Tag Archives: Einzelmaßnahmen

27Aug./24
Alter Heizkörper im Metallschrott

Weitere Gruppen erhalten Heizungsförderung

(Pres­se­mit­tei­lung) […] Ab sofort steht die Bean­tra­gung der KfW-Hei­zungs­för­de­rung auch der dritten Antrag­stel­ler­gruppe offen: Neu hin­zu­ge­kommen sind nun Unter­nehmen für Wohn­ge­bäude und Nicht­wohn­ge­bäude, Eigen­tümer ver­mie­teter Ein­fa­mi­li­en­häuser und Eigen­tümer von ver­mie­teten und selbst­ge­nutzten Eigen­tums­woh­nungen in Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaften WEG) bei Maß­nahmen am Son­der­ei­gentum. […] Die För­de­rung kann als Zuschuss direkt im Online-Kun­den­portal der KfW bean­tragt werden.

Banken ver­mit­teln Ergänzungskredite

[…] Darüber hinaus gibt es zins­güns­tige Ergän­zungs­kre­dite sowohl für die Inves­ti­tionen in Wohn­ge­bäude als auch in Nicht­wohn­ge­bäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Spar­kassen bean­tragt werden. »Wir […] ermög­li­chen plan­gemäß Ende August die Antrag­stel­lung für die dritte Antrag­stel­ler­gruppe. Ins­ge­samt können damit jetzt Unter­nehmen und alle Pri­vat­per­sonen als Eigen­tümer die För­de­rung für den Umstieg auf eine kli­ma­freund­liche Heizung in Wohn­ge­bäuden und Nicht­wohn­ge­bäuden über unser Online-Kun­den­portal beantragen.

Zuschuss­zu­sagen und damit die Reser­vie­rung der För­der­mittel erfolgen bei voll­stän­digen Unter­lagen und för­der­fä­higen Pro­jekten in der Regel digital und auto­ma­ti­siert in wenigen Minuten […]«, sagt Katha­rina Herr­mann, für das Inlän­di­sche För­der­ge­schäft zustän­dige Vor­ständin der KfW.

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16Juni/24
Bahn Anzeigetafel mit gestrichenen Verbindungen

Ver­zichten wir auf den iSFP (Gast­bei­trag)

Lasst uns den indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP abschaffen!

Warum?

Ich will es euch erklären.

Gast­bei­trag von Carsten Herbert – als soge­nannter »Ener­gie­spar­kom­missar« schreibt der Bau­in­ge­nieur Bücher, hält Vor­träge und ver­öf­fent­licht Videos. Er hat seine Kritik am iSFP bereits auf Lin­kedIn ver­öf­fent­licht und zur Dis­kus­sion unter wei­teren Ener­gie­ex­perten ange­regt. Carsten Herbert lehnt den iSFP ab, denn das ursprüng­liche Konzept sei leider ver­schwunden: »Ich war seit 2014 an der Ent­wick­lung des iSFP als Unter­auf­trag­nehmer betei­ligt. Wir haben als eines von drei Büros den ersten Entwurf für einen iSFP erstellt, der später zu 80 Prozent als Vor­schlag ans Wirt­schafts­mi­nis­te­rium und an die dena ging. Durch die Ver­bands­ar­beit der Immo­bi­li­en­wirt­schaft wurde das ursprüng­liche Konzept nach und nach umgekrempelt«.

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25Mai/24
Symbole für iSFP und Wohngebäude

Wie startet die Energie­beratung für Wohn­ge­bäude? Wofür brau­chen Sie den iSFP?

Bei Maß­nahmen an der Gebäu­de­hülle oder zur Anlagen­technik oder zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung kann Ihr Förder­satz steigen: In der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG erhalten Sie für unter­schied­liche Ein­zel­maß­nahmen einen Bonus von fünf Prozent, sofern Sie den »indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP« vor­legen. Der iSFP zählt als Bericht einer geför­derten Energie­beratung für Wohn­ge­bäude EBW.

