Die KfW fasst ihre Informationen zur Heizungsförderung zusammen: Details sind auf eigenen Seiten online zu finden – unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung
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Weitere Gruppen erhalten Heizungsförderung
(Pressemitteilung) […] Ab sofort steht die Beantragung der KfW-Heizungsförderung auch der dritten Antragstellergruppe offen: Neu hinzugekommen sind nun Unternehmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Eigentümer von vermieteten und selbstgenutzten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum. […] Die Förderung kann als Zuschuss direkt im Online-Kundenportal der KfW beantragt werden.
Banken vermitteln Ergänzungskredite
[…] Darüber hinaus gibt es zinsgünstige Ergänzungskredite sowohl für die Investitionen in Wohngebäude als auch in Nichtwohngebäude. Diese Kredite können von Kunden bei Banken und Sparkassen beantragt werden. »Wir […] ermöglichen plangemäß Ende August die Antragstellung für die dritte Antragstellergruppe. Insgesamt können damit jetzt Unternehmen und alle Privatpersonen als Eigentümer die Förderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden über unser Online-Kundenportal beantragen.Zuschusszusagen und damit die Reservierung der Fördermittel erfolgen bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten in der Regel digital und automatisiert in wenigen Minuten […]«, sagt Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW.
Continue readingVerzichten wir auf den iSFP (Gastbeitrag)
Lasst uns den individuellen Sanierungsfahrplan iSFP abschaffen!
Warum?
Ich will es euch erklären.
Gastbeitrag von Carsten Herbert – als sogenannter »Energiesparkommissar« schreibt der Bauingenieur Bücher, hält Vorträge und veröffentlicht Videos. Er hat seine Kritik am iSFP bereits auf LinkedIn veröffentlicht und zur Diskussion unter weiteren Energieexperten angeregt. Carsten Herbert lehnt den iSFP ab, denn das ursprüngliche Konzept sei leider verschwunden: »Ich war seit 2014 an der Entwicklung des iSFP als Unterauftragnehmer beteiligt. Wir haben als eines von drei Büros den ersten Entwurf für einen iSFP erstellt, der später zu 80 Prozent als Vorschlag ans Wirtschaftsministerium und an die dena ging. Durch die Verbandsarbeit der Immobilienwirtschaft wurde das ursprüngliche Konzept nach und nach umgekrempelt«.
Continue readingWie startet die Energieberatung für Wohngebäude? Wofür brauchen Sie den iSFP?
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle oder zur Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung kann Ihr Fördersatz steigen: In der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG erhalten Sie für unterschiedliche Einzelmaßnahmen einen Bonus von fünf Prozent, sofern Sie den »individuellen Sanierungsfahrplan iSFP« vorlegen. Der iSFP zählt als Bericht einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude EBW.
Leider bewältigt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA nur langsam den Berg an Förderanträgen zur EBW. Die Gefahr schwindet, dass Ihr Sanierungsprojekt auf diese Weise ausgebremst werden kann: Ihr Energieexperte startet gerne, wenn Sie den Förderantrag gestellt haben. Das BAFA bestätigt auf seiner Website: »Mit der Energieberatung darf immer nach der Antragstellung begonnen werden«. Zudem erklärt das Bundeswirtschaftsministerium online, wann Sie den iSFP für die BEG vorweisen müssen.
Continue readingNeue Heizungsförderung läuft langsam an
(UPDATE zum Beitrag vom 01.05.2024) Stellen Sie jetzt Ihren Antrag zur Heizungsförderung – als privater Bewohner im Eigenheim: Die KfW Bankengruppe nimmt Förderanträge an. Ab 28. Mai wird der Kreis der Antragsteller erweitert, etwa auf Eigentümerinnen oder Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Im selbst genutzten Einfamilienhaus können Sie einen Zuschuss bis zu 70 Prozent der Kosten erhalten, wenn Sie die veraltete Heizung gegen eine moderne Anlage wechseln. Zum Beispiel für Vermieter von Einfamilienhäusern läuft die Heizungsförderung später an.
Inzwischen bewilligt die KfW erste Zuschüsse für Eigentümer. Wenn die Förderung zugesagt worden ist, sollten die Bauarbeiten beginnen. Vorübergehend akzeptiert die KfW eine andere Reihenfolge. Planen Sie rechtzeitig, denn viele Handwerkerinnen und Handwerker sind ausgelastet. Ab September erhalten Antragsteller die Möglichkeit, Ihre Identität nachzuweisen und die sogenannte »Bestätigung nach Durchführung BnD« einzureichen. Geld fließt ab Herbst.
