre Ent­schei­dungen fest­legen sollten. Spä­tes­tens am 20. November 2020 muss der För­der­an­trag der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg vor­liegen: Danach ruht »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung« erneut für einige Wochen oder Monate.

Ande­rer­seits erleich­tert progres.nrw die Kos­ten­pla­nung, zumal dieses För­der­pro­gramm mit Mitteln vom Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA und von der KfW Ban­ken­gruppe kom­bi­niert werden kann – so lange die Summe der Zuwen­dungen nicht die Aus­gaben für das Projekt über­schreitet. Außerdem ist eine Baga­tell­grenze ein­zu­halten: Die För­de­rung nach progres.nrw ent­fällt, falls das Vor­haben weniger als 350 € kostet. Geld aus progres.nrw fließt ledig­lich für Maß­nahmen in Nord­rhein-West­falen. Eine Repa­ratur, Ersatz­maß­nahme, Ersatz­teil­be­schaf­fung sowie eine gesetz­lich vor­ge­schrie­bene oder behörd­lich ange­ord­nete Maß­nahme ist von dieser För­de­rung aus­ge­schlossen. Nicht­pri­vate Antrag­steller müssen För­der­höchst­grenzen der EU und De-minimis-Regeln einhalten.

In einer Pres­se­mit­tei­lung betrachtet das NRW-Wirt­schafts­mi­nis­te­rium das För­der­pro­gramm als Erfolg: »Die Anzahl der bewil­ligten Zuwen­dungs­be­scheide ist von etwas über 7000 im Jahr 2017 auf über 8000 im Jahr 2018 ange­stiegen.« Im Jahr 2019 sei eine Gesamt­för­der­summe von rund 23,5 Mil­lionen € für ins­ge­samt 8700 Anträge aus­ge­schüttet worden, heißt es ein Jahr später. Das Minis­te­rium nennt geo­ther­mi­sche Boh­rungen, Bat­te­rie­spei­cher, Woh­nungs­lüf­tungs­an­lagen und solar­ther­mi­sche Anlagen als bis­he­rige Schwer­punkte von »progres.nrw – Markteinführung«.

Das Pla­nungs­büro ENTECH infor­miert gerne über die Details und die Hürden von »progres.nrw – Markt­ein­füh­rung«. Vorab bietet der prak­ti­sche Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW einen Über­blick von För­der­pro­grammen des Bundes und des Landes Nord­rhein-West­falen.

08Jan./20
Alte Fenster mit beschädigten und schmutzigen Rahmen

KfW-För­de­rung für Ener­gie­ffi­zienz bei Gebäuden 2020

Die KfW hat ver­öf­fent­licht, welche erheb­li­chen Ver­bes­se­rungen bei den För­der­pro­grammen für Gebäude ab 24. Januar 2020 gelten. 

Erhö­hung von Zuschüssen/​Tilgungszuschüssen

Bei der Sanie­rung von Wohn­ge­bäuden erhöht die KfW in der Kre­dit­va­ri­ante (151, 152) den Tilgungs­zuschuss um 12,5 Pro­zent­punkte und in der Zuschuss­va­ri­ante (430) den Inves­ti­ti­ons­zu­schuss um 10,0 Pro­zent­punkte. Die Til­gungs­zu­schüsse (153) für den Neubau von Wohn­ge­bäuden steigen um 10,0 Prozentpunkte. 

Bei Nicht­wohn­ge­bäuden (277, 278 etc.) werden die Til­gungs­zu­schüsse in der Sanie­rung von KfW-Effi­zi­enz­ge­bäuden um 10,0 Pro­zent­punkte erhöht, für Ein­zel­maß­nahmen um 15 Pro­zent­punkte. Beim Neubau von Nicht­wohn­ge­bäuden (276 etc.) bleiben die Til­gungs­zu­schüsse (leider) unverändert.

Diese Ände­rungen gelten für Anträge, die ab dem 24.01.2020 bei der KfW ein­gehen (Wohn­ge­bäude) bezie­hungs­weise zuge­sagt werden (Nicht­wohn­ge­bäude).

Erhö­hung von Zuschüssen/​Tilgungszuschüssen

Die För­der­höchst­be­träge werden für Wohn­ge­bäude auf 120.000 € pro Wohn­ein­heit erhöht.

Diagramm »Energieeffizient Sanieren (Nichtwohngebäude) Förderstufen«
Ände­rungen bei Nicht­wohn­ge­bäuden in der Sanie­rung Bild: KfW
Diagramm »Energieeffizient Bauen (Wohngebäude) Förderstufen«
Ände­rungen bei Neu­bauten (Wohn­ge­bäude) Bild: KfW
Diagramm »Energieeffizient Sanieren: Kredit und Zuschuss (Wohngebäude) Förderstufen«
Ände­rungen bei Wohn­ge­bäuden in der Sanie­rung Bild: KfW

Ein erster Kom­mentar: Das sind für die­je­nigen, die sanieren oder neu bauen möchten, erheb­liche Ver­bes­se­rungen! Es ist zu ver­muten, dass in den nächsten Tagen weitere Details dazu ver­öf­fent­lich werden, zum Bei­spiel ange­passte Merkblätter.

Kon­tak­tieren Sie uns: Wir beraten Sie gerne spe­zi­fisch für Ihr Vor­haben und ver­sorgen Sie mit Informationen.