Leider bewäl­tigt das Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA nur langsam den Berg an För­der­an­trägen zur EBW. Die Gefahr schwindet, dass Ihr Sanie­rungs­pro­jekt auf diese Weise aus­ge­bremst werden kann: Ihr Ener­gie­ex­perte startet gerne, wenn Sie den För­der­an­trag gestellt haben. Das BAFA bestä­tigt auf seiner Website: »Mit der Energie­beratung darf immer nach der Antrag­stel­lung begonnen werden«. Zudem erklärt das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium online, wann Sie den iSFP für die BEG vor­weisen müssen.

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24Mai/24
Konventionelle Ölheizung in Blau mit Boiler

Neue Hei­zungs­för­de­rung läuft langsam an

(UPDATE zum Beitrag vom 01.05.2024) Stellen Sie jetzt Ihren Antrag zur Hei­zungs­för­de­rung – als pri­vater Bewohner im Eigen­heim: Die KfW Ban­ken­gruppe nimmt För­der­an­träge an. Ab 28. Mai wird der Kreis der Antrag­steller erwei­tert, etwa auf Eigentümer­innen oder Eigen­tümer von Mehr­familien­häusern. Im selbst genutzten Ein­fa­mi­li­en­haus können Sie einen Zuschuss bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten, wenn Sie die ver­al­tete Heizung gegen eine moderne Anlage wech­seln. Zum Bei­spiel für Ver­mieter von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern läuft die Hei­zungs­för­de­rung später an.

Inzwi­schen bewil­ligt die KfW erste Zuschüsse für Eigen­tümer. Wenn die För­de­rung zuge­sagt worden ist, sollten die Bau­ar­beiten beginnen. Vor­über­ge­hend akzep­tiert die KfW eine andere Rei­hen­folge. Planen Sie recht­zeitig, denn viele Hand­wer­ke­rinnen und Hand­werker sind aus­ge­lastet. Ab Sep­tember erhalten Antrag­steller die Mög­lich­keit, Ihre Iden­tität nach­zu­weisen und die soge­nannte »Bestä­ti­gung nach Durch­füh­rung BnD« ein­zu­rei­chen. Geld fließt ab Herbst.

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03Aug./22
Alte Fenster mit beschädigten und schmutzigen Rahmen

BAFA Reform der Gebäu­de­för­de­rung betrifft Einzelmaßnahmen

Seit 28 Juli gelten andere Vor­schriften und Kon­di­tionen in der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG. Doch erst ab 15. August sinken die För­der­sätze und wech­seln die Zuschläge bei den Ein­zel­maß­nahmen. Anders als bei Neu­bauten und Sanie­rungen zum Effizienz­haus liegt die gesamte Ver­ant­wor­tung künftig beim Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle BAFA.

Bei Neu­bauten und Sanie­rungen streicht die KfW Ban­ken­gruppe die Zuschüsse: Sie akzep­tiert aus­schließ­lich Anträge für Kredite mit Tilgungs­zuschuss. Bei Ein­zel­maß­nahmen ent­fallen umge­kehrt die Kredite mit Tilgungs­zuschuss über die För­der­bank – das BAFA bewil­ligt Zuschüsse. Zudem ändern sich weitere Regeln zum Bei­spiel bei Hei­zungen. Damit über­ar­beitet das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium die BEG zum dritten Mal seit dem För­der­stopp vom Januar: Sei­ner­zeit lief die För­de­rung von Ein­zel­maß­nahmen wie gewohnt weiter.

Bei Ein­zel­maß­nahmen ändern sich Zuschüsse und Zuschläge

För­der­sätze bei Ein­zel­maß­nahmen sinken

Für Nicht­wohn­ge­bäude fällt die Höchst­grenze för­der­fä­higer Kosten von 15 Mil­lionen Euro auf fünf Mil­lionen Euro. Eine Pres­se­mit­tei­lung begründet solche Ein­schnitte, dass »Inves­ti­tionen in höhere Effi­zienz grund­sätz­lich schneller« als früher lohnten: »Die För­der­sätze werden deshalb um fünf bis zehn Pro­zent­punkte abgesenkt«.