Continue readingBAFA Reform der Gebäudeförderung betrifft Einzelmaßnahmen
Seit 28 Juli gelten andere Vorschriften und Konditionen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. Doch erst ab 15. August sinken die Fördersätze und wechseln die Zuschläge bei den Einzelmaßnahmen. Anders als bei Neubauten und Sanierungen zum Effizienzhaus liegt die gesamte Verantwortung künftig beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA.
Bei Neubauten und Sanierungen streicht die KfW Bankengruppe die Zuschüsse: Sie akzeptiert ausschließlich Anträge für Kredite mit Tilgungszuschuss. Bei Einzelmaßnahmen entfallen umgekehrt die Kredite mit Tilgungszuschuss über die Förderbank – das BAFA bewilligt Zuschüsse. Zudem ändern sich weitere Regeln zum Beispiel bei Heizungen. Damit überarbeitet das Bundeswirtschaftsministerium die BEG zum dritten Mal seit dem Förderstopp vom Januar: Seinerzeit lief die Förderung von Einzelmaßnahmen wie gewohnt weiter.
Bei Einzelmaßnahmen ändern sich Zuschüsse und Zuschläge
Fördersätze bei Einzelmaßnahmen sinken
Für Nichtwohngebäude fällt die Höchstgrenze förderfähiger Kosten von 15 Millionen Euro auf fünf Millionen Euro. Eine Pressemitteilung begründet solche Einschnitte, dass »Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich schneller« als früher lohnten: »Die Fördersätze werden deshalb um fünf bis zehn Prozentpunkte abgesenkt«.
Bislang betrug der Zuschuss oder der Tilgungszuschuss höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten – beim Ersatz einer Ölheizung durch Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen mit erneuerbaren Energien. Laut Pressemitteilung würden die Fördersätze »auf einem hohen Niveau« bleiben: Bei Wohnungen lägen sie »bei den Einzelmaßnahmen (maximal förderfähige Kosten von 60.000 Euro) zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen«.
Förderung für regenerative Energien statt für Heizungsanlagen mit Erdgas
Eine verbindliche »Bekanntmachung« beschreibt eine Reaktion auf den anhaltenden Mangel an Erdgas: »Die Förderung von Gas-Brennwertheizungen (›Renewable Ready‹) wird gestrichen«, und »die Förderung von Gas-Hybridheizungen wird gestrichen«. Gleiches gilt bei gasbetriebenen Wärmepumpen.
Moderne Systeme mit regenerativen Energien sollen Anlagen mit fossilen Brennstoffen ersetzen: Ein Zuschlag von zehn Prozent soll dazu motivieren. An Stelle der bisherigen »Austauschprämie für Ölheizungen« tritt dieser »Heizungs-Tausch-Bonus«. Nun sind funktionstüchtige Öl‑, Kohle‑, Nachtspeicher- und Gasetagenheizungen sowie mindestens 20 Jahre alte Gasheizungen eingeschlossen.

Kein iSFP-Bonus bei Anlagen zur Wärmeerzeugung und neuer Zuschlag für Wärmepumpen
Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung entfällt der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan iSFP. Andererseits wird beim Einbau von Wärmepumpen »zusätzlich ein Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird« – so heißt es in der »Bekanntmachung«..
Weitere Infos zur Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
Die BEG startete im Januar 2021. Wegen des dünnen Zuspruchs erlösche jetzt die Kreditförderung von Einzelmaßnahmen, meint Energiewechsel – diese Website des Wirtschaftsministeriums erläutert die BEG und die Reform. Über die Umstellungen bei Neubauten und Sanierungen berichtet ENTECH in einem Extra-Artikel.
Sie erhalten diese Fördersätze für diese Einzelmaßnahmen
Hier eine Übersicht der neuen Konditionen bei Einzelmaßnahmen:
Fördersätze ab 15.08.2022
Stichtag für Einzelmaßnahmen und künftige Pläne für Gebäudeförderung
»Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA können bis zum 14. August 2022 24:00 Uhr zu den alten Bedingungen gestellt werden«, gibt die Pressemitteilung eine Gnadenfrist: »Ab dem 15. August 2022 greifen auch hier die neuen Förderbedingungen«. Ferner ist die Ankündigung zu lesen, dass die Bundesregierung die BEG weiter umformen werde: Diese Pläne betreffen besonders die Förderung von Neubauten.