Bislang betrug der Zuschuss oder der Tilgungs­zuschuss höchs­tens 50 Prozent der för­der­fä­higen Kosten – beim Ersatz einer Ölhei­zung durch Bio­masse-Anlagen und Hybrid­heizungen mit erneuer­baren Ener­gien. Laut Pres­se­mit­tei­lung würden die För­der­sätze »auf einem hohen Niveau« bleiben: Bei Woh­nungen lägen sie »bei den Ein­zel­maß­nahmen (maximal för­der­fä­hige Kosten von 60.000 Euro) zwi­schen bis zu 20 Prozent bei Dämm­maß­nahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen«.

För­de­rung für rege­ne­ra­tive Ener­gien statt für Hei­zungs­an­lagen mit Erdgas

Eine ver­bind­liche »Bekannt­ma­chung« beschreibt eine Reak­tion auf den anhal­tenden Mangel an Erdgas: »Die För­de­rung von Gas-Brenn­wert­hei­zungen (›Rene­wable Ready‹) wird gestri­chen«, und »die För­de­rung von Gas-Hybrid­hei­zungen wird gestri­chen«. Glei­ches gilt bei gas­be­trie­benen Wärmepumpen.

Moderne Systeme mit rege­ne­ra­tiven Ener­gien sollen Anlagen mit fos­silen Brenn­stoffen ersetzen: Ein Zuschlag von zehn Prozent soll dazu moti­vieren. An Stelle der bis­he­rigen »Aus­tausch­prämie für Ölhei­zungen« tritt dieser »Hei­zungs-Tausch-Bonus«. Nun sind funk­ti­ons­tüch­tige Öl‑, Kohle‑, Nacht­spei­cher- und Gas­eta­gen­hei­zungen sowie min­des­tens 20 Jahre alte Gas­hei­zungen eingeschlossen.

Mann mit brennendem Stück Kohle zwischen den Zähnen
Sym­bol­bild: Heizen mit fos­siler Energie ist out Pixabay | Angela_Yurikon_Smith

Kein iSFP-Bonus bei Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung und neuer Zuschlag für Wärmepumpen

Bei Anlagen zur Wär­me­er­zeu­gung ent­fällt der Bonus für einen indi­vi­du­ellen Sanie­rungs­fahr­plan iSFP. Ande­rer­seits wird beim Einbau von Wär­me­pumpen »zusätz­lich ein Bonus von fünf Pro­zent­punkten gewährt, wenn als Wär­me­quelle Wasser, Erd­reich oder Abwasser erschlossen wird« – so heißt es in der »Bekannt­ma­chung«..

Weitere Infos zur Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG

Die BEG star­tete im Januar 2021. Wegen des dünnen Zuspruchs erlö­sche jetzt die Kre­dit­för­de­rung von Ein­zel­maß­nahmen, meint Ener­gie­wechsel – diese Website des Wirt­schafts­mi­nis­te­riums erläu­tert die BEG und die Reform. Über die Umstel­lungen bei Neu­bauten und Sanie­rungen berichtet ENTECH in einem Extra-Artikel.

Sie erhalten diese För­der­sätze für diese Einzelmaßnahmen

Hier eine Über­sicht der neuen Kon­di­tionen bei Einzelmaßnahmen:

För­der­sätze ab 15.08.2022

Stichtag für Ein­zel­maß­nahmen und künf­tige Pläne für Gebäudeförderung

»Anträge auf Ein­zel­sa­nie­rung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedin­gungen gestellt werden«, gibt die Pres­se­mit­tei­lung eine Gna­den­frist: »Ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen För­der­be­din­gungen«. Ferner ist die Ankün­di­gung zu lesen, dass die Bun­des­re­gie­rung die BEG weiter umformen werde: Diese Pläne betreffen beson­ders die För­de­rung von Neubauten.